Rechtsprechung
VG Koblenz, 31.07.2009 - 1 L 807/09.KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überwiegen des öffentlichen Vollzugsinteresses gegenüber der Aussetzung des Vollzuges bei offensichtlicher Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes i.R.e. einstweiligen Anordnung; Zulässigkeit und Anforderungen einer Nutzung im Außenbereich durch eine Gaststätte bis 23.00 ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Lärm durch die Außenbewirtung von Gaststätten
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Nachts müssen die Gäste drinnen sitzen Stadt Koblenz verbot das Bewirten im Freien nach 23 Uhr
- juraforum.de (Kurzinformation)
Außenbewirtung und Nachtruhe
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 31.07.2009 - 1 L 807/09.KO
- VG Koblenz, 03.08.2009 - 1 L 807/09
Rechtsprechung
VG Koblenz, 03.08.2009 - 1 L 807/09.KO |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Störung der Nachtruhe: Gastwirtschaft darf nach 23 Uhr nicht mehr Draußen ausschenken - Ruhebedürfnis der Bevölkerung hat Vorrang
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 31.07.2009 - 1 L 807/09
- VG Koblenz, 03.08.2009 - 1 L 807/09.KO