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   OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09   

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OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09 (https://dejure.org/2012,8932)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.03.2012 - 1 LA 140/09 (https://dejure.org/2012,8932)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. März 2012 - 1 LA 140/09 (https://dejure.org/2012,8932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 38 VwVfG; § 48 Abs. 1 S. 2 VwVfG; § 48 Abs. 3 VwVfG; § 89 NBauO ; § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3 VwGO; § 124a Abs. 4 S. 3 VwGO
    Ermessensüberprüfung in Fällen eines später für unwirksam erklärten Bebauungsplans mit einer Beseitigungsanordnung für nicht plankonforme bauliche Anlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessensüberprüfung in Fällen eines später für unwirksam erklärten Bebauungsplans mit einer Beseitigungsanordnung für nicht plankonforme bauliche Anlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermessensüberprüfung in Fällen eines später für unwirksam erklärten Bebauungsplans mit einer Beseitigungsanordnung für nicht plankonforme bauliche Anlagen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (53)

  • OVG Niedersachsen, 31.03.1995 - 1 L 4223/93

    Nachbarschutz; Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde; Reduzierung des Ermessens;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09
    Auch die Berufung darauf, dass in vergleichbaren Fällen früher (möglicherweise krass) illegale Baugenehmigungen erteilt worden seien, hilft nicht weiter, weil allein in der Existenz einer Baugenehmigung in der Regel ein sachlicher und tragfähiger Grund dafür liegt, die Fälle ungleich zu behandeln (so letztlich auch OVG Bremen, Urt. v. 15.2.1994 - 1 BA 1/93 -, NVwZ 1995, 606); etwas anderes gilt (regelmäßig) nur, wenn die rechtswidrige Baugenehmigung einem Dritten erst während des auf bauaufsichtlichen Einschreitens gegen den Betroffenen erteilt wird (vgl. Senatsurt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, NVwZ-RR 1996, 6; OVG Schleswig, Urt. v. 4.5.1994 - 1 L 82/93 -, juris).

    Auch die Berufung darauf, dass in vergleichbaren Fällen früher (möglicherweise krass) illegale Baugenehmigungen erteilt worden seien, hilft nicht weiter, weil allein in der Existenz einer Baugenehmigung in der Regel ein sachlicher und tragfähiger Grund dafür liegt, die Fälle ungleich zu behandeln (so letztlich auch OVG Bremen, Urt. v. 15.2.1994 - 1 BA 1/93 -, NVwZ 1995, 606); etwas anderes gilt (regelmäßig) nur, wenn die rechtswidrige Baugenehmigung einem Dritten erst während des auf bauaufsichtlichen Einschreitens gegen den Betroffenen erteilt wird (vgl. Senatsurt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, NVwZ-RR 1996, 6; OVG Schleswig, Urt. v. 4.5.1994 - 1 L 82/93 -, juris).".

    Es entspricht im Übrigen ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 21.12.1990 - 4 B 184/90 -, juris; Beschl. v. 22.4.1995 - 4 B 55.95 -, BRS 57 Nr. 248) und des OVG Lüneburg (vgl. z.B. Urt. v. 24.9.1977 - I A 218/74 -, OVGE 33, 347; Urt. v. 29.10.1993 - 6 L 72/92 -, BauR 1994, 92; Urt. v. 26.8.1994 - 1 L 311/91 -, BRS 56 Nr. 205; Urt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, BauR 1995, 831), dass die Bauaufsichtsbehörde gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt, wenn sie bei einem bauaufsichtlichen Einschreiten systemwidrig ein Vorgehen gegen vergleichbare, d.h. auch räumlich benachbarte Verstöße unterlässt.

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09
    Ortsteil i.S.v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22 ).

    Es kommt weder auf die Zweckbestimmung noch auf die Entstehungsgeschichte der vorhandenen Bebauung an (Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - a.a.O. S. 27).

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 6. November 1968 (- IV C 31.66 -, BVerwGE 31, 22) ausgeführt, Ortsteil sei jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitze und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur sei.

