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OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2012 - 1 LA 6/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 69 Abs 9 S 1 BauO SH 2009
Zurückstellung eines Baugenehmigungsgesuches - hier: Antrag auf Zulassung der Berufung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der Entscheidungsfrist der Bauaufsichtsbehörde über einen Bauantrag innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Eingang der Bauvorlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 09.12.2011 - 8 A 113/10
- OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2012 - 1 LA 6/12
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2020 - 1 LB 1/17
Baugenehmigung - Einreichung der erforderlichen Unterlagen
Nur bei Einhaltung dieses Weges über die Gemeinde an die Bauaufsichtsbehörde beginnen die Bearbeitungsfristen zu laufen (Schl.-Holst. OVG…, Beschluss vom 06.05.2014 - 1 LA 24/14 -, Rn. 4 bei juris;… Beschluss vom 05.03.2014 - 1 O 1/14 -, Rn. 2 bei juris;… Beschluss vom 02.09.2013 - 1 MB 19/13 -, Rn. 5 bei juris; Beschluss vom 28.03.2012 - 1 LA 6/12 -, Rn. 5 bei juris). - OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2014 - 1 O 1/14
Bauvorbescheid; hier: Prozesskostenhilfe
Die Beschwerdegründe vermitteln keinen Ansatzpunkt, der - erfolgversprechend - eine andere rechtliche Beurteilung begründen könnte, als sie den (im erstinstanzlichen Beschluss zitierten) Beschlüssen des Senats vom 28.03.2012 - 1 LA 6/12 - und vom 02.09.2013 - 1 MB 19/13 - zu entnehmen ist. - OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2013 - 1 MB 19/13
Anforderungen an den Lauf der Drei-Monats-Frist; Auswirkungen von von den …
Dies ist auch sachlich geboten, denn die Art und Weise der Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde kann durchaus durch die Stellungnahme der Gemeinde beeinflusst werden (Beschluss des Senats vom 28.03.2012, 1 LA 6/12). - OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2014 - 1 LA 24/14
Bauvorbescheid; hier: Antrag auf Zulassung der Berufung
Der Senat hat dazu in seinem Beschluss vom 05. März 2014 (1 O 1/14) - unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 28.03.2012 - 1 LA 6/12 - und vom 02.09.2013 - 1 MB 19/13 - ausgeführt:. - VG Schleswig, 29.07.2020 - 8 B 13/20
Bauordnungsverfügung
Die in § 69 Abs. 9 LBO genannte Frist knüpft an § 69 Abs. 6 LBO an (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. März 2012 - 1 LA 6/12 -, Rn. 5, juris).