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   VG Köln, 14.06.2011 - 1 L 489/11   

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https://dejure.org/2011,12158
VG Köln, 14.06.2011 - 1 L 489/11 (https://dejure.org/2011,12158)
VG Köln, Entscheidung vom 14.06.2011 - 1 L 489/11 (https://dejure.org/2011,12158)
VG Köln, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - 1 L 489/11 (https://dejure.org/2011,12158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung hinsichtlich der Verlängerung der Sperrstunde bzgl. Kiosken zwecks Vermeidung von Belästigungen der Nachbarschaft durch angeblich verursachten Menschenauflauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Sperrzeitverlängerung für Kioske am "Brüsseler Platz" rechtmäßig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sperrzeiten für die städtische Partyszene

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verkaufsverbot für Kioske in Köln ausgeweitet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sperrzeitverlängerung für Kioske rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Köln, 20.10.2011 - 1 K 2005/11
    Auszug aus VG Köln, 14.06.2011 - 1 L 489/11
    Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 2005/11 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 10. März 2011 wird wiederhergestellt bzw. hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet.

    Die Antragstellerin hat gegen die Ordnungsverfügung am 05. April 2011 Klage erhoben (1 K 2005/11) und gleichzeitig den Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt.

    Die Antragstellerin beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage (1 K 2005/11) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 10. März 2011 wiederherzustellen bzw. hinsichtlich der Zwangsmittelandrohung anzuordnen.

    Der Antrag nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), die aufschiebende Wirkung der gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 10. März 2011 erhobenen Klage - 1 K 2005/11- wiederherzustellen bzw. anzuordnen, hat Erfolg.

  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 22 N 09.1193

    Sperrzeitverordnung der Stadt Augsburg teilweise unwirksam - Aus für

    Auszug aus VG Köln, 14.06.2011 - 1 L 489/11
    Sie setzt in der Regel atypische Gebietsverhältnisse im Sinne einer besonderen Störungsempfindlichkeit der Umgebung voraus, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH) Urteil vom 25. Januar 2010 -22 N 09.1193-.
  • VGH Bayern, 03.03.2011 - 22 ZB 09.1257

    Ablehnung einer beantragten Sperrzeitverkürzung für eine Diskothek

    Auszug aus VG Köln, 14.06.2011 - 1 L 489/11
    Für eine konkrete Sperrzeitverlängerung ist darauf abzustellen, ob Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass bei Beibehaltung der allgemeinen Sperrzeit die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Frage steht, vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 03. März 2011 -22 ZB 09.1257-.
  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

    Auszug aus VG Köln, 14.06.2011 - 1 L 489/11
    Ein besonderes öffentliches Bedürfnis für die Vorverlegung der Sperrzeit ist dann anzunehmen, wenn die Beibehaltung der regulären Sperrzeit für die Nachbarschaft des Gaststättenbetriebes, insbesondere für die Bewohner der angrenzenden Grundstücke, zu unzumutbaren Lärmbelästigungen führt, die insbesondere in der Nachtzeit nicht hinzunehmen sind, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 07. Mai 1996 -1 C 10.95 -, Buchholz 451.41 Nr. 10 zu § 18 GastG.
  • VG Köln, 20.10.2011 - 1 K 2005/11

    Verbot des Verkaufs von Getränken durch Kioske am "Brüsseler Platz" rechtmäßig

    Die Klägerin hat gegen die Ordnungsverfügung am 05. April 2011 Klage erhoben und gleichzeitig einen Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt (1 L 489/11), dem die erkennende Kammer mit Beschluss vom 14. Juni 2011 stattgegeben hat.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte der Verfahren 1 K 2005/11 und 1 L 489/11 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge ergänzend Bezug genommen.

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