  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09
    Das bauaufsichtliche Einschreiten ist dann die Regelfolge der Bauordnungswidrigkeit; ein "Für und Wider" braucht nur dann abgewogen zu werden, wenn der Fall so geartet ist, dass ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme, d.h. der hier (ausnahmsweise) in Kauf zu nehmenden Duldung eines rechtswidrigen oder ordnungswidrigen Zustandes, bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1980 - 4 B 67.80 - BRS 36 Nr. 93; Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/ Wiechert, NBauO, 8. Aufl. 2006, § 89 Rdnr. 51; vgl. zu verschiedenen Ausnahmen OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.5.1987 - 6 B 10/87 -, NVwZ 1989, 170).

    Das bauaufsichtliche Einschreiten ist dann die Regelfolge der Bauordnungswidrigkeit; ein "Für und Wider" braucht nur dann abgewogen zu werden, wenn der Fall so geartet ist, dass ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme, d.h. der hier (ausnahmsweise) in Kauf zu nehmenden Duldung eines rechtswidrigen oder ordnungswidrigen Zustandes, bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1980 - 4 B 67.80 - BRS 36 Nr. 93; Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/ Wiechert, NBauO, 8. Aufl. 2006, § 89 Rdnr. 51; vgl. zu verschiedenen Ausnahmen OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.5.1987 - 6 B 10/87 -, NVwZ 1989, 170).

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 43.84

    Zulässigkeit eines Wochenendhauses innerhalb einer Wohnwagen-"Siedlung" im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09
    Andererseits ist nicht bereits aus einer großen Zahl vorhandener Baulichkeiten auf eine Siedlungsstruktur zu schließen; so hat etwa das Bundesverwaltungsgericht bei 550 ortsfest aufgestellten Wohnwagen offen gelassen, ob diese Bebauung nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitze und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur und damit ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil sei (Urt. v. 3.4.1987 - 4 C 43.84 -, NVwZ 1988, 144).

    Auch ohne Erörterung einer solchen Vorbildwirkung hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall, in dem inmitten von 550 ortsfest aufgestellten, nachträglich legalisierten Wohnwagen ein Wochenendhaus errichtet worden war, öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB beeinträchtigt gesehen (Urt. v. 4.3.1987 - 4 C 43.84 -, NVwZ 1988, 144):.

  • OVG Bremen, 15.02.1994 - 1 BA 1/93

    Wochenendhäuser; Genehmigungsfähigkeit; Flächennutzungsplans ;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09
    Auch die Berufung darauf, dass in vergleichbaren Fällen früher (möglicherweise krass) illegale Baugenehmigungen erteilt worden seien, hilft nicht weiter, weil allein in der Existenz einer Baugenehmigung in der Regel ein sachlicher und tragfähiger Grund dafür liegt, die Fälle ungleich zu behandeln (so letztlich auch OVG Bremen, Urt. v. 15.2.1994 - 1 BA 1/93 -, NVwZ 1995, 606); etwas anderes gilt (regelmäßig) nur, wenn die rechtswidrige Baugenehmigung einem Dritten erst während des auf bauaufsichtlichen Einschreitens gegen den Betroffenen erteilt wird (vgl. Senatsurt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, NVwZ-RR 1996, 6; OVG Schleswig, Urt. v. 4.5.1994 - 1 L 82/93 -, juris).

    Auch die Berufung darauf, dass in vergleichbaren Fällen früher (möglicherweise krass) illegale Baugenehmigungen erteilt worden seien, hilft nicht weiter, weil allein in der Existenz einer Baugenehmigung in der Regel ein sachlicher und tragfähiger Grund dafür liegt, die Fälle ungleich zu behandeln (so letztlich auch OVG Bremen, Urt. v. 15.2.1994 - 1 BA 1/93 -, NVwZ 1995, 606); etwas anderes gilt (regelmäßig) nur, wenn die rechtswidrige Baugenehmigung einem Dritten erst während des auf bauaufsichtlichen Einschreitens gegen den Betroffenen erteilt wird (vgl. Senatsurt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, NVwZ-RR 1996, 6; OVG Schleswig, Urt. v. 4.5.1994 - 1 L 82/93 -, juris).".

