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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10   

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OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10 (https://dejure.org/2010,2034)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.10.2010 - 1 M 125/10 (https://dejure.org/2010,2034)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 (https://dejure.org/2010,2034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, Art 97 Abs 2 GG, § 114 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO
    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichtes in Verfahren nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ); Anspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessensfehlerfreie und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung des Dienstherrn über die Bewerbung; Zu beachtender Grundsatz der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichtes in Verfahren nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Anspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessensfehlerfreie und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung des Dienstherrn über die Bewerbung; Zu beachtender Grundsatz der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 73 (Ls.)
  • DVBl 2011, 55
  • DÖV 2011, 119
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (69)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10
    Ob ein deutlicher oder aber nur ein geringfügiger Leistungsunterschied im Vergleich der Bewerber vorliegt ( vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 10. November 1993 - Az.: 2 ER 301.93 -, ZBR 1994, 52; OVG LSA, Beschluss vom 14. Mai 2002 - Az.: 3 M 76/02 -, Beschluss vom 26. August 2009 - Az.: 1 M 52/09 -, veröffentlicht bei juris ) und damit sonstige Auswahlkriterien zum Zuge kommen können, lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern ist im Einzelfall zu ermitteln.

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, a. a. O.; siehe zum Vorstehenden zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - Az.: 1 M 52/09 -, a. a. O.; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. März 2010 - Az.: 2 B 516/09 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).

    Der Antragsgegner hat sowohl seiner ursprünglichen Auswahlentscheidung vom (...), die Gegenstand des Senatsbeschlusses vom 26. August 2009 in dem - dem vorliegenden Verfahren vorausgegangenen - Verfahren 1 M 52/09 gewesen ist, als auch der aufgrund dessen neu getroffenen Auswahlentscheidung vom (...) ein inhaltsidentisches "immanentes Anforderungsprofil für das Amt einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht" (...) zugrunde gelegt (...).

    Dagegen spricht schon, dass die auf den Senatsbeschluss vom 26. August 2009 in dem vorangegangenen Verfahren 1 M 52/09 erfolgte erneute dienstliche Beurteilung des Antragstellers zeitlich hiernach ergangen ist.

    Soweit das Verwaltungsgericht davon ausgeht, dass vorliegend eine Plausibilisierung dienstlicher Beurteilungen ausscheidet und insoweit auf den Senatsbeschluss in dem vorangegangenen Verfahren 1 M 52/09 ( vom 26. August 2009, a. a. O. ) verweist, unterliegt es einem Fehlverständnis.

    Im Übrigen kommt - entgegen der Auffassung des Antragstellers - Ziffer 8.3 Satz 4 BeurtRL MJ LSA 2007 für die vorliegende Fallgestaltung (noch) nicht zum Tragen ( siehe bereits: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - Az.: 1 M 52/09 -, a. a. O. ).

    Denn nur im letzteren Fall sind an die Zweitbeurteilung im Allgemeinen ( siehe etwa: BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Mai 2007 - Az.: 1 A 2601/05 -, zitiert nach juris; OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009, a. a. O. ) oder aufgrund besonderer gesetzlicher Regelungen oder anderweitiger Bestimmungen in Beurteilungsrichtlinien ( vgl. gerade hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 16. Januar 2006 - Az.: 1 M 492/05 -, veröffentlicht bei juris ) gesonderte Anforderungen zu stellen.

    Darauf hat der Senat bereits mit seinem Beschluss vom 26. August 2009 in dem vorangegangenen Verfahren 1 M 52/09 ausdrücklich hingewiesen.

    Demnach kann hier sogar die Bestnote gefordert werden", (betrifft wohl das Beurteilungsmerkmal der lfd. Nr. 1 "Fachliches Wissen und Können"), liegt das Vorbringen schon allein deswegen neben der Sache, weil eine von ihm selbst entfaltete Tätigkeit außerhalb des hier maßgeblichen Beurteilungszeitraumes läge und der Antragsteller in den Verfahren 5 B 35/09 MD vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg und 1 M 52/09 vor dem beschließenden Gericht zudem jeweils anwaltlich vertreten war und fast ausnahmslos dieser Ausführungen zur Sache, d. h. zur Sach- und Rechtslage gemacht hat.

