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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2007 - 1 L 68/06   

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https://dejure.org/2007,33494
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2007 - 1 L 68/06 (https://dejure.org/2007,33494)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.07.2007 - 1 L 68/06 (https://dejure.org/2007,33494)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 1 L 68/06 (https://dejure.org/2007,33494)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verwaltungsaktsbefugnis im Rahmen der öffentlichen Trinkwasserversorgung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 10.65

    Ersatz eines durch eine Dienstpflichtverletzung verursachten Schadens -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2007 - 1 L 68/06
    Der Beklagte trägt dagegen unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1965 - VIII C 10.65 - vor, er habe vorliegend durch Erlass eines Verwaltungsaktes handeln dürfen, da er die Trinkwasserversorgung als öffentliche Einrichtung betreibe, zu der auch der Trinkwasserzähler nach § 19 Abs. 2 der Wasserversorgungssatzung gehöre, und das zwischen ihm und dem Kläger bestehende rechtliche Verhältnis ein öffentlich-rechtliches Subordinationsverhältnis sei.

    Dies steht nach den vorstehenden Ausführungen nicht im Gegensatz, sondern vielmehr im Einklang mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1965 (BVerwGE 21, 270).

  • BVerwG, 28.09.1967 - II C 37.67

    Einbehaltung von Dienstbezügen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2007 - 1 L 68/06
    Die vollziehende Gewalt kann die von der Unterwerfung unter die hoheitliche Gewalt erfassten Rechtsbeziehungen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwGE 18, 283, 285; E 21, 271, 272; E 28, 1, 4, 5) durch ihre Organe einseitig und dem einzelnen gegenüber verbindlich durch Verwaltungsakt regeln.

    Dementsprechend ist bei der Geltendmachung beamtenrechtlicher Schadensersatzansprüche nicht allein auf das Bestehen des Beamtenverhältnisses schlechthin, sondern auf die einzelne dem Rechtsstreit zugrunde liegende Rechtsbeziehung abgestellt worden (BVerwGE 28, 1, 4).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1988 - 10 A 14/87

    Gesetzesvorbehalt; Leistungsbescheid; Anspruch; Entgelt; Behörde

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2007 - 1 L 68/06
    Wenn man demnach davon ausgehen kann, dass ein Anspruch eines Hoheitsträgers durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden darf, wenn dieser dem Betroffenen im Verhältnis hoheitlicher Überordnung gegenübersteht (vgl. aber auch diesbezüglich ablehnend OVG Lüneburg, 15.03.1988 - 10 A 14/87 -, NVwZ 1989, 880, 881 m.w.N), so reicht es also nicht schon in jedem Falle aus, dass dieses Verhältnis ein allgemein subordinationsrechtliches Gepräge hat, denn dies rechtfertigt noch nicht den Schluss, dass das Überordnungsverhältnis sämtliche Einzelansprüche erfasst, die hieraus erwachsen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1989 - 10 S 2252/89

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde - Leistungsbescheid und Umdeutung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2007 - 1 L 68/06
    Dies trifft lediglich auf das Beamten- und Soldatenverhältnis sowie vergleichbare Rechtsverhältnisse zu (so VGH Mannheim, 29.12.1989 - 10 S 2252/89 -, NVwZ 1990, 388).
  • BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 34.81

    Besoldung - Anrechnung von Sachbezügen - Dienstlicher Fernsprechanschluss -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2007 - 1 L 68/06
    Übereinstimmend damit ist in weiteren Entscheidungen für die Frage, ob trotz Fehlens einer ausdrücklichen Ermächtigung durch Verwaltungsakt gehandelt werden darf, stets die einzelne Rechtsbeziehung Gegenstand der Betrachtung gewesen (vgl. BVerwGE 59, 13, 20 bezüglich des Anspruches auf Erstattung von Abschiebungskosten aus § 24 Abs. 6a AuslG a.F. gegenüber dem Arbeitgeber des nichtdeutschen Arbeitnehmers; BVerwGE 67, 66, 71 hinsichtlich der Anrechnung von Sachbezügen auf die beamtenrechtliche Besoldung).
  • BGH, 04.10.1972 - VIII ZR 117/71

    Haftung für Lieferung verunreinigten Wassers

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2007 - 1 L 68/06
    Sie unterliegen mangels anderslautender gesetzlicher Regelung grundsätzlich der sinngemäßen Anwendung des vertraglichen Schuldrechts als Ausdruck allgemeiner Rechtsgedanken (BGHZ 59, 303, 305; ausführlich dazu Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Auflage, S. 344ff).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 7 B 160.79

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2007 - 1 L 68/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für bestimmende Schriftsätze zwar grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift erforderlich; Ausnahmen von diesem Grundsatz sind jedoch u.a. zugelassen, wenn sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne dass darüber Beweis erhoben werden müsste (BVerwG, 26.06.1980 - 7 B 160/79 -, juris).
  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75

    Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2007 - 1 L 68/06
    Übereinstimmend damit ist in weiteren Entscheidungen für die Frage, ob trotz Fehlens einer ausdrücklichen Ermächtigung durch Verwaltungsakt gehandelt werden darf, stets die einzelne Rechtsbeziehung Gegenstand der Betrachtung gewesen (vgl. BVerwGE 59, 13, 20 bezüglich des Anspruches auf Erstattung von Abschiebungskosten aus § 24 Abs. 6a AuslG a.F. gegenüber dem Arbeitgeber des nichtdeutschen Arbeitnehmers; BVerwGE 67, 66, 71 hinsichtlich der Anrechnung von Sachbezügen auf die beamtenrechtliche Besoldung).
  • BVerwG, 06.05.1964 - VIII C 394.63
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2007 - 1 L 68/06
    Die vollziehende Gewalt kann die von der Unterwerfung unter die hoheitliche Gewalt erfassten Rechtsbeziehungen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwGE 18, 283, 285; E 21, 271, 272; E 28, 1, 4, 5) durch ihre Organe einseitig und dem einzelnen gegenüber verbindlich durch Verwaltungsakt regeln.
  • BVerfG, 02.11.1981 - 2 BvR 671/81

    AVBWasserV verstößt nicht gegen Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2007 - 1 L 68/06
    Damit hat der Gesetzgeber eine ausdrückliche Regelung über die Anwendung von Grundsätzen des materiellen Schuldrechts auf verwaltungsrechtliche Schuldverhältnisse getroffen, die seit langem in der Rechtsprechung anerkannt war, und zwar gerade im Bereich der kommunalen Wasserversorgung (so BVerfG, 02.11.1981 - 2 BvR 671/81 -, DVBl. 1982, 27, 29).
  • BVerwG, 10.04.1964 - VII C 68.61
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 13 ME 21/14

    Kanalbenutzungsverhältnis: Keine Anforderung von Schadensersatz durch

    Aus den vorstehenden Gründen ist es in der obergerichtlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass in Fällen eines Anschluss- und Benutzungsverhältnisses Schadensersatzforderungen der öffentlichen Hand nicht durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden können (vgl. grundlegend: VGH BW, a.a.O., Rdnrn. 6 ff.; OVG NRW, Urt. v. 26 März 1996 - 5 A 3812)2 -, juris, Rdnr. 51; Bay. VGH, Urt. v. 4. August 2005 - 4 B 01.622 -, juris, Rdnr. 39; OVG MV, Beschl. v. 19 Juli 2007 - 1 L 68/06 -, juris, Rdnrn 5 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 131/08

    Festsetzung des Leitstellenentgelts durch Verwaltungsakt

    Zwar ist in der Rechtsprechung teilweise anerkannt, dass für den Erlass eines Leistungsbescheides nicht ausnahmslos eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist, und wird es als zulässig angesehen, dass ein Forderungsrecht der öffentlichen Hand durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden kann, wenn der Hoheitsträger dem in Anspruch zu Nehmenden im Verhältnis hoheitlicher Überordnung gegenübersteht und noch hinzukommt, dass ein solches Über-/Unterordnungsverhältnis (Subordinationsverhältnis) gerade auch in Bezug auf den Anspruch besteht, der durch den Verwaltungsakt geregelt werden soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.12.1989 - 10 S 2252/89 -, NVwZ 1990, 225 m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.10.1993 - 3 L 19/93 -, NJW 1994, 1889; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.07.2007 - 1 L 68/06 -, juris).
  • VG Neustadt, 29.08.2017 - 5 K 365/17

    (Keine) Ermächtigung des Beliehenen zum Erlass von Verwaltungsakten; Pflicht zur

    Zwar ist in der Rechtsprechung teilweise anerkannt, dass für den Erlass eines Kostenbescheids nicht ausnahmslos eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist (vgl. z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 1 L 68/06 -, juris).
  • VG Greifswald, 29.10.2015 - 3 A 1174/13

    Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten - Kostenersatzanspruch der Gemeinde

    Offen bleiben kann, ob sich die Befugnis zum Erlass eines Leistungsbescheides trotz fehlender gesetzlicher Ermächtigung aus einem zwischen den Beteiligten bestehenden Verhältnis der Über-/Unterordnung ergeben kann (erwogen vom OVG Greifswald, Beschl. v. 19.07.2007 - 1 L 68/06 -, juris Rn. 8).
  • VG Neustadt, 26.02.2021 - 5 K 797/20

    Durchsetzung des Vergütungsanspruchs eine Öffentlich bestellten

    Zwar ist in der Rechtsprechung teilweise anerkannt, dass für den Erlass eines Kostenbescheids nicht ausnahmslos eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist (vgl. z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 1 L 68/06 -, juris).
  • VG München, 12.11.2009 - M 10 K 07.5957

    Schadensersatzanspruch; Befugnis zum Erlass eines Bescheids; Leistungsklage;

    Zwar könnte sich aus einem derartigen Über-/Unterordnungsverhältnis grundsätzlich eine Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten ergeben (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.7.2007, Az. 1 L 68/06, zitiert nach Juris RdNr. 8).
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