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.05.1987 - 6 B 10/87

    Änderung; Nutzung; Nutzungsänderung; Einbau; Videokabinen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09
    Das bauaufsichtliche Einschreiten ist dann die Regelfolge der Bauordnungswidrigkeit; ein "Für und Wider" braucht nur dann abgewogen zu werden, wenn der Fall so geartet ist, dass ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme, d.h. der hier (ausnahmsweise) in Kauf zu nehmenden Duldung eines rechtswidrigen oder ordnungswidrigen Zustandes, bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1980 - 4 B 67.80 - BRS 36 Nr. 93; Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/ Wiechert, NBauO, 8. Aufl. 2006, § 89 Rdnr. 51; vgl. zu verschiedenen Ausnahmen OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.5.1987 - 6 B 10/87 -, NVwZ 1989, 170).

    Das bauaufsichtliche Einschreiten ist dann die Regelfolge der Bauordnungswidrigkeit; ein "Für und Wider" braucht nur dann abgewogen zu werden, wenn der Fall so geartet ist, dass ganz bestimmte konkrete Anhaltspunkte für die Angemessenheit einer Ausnahme, d.h. der hier (ausnahmsweise) in Kauf zu nehmenden Duldung eines rechtswidrigen oder ordnungswidrigen Zustandes, bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1980 - 4 B 67.80 - BRS 36 Nr. 93; Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/ Wiechert, NBauO, 8. Aufl. 2006, § 89 Rdnr. 51; vgl. zu verschiedenen Ausnahmen OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.5.1987 - 6 B 10/87 -, NVwZ 1989, 170).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 11101/11

    Klagerücknahmefiktion - Pirmasenser Amnestie

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09
    Das Erfordernis der Systemgerechtigkeit würde aber missverstanden, wenn man darin die Pflicht der Baubehörde verankert sähe, stets "Tabula rasa" zu machen und unterschiedslos die Beseitigung jedweder baulicher Anlage in einem bestimmten räumlichen Umkreis zu verlangen (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 22.12.2011 - 8 A 11101/11 -, DVBl. 2012, 250 - " Pirmasenser Amnestie").

    Es ist deshalb anerkannt, dass Duldungen in der einen oder anderen Weise rechtliche Relevanz zukommen kann (vgl. insbesondere OVG Koblenz, Urt. v. 22.12.2011 - 8 A 11101/11 -, DVBl. 2012, 250 - "Pirmasenser Amnestie").

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.1994 - 1 L 82/93

    Beseitigungsverfügung; Wochenendhaus; Baugenehmigung; Privilegierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09
    Auch die Berufung darauf, dass in vergleichbaren Fällen früher (möglicherweise krass) illegale Baugenehmigungen erteilt worden seien, hilft nicht weiter, weil allein in der Existenz einer Baugenehmigung in der Regel ein sachlicher und tragfähiger Grund dafür liegt, die Fälle ungleich zu behandeln (so letztlich auch OVG Bremen, Urt. v. 15.2.1994 - 1 BA 1/93 -, NVwZ 1995, 606); etwas anderes gilt (regelmäßig) nur, wenn die rechtswidrige Baugenehmigung einem Dritten erst während des auf bauaufsichtlichen Einschreitens gegen den Betroffenen erteilt wird (vgl. Senatsurt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, NVwZ-RR 1996, 6; OVG Schleswig, Urt. v. 4.5.1994 - 1 L 82/93 -, juris).

    Auch die Berufung darauf, dass in vergleichbaren Fällen früher (möglicherweise krass) illegale Baugenehmigungen erteilt worden seien, hilft nicht weiter, weil allein in der Existenz einer Baugenehmigung in der Regel ein sachlicher und tragfähiger Grund dafür liegt, die Fälle ungleich zu behandeln (so letztlich auch OVG Bremen, Urt. v. 15.2.1994 - 1 BA 1/93 -, NVwZ 1995, 606); etwas anderes gilt (regelmäßig) nur, wenn die rechtswidrige Baugenehmigung einem Dritten erst während des auf bauaufsichtlichen Einschreitens gegen den Betroffenen erteilt wird (vgl. Senatsurt. v. 31.3.1995 - 1 L 4223/93 -, NVwZ-RR 1996, 6; OVG Schleswig, Urt. v. 4.5.1994 - 1 L 82/93 -, juris).".

