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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - 1 M 103/07   

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OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - 1 M 103/07 (https://dejure.org/2007,11306)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.06.2007 - 1 M 103/07 (https://dejure.org/2007,11306)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 1 M 103/07 (https://dejure.org/2007,11306)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-BG § 7 Abs. 4 S. 2; ; LSA-BG § 42 Abs. 1 S. 3; ; LSA-BG § 45 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten: Beamter; Dienstfähigkeit; Dienstunfähig; Fachärzte; Hinzuziehung; Prüfungsumfang; Untersuchung, amtsärztliche; Verhältnismäßigkeit; Zweifel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten; Verpflichtung eines Beamten zur Mitwirkung bei der Überprüfung seiner Dienstfähigkeit; Umfang der gerichtlichen Überprüfbarkeit der Anordnung einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 555 (Ls.)
  • DVBl 2007, 1120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - 1 M 103/07
    Die vorgenannte Pflicht besteht selbst dann, wenn der Beamte sich selbst für dienstfähig hält und seinen Dienst regelmäßig verrichtet (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1980 - Az.: 2 A 4.78 -, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14 [m. w. N.]).

    Nur wenn dies nicht auf der Hand liegt und auch für einen Arzt nicht ohne weiteres erkennbar ist, bedarf es zudem eines entsprechenden Hinweises auf den Anlass für die dienstärztliche Untersuchung an den untersuchenden (Amts-)Arzt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1980, a. a. O.).

    Auch unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten obliegenden Fürsorgepflicht (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 26. September 1988, a. a. O., Urteil vom 23. Oktober 1980, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Februar 2005 - Az.: 4 S 2398/04 -, NVwZ-RR 2006, 200; Weiss/Niedermaier/ Summer/Zängl, BayBG, Band I, Art. 56 Anm. 21; Schütz/Maiwald, a. a. O., Rn. 56; Fürst; a. a. O., Rn. 21; Battis; BBG, 3. Auflage, § 42 Rn. 7) unterliegt diese Anordnung keinen durchgreifenden Bedenken.

  • BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - 1 M 103/07
    Krankheit und Zweifel an der Dienstfähigkeit begründen objektiv keinen Makel, und zwar auch dann nicht, wenn es sich um eine psychische Erkrankung handelt (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 26. September 1988 - Az.: 2 B 132.88 -, Buchholz 237.1 Art. 56 BayLBG Nr. 1 [m. w. N.]).

    Auch unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten obliegenden Fürsorgepflicht (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 26. September 1988, a. a. O., Urteil vom 23. Oktober 1980, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Februar 2005 - Az.: 4 S 2398/04 -, NVwZ-RR 2006, 200; Weiss/Niedermaier/ Summer/Zängl, BayBG, Band I, Art. 56 Anm. 21; Schütz/Maiwald, a. a. O., Rn. 56; Fürst; a. a. O., Rn. 21; Battis; BBG, 3. Auflage, § 42 Rn. 7) unterliegt diese Anordnung keinen durchgreifenden Bedenken.

  • BVerwG, 17.09.1997 - 2 B 106.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rechtfertigung der Weisung mit dem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - 1 M 103/07
    Die an den Beamten gerichtete Aufforderung, sich wegen Zweifeln an seiner Dienstunfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, kann von den Verwaltungsgerichten nur darauf überprüft werden, ob sie ermessensfehlerhaft ist, insbesondere, ob sie willkürlich ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. September 1997 - Az.: 2 B 106.97 - zitiert nach juris.web [m. w. N.]).
  • BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82

    Einwendungen des Beamten gegen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - 1 M 103/07
    Die eine Untersuchungsanordnung tragenden Zweifel des Dienstherrn können sich hierbei auch aus einer Summe von Umständen ergeben, die - je für sich gesehen - noch keinen hinreichenden Anlass zu Zweifeln im Sinne von § 42 Abs. 1 Satz 3 BG LSA bieten (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1984 - Az.: 2 B 205.82 -, Buchholz 237.5 § 51 LBG HE Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2005 - 4 S 2398/04

