Rechtsprechung
AG Neustadt/Weinstraße, 06.11.2017 - 1 M 1131/17 |
Zitiervorschläge
AG Neustadt/Weinstraße, Entscheidung vom 06. November 2017 - 1 M 1131/17 (https://dejure.org/2017,57168)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Pfändung von Arbeitseinkommen: Erhöhung des Pfändungsfreibetrags wegen beruflicher Mehraufwendungen für die Fahrten zur Arbeitsstätte
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Erhöhung des pfändungsfreien Einkommens des Schuldners bereits bei einfacher Wegstrecke zum Arbeitsplatz von 20 Kilometern
Kurzfassungen/Presse
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Fahrtkosten zum Arbeitsplatz als außergewöhnliche Belastung, die zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze führt
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Halle, 07.02.2000 - 14 T 33/00
Auszug aus AG Neustadt/Weinstraße, 06.11.2017 - 1 M 1131/17
Bezugnehmend auf die Entscheidungen des LG Mühlhausen, Beschluss vom 03.06.2016 - 1 T 37/16 und des LG Halle, Beschluss vom 07.02.2000, 14 T 33/00 liegt eine außergewöhnliche Belastung bei einer einfachen Wegstrecke von 20 Kilometer bereits vor. - LG Mühlhausen, 03.06.2016 - 1 T 37/16
Restschuldbefreiungsverfahren: Berücksichtigung der Fahrtkosten zum Arbeitsplatz …
Auszug aus AG Neustadt/Weinstraße, 06.11.2017 - 1 M 1131/17
Bezugnehmend auf die Entscheidungen des LG Mühlhausen, Beschluss vom 03.06.2016 - 1 T 37/16 und des LG Halle, Beschluss vom 07.02.2000, 14 T 33/00 liegt eine außergewöhnliche Belastung bei einer einfachen Wegstrecke von 20 Kilometer bereits vor.
- LG Stuttgart, 02.07.2018 - 19 T 167/17
Festsetzung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens nach Eröffnung des …
Die Grenze ab der Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung anzusehen sind und in welcher Höhe diese Berücksichtigung finden können wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (u.a. LG Bamberg, Beschluss vom 28.02.2017, 3 T 26/17; LG Mühlhausen, Beschluss vom 03.04.2016, 1 T 37/16; LG Gera, Beschluss vom 26.08.2013, 5 T 346/13; LG Münster, Beschluss vom 21.01.2013, 5 T 470/12; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 29.08.2011, 1 T 175/11; LG Hechingen, Beschluss vom 03.06.2011, 3 T 23/11; LG Bonn, Beschluss vom 02.04.2009, 6 T 321/08; LG Halle Rpfleger 2000, 285; LG Marburg JurBüro 1999, 661; AG Neustadt a.d. Weinstraße, Beschluss vom 06.11.2017, 1 M 1131/17).