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   VG Leipzig, 15.10.2012 - 1 L 578/12   

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VG Leipzig, 15.10.2012 - 1 L 578/12 (https://dejure.org/2012,33260)
VG Leipzig, Entscheidung vom 15.10.2012 - 1 L 578/12 (https://dejure.org/2012,33260)
VG Leipzig, Entscheidung vom 15. Oktober 2012 - 1 L 578/12 (https://dejure.org/2012,33260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die in § 16 Abs. 3 FZV vorausgesetzte Zuverlässigkeit eines Gewerbebetreibenden als gerichtlich voll überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff; Zuverlässigkeit i.S.d § 16 Abs. 3 FZV bei in der Vergangenheit begangenen erheblichen Verstößen gegen die Pflichten im Umgang mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1992 - 13 B 3083/92

    Rote; Dauerkennzeichen; Ausgabe; Zuverlässigkeit; Kennzeichen; Rote Nummern;

    Auszug aus VG Leipzig, 15.10.2012 - 1 L 578/12
    Die Unzuverlässigkeit kann zudem aus Unregelmäßigkeiten bei der Führung des Gewerbebetriebs oder sonstigen Auffälligkeiten folgen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 4.11.1992, NZV 1993, 127; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 16 FZV Rn. 10 m.w.N.).

    Bei der Entscheidung nach § 16 Abs. 3 FZV handelt es sich um eine Prognose (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 4.11.1992, NZV 1993, 127 [OVG Nordrhein-Westfalen 04.11.1992 - 13 B 3083/92]).

    Zweifel erscheinen insofern angezeigt, als die Zuverlässigkeit i.S.d. § 16 Abs. 3 FZV nur durch Geschehnisse in Frage gestellt werden kann, die Rückschlüsse auf die Erfüllung der Pflichten eines Kfz-Halters zulassen (vgl. OVG NRW, Urt. v. 4.11.1992, NZV 1993, 127 [OVG Nordrhein-Westfalen 04.11.1992 - 13 B 3083/92]).

  • VG Leipzig, 17.06.2016 - 1 K 259/12
    Auszug aus VG Leipzig, 15.10.2012 - 1 L 578/12
    In einer solchen Benutzung ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen die Regelungen des § 16 Abs. 3 FZV zu erblicken, die schon für sich Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers zu begründen vermag (vgl. für die Überschreitung des Einsatzbereichs roter Kennzeichen: BayVGH, Beschl. v. 7.12.2009 - 11 ZB 09.1659 - [...]; VG Augsburg, Urt. v. 19.5.2009 - AU 3 K 08.1437 - [...], VG Leipzig, Beschl. v. 7.8.2012 - 1 K 259/12 -).

    Die unzureichende Dokumentation der notwendigen Daten wie auch deren Eintragung auf dafür nicht vorgesehenen Unterlagen stellen einen schwerwiegenden Verstoß gegen § 16 Abs. 3 FZV dar, der die Unzuverlässigkeit des Betroffenen begründet (vgl. BayVGH, Beschl. v. 7.12.2009 - 11 ZB 09.1659 - [...]; VG Leipzig, Beschl. v. 7.8.2012 - 1 K 259/12 -).

  • VGH Bayern, 07.12.2009 - 11 ZB 09.1659

    Widerruf der Zuteilung von roten Kennzeichen; nicht mehr gegebene Zuverlässigkeit

    Auszug aus VG Leipzig, 15.10.2012 - 1 L 578/12
    In einer solchen Benutzung ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen die Regelungen des § 16 Abs. 3 FZV zu erblicken, die schon für sich Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers zu begründen vermag (vgl. für die Überschreitung des Einsatzbereichs roter Kennzeichen: BayVGH, Beschl. v. 7.12.2009 - 11 ZB 09.1659 - [...]; VG Augsburg, Urt. v. 19.5.2009 - AU 3 K 08.1437 - [...], VG Leipzig, Beschl. v. 7.8.2012 - 1 K 259/12 -).

    Die unzureichende Dokumentation der notwendigen Daten wie auch deren Eintragung auf dafür nicht vorgesehenen Unterlagen stellen einen schwerwiegenden Verstoß gegen § 16 Abs. 3 FZV dar, der die Unzuverlässigkeit des Betroffenen begründet (vgl. BayVGH, Beschl. v. 7.12.2009 - 11 ZB 09.1659 - [...]; VG Leipzig, Beschl. v. 7.8.2012 - 1 K 259/12 -).