    Unverhältnismäßigkeit einer Anordnung gegenüber einem Beamten, sich einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - 1 M 103/07
    Auch unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten obliegenden Fürsorgepflicht (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 26. September 1988, a. a. O., Urteil vom 23. Oktober 1980, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Februar 2005 - Az.: 4 S 2398/04 -, NVwZ-RR 2006, 200; Weiss/Niedermaier/ Summer/Zängl, BayBG, Band I, Art. 56 Anm. 21; Schütz/Maiwald, a. a. O., Rn. 56; Fürst; a. a. O., Rn. 21; Battis; BBG, 3. Auflage, § 42 Rn. 7) unterliegt diese Anordnung keinen durchgreifenden Bedenken.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2009 - 1 M 164/08

    Zur Rechtmäßigkeit einer Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung zur

    Zur Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten gemäß § 42 Abs. 1 Satz 3 BG LSA i. V. m. §§ 45b, 7 Abs. 4 Satz 2 BG LSA, wenn der Beamte bereits durch eine noch nicht bestandskräftige Verfügung wegen Dienstunfähigkeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde (Fortführung von OVG LSA, Beschluss vom 26.06.2007 - Az.: 1 M 103/07 -, veröffentlicht bei juris).

    Vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO, der anderenfalls statthaft wäre (vgl. insoweit: OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007 - Az.: 1 M 103/07 -, veröffentlicht bei juris), kommt daher im gegebenen Fall nicht in Betracht (vgl. § 123 Abs. 5 VwGO).

    Die vorgenannte Pflicht besteht selbst dann, wenn der Beamte sich selbst für dienstfähig hält und seinen Dienst regelmäßig verrichtet (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1980 - Az.: 2 A 4.78 -, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007 - Az.: 1 M 103/07 -, veröffentlicht bei juris).

    Die Mitwirkungspflicht umfasst dabei insbesondere die Offenlegung der gesamten Krankheitsgeschichte mit den dazugehörigen Unterlagen, wenn diese für den untersuchenden Amtsarzt entscheidende Bedeutung haben (OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007, a. a. O.; Fürst; GKÖD, Band I, Teil 2a, K § 42 Rn. 22).

    Die an den Beamten gerichtete Aufforderung, sich wegen Zweifeln an seiner Dienstunfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, kann von den Verwaltungsgerichten nur darauf überprüft werden, ob sie ermessensfehlerhaft ist, insbesondere, ob sie willkürlich ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. September 1997 - Az.: 2 B 106.97 - zitiert nach juris.web [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007, a. a. O.).

    Nur wenn dies nicht auf der Hand liegt und auch für einen Arzt nicht ohne weiteres erkennbar ist, bedarf es zudem eines entsprechenden Hinweises auf den Anlass für die dienstärztliche Untersuchung an den untersuchenden (Amts-)Arzt (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1980, a. a. O.; OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007, a. a. O.).

    Die Entscheidung über die Festsetzung des Streitwertes beruht auf §§ 47, 40, 53 Abs. 3 Nr. 1 und 2, 52 Abs. 2 GKG, wobei der Wert im Hinblick auf die Vorläufigkeit der begehrten Regelung zu halbieren war (vgl. Ziffer II., 1.5 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Fassung 2004, NVwZ 2004, 1327; vgl. auch: OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 1 M 70/12

    Rechtsnatur der dienstrechtlichen Weisung, sich beobachten zu lassen;

    Vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO, der anderenfalls statthaft sein könnte ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 M 103/07 -, juris; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 17.10 -, juris ), kommt daher im gegebenen Fall nicht in Betracht (§ 123 Abs. 5 VwGO).

    Die vorgenannte Pflicht besteht selbst dann, wenn der Beamte sich selbst für dienstfähig hält und seinen Dienst regelmäßig verrichtet ( so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1980 - 2 A 4.78 -, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 1 M 164/08 - und Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 M 103/07 -, jeweils juris ).

    Die Mitwirkungspflicht umfasst dabei insbesondere die Offenlegung der gesamten Krankheitsgeschichte mit den dazugehörigen Unterlagen, wenn diese für den untersuchenden Amtsarzt entscheidende Bedeutung haben ( OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007, a. a. O.; Fürst; GKÖD, Band I, Teil 2a, K § 42 Rn. 22 ).

    Auch kann die an den Beamten gerichtete Aufforderung, sich wegen Zweifeln an seiner Dienstunfähigkeit bzw. Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen bzw. beobachten zu lassen, von den Verwaltungsgerichten nur darauf überprüft werden, ob sie ermessensfehlerhaft ist, insbesondere, ob sie willkürlich ist ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 17. September 1997 - 2 B 106.97 -juris [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007, a. a. O. ).

