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   VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16.TR   

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VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16.TR (https://dejure.org/2016,49097)
VG Trier, Entscheidung vom 08.12.2016 - 1 L 8043/16.TR (https://dejure.org/2016,49097)
VG Trier, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 1 L 8043/16.TR (https://dejure.org/2016,49097)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2000 - 10 S 617/00

    Fahrerlaubnisentziehung - Wiedererteilung nach Beibringung eines Gutachtens

    Auszug aus VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16
    Nach der Rechtsprechung kommen als Tatsachen, die ein Abweichen von der Regel des § 2a Abs. 5 Satz 5 StVG rechtfertigen können, nur in der Person des Betroffenen liegende Umstände in Betracht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 11 CS 11.1192 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 29. April 2014 - AN 10 S 14.00562 -, juris Rn. 27; VG München, Beschluss vom 23. August 2013 - M 6a S 13.2788 -, juris Rn. 29; VG München, Beschluss vom 27. Februar 2013 - M 6b K 12.3416 - juris Rn. 22), nicht aber die Art und Bedeutung der begangenen Zuwiderhandlungen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2000 - 10 S 617/00 -, juris Rn. 4; VG Trier, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 1 L 1025/12.TR -, juris Rn. 9).

    Die Begutachtung, die § 2a Abs. 5 Satz 5 StVG "in der Regel" fordert, dient der Vorbereitung einer Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde darüber, ob der Fahrerlaubnisinhaber auf Probe auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den öffentlichen Straßenverkehr zum Führen von Kraftfahrzeugen noch geeignet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1994 - 11 B 152.93 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2000 - 10 S 617/00 -, juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 27.10.2011 - 11 CS 11.1192

    Fahrerlaubnis auf Probe; Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar;

    Auszug aus VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16
    Nach der Rechtsprechung kommen als Tatsachen, die ein Abweichen von der Regel des § 2a Abs. 5 Satz 5 StVG rechtfertigen können, nur in der Person des Betroffenen liegende Umstände in Betracht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 11 CS 11.1192 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 29. April 2014 - AN 10 S 14.00562 -, juris Rn. 27; VG München, Beschluss vom 23. August 2013 - M 6a S 13.2788 -, juris Rn. 29; VG München, Beschluss vom 27. Februar 2013 - M 6b K 12.3416 - juris Rn. 22), nicht aber die Art und Bedeutung der begangenen Zuwiderhandlungen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2000 - 10 S 617/00 -, juris Rn. 4; VG Trier, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - 1 L 1025/12.TR -, juris Rn. 9).

    Vielmehr ist er insoweit bewusst davon ausgegangen, dass in einer Konstellation, in der die Fahrerlaubnis bereits während der Probezeit entzogen worden ist, der Fahranfänger sich aber nach Neuerteilung erneut nicht bewährt hat, kein Raum mehr für die nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 StVG vorgesehenen Hilfen ist, sondern sich unmittelbar die Frage nach der allgemeinen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers stellt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 11 CS 11.1192 -, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 17.02.1994 - 11 B 152.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit der

    Auszug aus VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16
    Die Begutachtung, die § 2a Abs. 5 Satz 5 StVG "in der Regel" fordert, dient der Vorbereitung einer Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde darüber, ob der Fahrerlaubnisinhaber auf Probe auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung seiner Gesamtpersönlichkeit nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den öffentlichen Straßenverkehr zum Führen von Kraftfahrzeugen noch geeignet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1994 - 11 B 152.93 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2000 - 10 S 617/00 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16
    Die speziell in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids gegebene Begründung kann in diesen Fällen knapp gehalten werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16
    Für den Betroffenen muss ausgehend von der für die jeweilige Fallgestaltung in Betracht kommenden Ermächtigungsnorm in der Fahrerlaubnis-Verordnung erkennbar sein, was der Anlass für die angeordnete Untersuchung ist und ob die in ihr verlautbarten Gründe die behördlichen Bedenken an der Kraftfahreignung zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, juris Rn. 24 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 16 E 1257/12 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - 16 B 749/07 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 10 S 2785/10 -, juris Rn. 4 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. September 2004 - 10 S 1283/04 -, juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 10 S 1283/04

    Zulässigkeit der Datenübermittlung an Fahrerlaubnisbehörde; Strafurteil

    Auszug aus VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16
    Für den Betroffenen muss ausgehend von der für die jeweilige Fallgestaltung in Betracht kommenden Ermächtigungsnorm in der Fahrerlaubnis-Verordnung erkennbar sein, was der Anlass für die angeordnete Untersuchung ist und ob die in ihr verlautbarten Gründe die behördlichen Bedenken an der Kraftfahreignung zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, juris Rn. 24 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 16 E 1257/12 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - 16 B 749/07 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 10 S 2785/10 -, juris Rn. 4 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. September 2004 - 10 S 1283/04 -, juris Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2007 - 16 B 749/07

