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   VG Kassel, 13.08.2015 - 1 L 894/15.KS   

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VG Kassel, 13.08.2015 - 1 L 894/15.KS (https://dejure.org/2015,37260)
VG Kassel, Entscheidung vom 13.08.2015 - 1 L 894/15.KS (https://dejure.org/2015,37260)
VG Kassel, Entscheidung vom 13. August 2015 - 1 L 894/15.KS (https://dejure.org/2015,37260)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16a Abs 1 HessAGVwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 58 Abs 2 VwGO, § 80 Abs 3 VwGO, § 28 Abs 1 HVwVfG, § 36 Abs 2 Nr 3 HVwNfG, § 49 Abs 2 Nr 1 HVwVfG, § 16 Abs 2 FZV
    Widerruf der Zuerteilung von "roten Kennzeichen"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Zuerteilung von "roten Kennzeichen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Gelsenkirchen, 18.01.2012 - 14 L 1288/11

    Rote Dauerkennzeichen, Zuverlässigkeit, Anhörungsmangel, Heilung,

    Auszug aus VG Kassel, 13.08.2015 - 1 L 894/15
    Ist dies nicht gewährleistet, so mangelt es an der Zuverlässigkeit (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 14 L 1288/11 - Rn. 12 - juris).

    Sofern erforderlich kann er Kurzzeitkennzeichen gem. § 16 Abs. 1 FZV beantragen, was gegenüber der dauerhaften Zuteilung eines roten Kennzeichens sicherlich beschwerlicher, aber zumutbar ist (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 14 L 1288/11 - ).

  • VG Lüneburg, 21.11.2005 - 3 B 84/05

    Aufschiebende Wirkung; Aussetzungsantrag; Castor; Eilantrag; Platzverweis;

    Auszug aus VG Kassel, 13.08.2015 - 1 L 894/15
    Ist ein Widerspruchsverfahren aber nicht vorgesehen, so kann der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auch nicht vor der Klageerhebung gestellt werden (ebenso VG Lüneburg, Beschluss vom 21.11.2015 - 3 B 84/05 - Rn. 6 - juris).
  • VG Trier, 22.09.2009 - 1 K 365/09

    Unterschrift Klageschrift; Klagen aus dem Beamtenverhältnis; Monatsfrist;

    Auszug aus VG Kassel, 13.08.2015 - 1 L 894/15
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist auch dann fehlerhaft, wenn sie eine zusätzliche Information enthält, die unrichtig oder irreführend und "geeignet ist, beim Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf einzulegen bzw. rechtzeitig einzulegen" (vgl. VG Trier, Urteil vom 22. September 2009 - 1 K 365/09.TR - Rn. 23 m.w.N. - juris).
  • OVG Thüringen, 01.09.2009 - 2 EO 383/08

    Recht der Landesbeamten; Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe wegen

    Auszug aus VG Kassel, 13.08.2015 - 1 L 894/15
    Ein schutzwürdiges privates Interesse des Bürgers daran, von der Vollziehung eines in dieser Weise zu qualifizierenden Verwaltungsaktes verschont zu bleiben, kann nicht bestehen, ohne dass es noch darauf ankommt, ob sich der Vollzug als dringlich erweist oder nicht (so auch OVG Thüringen, Beschluss vom 1. September 2009 - 2 EO 383/08 - VG München, Beschluss vom 28. Juni 2010 - M 5 S 10.2186 -, jeweils Juris sowie Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 80 Rdnr. 74, mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).
  • VG Berlin, 05.07.1999 - 1 A 225.99
    Auszug aus VG Kassel, 13.08.2015 - 1 L 894/15
    Die Begründung muss daher auf den konkreten Fall bezogen sein und darf sich nicht auf eine Wiedergabe des Gesetzeswortlauts beschränken (std. Rspr., vgl. z.B. VG Berlin, Beschluss vom 5. Juli 1999 - 1 A 225.99 -, juris).
  • VG Berlin, 26.01.2006 - 16 A 130.04
    Auszug aus VG Kassel, 13.08.2015 - 1 L 894/15
    Nach der Rechtsprechung (vgl. VG Aachen, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 6 L 120/15 - VG Berlin, Urteil vom 26. Januar 2006 - 16 A 130.04 -, beide zitiert nach juris) ist in einem solchen Fall der Widerruf allein anhand des § 114 VwGO auf Ermessensfehler zu überprüfen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - 10 B 270/10