    Die Annahme des Antragstellers rechtfertigt sich ebenso wenig aus der Stellungnahme des Erstbeurteilers vom (...), die im Rahmen des vorangegangenen Beurteilungs- und Besetzungsverfahrens, welches Gegenstand der Senatsentscheidung vom 26. August 2009 (Az.: 1 M 52/09) war, erfolgt ist.

    Der Senat hat mit seinem Beschluss vom 26. August 2009 in dem vorangegangenen gerichtlichen Verfahren 1 M 52/09 klargestellt, dass entgegen der in dem seinerzeit angefochtenen Beschluss vertretenen Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes der Präsident (...) als zuständiger Zweitbeurteiler nach den BeurtRL MJ LSA 2007 befugt ist, nicht nur das Gesamturteil zu bestätigen oder zu ändern, sondern auch die Bewertung der jeweiligen Einzelmerkmale.

    Ohne Erfolg macht der Antragsteller des Weiteren geltend, das vorangegangene Beschwerdeverfahren 1 M 52/09 vor dem beschließenden Senat belege den Willen des "Antragsgegners", ihm - dem Antragsteller - "kein faires Verfahren zukommen zu lassen".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - 1 B 704/01

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung betreffend eine Beförderung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10
    Vielmehr hängt die Beantwortung dieser Rechtsfrage von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab ( vgl.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. September 2001 - Az.: 1 B 704/01 -, NVwZ-RR 2002-594, sowie a. a. O.; BayVGH, a. a. O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - Az.: 5 ME 353/08 -, IÖD 2009, 90 ).

    In der einschlägigen obergerichtlichen Judikatur werden im Hinblick auf die Bestimmung einer fixen Frist (im Sinne von: "jedenfalls dann, wenn") unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten ( siehe - zusammenfassend - etwa: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. September 2001, a. a. O. [m. z. N.] ).

    Weit überwiegend wird jedenfalls eine hinreichende Aktualität generell noch dann angenommen, wenn die vorgenannte Zeitspanne zweieinhalb Jahre ( BayVGH, Beschluss vom 11. Dezember 2009, a. a. O. ), drei Jahre ( OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. September 2001, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juni 2003 - Az.: 4 S 905/03 -, NVwZ-RR 2004, 120; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Mai 2007 - Az.: 10 B 10318/07 -, DÖD 2007, 284 ) oder möglicherweise sogar "mehrere" Jahre ( vgl.: OVG Hamburg, Beschluss vom 13. August 1991 - Az.: Bs I 27/91 -, zitiert nach juris, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. August 1993 - Az.: 2 B 11694/93 -, NVwZ-RR 1994, 225 ) nicht überschreitet.

    Andernfalls würde die Regelbeurteilung als wesentliches Mittel der Personalauslese weitgehend entwertet und einer etwaig erstellten Anlassbeurteilung o. ä. ein unverhältnismäßig großes Gewicht verliehen ( vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. September 2001, a. a. O. ).

    Dies gilt in der hier gegebenen Fallgestaltung aber auch nur dann, wenn sich die Situation nicht relevant, d. h. beachtlich verändert ( vgl. auch: BayVGH, Beschluss vom 8. März 2010, a. a. O.; HessVGH, Beschluss vom 28. März 2006, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. September 2001, a. a. O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Dezember 2008, a. a. O. ).

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 2177/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung der Baden-Württembergischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10
    Denn die Anforderungen an das zu besetzende Amt im konkret-funktionellen Sinn (Dienstposten) und das ihm zugeordnete Statusamt ergeben sich hier ohne Weiteres und mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Gesetz, namentlich vor allem aus der VwGO, dem GVG und der ZPO ( vgl. insoweit auch: BayVGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2009 - Az.: 3 CE 09.2350 - und vom 15. Juni 2010 - Az.: 3 CE 10.725 -, jeweils zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2007 - Az.: OVG 4 S 14.07 -, zitiert nach juris [m. z. N.]; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. September 2000 - Az.: 1 TG 2902/00 -, ZBR 2001, 413, und Beschluss vom 2. Juli 1996 - Az.: 1 TG 1445/96 -, ZBR 1997, 157 [m. w. N.]; vgl. zur Besetzung einer Nur-Notarstelle: BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - Az.: 1 BvR 2177/07 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).

