Rechtsprechung
VG Arnsberg, 23.05.2006 - 1 L 411/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Glückspiele in Form der Oddset-Wetten und Suchtgefahr solcher Wetten; Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Vermittlung von Sportwetten für private Anbieter darf vorläufig nicht verhindert werden
- nrw.de (Pressemitteilung)
Vermittlung von Sportwetten für private Anbieter ist bis zur erneuten Entscheidung im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren vorläufig zu dulden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermittlung von Sportwetten für private Anbieter vorläufig zu dulden - Erneute Entscheidung im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ist abzuwarten
Wird zitiert von ... (5)
- VG Mainz, 11.12.2006 - 6 L 897/06
Kein Sofortvollzug einer Untersagungsverfügung gegen private …
Dies spricht dagegen, dass Gefahren, zu deren Abwehr die Antragsgegnerin eingeschritten ist, jetzt auch nicht mehr vorübergehend hinzunehmen waren (vgl. VG Arnsberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 1 L 411/06 - und vom 21. August 2006 -1 L 725/06-). - VG Minden, 19.06.2006 - 3 L 365/06
Private Sportwetten erlaubt
Die Gesetzeskraft der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (§§ 31 Abs. 2 Satz 2, 13 Nr. 8 C. . BVerfGG) erstreckt sich nicht auf die Wirksamkeit bzw. Anwendbarkeit der im vorliegenden Fall erheblichen nordrhein-westfälischen Rechtsnormen, ebenso VG Arnsberg, Beschluss vom 23.05.2006 - 1 L 411/06 -. - VG Mainz, 12.09.2007 - 6 L 583/07 Dies spricht dagegen, dass Gefahren, zu deren Abwehr die Antragsgegnerin eingeschritten ist, jetzt auch nicht mehr vorübergehend hinzunehmen wären (vgl. VG Arnsberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 1 L 411/06 - und vom 21. August 2006 - 1 L 725/06 -).
- VG Mainz, 14.09.2006 - 6 L 654/06
Sportwetten - Annahmestellen müssen nicht schließen - Privates Wettmonopol in …
Dies spricht dagegen, dass Gefahren, zu deren Abwehr die Antragsgegnerin eingeschritten ist, jetzt auch nicht mehr vorübergehend hinzunehmen wären (vgl. VG Arnsberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 1 L 411/06 - und vom 21. August 2006 - 1 L 725/06 -). - VG Mainz, 14.09.2006 - 6 L 521/06 Dies spricht dagegen, dass Gefahren, zu deren Abwehr die Antragsgegnerin eingeschritten ist, jetzt auch nicht mehr vorübergehend hinzunehmen wären (vgl. VG Arnsberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 1 L 411/06 - und vom 21. August 2006 - 1 L 725/06 -).