Rechtsprechung
VG Köln, 14.06.2011 - 1 L 492/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit des Erlasses einer Sperrzeitverlängerung gegenüber dem Betreiber einer Trinkhalle; Verlängerung der Sperrzeit bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Sperrzeitverlängerung für Kioske am "Brüsseler Platz" rechtmäßig
- rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)
Der Streit um Lärmbelästigung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verkaufsverbot für Kioske in Köln ausgeweitet
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VG Köln, 20.10.2011 - 1 K 2016/11
Auszug aus VG Köln, 14.06.2011 - 1 L 492/11
(1 K 2016/11) und gleichzeitig den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt.Die Antragstellerin beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage (1 K 2016/11) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 10.03.2011 wiederherzustellen.
- VGH Bayern, 25.01.2010 - 22 N 09.1193
Sperrzeitverordnung der Stadt Augsburg teilweise unwirksam - Aus für …
Auszug aus VG Köln, 14.06.2011 - 1 L 492/11
So die ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH), Urteil vom 25.01.2010 - 22 N 09.1193 - m.w.Nw., in: Juris. - VG Gießen, 19.05.2010 - 8 L 452/10
Sperrzeitverlängerung wegen Lärms
Auszug aus VG Köln, 14.06.2011 - 1 L 492/11
vgl. Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 19.05.2010 - 8 L 452/10.GI -, in: Juris. - VGH Bayern, 16.09.2010 - 22 B 10.289
Gaststättenrechtliche Untersagung des "Verkaufs über die Straße" …
Auszug aus VG Köln, 14.06.2011 - 1 L 492/11
So auch BayVGH Urteil vom 16.09.2010 - 22 B 10.289 - , in: Juris.
- VG Köln, 20.10.2011 - 1 K 2016/11
Verbot des Verkaufs von Getränken durch Kioske am "Brüsseler Platz" rechtmäßig
Ihr Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage wurde mit Beschluss der Kammer vom 14. Juni 2011 - 1 L 492/11 - abgelehnt.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten 1 K 2016/11 und 1 L 492/11, den von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgang, den Abschlussbericht 2010 zur Moderation am C. Platz, die Beschlussvorlage der Stadt Köln sowie den Ermittlungsvorgang C. Platz Bezug genommen.