    Da - wie bereits ausgeführt - aus Art. 33 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG die Verpflichtung des Dienstherrn folgt, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, betrifft dies u. a. auch die Darlegung des der Auswahlentscheidung zugrunde gelegten Anforderungsprofils jedenfalls dann, wenn - wie hier - ein solches nicht bereits Gegenstand der Stellenausschreibung gewesen ist ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - Az.: 1 BvR 2177/07 -, zitiert nach juris ).

    Das dergestalt niedergelegte Anforderungsprofil ist nicht nur, insbesondere im Hinblick auf die hier maßgeblichen Regelungen in der VwGO, dem GVG und der ZPO, sachgerecht, sondern - entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichtes wie des Antragstellers - auch inhaltlich hinreichend bestimmt wie differenziert und lässt die zugrunde gelegten Kriterien und deren Gewichtung erkennen ( vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, a. a. O. ).

    Dies dürfte bereits an Praktikabilitätsgrenzen stoßen, da eine "exakte" Gewichtung einzelner Anforderungsprofilmerkmale schon prinzipiell nicht möglich sein dürfte, Art und Ausmaß der Bindungswirkung eines konkreten Anforderungsprofils überdies von dem Inhalt abhängen, den ihm der Dienstherr im Einzelfall gibt ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 11. August 2005 - Az.: 2 B 6.05 -, a. a. O. ), selbst gesetzlich (vor)geprägte Anforderungsprofile nicht statisch sind und schließlich eine "exakte" Gewichtung sämtlicher Einzelanforderungsmerkmale letztlich auf eine bloß mathematische Berechnung, nicht hingegen eine inhaltlich wertende Auswahlentscheidung des Dienstherrn hinausliefe ( vgl. auch: BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, a. a. O. ).

    Der Antragsgegner hat auch nicht nur die abstrakten Maßstäbe, sondern deren Bewertung und Maßgeblichkeit für die Qualifikation der einzelnen Bewerber dokumentiert ( vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, a. a. O. ) und seine Auswahlentscheidung anhand des vorgenannten Anforderungsprofils getroffen, ohne hiervon konkludent oder ausdrücklich abzuweichen.

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10
    Dies ist deshalb von Bedeutung, weil ein Notenvorsprung im Gesamturteil von Konkurrenten in demselben Statusamt in der Regel die Auswahl des besser Beurteilten determiniert ( vgl. nur: BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2003 - Az.: 2 C 16.02 -, DÖD 2003, 2002, und vom 19. Dezember 2002 - Az.: 2 C 31.01 -, DÖD 2003, 200, Beschluss vom 25. April 2007 - Az.: 1 WB 31.06 -, BVerwGE 128, 329;OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23. Juni 2004 - Az.: 1 B 455/04 -, IÖD 2005, 62, und vom 27. Februar 2004 - Az.: 6 B 2451/03 -, NVwZ-RR 2004, 626; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. April 2005 - Az.: 2 ME 141/05 -, NVwZ-RR 2005, 588; OVG C-Stadt, Beschluss vom 15. Januar 2004 - Az.: 4 S 77.03 -, NVwZ-RR 2004, 627 ).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen ( so etwa: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - Az.: 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 [m. w. N.]; siehe zudem u. a.: OVG LSA, Beschluss vom 27. März 2006 - Az.: 1 L 1/06 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2006, 221 ).

    Der Zweitbeurteiler braucht schließlich keinen unmittelbaren Eindruck von der Eignung des Beurteilten zu haben ( so BVerwG in ständiger Rechtsprechung, etwa: Urteil vom 19. Dezember 2002 - Az.: 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1, und Urteil vom 7. Juni 1984 - Az.: 2 C 54.82 -, Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 2 [jeweils m. w. N]; OVG LSA, Beschluss vom 27. März 2006 - Az.: 1 L 1/06 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2006, 221.