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09
    Danach ist ausschlaggebend, ob und inwieweit eine tatsächlich aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört (zusammenfassend Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20 ).

    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich noch als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben, sondern auf Grund einer umfassenden Bewertung des im Einzelfall vorliegenden konkreten Sachverhalts zu entscheiden (Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 2.66 - a.a.O. S. 21; Beschluss vom 15. September 2005 - BVerwG 4 BN 37.05 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 205 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.10.2011 - 4 CN 7.10

    Waldsiedlung; Wohnnutzung; Wochenendhausnutzung; Überplanung; Festsetzung "Wald";

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09
    Zur Ermessensüberprüfung in Fällen, in welchen die Gemeinde zur Bereinigung einer "Waldsiedlung" einen später durch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. Oktober 2011 (- 4 CN 7.10 -, BauR 2012, 466) für unwirksam erklärten Bebauungsplan erlassen und diesen mit Beseitigungsanordnungen für nicht plankonforme bauliche Anlagen flankiert hat (hier: Wohnhaus mit Nebenanlagen).

    Einen Normenkontrollantrag des Klägers hat der Senat mit Urteil vom 8. September 2010 (- 1 KN 129/07 -, Volltext unter www.rechtsprechung.niedersachsen.de und juris; unterschiedliche abgekürzte Fassungen in BauR 2011, 1131, DVBl. 2010, 1381, AUR 2010, 376 und BRS 76 Nr. 35) abgelehnt; das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil mit Urteil vom 27. Oktober 2011 (- 4 CN 7.10 -, NuR 2012, 56 = RdL 2012, 38) geändert und den Bebauungsplan für unwirksam erklärt.

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

  • OVG Niedersachsen, 06.05.2011 - 1 ME 14/11

    Die Androhung der Vollstreckung einer Beseitungsverfügung muss nicht gegenüber

  • BGH, 25.10.1991 - V ZR 196/90

    Miteigentümer bei Grunddienstbarkeit als notwendige Streitgenossen; Darlegungs-

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1981 - 1 A 64/79
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.02.1977 - I A 218/74
  • BGH, 31.01.1994 - II ZR 83/93

    Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben

  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1860/02

    Unangemessenheit einer Beseitigungsanordnung bezüglich geduldetem Wochenendhaus

  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 8.78

    Privilegierung von zur allgemeinen Erholung bestimmten Vorhaben im Außenbereich;

  • BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 34.78

    Siedlungsstruktur - Einfügen - Rahmen - Entsprechung - Zulässigkeit -

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

  • BVerwG, 21.12.1990 - 4 B 184.90

    Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsverfügung - Feststehen von formeller und

  • BVerwG, 22.04.1995 - 4 B 55.95

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerwG, 19.09.2000 - 4 B 49.00

    Innenbereich; Außenbereich; Ortsteil; Splittersiedlung; Siedlungsstruktur;

  • OVG Niedersachsen, 29.10.1993 - 6 L 72/92

    Bauaufsicht; Beseitigungsanordnung; Grundsatz der Gleichbehandlung; Sachlicher

  • OVG Niedersachsen, 26.08.1994 - 1 L 311/91

    Bauaufsichtsbehörde ; Bedenken; Rechtmäßigkeit; Beseitigungsanordnung;

  • OVG Niedersachsen, 14.08.1998 - 1 L 4038/96

    Keine Nebenanlage ohne Hauptanlage

  • OVG Niedersachsen, 31.08.1998 - 1 L 3914/98

    Rechtsmittelzulassung; Flächennutzungsplan; Widersprechende Darstellungen

  • OVG Niedersachsen, 09.07.1999 - 1 L 2626/99

    Erweiterung eines Wohngebäudes im Außenbereich;; Außenbereich (Wohnbebäude,

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01

    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt;

