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   OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 1 LA 177/14   

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https://dejure.org/2015,3609
OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 1 LA 177/14 (https://dejure.org/2015,3609)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.03.2015 - 1 LA 177/14 (https://dejure.org/2015,3609)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. März 2015 - 1 LA 177/14 (https://dejure.org/2015,3609)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs 12 BauO ND; § 5 Abs 5 BAuO ND; § 7 BauO ND
    Baugrenze; Nachbarschutz; Vereinigungsbaulast

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vereinigungsbaulast kann nicht auf bestimmte Bauvorhaben beschränkt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reichweite einer Vereinigungsbaulast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 565
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 LB 1137/01

    Abstandsbaulast; Baulast; Baulasterklärung; Bestimmtheit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 1 LA 177/14
    Eine Beschränkung auf bestimmte bauliche Anlagen ist mithin - anders als bei der im Senatsurteil vom 22.9.2001 - 1 LB 1137/01 - BRS 64 Nr. 130 = juris Rn. 22 ff. behandelten Baulast nach § 5 Abs. 5 Satz 2 NBauO 2012 bzw. § 8 Abs. 2 Satz 1 NBauO a.F., die sich schon ihrem Inhalt nach stets auf ein bestimmtes Vorhaben bezieht - nicht vorgesehen und auch nicht möglich (Senat, Urt. v. 26.9.1991 - 1 L 74/91 u.a. -, juris Rn. 72; Beschl. v. 1.8.1996 - 1 M 3898/96 -, NVwZ-RR 1998, 12 = juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 26.09.1991 - 1 L 74/91

    Benachbarte Grundstücke; Grundbuchrecht; Vereinigungsbaulast; Baugrundstück;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 1 LA 177/14
    Eine Beschränkung auf bestimmte bauliche Anlagen ist mithin - anders als bei der im Senatsurteil vom 22.9.2001 - 1 LB 1137/01 - BRS 64 Nr. 130 = juris Rn. 22 ff. behandelten Baulast nach § 5 Abs. 5 Satz 2 NBauO 2012 bzw. § 8 Abs. 2 Satz 1 NBauO a.F., die sich schon ihrem Inhalt nach stets auf ein bestimmtes Vorhaben bezieht - nicht vorgesehen und auch nicht möglich (Senat, Urt. v. 26.9.1991 - 1 L 74/91 u.a. -, juris Rn. 72; Beschl. v. 1.8.1996 - 1 M 3898/96 -, NVwZ-RR 1998, 12 = juris Rn. 8).
  • OVG Saarland, 24.09.1996 - 2 R 5/96

    Grundstück; Reihenhausgruppe; Baugrenze; Drittschützende Wirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 1 LA 177/14
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass eine drittschützende Wirkung von Baugrenzen nur in Ausnahmefällen anzunehmen ist (vgl. zusammenfassend Senatsbeschluss v. 31.10.2007 - 1 ME 277/07 -, NdsVBl 2008, 76 = NdsRpfl. 2008, 86 = BRS 71 Nr. 172 mwN); davon geht auch die von den Klägern angeführte Entscheidung des OVG Saarlouis (Urt. v. 24.9.1996 - 2 R 5/96 -, BRS 58 Nr. 172) aus.
  • OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 L 5277/96

    Buchgrundstück; Baugrundstück; Baulast; Ausschluß eines Abwehranspruchs;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 1 LA 177/14
    - 1 L 5277/96 -, BauR 2000, 376 = BRS 62 Nr. 147).
  • OVG Niedersachsen, 01.08.1996 - 1 M 3898/96

    Rechtliches Gehör; Anforderungen an die Darlegung; Erläuterungen des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 1 LA 177/14
    Eine Beschränkung auf bestimmte bauliche Anlagen ist mithin - anders als bei der im Senatsurteil vom 22.9.2001 - 1 LB 1137/01 - BRS 64 Nr. 130 = juris Rn. 22 ff. behandelten Baulast nach § 5 Abs. 5 Satz 2 NBauO 2012 bzw. § 8 Abs. 2 Satz 1 NBauO a.F., die sich schon ihrem Inhalt nach stets auf ein bestimmtes Vorhaben bezieht - nicht vorgesehen und auch nicht möglich (Senat, Urt. v. 26.9.1991 - 1 L 74/91 u.a. -, juris Rn. 72; Beschl. v. 1.8.1996 - 1 M 3898/96 -, NVwZ-RR 1998, 12 = juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2007 - 1 ME 277/07

    Nachbarschützende Wirkung der in einem Bebauungsplan festgesetzten rückwärtigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 1 LA 177/14
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass eine drittschützende Wirkung von Baugrenzen nur in Ausnahmefällen anzunehmen ist (vgl. zusammenfassend Senatsbeschluss v. 31.10.2007 - 1 ME 277/07 -, NdsVBl 2008, 76 = NdsRpfl. 2008, 86 = BRS 71 Nr. 172 mwN); davon geht auch die von den Klägern angeführte Entscheidung des OVG Saarlouis (Urt. v. 24.9.1996 - 2 R 5/96 -, BRS 58 Nr. 172) aus.
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 1 LA 177/14
    Die auf S. 3 unten/4 oben des Zulassungsantrags sinngemäß vertretene Auffassung der Kläger, die Vereinigungsbaulast entbinde die Bauherren auf den von der Baulast erfassten Grundstücken nicht von der Pflicht, die nicht durch die Baulast überwundenen Vorschriften des öffentlichen Baurechts wie planungsrechtliche Baugrenzen einzuhalten, ist zwar zutreffend (vgl. z.B. BVerwG, Urteil v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 -, DVBl. 2001, 645 = NVwZ 2001, 813 = BRS 63 Nr. 160).
  • VG Arnsberg, 04.09.2015 - 4 L 1082/15

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines

    vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 4. März 2015 - 1 LA 177/14 -, NVwZ-RR 2015, 565.
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 1 LA 51/20

    Baulast; Gebot der Rücksichtnahme; Grenzabstand; Rücksichtnahmegebot;

    Unabhängig davon vermögen die Ausführungen des Klägers die ständige Senatsrechtsprechung, nach der eine Vereinigungsbaulast nicht auf bestimmte Vorhaben beschränkt werden kann (Beschl. v. 4.3.2015 - 1 LA 177/14 -, juris Rn. 8; Urt. v. 26.9.1991 - 1 L 74/91 u.a. -, juris Rn. 72), nicht in Frage zu stellen.
  • OLG Karlsruhe, 26.01.2018 - 14 U 9/14

    Muss ein Reihenhaus für sich allein standsicher sein?

    Mit der Bestellung einer Vereinigungsbaulast verlassen die Nachbarn in gleicher Weise umfassend das wechselseitige Schutzregime des Bauordnungsrechts, als würden sie ihre Grundstücke zivilrechtlich zu einem Buchgrundstück vereinigen (OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2015, 565).
  • VG Gelsenkirchen, 07.12.2018 - 6 L 1707/18

    Modellflugplatz Modellflugzeug bauliche Anlage Rücksichtnahme Stellplätze

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. März 2015 - 1 LA 177/14 - VG Arnsberg, Beschluss vom 4. September 2015 - 4 L 1082/15 -.
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