    Gerade deshalb sind dienstliche Beurteilungen von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt nachprüfbar, und zwar darauf beschränkt, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, sowie im Fall des Erlasses von Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen ( siehe: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - Az.: 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 [m. w. N.]; siehe zudem u a.: OVG LSA, Beschluss vom 27. März 2006 - Az.: 1 L 1/06 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2006, 221 ).

  • VGH Bayern, 11.12.2009 - 3 CE 09.2350

    Beamtenrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10
    Denn die Anforderungen an das zu besetzende Amt im konkret-funktionellen Sinn (Dienstposten) und das ihm zugeordnete Statusamt ergeben sich hier ohne Weiteres und mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Gesetz, namentlich vor allem aus der VwGO, dem GVG und der ZPO ( vgl. insoweit auch: BayVGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2009 - Az.: 3 CE 09.2350 - und vom 15. Juni 2010 - Az.: 3 CE 10.725 -, jeweils zitiert nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2007 - Az.: OVG 4 S 14.07 -, zitiert nach juris [m. z. N.]; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. September 2000 - Az.: 1 TG 2902/00 -, ZBR 2001, 413, und Beschluss vom 2. Juli 1996 - Az.: 1 TG 1445/96 -, ZBR 1997, 157 [m. w. N.]; vgl. zur Besetzung einer Nur-Notarstelle: BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - Az.: 1 BvR 2177/07 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).

    Die Beurteilungen müssen den zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung (noch) aktuellen Zustand wiedergeben, um unter mehreren Bewerbern auf der Grundlage von Feststellungen über Eignung, Befähigung und Leistung eine Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens treffen zu können ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - Az.: 1 A 7.06 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 44; BayVGH, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - Az.: 3 CE 09.2350 -, zitiert nach juris [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. September 2010 - Az.: 6 B 915/10 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).

    Dadurch, dass der Dienstherr die entsprechenden letzten ("aktuellsten") dienstlichen Beurteilungen bei seiner Auswahlentscheidung berücksichtigt, bringt er zum Ausdruck, dass aus seiner Sicht zwischenzeitlich jeweils keine relevanten Veränderungen erfolgt oder signifikante Entwicklungen eingetreten sind und der Leistungsstand der Bewerber gleichsam als fortgeschrieben gilt ( siehe: BayVGH, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - Az.: 3 CE 09.2350 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).

    Weit überwiegend wird jedenfalls eine hinreichende Aktualität generell noch dann angenommen, wenn die vorgenannte Zeitspanne zweieinhalb Jahre ( BayVGH, Beschluss vom 11. Dezember 2009, a. a. O. ), drei Jahre ( OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. September 2001, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juni 2003 - Az.: 4 S 905/03 -, NVwZ-RR 2004, 120; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Mai 2007 - Az.: 10 B 10318/07 -, DÖD 2007, 284 ) oder möglicherweise sogar "mehrere" Jahre ( vgl.: OVG Hamburg, Beschluss vom 13. August 1991 - Az.: Bs I 27/91 -, zitiert nach juris, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. August 1993 - Az.: 2 B 11694/93 -, NVwZ-RR 1994, 225 ) nicht überschreitet.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2006 - 1 L 1/06

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen ( so etwa: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - Az.: 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 [m. w. N.]; siehe zudem u. a.: OVG LSA, Beschluss vom 27. März 2006 - Az.: 1 L 1/06 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2006, 221 ).

    Der Zweitbeurteiler braucht schließlich keinen unmittelbaren Eindruck von der Eignung des Beurteilten zu haben ( so BVerwG in ständiger Rechtsprechung, etwa: Urteil vom 19. Dezember 2002 - Az.: 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1, und Urteil vom 7. Juni 1984 - Az.: 2 C 54.82 -, Buchholz 238.5 § 26 DRiG Nr. 2 [jeweils m. w. N]; OVG LSA, Beschluss vom 27. März 2006 - Az.: 1 L 1/06 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2006, 221.