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07

    Bauleitplanung für zersiedelte Waldflächen; Rechtsschutzbedürfnis für einen

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 47/07

    Zulässigkeit einer Waldfestsetzung i.R.d. "maßvollen Nachverdichtung" ungeordnet

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 LB 43/07

    Ansehung eines 0,9 m tiefen Dachüberstandes als untergeordneter Bauteil im Sinne

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2008 - 1 KN 37/08

    Rechtschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan bei

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2010 - 1 ME 81/10

    Anordnung des Sofortvollzugs für die Beseitigunganordnung gegenüber

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2010 - 1 LA 175/10

    Genehmigungsfreie Errichtung eines Zauns im Außenbereich bei gleichzeitiger

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 352/07

    Beseitigungsanordnung für bauliche Anlagen in einer Waldsiedlung

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.11.1985 - 1 A 151/84
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - 10 A 4471/01

    Verfestigung einer Splittersiedlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2009 - 10 D 33/07

    Voraussetzungen der Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Anforderungen an die

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 115/91

    Bauordnungsrechtliche Verfügung bezüglich der Beseitigung eines Wochenendhauses;

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1994 - 1 L 104/93

    Behelfsheim; Wohngebäude; Außenbereich

  • OVG Thüringen, 28.05.2003 - 1 KO 42/00

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht;; Baugenehmigung;

  • BVerwG, 25.03.1986 - 4 B 41.86

    Moorsiedlung - Ortsteil - Historische Entwicklung - Erweiterungsfähigkeit -

  • OVG Bremen, 19.12.1985 - 1 B 59/85
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

  • BVerwG, 10.03.1994 - 4 B 50.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines

  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07
    Die Bebauung des 8.691 m² großen Grundstücks D. (Gemarkung Sprötze, Flur E., Flurstück F.), das ihm und seiner Ehefrau gehört, ist Gegenstand eines bauaufsichtlichen Verfahrens, das beim Senat unter dem Aktenzeichen 1 LA 140/09 anhängig ist.

    Nach einem zum Verfahren 1 LA 352/07 von den dortigen Klägern vorgelegten (in jenem Verfahren als Beiakte E geführt) und vom Antragsteller in der Anlage zum Schriftsatz vom 13. Februar 2008 (Schriftsatz vom 30. Januar 2008 zum Verfahren 2 A 316/07, Aktenzeichen beim OVG 1 LA 140/09, dort Seite 5 oben) in Bezug genommenen "Aufteilungsplan" der Landesgruppe Groß Hamburg der Kleingärtner im Reichsverband der Kleingärtner und Kleinsiedler Deutschlands e.V. aus dem Jahr 1937 sollte die Fläche (inzwischen der Erben des Herrn Meyer) für eine Bebauung mit Wochenendhäusern auf Pachtflächen parzelliert werden.

    Berücksichtigt worden sind des weiteren der Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 31. August 2010 und der Schriftsatz des Antragsstellers vom 7. September 2010 (fälschlich mit 1. Juli 2010 datiert), im Übrigen auch der Schriftsatz der Kläger im Verfahren 1 LA 140/09 vom 7. September 2010.

    Zwar entstammt der im Jahr 1956 eingereichte Lageplan (Beiakten A zu 1 LA 140/09, Bl. 1 und 226) nicht dem Liegenschaftskataster, sondern ist handgezeichnet, allerdings wohl im Wege des "Durchpausens".

    Die Baugenehmigung ist vom Landkreis Harburg mit der sowohl auf dem Lageplan als auch auf der Bauzeichnung grün eingestempelten Nebenbestimmung versehen worden (Beiakten A zu 1 LA 140/09, Bl. 209, 226):.

    Mit zunächst am 18. Februar 1988 gestelltem Antrag auf Befreiung von Vorschriften der Landschaftsschutzverordnung (Beiakten A zu 1 LA 140/09, Bl. 61) machte der Antragsteller geltend, sein Wohnhaus sei außen mit einer Holzverschalung umgeben, die sehr schadhaft und reparaturanfällig sei.

    Das Lichtbild vom Baumhaus (Beiakte A zu 1 LA 140/09, Bl. 177) zeigt im Übrigen ein voluminöses Holzgebilde, das offenbar nicht - wie der Name andeuten könnte - von einem Baum getragen wird, sondern von einer Stützkonstruktion.