    Ersetzung einer Anhörung wegen einer Zurückstellung nach § 15 Baugesetzbuch (

    Auszug aus VG Kassel, 13.08.2015 - 1 L 894/15
    Dies setzt allerdings voraus, dass die Behörde den Vortrag des Betroffenen zum Anlass nimmt, ihre Entscheidung noch einmal auf den Prüfstand zu stellen und zu erwägen, ob sie unter Berücksichtigung der nunmehr vorgebrachten Tatsachen und rechtlichen Erwägungen an ihrer Entscheidung mit diesem konkreten Inhalt festhalten will und das Ergebnis der Überprüfung mitteilt (std. Rspr, vgl. z.B. OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2010 - 10 B 270/10 -, juris).
  • VG München, 28.06.2010 - M 5 S 10.2186

    Beamtin auf Probe; Entlassung; fehlende Bewährung; Probezeitbeurteilung;

    Auszug aus VG Kassel, 13.08.2015 - 1 L 894/15
    Ein schutzwürdiges privates Interesse des Bürgers daran, von der Vollziehung eines in dieser Weise zu qualifizierenden Verwaltungsaktes verschont zu bleiben, kann nicht bestehen, ohne dass es noch darauf ankommt, ob sich der Vollzug als dringlich erweist oder nicht (so auch OVG Thüringen, Beschluss vom 1. September 2009 - 2 EO 383/08 - VG München, Beschluss vom 28. Juni 2010 - M 5 S 10.2186 -, jeweils Juris sowie Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 80 Rdnr. 74, mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).
  • VG Kassel, 20.03.2003 - 2 G 103/03
    Auszug aus VG Kassel, 13.08.2015 - 1 L 894/15
    Die Beurteilung der Unzuverlässigkeit stellt auch hier eine Prognoseentscheidung dar, die gerichtlich vollumfänglich überprüfbar ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. März 2003 - 2 G 103/03 - juris).
  • VG Aachen, 11.02.2015 - 6 L 120/15

    Übergangsheim; Obdachlosigkeit; Obdachlosenunterkunft

    Auszug aus VG Kassel, 13.08.2015 - 1 L 894/15
    Nach der Rechtsprechung (vgl. VG Aachen, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 6 L 120/15 - VG Berlin, Urteil vom 26. Januar 2006 - 16 A 130.04 -, beide zitiert nach juris) ist in einem solchen Fall der Widerruf allein anhand des § 114 VwGO auf Ermessensfehler zu überprüfen.
  • VG Köln, 22.09.2022 - 18 L 1219/22
    vgl. OVG Münster, Beschluss vom 4. November 1992 - 13 B 3083/92 - juris Rn. 11-15; VG Ansbach, Beschluss vom 5. Juli 2013 - AN 10 S 13.00985 - juris Rn. 23; VG Kassel, Beschluss vom 13. August 2015 - 1 L 894/15.KS - juris Rn. 41; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 14 L 1288/11 - juris Rn. 12.

    vgl. VG Kassel, Beschluss vom 13. August 2015 - 1 L 894/15.KS - juris Rn. 49.

    vgl. VG Aachen, Beschluss vom 27. März 2020 - 10 L 147/20 - juris Rn. 51; VG Gera, Beschluss vom 20. April 2016 - 3 E 201/16 Ge - juris Rn. 59; VG Kassel, Beschluss vom 13. August 2015 - 1 L 894/15.KS - juris Rn. 53.

  • VG Gera, 20.04.2016 - 3 E 201/16

    Überführungsfahrt - Widerruf der Zuteilung roter Kennzeichen

    Dieser Zeitraum kann insoweit stützend herangezogen werden, als die damaligen Verstöße gegen Vorgaben zum Umgang mit dem roten Kennzeichen auf eine mögliche Unzuverlässigkeit hindeuteten und sich dies nun bestätigte (vgl. VG Kassel, Beschl. v. 13. August 2015 - 1 L 894/15.KS - zit. nach Juris).

    Sofern erforderlich kann sie Kurzzeitkennzeichen gem. § 16 Abs. 1 FZV beantragen, was gegenüber der dauerhaften Zuteilung eines roten Kennzeichens sicherlich beschwerlicher, aber noch zumutbar ist (vgl. VG Kassel, Beschl. v. 13. August 2015 - 1 L 894/15.KS - VG Gelsenkirchen - Beschl. v. 18. Januar 2012 - 14 L 1288/11 - jeweils zit. nach Juris; VG Gera, Beschl. v. 5. Juli 1994 - 2 E 112/94 Ge - n. v.).

  • VG Bayreuth, 05.01.2021 - B 1 S 20.1440

    Widerruf eines roten Kennzeichens, Eintragung im Fahrtenbuch, Beobachtungen

    Die Vorschrift ist analog im Falle eines Widerrufs vor regulärem Fristablauf anzuwenden (VG Kassel, B.v 13.8.2015 - 1 L 894/15.KS - juris).

    Zwar wirkt sich der Sofortvollzug des Widerrufs auf die Berufsausübung des Antragstellers zwar erschwerend, jedoch noch nicht existenzgefährdend aus und ist daher zumutbar (vgl. hierzu VG Kassel, B.v. 13.8.2015 - 1 L 894/15.KS - juris).