    Da der etwaige "Fehler" einer unterlassenen Überhörung mithin nicht geheilt werden könnte, hätte dies zur Folge, dass die Beurteilungen, wären sie deshalb als rechtswidrig aufzuheben, nicht erneut erstellt werden könnten und dürften ( vgl. zum unterlassenen oder verspätet geführten Personalführungsgespräch: BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1990 - Az.: 1 WB 181.88 -, BVerwGE 86, 240; vgl. zudem: OVG LSA, Beschluss vom 27. März 2006, a. a. O. ).

    Gerade deshalb sind dienstliche Beurteilungen von den Verwaltungsgerichten nur beschränkt nachprüfbar, und zwar darauf beschränkt, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, sowie im Fall des Erlasses von Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen ( siehe: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - Az.: 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 [m. w. N.]; siehe zudem u a.: OVG LSA, Beschluss vom 27. März 2006 - Az.: 1 L 1/06 -, veröffentlicht bei juris = JMBl. LSA 2006, 221 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10
    Nr. 8 "Verhandlungsgeschick" ausschließlich oder weitgehend nur auf der Grundlage von Überhörungen von Richtern in von diesen selbst geleiteten Kammer- oder Einzelrichtersitzungen im Beurteilungszeitraum bewertet werden kann ( wie hier: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2005 - Az.: 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585; OVG Thüringen, Beschluss vom 21. September 2005 - Az.: 2 EO 870/05 -, LKV 2006, 419; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - Az.: 1 B 1347/09 -, ZBR 2010, 202; vgl. auch: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 5. Juni 2003 - Az.: 2 ME 123/03 -, NVwZ-RR 2003, 878 ).

    Dies gilt - wie bereits aus den vorstehenden Ausführungen folgt und entgegen der weiteren Annahme des Verwaltungsgerichtes - insbesondere auch für das zu bewertende "Verhandlungsgeschick" eines Richters ( wie hier: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2005 - Az.: 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585; OVG Thüringen, Beschluss vom 21. September 2005 - Az.: 2 EO 870/05 -, LKV 2006, 419; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - Az.: 1 B 1347/09 -, ZBR 2010, 202; vgl. auch: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 5. Juni 2003 - Az.: 2 ME 123/03 -, NVwZ-RR 2003, 878 ).

    Diese Frage ist hingegen - entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichtes - zu bejahen; schon die Eröffnung der dienstlichen Beurteilung soll eine dahingehende Plausibilisierung ermöglichen, die überdies in einem etwaigen Widerspruchs- und Gerichtsverfahren erfolgen kann ( vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1994 - Az.: 2 A 1.93 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. März 2010 - Az.: 6 A 3082/07 - Urteil vom 31. Mai 2007 - Az.: 1 A 2601/05 -, zitiert nach juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. Juli 2009 - Az.: 5 ME 46/09 -, jeweils zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2005, a. a. O. [m. w. N.].

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10
    Eine dienstliche Beurteilung unterliegt ihrer Aufhebung, wenn der Dienstherr gegen seine selbstverständliche Pflicht verstoßen hat, den zu Beurteilenden gerecht, unvoreingenommen und möglichst objektiv zu beurteilen ( siehe etwa: BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - Az.: 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318 [m. w. N.] ).

    Diese Äußerung vermag nicht - wie der Antragsteller geltend macht - die "Unfähigkeit" des Erstbeurteilers zur sachlichen und gerechten Beurteilung des Antragstellers zu begründen, denn hieraus kann nicht geschlossen werden, dass der Erstbeurteiler die Berücksichtigung berechtigter Änderungs- und Aufhebungsanträge zu behindern oder zu vereiteln sucht ( vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - Az.: 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318 ), zumal die dienstlichen Beurteilungen nach den vorstehenden Ausführungen keinen rechtlichen Bedenken unterliegen.