  • VG Stuttgart, 13.04.2016 - 2 K 158/13

    Beseitigungsanordnung - Rückbau eines Wochenendhauses

    Diese schützen ihn im Regelfall selbst dann, wenn sie materiellem Recht zuwider erteilt worden sind, wie dies in einigen Fällen im Wochenendhausgebiet möglicherweise vorgekommen ist (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 09.03.2012 - 1 LA 140/09 -, juris Rn. 99).
  • OVG Niedersachsen, 30.12.2021 - 1 LA 91/20

    Beseitigungsanordnung für ein ehemaliges Schleusenwärterwohnhaus im Außenbereich,

    Schwarzbauten und genehmigte Bauten fallen nicht in dieselbe "Vergleichsgruppe" (Senatsbeschl. v. 6.3.2012 - 1 LA 140/09 -, juris Rn. 128).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 12 ME 7/18

    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Es mangelt zudem - soweit erkennbar - an Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und anderen Infrastruktureinrichtungen (ausgenommen einer nahen Bushaltestelle), die bei der Planung eines Wohngebietes heutzutage nicht vernachlässigt werden dürfen (so Nds. OVG, Beschl. v. 9.3.2012 - 1 LA 140/09 -, juris, Rn. 56).
  • OVG Niedersachsen, 15.02.2022 - 1 LA 153/20

    Beseitigungsanordnung; Beseitigungsverfügung; Bestandsschutz; Ermessen;

    Schwarzbauten und genehmigte Bauten fallen nicht in dieselbe "Vergleichsgruppe" (Senatsbeschl. v. 17.12.2021 - 1 LA 91/20 -, juris Rn. 21 unter Verweis auf Beschl. v. 6.3.2012 - 1 LA 140/09 -, juris Rn. 128).
  • VG München, 13.07.2016 - M 9 K 15.570

    Erfolglose Klage gegen Beseitigungsanordnung für Spielhaus - keine Abweichung von

    Es handelt sich gerade nicht um ein von einem Baum getragenes Baumhaus ohne feste Verbindung zum Erdboden (OVG Lüneburg, U. v. 8.9.2010 - 1 KN 129/07 - U. v. 9.3.2012 - 1 LA 140/09 -).

    In die Berechnung des umbauten Raumes ist auch der von der Stützkonstruktion einfasste Raum unterhalb des Holzhauses miteinzubeziehen (OVG Lüneburg, U. v. 8.9.2010 - 1 KN 129/07 - und B. v. 9.3.2012 - 1 LA 140/09 - VG Göttingen, U. v. 28.4.2015 - 2 A 826/13 -).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2022 - 1 ME 119/21

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Lagerung von Baumaterialien auf einem

    Vor dem Hintergrund, dass das in § 79 NBauO der Bauaufsichtsbehörde eingeräumte Ermessen zu einem Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände hin intendiert ist, es mithin unschädlich ist, wenn die Behörde die Begründung der Baurechtswidrigkeit anders gefasst hat, als es schließlich das Gericht tut (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschl. v. 9.3.2012 - 1 LA 140/09 -, juris Rn. 106 m.w.N.), hat der Senat erwogen, ob sich die angegriffene Verfügung nicht deshalb im Ergebnis als richtig erweist, weil die Nutzung materiell baurechtswidrig wäre.
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2021 - 1 LA 91/20

    Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Bestandsschutz; Ermessen; Kulturlandschaft

    Schwarzbauten und genehmigte Bauten fallen nicht in dieselbe "Vergleichsgruppe" (Senatsbeschl. v. 6.3.2012 - 1 LA 140/09 -, juris Rn. 128).
  • VG Göttingen, 28.04.2015 - 2 A 826/13

    Balkon; Bruttorauminhalt; geringfügige Beeinträchtigung; Beeinträchtigung;

    Insofern ist die Situation bei einem Balkon nicht anders als bei einem Baumhaus oder einem Hochsitz, die Gegenstand des Beschlusses des Nds. OVG vom 09.03.2012 (- 1 LA 140/09 -, zitiert nach juris RN 80) gewesen sind.
  • VG Köln, 01.09.2022 - 8 K 3479/19
    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. März 2012 - 1 LA 140/09 -, juris, Rn. 83, 94.
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