    Begutachtung eines Straßenverkehrsteilnehmers - Klärung von Eignungszweifeln

    Auszug aus VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16
    Für den Betroffenen muss ausgehend von der für die jeweilige Fallgestaltung in Betracht kommenden Ermächtigungsnorm in der Fahrerlaubnis-Verordnung erkennbar sein, was der Anlass für die angeordnete Untersuchung ist und ob die in ihr verlautbarten Gründe die behördlichen Bedenken an der Kraftfahreignung zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, juris Rn. 24 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 16 E 1257/12 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - 16 B 749/07 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 10 S 2785/10 -, juris Rn. 4 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. September 2004 - 10 S 1283/04 -, juris Rn. 19).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.1998 - 2 B 11694/98
    Auszug aus VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16
    Diese Begründungspflicht soll einerseits den Betroffenen in die Lage versetzen, in Kenntnis dieser Gründe seine Rechte wirksam wahrzunehmen und die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs abzuschätzen und andererseits der Behörde den Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung vor Augen führen und sie veranlassen, mit Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein überwiegendes öffentliches Interesse den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erfordert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. August 1998 - 2 B 11694/98.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.1994 - 7 B 12083/94

    Begründungspflicht; Aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs ; Aufhebung der

    Auszug aus VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16
    Gerade im Bereich des Gefahrenabwehrrechts, dem das Fahrerlaubnisrecht funktional zuzuordnen ist, können regelmäßig die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gesichtspunkte zugleich auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. September 2011 - 10 S 625/11 - juris Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 1994 - 7 B 12083/94.OVG -), mit anderen Worten das Erlassinteresse mit dem Vollzugsinteresse identisch sein.
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus VG Trier, 08.12.2016 - 1 L 8043/16
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden." (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 39.90 -, juris Rn. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1990 - 2 B 12027/90

    Untersagungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 10 S 2785/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - strenge Anforderungen an die Anlassbezogenheit und

  • VG Gelsenkirchen, 30.05.2012 - 7 L 559/12

    Fahrerlaubnis, Entziehung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11

    Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung

  • VGH Bayern, 23.10.2008 - 11 CS 08.2017

    Fahrerlaubnis auf Probe; Forderung nach Beibringung eines Gutachtens

  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

  • VG Trier, 08.10.2012 - 1 L 1025/12

    Der Schluss auf die fehlende Fahreignung im Fall der nicht fristgerechten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2013 - 16 E 1257/12

    Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Gutachtensaufforderung im Zusammenhang mit

  • VG München, 27.02.2013 - M 6b K 12.3416

    Zweimalige Entziehung der Fahrerlaubnis jeweils innerhalb der Probezeit;

  • VG München, 23.08.2013 - M 6a S 13.2788

    Fahrerlaubnis auf Probe; Entziehung wegen mangelnder Befähigung; Anordnung einer

  • VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 10 S 14.00562

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis auf Probe; erneute Zuwiderhandlung

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2015 - 10 S 778/14

    Erteilung einer Fahrerlaubnis - Anforderungen an die Anordnung zur Vorlage eines

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2016 - 10 B 10740/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Hinweis auf Rechtsfolgen der Nichtbeibringung eines

  • VG Trier, 09.02.2021 - 1 L 31/21

    Im europäischen Ausland erteilte Fahrerlaubnis

    Die speziell in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids gegebene Begründung kann in diesen Fällen knappgehalten werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 - juris Rn. 8; VG Trier, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 L 8043/16.TR -).

    Im Bereich des Gefahrenabwehrrechts kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung zudem nach der ständigen Rechtsprechung darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen, um deutlich zu machen, dass diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt; der Umstand, dass die im streitgegenständlichen Bescheid angesprochenen Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht dazu, dass ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorliegt (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 10 B 10574/19.OVG - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 18. November .2014 - 16 B 1282/14 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 10. März 2008 - 11 CS 07.3453 -, juris Rn. 16; VG Trier, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 1 L 8043/16.TR -, vom 26. April 2017 - 1 L 4996/17.TR -, vom 5. Februar 2018 - 1 L 14829/17.TR - und vom 20. Juni 2018 - 1 L 3254/18.TR - ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer; jeweils zur Entziehung der Fahrerlaubnis; vgl. auch VG Saarland, Beschluss vom 21.10.2016 - 5 L 1896/16 -, juris, zu § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV).

  • VG Trier, 14.03.2019 - 1 L 545/19

    Fahrerlaubnis

    Die speziell in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids gegebene Begründung kann in diesen Fällen knappgehalten werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.11.2018 - 11 CS 18.1271 - juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2002 - 10 S 985/02 - juris Rn. 8; VG Trier, Beschlüsse vom 08.12.2016 - 1 L 8043/16.TR - vom 26.04.2017 - 1 L 4996/17.TR - und vom 20.06.2018 - 1 L 3254/18.TR -).