    Eine zunächst fehlerfreie Beurteilung wird nur dann bei ihrer Eröffnung und Besprechung noch fehlerhaft, wenn der Beurteiler dabei durch sein Verhalten die Beurteilung zum Nachteil des beurteilten Beamten beeinflusst, d. h. die Berücksichtigung dessen berechtigter Änderungs- und Aufhebungsanträge zu behindern oder zu vereiteln sucht ( so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 23. April 1998 - Az.: 2 C 16.97 -, BVerwGE 106, 318 [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 6.05

    Eingrenzung des Bewerberkreises auf Beamte mit längerer Berufserfahrung in Fragen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10
    Danach entfaltet ein Anforderungsprofil Bindungswirkung für die Gewichtung der Leistungsmerkmale bei der Bewerberauswahl ( so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 11. August 2005 - Az.: 2 B 6.05 -, zitiert nach juris [m. w. N.]; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 17. November 2009 - Az.: 1 M 77/09 - Beschluss vom 21. April 2006 - Az.: 1 M 54/06 -, veröffentlicht bei juris ).

    Art und Ausmaß der Bindungswirkung eines konkreten Anforderungsprofils hängen dabei von dem Inhalt ab, den ihm der Dienstherr im Einzelfall gibt ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 11. August 2005 - Az.: 2 B 6.05 -, zitiert nach juris ).

    Dies dürfte bereits an Praktikabilitätsgrenzen stoßen, da eine "exakte" Gewichtung einzelner Anforderungsprofilmerkmale schon prinzipiell nicht möglich sein dürfte, Art und Ausmaß der Bindungswirkung eines konkreten Anforderungsprofils überdies von dem Inhalt abhängen, den ihm der Dienstherr im Einzelfall gibt ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 11. August 2005 - Az.: 2 B 6.05 -, a. a. O. ), selbst gesetzlich (vor)geprägte Anforderungsprofile nicht statisch sind und schließlich eine "exakte" Gewichtung sämtlicher Einzelanforderungsmerkmale letztlich auf eine bloß mathematische Berechnung, nicht hingegen eine inhaltlich wertende Auswahlentscheidung des Dienstherrn hinausliefe ( vgl. auch: BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2007, a. a. O. ).

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03

    Auswahlverfahren; Begründung; Nachholung; Personalgewalt der Landesregierung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10
    Nr. 8 "Verhandlungsgeschick" ausschließlich oder weitgehend nur auf der Grundlage von Überhörungen von Richtern in von diesen selbst geleiteten Kammer- oder Einzelrichtersitzungen im Beurteilungszeitraum bewertet werden kann ( wie hier: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2005 - Az.: 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585; OVG Thüringen, Beschluss vom 21. September 2005 - Az.: 2 EO 870/05 -, LKV 2006, 419; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - Az.: 1 B 1347/09 -, ZBR 2010, 202; vgl. auch: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 5. Juni 2003 - Az.: 2 ME 123/03 -, NVwZ-RR 2003, 878 ).

    Denn das dergestalt zu verstehende Verhandlungsgeschick zeigt sich in selbst geleiteten Einzelrichtersitzungen ebenso wie in nicht selbst geleiteten oder selbst geleiteten Spruchkörper-, hier Kammersitzungen ( vgl. auch: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 5. Juni 2003, a. a. O. ).

    Dies gilt - wie bereits aus den vorstehenden Ausführungen folgt und entgegen der weiteren Annahme des Verwaltungsgerichtes - insbesondere auch für das zu bewertende "Verhandlungsgeschick" eines Richters ( wie hier: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2005 - Az.: 4 S 439/05 -, NVwZ-RR 2005, 585; OVG Thüringen, Beschluss vom 21. September 2005 - Az.: 2 EO 870/05 -, LKV 2006, 419; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - Az.: 1 B 1347/09 -, ZBR 2010, 202; vgl. auch: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 5. Juni 2003 - Az.: 2 ME 123/03 -, NVwZ-RR 2003, 878 ).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • BVerwG, 09.06.1994 - 2 A 1.93

    Dienstliche Beurteilung - Beschränkte gerichtliche Nachprüfung - Leistungsmerkmal