  • VG Kassel, 20.03.2003 - 2 G 103/03
    Auszug aus VG Leipzig, 15.10.2012 - 1 L 578/12
    Der Begriff der Unzuverlässigkeit unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle, der Behörde kommt also insoweit kein Ermessen zu (vgl. VG Kassel, Beschl. v. 20.3.2003 - 2 G 103/03 - [...]).

    Dies können zwar auch Taten sein, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben (vgl. für rechtskräftig wegen Strafvereitelung und falscher uneidlicher Aussage verurteilte Person: VG Kassel, Beschl. v. 20.3.2003 - 2 G 103/03 - [...]).

  • VG München, 08.10.1997 - M 6 K 97.3781
    Auszug aus VG Leipzig, 15.10.2012 - 1 L 578/12
    Da im Ergebnis schon erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen, bedurfte es keiner weiteren Erwägungen mehr, inwieweit der Zulassungsbehörde im Falle der Bejahung der Zuverlässigkeit bei der Entscheidung über die Zuteilung von roten Kennzeichen noch ein Ermessensspielraum zukommt (ablehnend: VG München, Urt. v. 8.10.1997 - M 6 K 97.3781 - [...]) und damit eine Regelungsanordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO, wie sie hier begehrt wird, von vornherein nur bei einer Ermessensreduzierung auf Null in Betracht käme.
  • OVG Sachsen, 14.07.2010 - 2 B 436/09

    Einstweilige Verfügung, amtsangemessene Beschäftigung, Aktentransport

    Auszug aus VG Leipzig, 15.10.2012 - 1 L 578/12
    Grundsätzlich ist das Gericht im Eilverfahren zu weiteren Ermittlungen nicht verpflichtet, vielmehr ergeht die Entscheidung im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit aufgrund der innerhalb angemessener Zeit verfügbaren präsenten Beweismittel und der glaubhaft gemachten Tatsachen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14.7.2010 - 2 B 436/09 - [...]).
  • VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 3 K 08.1437

    Rotes Kennzeichen; Widerruf; Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Leipzig, 15.10.2012 - 1 L 578/12
    In einer solchen Benutzung ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen die Regelungen des § 16 Abs. 3 FZV zu erblicken, die schon für sich Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers zu begründen vermag (vgl. für die Überschreitung des Einsatzbereichs roter Kennzeichen: BayVGH, Beschl. v. 7.12.2009 - 11 ZB 09.1659 - [...]; VG Augsburg, Urt. v. 19.5.2009 - AU 3 K 08.1437 - [...], VG Leipzig, Beschl. v. 7.8.2012 - 1 K 259/12 -).
  • VG Düsseldorf, 10.09.2018 - 6 L 1401/18

    Widerruf rotes Kennzeichen Widerrufsvorbehalt Anhörung Angemessene Frist

    S. 2, vom 11. Mai 2006 - 8 A 4338/04 -, juris Rn. 4 und vom 4. November 1992 - 13 B 3083/92 -, juris, Rn. 11 ff. m.w.N.; VG Augsburg, Urteil vom 7. Juli 2015 - Au 3 K 15.22 -, juris, Rn. 27; VG Leipzig, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - 1 L 578/12 -, juris, Rn. 15; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 3. Mai 2005 - 14 L 318/05 -, juris Rn. 12 ff.; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 16 FZV, Rn. 15 m.w.N.; Weiß in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 16 FZV, Rn. 41.
  • VG Köln, 22.09.2022 - 18 L 1219/22
    vgl. VG Leipzig, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - 1 L 578/12 - juris Rn. 21.
  • VG Bremen, 15.01.2021 - 5 V 1965/20

    Zur Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei der Zuteilung roter Kennzeichen

    Mit dem Blick auf den Zweck der Regelung des § 16 Abs. 2 Satz 5 FZV ist grundsätzlich zu fordern, dass die notwendigen Angaben unmittelbar nach Fahrtende dokumentiert werden, da sich ansonsten die umfassenden Daten nach mehrtägigem Abstand nicht ohne weiteres rekapitulieren lassen (VG Leipzig, Beschl. v. 15.01.2012 ... 1 L 578/12 ..., beck-online).
  • VG München, 23.03.2015 - M 23 K 13.3702

    Widerruf eines roten Oldtimerkennzeichens

    Der Begriff der (Un-)Zuverlässigkeit unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (vgl. VG Leipzig v. 15.10.2012 - 1 L 578/12 - juris Rn. 15 m. w. N.).
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