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   OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2019 - 1 LA 72/19   

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OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2019 - 1 LA 72/19 (https://dejure.org/2019,49310)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.12.2019 - 1 LA 72/19 (https://dejure.org/2019,49310)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - 1 LA 72/19 (https://dejure.org/2019,49310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht; Hauptsacheverfahren; Dublinverfahren (Italien) hier: Antrag auf Zulassung der Berufung

  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 ; VwGO § 60 Abs. 1
    Rechtsgrundsätzliche Frage in Bezug auf das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für vulnerable Personen in Italien und das Vorliegen von systemischen Schwachstellen; Zulassung der Berufung nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 09.09.2019 - 10 ZB 19.50024

    Erforderlichkeit individueller Garantieerklärungen bei der Rückführung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2019 - 1 LA 72/19
    Diese grundsätzliche Tatsachenfrage ist zwar in der Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. September 2019, 10 ZB 19.50024; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juli 2019, A 4 S 749/19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Januar 2019, 13 A 888/18.A sowie OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6. Juni 2018, 10 LB 167/18; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. März 2018, 3 L 114/18), nicht jedoch vom Senat entschieden.
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2018 - 10 LB 167/18

    Durchführung eines Asylverfahrens in einem sogenannten Dublin-Verfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2019 - 1 LA 72/19
    Diese grundsätzliche Tatsachenfrage ist zwar in der Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. September 2019, 10 ZB 19.50024; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juli 2019, A 4 S 749/19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Januar 2019, 13 A 888/18.A sowie OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6. Juni 2018, 10 LB 167/18; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. März 2018, 3 L 114/18), nicht jedoch vom Senat entschieden.
  • BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60

    Hinweis auf die Vertretungsbefugnis vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2019 - 1 LA 72/19
    Geschieht das, braucht die Nachholung der versäumten Rechtshandlung auch dann nicht beim Gericht der Vorinstanz zu erfolgen, wenn dieses für die Prozesshandlung sonst vorgeschrieben ist (BVerwG, Beschluss vom 03.01.1961 - III ER 414.60 -, bei juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19

    Rückführung nach Italien nach den Maßstäben des EuGH - Verkürzung und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2019 - 1 LA 72/19
    Diese grundsätzliche Tatsachenfrage ist zwar in der Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. September 2019, 10 ZB 19.50024; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juli 2019, A 4 S 749/19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Januar 2019, 13 A 888/18.A sowie OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6. Juni 2018, 10 LB 167/18; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. März 2018, 3 L 114/18), nicht jedoch vom Senat entschieden.
  • OVG Sachsen, 13.03.2019 - 4 B 445/18

    Beschwerdebegründungsfrist; PDF; Telefax; Signatur

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2019 - 1 LA 72/19
    Denn der Gesetzgeber hat in § 55a Abs. 1 VwGO abschließend geregelt, dass elektronische Dokumente nur dann das Schriftformerfordernis wahren, wenn sie nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 bei Gericht eingereicht werden (Sächs. OVG, Beschluss vom 13.03.2019 - 4 B 445/18 -, Rn. 3 bei juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2018 - 3 L 114/18

    Systemische Schwachstellen in Italien; Überstellung von Familien; Anforderungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2019 - 1 LA 72/19
    Diese grundsätzliche Tatsachenfrage ist zwar in der Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. September 2019, 10 ZB 19.50024; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juli 2019, A 4 S 749/19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Januar 2019, 13 A 888/18.A sowie OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6. Juni 2018, 10 LB 167/18; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. März 2018, 3 L 114/18), nicht jedoch vom Senat entschieden.
  • EuGH, 27.02.2003 - C-82/02

    Lalemant und Tivoli

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2019 - 1 LA 72/19
    Die Beklagte wirft mit ihrem Zulassungsantrag der Sache nach die Frage auf, ob es neben den von Italien allgemein in Form von sogenannten "circular letters" an die Dublin-Einheiten der Mitgliedstaaten abgegebenen Erklärungen noch individuell-konkreter Garantieerklärungen bedürfe, um das Vorliegen wesentlicher Gründe für die Annahme zu verneinen, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für vulnerable Personen, namentlich Familien/Elternteile mit Kleinkindern, in Italien systemische Schwachstellen aufweisen, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2010/C 82/02) mit sich bringen.
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2012 - 7 LA 15/12

    Zulässigkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung bei fristgerechter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2019 - 1 LA 72/19
    a) Der gegen den am 02.10.2019 zugestellten Gerichtsbescheid vom 02.10.2019 am 15.10.2019 gestellte Antrag wahrt nicht die Zweiwochenfrist für den Antrag auf Zulassung der Berufung und für die Begründung dieses Antrags gemäß § 78 Abs. 7 AsylG i.V.m. § 84 Abs. 2 VwGO, § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG (vgl. zur Zweiwochenfrist für Antrag und Begründung Nds. OVG, Beschluss vom 20.02.2012 - 7 LA 15/12 -, Rn. 2 f. bei juris), weil er nicht das Schriftformerfordernis gemäß § 125 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfüllt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2019 - 13 A 888/18

    Darlegungsanforderungen eines auf die grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2019 - 1 LA 72/19
    Diese grundsätzliche Tatsachenfrage ist zwar in der Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. September 2019, 10 ZB 19.50024; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juli 2019, A 4 S 749/19; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Januar 2019, 13 A 888/18.A sowie OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6. Juni 2018, 10 LB 167/18; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. März 2018, 3 L 114/18), nicht jedoch vom Senat entschieden.
  • BVerwG, 05.02.2003 - 1 B 31.03

    Gesetzliche Fristen zur Erhebung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2019 - 1 LA 72/19
    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Beklagten nicht aus der gefestigten Rechtsprechung, wonach ausnahmsweise auch ein nicht eigenhändig unterschriebener bestimmender Schriftsatz beachtlich sein kann, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Willen, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu geben, ergibt (BVerwG, Beschluss vom 05.02.2003 - 1 B 31.03 -, Rn. 1 bei juris).
  • BVerwG, 12.10.2021 - 8 C 4.21

    Anforderungen an sichere Übermittlung einfach signierter Dokumente aus dem beA

    Wegen der Manipulationsanfälligkeit elektronischer Übermittlung sind diese Grundsätze nicht auf die Übersendung von Dokumenten gemäß § 55a Abs. 3 VwGO übertragbar (OVG Schleswig, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 LA 72/19 - juris LS 2 u. Rn. 4).
  • BVerwG, 04.05.2020 - 1 B 16.20

    Elektronischer Rechtsverkehr; Signatur; besonderes Behördenpostfach (beBPo);

    Im Einklang damit geht im Übrigen auch die obergerichtliche Rechtsprechung nicht davon aus, dass es für die Übermittlung elektronischer Dokumente zwischen einem beBPo und dem EGVP einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person bedarf, sondern sich die Frage einer qualifizierten elektronischen Signatur nur stellt, wenn es an einer formwirksamen Übermittlung auf einem sicheren Übermittlungsweg fehlt, etwa weil beim Versand über beBPo kein vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis (vHN) beigefügt worden ist (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 4. März 2019 - A 3 S 2890/18 - juris Rn. 5; OVG Bautzen, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 4 A 1158/19.A - juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 LA 72/19 - juris Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 26. Februar 2020 - 4 A 2387/19.Z.A - juris Rn. 2; OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. März 2020 - 9 LA 440/19 - juris Rn. 5 ff.; in diesem Sinne entgegen der Auffassung der Beschwerde auch OVG Weimar, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 3 ZKO 796/19 - juris Rn. 6 f. und 13).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 10 LA 228/19

    Besonderes elektronisches Behördenpostfach; EGVP; Wiedereinsetzung

    Solche Anhaltspunkte sind vorliegend bereits nicht erkennbar (so auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.12.2019 - 4 A 1158/19.A -, juris Rn. 9; darüber hinaus § 55a VwGO als abschließend betrachtend: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.12.2019 - 1 LA 72/19 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Ist eine solche Feststellung nicht möglich, weil es an dem erforderlichen Herkunftsnachweis fehlt, kann nicht unter Heranziehung der Rechtsprechung zur fehlenden Unterschrift beim Schriftformerfordernis, davon ausgegangen werden, dass die Identität des Absenders ausreichend gewährleistet ist (in diesem Sinne wohl auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.12.2019 - 1 LA 72/19 -, juris Rn. 4).

    Der Beklagten war auch nicht gemäß § 60 Abs. 1 VwGO Wiedereinsetzung in die Antragsfrist des § 78 Abs. 4 Sätze 1 und 4 AsylG zu gewähren (so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31.03.2020 - 9 LA 440/19 -, juris Rn. 14 ff.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.12.2019 - 4 A 1158/19.A -, juris Rn. 10; Thüringer OVG, Beschluss vom 28.01.2020 - 3 ZKO 796/19 -, juris Rn. 8; a.A. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.12.2019 - 1 LA 72/19 -, juris Rn. 5).