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 5 ME 353/08

    Rechtsfolgen fehlender Mitbestimmung des Personalrats bei einer

  • VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05

    Beförderung, Bewerberauswahl, Dienstpostenvergabe; Beförderung,

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 26.78

    Richtlinien über dienstliche Beurteilungen - Erlaß von Beurteilungsrichtlinien -

  • VGH Hessen, 19.09.2000 - 1 TG 2902/00

    Einstweilige Anordnung zwecks Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2010 - 6 A 3082/07

    Erfolgloser Antrag eines Oberamtsrats auf Zulassung der Berufung gegen ein

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2007 - 1 A 2601/05

    Anfechtung der Änderung einer dienstlichen Beurteilung; Anfechtbarkeit der

  • OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05

    Recht der Richter; Überprüfung einer Beurteilung im Konkurrentenstreitverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 1 B 1347/09

    Bewerbungsverfahren für die Besetzung einer Stelle als Präsident des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 216/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06

    Zur Beförderungskonkurrenz

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 1 M 2/09

    Beförderungskonkurrenz von Beamten (hier: Vergleichbarkeit dienstlicher

  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07

    Zur Möglichkeit, einen Bewerbungsverfahrensanspruch in einem beamtenrechtlichen

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Freihaltung des Postens eines Direktors im

  • BVerwG, 14.02.1990 - 1 WB 181.88

    Soldat - Unterlassung des Beurteilungsgesprächs - Beurteilungssystem -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 1 L 50/08

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 3 M 51.09

    Lese-Rechtschreib-Störung; kein sonderpädagogischer Förderungsbedarf;

  • VGH Bayern, 07.07.2010 - 11 CS 10.1452

    Beschluss im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO; ungenügende Begründung einer

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 1 B 455/04

    Grundsatz der Bestenauslese (Leistungsgrundsatz) bei Bewerbungskonkurrenzen um

  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2010 - 6 B 915/10

    Polizeihauptkommissar Bestenauslese Leistungsgrundsatz Höherwertiger Dienstposten

  • VGH Bayern, 15.06.2010 - 3 CE 10.725

    Richterrecht; Dienstpostenbesetzung (weiterer aufsichtsführender Richter am

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1995 - 3 M 1/95

    Fliegende Stelle; Justizdienst; Anforderungsprofil; Dienstliche Beurteilung;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 905/03

    Regelbeurteilung - Grundlage für Auswahlentscheidung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2009 - 1 M 77/09

    Oberverwaltungsgericht bestätigt vorläufiges Verbot der Ernennung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1993 - 2 B 11694/93

    Beförderungsentscheidung; Dienstliche Beurteilungen; Leistungsbild;

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

  • BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93

    Beamtenrecht - Beurteilung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 4 S 14.07

    Konkurrentenstreit bei der Besetzung einer Stelle in der Sozialgerichtsbarkeit

  • BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 706/09

    Nichtannahme einer wegen Subsidiarität unzulässigen Verfassungsbeschwerde

  • VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96

    Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2006 - 1 M 492/05
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98

    Beurteilung, dienstliche, - der Soldaten nach ZDv 20/6; - Verschlechterung der -

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03

    Umfang des Erfordernisses der Überprüfung der Eignung und Leistung des Beamten;

  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 54.82

    Periodische dienstliche Beurteilung eines Richters - Probezeitbeurteilung eines

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2009 - 5 ME 46/09

    Bewerberauswahl im beamtenrechtlichen Verfahren anhand von dienstlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2004 - 6 B 2451/03

    Durchsetzung der vorläufigen Nichtbesetzung von zwei Beförderungsplanstellen im

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 10 B 10318/07

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten; Einbeziehung des Anforderungsprofils bei

  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 3 CE 09.3208

    Aktualität von dienstlichen Beurteilungen

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - 1 B 1918/08

    grünes Licht für den Fortgang der Besetzung der Stelle des Präsidenten des

  • OVG Berlin, 15.01.2004 - 4 S 77.03

    Untersagung der Beförderung unter Einweisung in die Planstelle; Verletzung der

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Sachsen, 15.03.2010 - 2 B 516/09

    Gesundheitliche Eignung für einen Beförderungsdienstposten im Bereich der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Ob ein deutlicher oder aber nur ein geringfügiger Leistungsunterschied im Vergleich der Bewerber vorliegt ( vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 10. November 1993 - 2 ER 301.93 -, ZBR 1994, 52; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ) und damit sonstige Auswahlkriterien zum Zuge kommen können, lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern ist im Einzelfall zu ermitteln.