    Nur wenn dies nicht auf der Hand liegt und auch für einen Arzt nicht ohne weiteres erkennbar ist, bedarf es zudem eines entsprechenden Hinweises auf den Anlass für die dienstärztliche Untersuchung an den untersuchenden (Amts-)Arzt ( vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1980, a. a. O.; OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007, a. a. O. ).

    Die Entscheidung über die Festsetzung des Streitwertes beruht auf §§ 47, 40, 53 Abs. 3 Nr. 1 und 2, 52 Abs. 2 GKG, wobei der Wert im Hinblick auf die Vorläufigkeit der begehrten Regelung zu halbieren war ( vgl. Ziffer II., 1.5 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, Fassung 2004, NVwZ 2004, 1327; vgl. auch: OVG LSA, Beschluss vom 26. Juni 2007, a. a. O. ).

  • OVG Sachsen, 22.06.2010 - 2 B 182/10

    Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Klärung der Dienstfähigkeit eines

    In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob es sich bei der Aufforderung gegenüber einem Beamten, sich zur Nachprüfung der Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, um eine Verwaltungsakt handelt (so VGH BW, Beschl. v. 3.2.2005 - 4 S 2398/04 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 13.8.2009 - 1 B 264/09 -, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 21.12.2001 - 4 S 5.01 -, juris) oder um eine die gesetzlich vorgegebene Mitwirkungspflicht des Beamten konkretisierende Weisung ohne Verwaltungsrechtscharakter (so der früher für das Beamtenrecht zuständige 3. Senat des erkennenden Gerichts, SächsOVG, Beschl. v. 17.11.2005, NVwZ-RR 2006, 713; NdsOVG, Urt. v. 23.2.2010 - 5 LB 20/09 -, juris, unter Aufgabe der früheren abweichenden Rechtsprechung; BayVGH, Beschl. v. 16.3.2009 - 3 CS 08.3414 -, juris; grundsätzlich auch OVG LSA, Beschl. v. 26.6.2007 - 1 M 103/07 -, juris, anders nur bei Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und angeordnetem Sofortvollzug, vgl. Beschl. v. 28.1.2009 - 1 M 164/08 -, juris; Plog/Wiedow, BBG, § 44 Rn. 17b).
  • VG Magdeburg, 29.03.2012 - 8 A 9/09

    Disziplinarrecht: Verminderte Einsichtsfähigkeit aufgrund einer psychischen

    Diese Untersuchungspflicht besteht selbst dann, wenn der Beamte sich selbst für dienstfähig hält und seinen Dienst regelmäßig verrichtet (BVerwG, U. v. 23.10.1980, 2 A 4.78; OVG LSA, Beschluss vom 26.06.2007, 1 M 103/07 und zuletzt Beschluss vom 28.01.2009, 1 M 164/08, Beschluss.
  • VG Magdeburg, 03.03.2010 - 8 B 21/09

    Disziplinarrecht, Voraussetzungen für eine Dienstenthebung

    Diese Untersuchungspflicht besteht selbst dann, wenn der Beamte sich selbst für dienstfähig hält und seinen Dienst regelmäßig verrichtet (BVerwG, Urt. v. 23.10.1980, 2 A 4.78; OVG LSA, Beschl. v. 26.06.2007, 1 M 103/07, Beschl. v. 28.01.2009, 1 M 164/08 und Beschl. v. 09.06.2009, 10 L 1/09; VG Magdeburg, Urt. v. 03.02.2009, 8 A 9/08; alle juris).
  • VG Bayreuth, 01.08.2008 - B 5 K 08.397

    Dienstunfähigkeit; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; maßgeblicher

    Ein entsprechender Hinweis durch den Dienstherrn kann jedoch erfolgen (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 26. Juni 2007, Az.: 1 M 103/07).
  • VG Magdeburg, 02.03.2010 - 5 A 430/09

    Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; amtsärztliche

    Diese Untersuchungspflicht besteht selbst dann, wenn der Beamte sich selbst für dienstfähig hält und seinen Dienst regelmäßig verrichtet (Bundesverwaltungsgericht, U. v. 23.10.1980, 2 A 4.78; OVG LSA, Beschluss vom 26.06.2007, 1 M 103/07 und zuletzt Beschluss vom 28.01.2009, 1 M 164/08, Beschluss.
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