    Ihren Ausführungen ist jedoch nicht zu entnehmen, dass sie den Versand über das EGVP statt über das beBPo bei Beachtung der gebotenen und ihr zumutbaren Sorgfalt nicht hätte bemerken können (a.A. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.12.2019 - 1 LA 72/19 -, juris Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 06.05.2020 - 2 LA 722/19

    Ausgangskontrolle; beBPo; EGVP; einfache Signatur; Elektronisches

    Es fehlt damit nicht nur der Nachweis, dass eine Übermittlung per beBPo erfolgt ist, sondern es ist nachgewiesen, dass das beBPo der Beklagten für die Übermittlung nicht genutzt wurde, sondern nur das einfache EGVP (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16.12.2019, - 4 A 1158/19.A -, Rn. 6; ebenso OVG SH, Beschl. v. 18.12.2019 - 1 LA 72/19 -, juris Rn. 4; ThürOVG, Beschl. v. 28.1.2020 - 3 ZKO 796/19 -, juris Rn. 4 ff.; HessVGH, Beschl. v. 26.2.2020 - 4 A 2387/19.Z.A -, juris Rn. 2; NdsOVG, Beschl. v. 31.3.2020 - 9 LA 440/19 -, juris Rn. 3 ff. und v. 27.4.2020 - 10 LA 228/19 -, juris Rn. 4 ff.; OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 9.4.2020 - OVG 3 N 352.19 -, juris Rn. 3).

    Im Hinblick auf die weitere, in gleicher Weise auch in anderen Zulassungsverfahren von der Beklagten vertretene Argumentation führt das Thüringer Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 28.1.2020 - 3 ZKO 796/19 -, juris Rn. 7; vgl. im Ergebnis ebenso NdsOVG, Beschl. v. 31.3.2020 - 9 LA 440/19 -, juris Rn. 11 ff. und v. 27.4.2020 - 10 LA 228/19 -, juris Rn. 8; OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 9.4.2020 - OVG 3 N 352.19 -, juris Rn. 3; HessVGH, Beschl. v. 26.2.2020 - 4 A 2387/19./.A -, juris Rn. 3; OVG SH, Beschl. v. 18.12.2019 - 1 LA 72/19 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 16.12.2019 - 4 A 1158/19.A -, juris Rn. 7 ff.) aus:.

    Danach hat die Beklagte nicht glaubhaft gemacht, dass sie ohne Verschulden verhindert gewesen ist, die Frist zur formwirksamen Einlegung und Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung einzuhalten (so auch OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 9.4.2020 - OVG 3 N 352.19 -, juris Rn. 6; NdsOVG, Beschl. v. 31.3.2020 - 9 LA 440/19 -, juris Rn. 14 ff. und v. 27.4.2020 - 10 LA 228/19 -, juris Rn. 9 ff.; HessVGH, Beschl. v. 26.2.2020 - 4 A 2387/19.Z.A -, juris Rn. 4 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 16.12.2019 - 4 A 1158/19.A -, juris Rn. 10 ff.; a.A. OVG SH, Beschl. v. 18.12.2019 - 1 LA 72/19 -, juris Rn. 5).

  • OVG Bremen, 12.02.2020 - 1 LB 276/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Übersendung eines elektronischen

    Ohne Herkunftsnachweis ist dagegen für den Empfänger nicht ohne weitere Ermittlung feststellbar, ob der Versand durch eine der gemäß § 8 ERVV zugangsberechtigten oder durch andere Personen erfolgt ist, gleichgültig welchen Inhalt die Nachricht oder die beigefügten elektronischen Dokumente haben (vgl. OVG Sachsen, Beschl. v. 16.12.2019 - 4 A 1158/19.A, juris Rn. 7 ff.; OVG S-H, Beschl. v. 18.12.2019 - 1 LA 72/19, juris Rn. 4; OVG Thüringen, Beschl. v. 28.01.2020 - 3 ZKO 796/19, juris Rn. 7 ff.).