    Sind nämlich zwei Bewerber auf Dienstposten mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad gleich gut beurteilt worden, so hat grundsätzlich derjenige eine höherwertige Leistung erbracht, der die Aufgaben des schwierigeren Dienstpostens erfüllt hat ( BVerwG, Beschluss vom 2. April 1981 - 2 C 13.80 -, DÖD 1981, 279; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Ziffer 8.3 Satz 4 BeurtRL MJ LSA kommt für Regelbeurteilungen zum Stichtag "31.03.2008" - wie das Verwaltungsgericht zu Recht erkannt hat - (noch) nicht zum Tragen ( siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG Nr. 1 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 6 A 2335/14

    Annahme einer hinreichenden Aktualität einer nicht mehr als drei Jahre

    - 6 B 487/16 -, a.a.O., Rn. 4, und vom 7. November 2013 - 6 B 1034/13 -, a.a.O., Rn. 8, mit weiteren Nachweisen; Nds. OVG, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 5 LB 105/14 -, juris, Rn. 64, vom 6. Oktober 2011 - 5 ME 296/11 -, juris, Rn. 8, und vom 21. September 2011 - 5 ME 241/11 -, juris, Rn. 10; OVG Bremen, Urteil vom 23. Januar 2013 - 2 A 308/11 -, juris, Rn. 32 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29. April 2016 - OVG 7 S 3.16 -, juris, Rn. 7, und vom 26. August 2013 - OVG 6 S 32.13 -, NVwZ-RR 2014, 58 = juris, Rn. 11; OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris, Rn. 38; Sächs. OVG, Beschluss vom 27. März 2014 - 2 B 518/13 -, juris, Rn. 29; Saarl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2020 - 1 M 55/20

    Sind die bisherigen Regelbeurteilungen für Richter im Richterverhältnis auf

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Der Senat erachtet bei Richtern im Richterverhältnis auf Lebenszeit einen Beurteilungsrhythmus von fünf Jahren als noch ausreichend, um bei einer regelmäßigen Dienstzeit von 35 bis 40 Jahren ein im Sinne von § 21 Abs. 1 Satz 1 LBG LSA "regelmäßiges" und im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG zudem ein grundsätzlich hinreichend aktuelles Leistungsbild zu erlangen ( siehe insoweit bereits: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris Rn. 37 ).

    Dass die Zuständigkeit für Rechtsgebiete wechselt, rechtfertigt grundsätzlich keine andere Betrachtungsweise, da die Wertigkeit richterlicher Tätigkeit - jedenfalls innerhalb derselben Besoldungsgruppe - prinzipiell gleich ist ( OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010, a. a. O. Rn. 36 ).

    Genügt bei Richtern im Richterverhältnis auf Lebenszeit ein Beurteilungsrhythmus und damit der Beurteilungszeitraum von fünf Jahren den Anforderungen von Art. 33 Abs. 2 GG und § 21 Abs. 1 Satz 1 LBG LSA i. V. m. § 3 Satz 2 LRiG LSA, folgt hieraus zugleich, dass die über die Richter erstellten Regelbeurteilungen grundsätzlich hinreichend aktuell sind, wenn der Beurteilungsstichtag höchstens fünf Jahre vor dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung liegt ( siehe schon: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010, a. a. O. Rn. 37; auf gleicher Linie: BayVGH, Beschluss vom 10. Februar 2017 - 3 CE 16.2288 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 13. März 2010 - 3 CE 12.2130 -, juris Rn. 27, Beschluss vom 8. März 2010 - 3 CE 09.3208 -, juris Rn. 15 f. [vier Jahre betreffend] ).

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