  • VG Bremen, 15.01.2021 - 5 V 1965/20

    Zur Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei der Zuteilung roter Kennzeichen

    Diese Regelung ist entsprechend auf den Widerruf anzuwenden (vgl. Dauer, in: Henschel/König/Dauer, 45. Aufl. 2019, § 16 FZV Rn. 28; so auch VG Gera, Beschl v. 20.04.2016 ... 3 E 201/16 Ge ..., juris Rn. 59; VG Kassel, Beschl. v. 13.08.2015 ... 1 L 894/15.KS -, juris Rn. 53).

    Sofern erforderlich kann er Kurzzeitkennzeichen gemäß § 16 Abs. 1 FZV beantragen, was gegenüber der dauerhaften Zuteilung eines roten Kennzeichens sicherlich beschwerlicher, aber noch zumutbar ist (vgl. VG Kassel, Beschl. v. 13.08.2015 ... 1 L 894/15.KS ..., juris Rn. 52 ; VG Gelsenkirchen ... Beschl. v. 18.01.2012 ... 14 L 1288/11 ..., juris Rn. 21).

  • VG Aachen, 27.03.2020 - 10 L 147/20

    Rotes Kennzeichen; Widerruf; Zuverlässigkeit; Dokumentationspflichten;

    vgl. VG Kassel, Beschluss vom 13. August 2015 - 1 L 894/15.KS -, juris, Rn. 53; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 16 FZV, Rn. 17, 28.
  • VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773

    Widerruf roter Händlerkennzeichen

    Allerdings müssen, je länger ein Verstoß zurückliegt, umso mehr andere Aspekte hinzukommen, die in ihrer Gesamtschau die Prognose der Unzuverlässigkeit rechtfertigen (VG Gera, a.a.O. - 3 E 201/16 Ge - juris Rn. 47f.; VG Kassel, B.v. 13.8.2015 - 1 L 894/15.KS - juris Rn. 49).
  • VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 20.1441

    Widerruf von roten Dauerkennzeichen, Überlassung für einen längeren Zeitraum

    Die Vorschrift ist analog im Falle eines Widerrufs vor regulärem Fristablauf anzuwenden (VG Kassel, B.v 13.8.2015 - 1 L 894/15.KS - juris).
  • VG Bremen, 22.02.2022 - 5 V 2096/21

    Widerruf von roten Dauerkennzeichen - fehlende Zuverlässigkeit des Inhabers

    Ermächtigungsgrundlage der formell rechtmäßigen Anordnung ist § 16 Abs. 2 Satz 7 FZV, der von seinem Wortlaut zwar nur die Rückgabepflicht nach Fristablauf betrifft, entsprechend aber auch auf den Widerruf anzuwenden ist (vgl. Dauer, in: Henschel/König/Dauer, 45. Aufl. 2019, § 16 FZV Rn. 28; so auch VG Gera, Beschl. v. 20.04.2016 - 3 E 201/16 Ge -, juris Rn. 59; VG Kassel, Beschl. v. 13.08.2015 - 1 L 894/15.KS -, juris Rn. 53).
  • VG Hamburg, 07.09.2021 - 5 E 3552/21

    Zuverlässigkeit eines Dauerkennzeichennehmens bei Fehlverhalten seiner

    Dies ist zwar gegenüber den durch ein rotes Dauerkennzeichen vermittelten Rechten und Möglichkeiten kostenträchtiger und beschwerlicher, liegt aber noch im Bereich des Zumutbaren (VG Gera, Beschluss vom 20.4.2016, 3 E 201/16 Ge, juris Rn. 61 m.w.N.; VG Kassel, Beschluss vom 13.8.2015, 1 L 894/15.KS, juris Rn. 52).
  • VG Hamburg, 09.06.2022 - 5 K 856/21

    Erfolglose Klage eines Gebrauchtwagenhändlers gegen den Widerruf der Zuteilung

    Dies ist zwar gegenüber den durch ein rotes Dauerkennzeichen vermittelten Rechten und Möglichkeiten kostenträchtiger und beschwerlicher, liegt aber noch im Bereich des Zumutbaren (so auch VG Hamburg, Urt. v. 7.5.2021, a.a.O.; Beschl. v. 9.12.2019, 15 E 3550/19, jeweils n.v.; VG Gera, Beschl. v. 20.4.2016, a.a.O. Rn. 61 m.w.N.; VG Kassel, Beschl. v. 13.08.2015, 1 L 894/15.KS, juris Rn. 52).
  • VG Bayreuth, 18.02.2020 - B 1 K 19.233

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zuteilung eines roten Kennzeichens

  • VG München, 28.11.2018 - M 23 K 17.4773 - M 23 K 17.4775

    Widerruf roter Händlerkennzeichen

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