    Es hätte ihr oblegen, sich bei den von ihr beauftragten externen EDV-Dienstleistern, welche ihr EDV-System technisch betreuen, um geeignete technische Vorkehrungen zu bemühen, damit derartige Fehler in ihrem Machtbereich nicht auftreten oder rechtzeitig bemerkt werden (vgl. OVG Sachsen, Beschl. v. 16.12.2019 - 4 A 1158/19.A, juris Rn. 12; OVG Thüringen, Besch. v. 28.01.2020 - 3 ZKO 796/19, juris Rn. 16 ff.; a. A.: OVG S-H, Beschl. v. 18.12.2019 - 1 LA 72/19, juris Rn. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2023 - 8 A 813/23

    Elektronisches Dokument; Einfache; Signatur Formwirksamkeit; Wiedereinsetzung;

    vgl. zu diesem Ansatz für § 130a Abs. 3 Satz 1 ZPO: BGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - V ZB 28/22 -, juris Rn. 11 ff. und BAG, Beschluss vom 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 -, juris Rn. 19; diesen Ansatz bei Nichteinhaltung der Vorgaben des § 55a Abs. 3 Satz 1 VwGO unter Hinweis auf die Manipulationsanfälligkeit elektronischer Übermittlung ablehnend: BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 8 C 4.21 -, juris Rn. 9; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 LA 72/19 -, juris Rn. 4.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2020 - 11 A 4443/19

    Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Berufung als unzulässig wegen

    - H. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 LA 72/19 -, juris, Rn. 4, m. w. N.

    - H. OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 LA 72/19 -, juris, Rn. 5.

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2023 - 13 ME 23/23

    BeA; Beschwerde; besonderes elektronisches Anwaltspostfach; einfache Signatur;

    Es kann dahinstehen, ob das Fehlen einer einfachen Signatur - ebenso wie das Fehlen einer Unterschrift - ausnahmsweise dann unschädlich sein kann, wenn ohne Beweisaufnahme aufgrund anderer Umstände zweifelsfrei feststeht, dass der Prozessbevollmächtigte die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernommen hat (vgl. hierzu BAG, Beschl. v. 14.9.2020 - 5 AZB 23/20 -, juris Rn. 19; OLG Hamm, Beschl. v. 28.4.2022 - 30 U 32/22 -, juris Rn. 22; Ulrich, in: Schoch/Schneider, VwGO, § 55a Rn. 86 (Stand: Februar 2022); ablehnend BVerwG, Beschl. v. 12.10.2021 - BVerwG 8 C 4.21 -, juris Rn. 9; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.12.2019 - 1 LA 72/19 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 9 LA 440/19

    BeBPo; EGVP; elektronisches Dokument; Organisationsverschulden; prozessuale

    Im Hinblick auf die weitere, in gleicher Weise auch in anderen Zulassungsverfahren von der Beklagten vertretene Argumentation führt das Thüringer Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 28.1.2020 - 3 ZKO 796/19 - juris Rn. 7; vgl. im Ergebnis ebenso OVG SH, Beschluss vom 18.12.2019 - 1 LA 72/19 - juris Rn. 4; SächsOVG, Beschluss vom 16.12.2019, a. a. O. Rn. 7 ff.) aus:.
  • OVG Hamburg, 12.08.2022 - 6 Bs 57/22

    Eine einfache Signatur i.S.v. § 55a Abs. 3 Satz 1 VwGO erfordert die Wiedergabe

    Es kann dahinstehen, ob das Fehlen einer einfachen Signatur - ebenso wie einer Unterschrift - ausnahmsweise dann unschädlich sein kann, wenn ohne Beweisaufnahme aufgrund anderer Umstände zweifelsfrei feststeht, dass der Prozessbevollmächtigte die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernommen hat (vgl. hierzu BAG, Beschl. v. 14.9.2020, 5 AZB 23/20, juris Rn. 19; OLG Hamm, Beschl. v. 28.4.2022, 30 U 32/22, juris Rn. 22; Ulrich, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Febr. 2022, § 55a Rn. 86; ablehnend BVerwG, Beschl. v. 12.10.2021, 8 C 4.21, NVwZ 2022, 649; juris Rn. 9; OVG Schleswig, Beschl. v. 18.12.2019, 1 LA 72/19, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2020 - 3 N 352.19

    Beachtung eines sicheren Übermittlungsweg bei Einlegung eines Rechtsmittels

  • OVG Hamburg, 21.09.2023 - 3 Bs 88/23

    Beschwerdeerhebung unter Missachtung der erforderlichen qualifizierten

  • VG Sigmaringen, 07.03.2023 - 8 K 268/23

    Qualifizierte elektronische Signatur; einfache Signatur; sicherer

  • OVG Bremen, 23.06.2023 - 1 LA 83/23

    Begründungsfrist; zwei Wochen; unzulässiger Antrag auf Zulassung der Berufung

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