    Im Bereich des Gefahrenabwehrrechts kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung zudem nach der ständigen Rechtsprechung darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen, um deutlich zu machen, dass diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.11.2018 - 11 CS 18.1271 - juris Rn. 15); der Umstand, dass die im streitgegenständlichen Bescheid angesprochenen Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht dazu, dass ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorliegt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19.11.2018 - 11 CS 18.1271 - juris Rn. 15; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.01.2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 18.11.2014 - 16 B 1282/14 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 10.03.2008 - 11 CS 07.3453 -, juris Rn. 16; VG Trier, Beschlüsse vom 08.12.2016 - 1 L 8043/16.TR -, vom 26.04.2017 - 1 L 4996/17.TR - und vom 05.02.2018 - 1 L 14829/17.TR -).

    Anders als im Strafverfahren, das ein Vergehen ahndet, ist es Aufgabe der Verwaltungsbehörde, den Straßenverkehr dauerhaft vor den Gefahren zu schützen, die von ungeeigneten Fahrern wie dem Antragsteller für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen (vgl. VG Trier, Beschlüsse vom 07.12.2018 - 1 L 5366/18.TR - und vom 08.12.2016 - 1 L 8043/16.TR -, juris Rn. 35).

  • VG Trier, 07.12.2021 - 1 L 3223/21

    Kokainkonsum: Aberkennung des Rechts, von einer europäischen Fahrerlaubnis im

    Die speziell in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids gegebene Begründung kann in diesen Fällen knappgehalten werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 - juris Rn. 8; VG Trier, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 L 8043/16.TR, juris Rn. 7).

    Im Bereich des Gefahrenabwehrrechts kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung zudem nach der ständigen Rechtsprechung darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen, um deutlich zu machen, dass diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt; der Umstand, dass die im streitgegenständlichen Bescheid angesprochenen Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht dazu, dass ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorliegt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 10 B 10574/19.OVG -, n.v.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 18. November 2014 - 16 B 1282/14 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 10. März 2008 - 11 CS 07.3453 -, juris Rn. 16; VG Trier, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 1 L 8043/16.TR -, vom 26. April 2017 - 1 L 4996/17.TR -, vom 5. Februar 2018 - 1 L 14829/17.TR - und vom 20. Juni 2018 - 1 L 3254/18.TR - ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer).

  • VG Düsseldorf, 05.04.2022 - 6 L 55/22

    Neuerteilung Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis auf Probe, MPU-Gutachten, Probezeit

    vgl. allgemein zur Möglichkeit der Gutachtenanordnung auf Grundlage der Norm trotz vorheriger MPU VG Trier, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 L 8043/16.TR -, juris Rn. 28; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 2a StVG Rn. 53.
  • VG Trier, 24.04.2020 - 1 L 1037/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz; fehlende Anhörung;

    Die speziell in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids gegebene Begründung kann in diesen Fällen knapp gehalten werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 - juris Rn. 8; VG Trier, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 L 8043/16.TR -).

    Im Bereich des Gefahrenabwehrrechts kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung zudem nach der ständigen Rechtsprechung darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen, um deutlich zu machen, dass diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt; der Umstand, dass die im streitgegenständlichen Bescheid angesprochenen Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht dazu, dass ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorliegt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 10 B 10574/19.OVG - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 18. November .2014 - 16 B 1282/14 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 10. März 2008 - 11 CS 07.3453 -, juris Rn. 16; VG Trier, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 1 L 8043/16.TR -, vom 26. April 2017 - 1 L 4996/17.TR -, vom 5. Februar 2018 - 1 L 14829/17.TR - und vom 20. Juni 2018 - 1 L 3254/18.TR - ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer).

  • VG Koblenz, 07.04.2022 - 4 K 119/22

    Fahrerlaubnisrecht

    Zum anderen führt die gesetzgeberische Konzeption des § 2a StVG dazu, dass in vielen Fällen die Fahrerlaubnis nur nach Vorlage einer positiven Begutachtung neuerteilt wird (vgl. VG Trier, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 L 8043/16.TR -, juris, Rn. 28; Dauer in Hentschel/Dauer/König, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 2a StVG Rn. 53).
  • VG Minden, 07.03.2018 - 4 L 2616/17
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. September 2007 - 6 B 714/07 -, juris, Rdn. 28; VG Trier, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 L 8043/16.TR -, juris, Rdn. 6.
  • VG Minden, 29.01.2019 - 4 L 1288/18
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. September 2007 - 6 B 714/07 -, juris, Rdn. 28; VG Trier, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 1 L 8043/16.TR -, juris, Rdn. 6.
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