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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2014 - 1 M 132/13   

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https://dejure.org/2014,7438
OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2014 - 1 M 132/13 (https://dejure.org/2014,7438)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.01.2014 - 1 M 132/13 (https://dejure.org/2014,7438)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - 1 M 132/13 (https://dejure.org/2014,7438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 123 Abs 1 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO
    Aufhebung einer auf ein Unterlassen gerichteten einstweiligen Anordnung aufgrund Nicht-Vollstreckung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandslosigkeit und Aufhebung einer erstinstanzlich ausgesprochenen einstweiligen Anordnung bei Verstreichenlassen der Monatsfrist durch den erfolgreichen Antragsteller

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Aufhebung einer auf ein Unterlassen gerichteten einstweiligen Anordnung aufgrund Nicht-Vollstreckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegenstandslosigkeit und Aufhebung einer erstinstanzlich ausgesprochenen einstweiligen Anordnung bei Verstreichenlassen der Monatsfrist durch den erfolgreichen Antragsteller

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 372
  • DÖV 2014, 449
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.11.2011 - 4 M 92/11

    Vollziehung eines Arrestbefehls

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2014 - 1 M 132/13
    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gemäß § 146 Abs. 4 VwGO entfällt grundsätzlich nicht durch die Möglichkeit eines Abänderungsantrags gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO, da sich der Anspruch auf Überprüfung nach § 146 Abs. 4 VwGO ausschließlich nach der Darlegung der in der Beschwerde gegen die angegriffene Entscheidung geltend gemachten Gründe richtet und insoweit weiterreichen kann als nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO ( OVG LSA, Beschluss vom 16. August 2011 - 4 M 92/11 - [m. w. N.] ).

    Danach ist die Vollziehung eines Arrestbefehls unstatthaft, wenn seit dem Tag, an dem der Befehl verkündet oder der Partei, auf deren Gesuch er erging, zugestellt ist, ein Monat verstrichen ist ( OVG LSA, Beschluss vom 16. August 2011 - 4 M 92/11 - [m. w. N.] ).

    Schließlich muss es im Hinblick auf die durch § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 945 ZPO normierte Schadensersatzpflicht dem Gläubiger überlassen bleiben, ob die ergangene Anordnung vollzogen werden soll oder nicht ( siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 16. August 2011 - 4 M 92/11 - [m. w. N.] ).

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2014 - 1 M 132/13
    Der Amtszustellung fehlt auch das "spezifisch vollstreckungsrechtliche Element", dass der Gläubiger tätig wird und seinen Willen kundgibt, von dem Titel Gebrauch zu machen ( vgl. auch: BGH, Urteil vom 22. Oktober 1992 - IX ZR 36/92 -, juris ).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2014 - 1 M 132/13
    Die im Rahmen der Rangliste angegriffenen, freizuhaltenden Stellen wirken sich dabei nicht streitwerterhöhend aus ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris = BVerwGE 145, 112 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1973 - V B 871/73
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2014 - 1 M 132/13
    Die vom Antragsteller demgegenüber herangezogene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen ( Beschluss vom 12. Dezember 1973 - V B 871/73 - NJW 1974, 917 ) ist, soweit sie vorliegend überhaupt einschlägig sein könnte, jedenfalls überholt ( siehe: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Juli 1991 - 11 B 773/91 -, NVwZ-RR 1992, 388 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1991 - 11 B 773/91
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2014 - 1 M 132/13
    Die vom Antragsteller demgegenüber herangezogene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen ( Beschluss vom 12. Dezember 1973 - V B 871/73 - NJW 1974, 917 ) ist, soweit sie vorliegend überhaupt einschlägig sein könnte, jedenfalls überholt ( siehe: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Juli 1991 - 11 B 773/91 -, NVwZ-RR 1992, 388 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2009 - 4 M 463/08

    Zur Anwendbarkeit des § 929 Abs. 2 ZPO nach Erlass einer auf eine Unterlassung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2014 - 1 M 132/13
    Wenn die Vollziehung einer einstweiligen Anordnung auch auf andere Weise als durch Zustellung im Parteibetrieb möglich ist, muss es sich dann jedenfalls um eine ähnlich formalisierte oder urkundlich belegte, jedenfalls leicht feststellbare Maßnahme handeln ( siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 16. Februar 2009 - 4 M 463/08 -, juris = NVwZ 2009, 855 [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2020 - 1 L 72/19

    Haftung des Dienstherrn wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung

    Dass eine erstinstanzlich erlassene einstweilige Anordnung gegenstandslos wird, wenn sie nicht innerhalb der Frist des § 929 Abs. 2 ZPO durch Parteizustellung (vgl. §§ 922 Abs. 2, 936 ZPO) oder durch eine andere, ähnlich formalisierte oder urkundlich belegte Maßnahme vollzogen wird, musste der Klägerin bzw. ihren Bevollmächtigten aufgrund der veröffentlichten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts bekannt sein (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 16. Februar 2009 - 4 M 463/08 -, juris Rn. 5 ff., vom 16. November 2011 - 4 M 92/11 -, juris Rn. 3 ff., und vom 20. Januar 2014 - 1 M 132/13 -, juris Rn. 3 ff.).
  • VGH Bayern, 05.08.2014 - 3 CE 14.771

    Heranziehung dienstlicher Beurteilungen bei Stellenbesetzung - Vollziehung einer

    Einer gesonderten Vollziehung bedarf es jedoch im Stellenbesetzungsverfahren im Beamtenrecht nicht, da die Antragsgegnerin mit der Zustellung bzw. Verkündung an sie gebunden ist, so dass damit auch die Voraussetzungen des § 929 Abs. 2 ZPO als erfüllt anzusehen sind (so auch OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 29.3.2007 - 4 S 16.06 - juris Rn. 6; a.A. VGH Baden-Württemberg, B.v. 8.2.2012 - 4 S 3153/11 - juris; OVG Magdeburg, B.v. 20.1.2014 - 1 M 132/13 - NVwZ-RR 2014, 372).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2015 - 1 M 12/15

    Folgen der Nicht-Vollziehung einer auf ein Unterlassen gerichteten einstweiligen

    Danach ist die Vollziehung eines Arrestbefehls unstatthaft, wenn seit dem Tag, an dem der Befehl verkündet oder der Partei, auf deren Gesuch er erging, zugestellt ist, ein Monat verstrichen ist ( OVG LSA, a. a. O., Beschluss vom 20. Januar 2014 - 1 M 132/13 - [m. w. N.], juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2015 - 1 O 147/15

    Einstweilige Anordnung; Inlaufsetzen der Vollziehungsfrist

    Nach fruchtlosem Ablauf dieser gemäß § 123 Abs. 3 VwGO in Verfahren der einstweiligen Anordnung entsprechend geltenden Vollziehungsfrist ist die einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO endgültig unvollziehbar und damit gegenstandslos (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 2014 - 9 S 358/14 -, juris, m. w. N.; std. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 20. Januar 2014 - 1 M 132/13 -, juris).
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