Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 LB 95/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Erforderliche Stellplatzanzahl für einen Einkaufsmarkt
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 47 Abs. 1 NBauO; § 47 Abs. 2 NBauO
Die Stellplatzanzahl eines durch Nutzungsänderung von Lagerflächen eines bestehenden Geschäfts abgespaltenen Schuhmarktes ergibt sich aus dem gem. § 47 NBauO erlassenen Stellplatzerlass - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NBauO § 47 Abs. 1; NBauO § 47 Abs. 2
Stellplatzanzahl eines durch Nutzungsänderung von Lagerflächen eines bestehenden Geschäfts abgespaltenen Schuhmarktes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Stellplatzerfordernis für einen Einkaufsmarkt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erforderliche Stellplätze für einen Einkaufsmarkt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Die Stellplatzanzahl eines durch Nutzungsänderung von Lagerflächen eines bestehenden Geschäfts abgespaltenen Schuhmarktes ergibt sich aus dem gem. § 47 NBauO erlassenen Stellplatzerlass
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Notwendige Stellplätze: Berechnung nach den individuellen Gegebenheiten vor Ort! (IBR 2011, 1161)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 21.02.2006 - 4 A 448/03
- OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 LB 95/09
Papierfundstellen
- DVBl 2011, 916
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 1486/94
Stellplatzerlaß; Verkaufsstätte im Sondergebiet; Kaufhaus; Erhöhter …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 LB 95/09
Zur Berechnung der Anzahl erforderlicher Stellplätze bei einem Schuhmarkt, der sich am Stadtrand in baurechtlicher Gemengelage durch Nutzungsänderung von Lagerflächen aus einem bestehenden Bekleidungsmarkt "abgespalten" hat (Fortführung von OVG Lüneburg, Urt. v. 30.8.1995 - 1 L 1486/94 -, NVwZ-RR 1996, 636).Dem stehe das Senatsurteil vom 30. August 1995 (- 1 L 1486/94 -, NVwZ-RR 1996, 636) nicht entgegen, weil dieses einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb in einem Kerngebiet betroffen habe.
Der Senat habe mit Urteil vom 30. August 1995 (- 1 L 1486/94 -, NVwZ-RR 1996, 636) entschieden, dass Ziffer 3.3 nur Verkaufsstätten erfasse, die tatsächlich in einem Sondergebiet lägen.
Die Richtzahlen geben, auch wenn sie nur verwaltungsinterne Vorschriften für die Bauaufsichtsbehörden sind, nach der Rechtsprechung des Senats als sachgerechte Auswertung von Erfahrungen zuverlässige Anhaltspunkte für den Stellplatzbedarf und gewährleisten unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes eine einheitliche Handhabung (Urt. v. 30.8.1995 - 1 L 1486/94 -, NVwZ-RR 1996, 636).
- BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10
Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 LB 95/09
Das Bundesverwaltungsgericht hat offen gelassen, ob es rechtlich zulässig wäre, faktische Sondergebiete jedenfalls für Einkaufszentren und den großflächigen Einzelhandel anzuerkennen (Urt. v. 16.9.2010 - 4 C 7.10 -, BauR 2011, 222 ). - OVG Niedersachsen, 16.03.2009 - 1 ME 14/09
Beleg "veränderter Umstände" i.S.d. § 80 Abs. 7 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 LB 95/09
Davon ist er auch in seinem Beschluss 16. März 2009 (- 1 ME 14/09 -, BRS 74 Nr. 195) nicht abgerückt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2011 - 2 A 1416/09
Zulässigkeit der Festsetzung eines Immissionsgrenzwertes oder eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 LB 95/09
Diskutiert worden sind insoweit im vorliegenden Fall namentlich eine Beurteilung als "faktisches" Sondergebiet und eine funktionelle Einheit von Bekleidungs- und Schuhmarkt (vgl. zur Funktionseinheit jüngst OVG Münster, Urt. v. 3.2.2011 - 2 A 1416/09 -, juris).