Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 21 Abs 1 BG ST
Beförderungskonkurrenz; zwingende Berücksichtigung der letzten Regelbeurteilung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 33 Abs. 2; LBG § 21 Abs. 1 S. 1 LSA
Anforderungen an den von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Beförderungskonkurrenz - grundsätzlich zwingende Berücksichtigung der letzten Regelbeurteilung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an den von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 30.11.2011 - 5 B 334/11
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 485
Wird zitiert von ... (26)
- VG Arnsberg, 14.09.2016 - 2 L 1159/16
Unzulässigkeit der Besetzung einer Beamtenstelle bis zur Neuentscheidung über die …
Zum anderen ist es im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichts, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 16; BayVGH, Beschluss vom 17. April 2013 - 6 CE 13.119 -, juris Rn. 19; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, juris Rn. 18; OVG Sachsen, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 -, juris Rn. 14 - jeweils zur Frage der potentiellen Kausalität eines Auswahlfehlers für das Auswahlergebnis -.Soweit der Antragsgegner dagegen eingewandt hat, dass der Antragsteller bei einer Auswahlentscheidung nach der Rechtslage, wie sie vor Inkrafttreten des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juni 2016 bestanden habe, zum 1. August 2016 nicht ausgewählt worden wäre, ist dem das hierzu bereits oben zur Frage der Antragsbefugnis Ausgeführte entgegenzuhalten: Zum einen lässt sich gegenwärtig schon nicht hinreichend zuverlässig absehen, wie die Konkurrenz- und Stellensituation im Zeitpunkt einer neuen Auswahlentscheidung beschaffen sein wird, zum anderen ist es im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichts, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen, vgl. zu Letzterem BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002- 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 16; BayVGH, Beschluss vom 17. April 2013 - 6 CE 13.119 -, juris Rn. 19; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, juris Rn. 18; OVG Sachsen, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 1 M 1/11 -, juris Rn. 14.
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2016 - 1 M 71/16
Zur Herstellung der Vergleichbarkeit dienstlicher Regelbeurteilungen von …
Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - „aktuellsten“ Beurteilungen, wobei der Dienstherr schon allein im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen hat, dass die Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden, da die dienstliche Beurteilung mit ihrer auf das innegehabte Amt bezogenen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamtes in Betracht kommenden Beamten dient ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, juris ). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 1 M 44/20
Sind die bisherigen Regelbeurteilungen nach Ablauf des dreijährigen …
Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - „aktuellsten“ Beurteilungen, wobei der Dienstherr schon allein im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen hat, dass die Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden, da die dienstliche Beurteilung mit ihrer auf das innegehabte Amt bezogenen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamtes in Betracht kommenden Beamten dient ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 17. Juni 2016 - 1 M 71/16 -, juris, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, juris ).
- VG Magdeburg, 11.03.2016 - 5 A 634/15
Dienstpostenbesetzung; reine Dienstpostenkonkurrenz
Diese ergeben sich bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung regelmäßig aus den aktuell(st)en dienstlichen Beurteilungen der Bewerber, die den gegenwärtigen Leistungszustand wiedergeben (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 - juris; Beschluss vom 26.10.2010 - 1 M 125/10 - juris).18 Überdies entspricht es der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, dass bei der Auswahlentscheidung nicht nur die jeweils „aktuell(st)e“ Anlassbeurteilung (Bedarfsbeurteilung) zu berücksichtigen ist, sondern auch die letzte Regelbeurteilung (vgl. etwa Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 - juris).
Dies ist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt aber zwingend erforderlich (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 - juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15
Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am …
Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - „aktuellsten“ Beurteilungen, wobei der Dienstherr schon allein im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen hat, dass die Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden, da die dienstliche Beurteilung mit ihrer auf das innegehabte Amt bezogenen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamtes in Betracht kommenden Beamten dient ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, juris ). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15
Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am …
Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - „aktuellsten“ Beurteilungen, wobei der Dienstherr schon allein im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen hat, dass die Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden, da die dienstliche Beurteilung mit ihrer auf das innegehabte Amt bezogenen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamtes in Betracht kommenden Beamten dient ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, juris ). - OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 1 M 127/19
Zur nachträglichen Plausibilisierung textlich nicht begründeter Einzelmerkmale in …
Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - „aktuellsten“ Beurteilungen, wobei der Dienstherr schon allein im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen hat, dass die Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden, da die dienstliche Beurteilung mit ihrer auf das innegehabte Amt bezogenen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamtes in Betracht kommenden Beamten dient ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, juris ). - VG Magdeburg, 29.06.2018 - 5 B 187/18
Beförderungskonkurrenz
Diese ergeben sich bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung regelmäßig aus den aktuellsten dienstlichen Beurteilungen der Bewerber, die den gegenwärtigen Leistungszustand wiedergeben (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 26.10.2010 - 1 M 125/10 -, zitiert nach juris).Bei der auf dieser Grundlage erfolgenden vergleichenden Einschätzung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber handelt es sich um einen Akt wertender Erkenntnis, bei welchem dem Dienstherrn ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung darauf beschränkt ist, ob der Dienstherr den gesetzlichen Rahmen und die anzuwendenden Rechtsbegriffe zutreffend gewürdigt hat, ob er von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist und ob er allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe beachtet und keine sachfremden Erwägungen angestellt hat (OVG LSA, Beschluss vom 12.01.2012 - 1 M 174/11 -, a. a. O. [m. w. N.]).
- VG Magdeburg, 26.11.2012 - 5 B 246/12
Berücksichtigung von Befähigungsbeurteilungen bei Beförderungsentscheidungen
Diese ergeben sich bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung regelmäßig aus den aktuell(st)en dienstlichen Beurteilungen der Bewerber, die den gegenwärtigen Leistungszustand wiedergeben (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, zitiert nach juris).Bei der auf dieser Grundlage erfolgenden vergleichenden Einschätzung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber handelt es sich um einen Akt wertender Erkenntnis, bei welchem dem Dienstherrn ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung darauf beschränkt ist, ob der Dienstherr den gesetzlichen Rahmen und die anzuwendenden Rechtsbegriffe zutreffend gewürdigt hat, ob er von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist und ob er allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe beachtet und keine sachfremden Erwägungen angestellt hat (OVG LSA, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, a. a. O. [m. w. N.]).
- VG Halle, 29.09.2020 - 5 B 222/19 Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i.V.m. § 1 VwVfG LSA ), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 2 VR 4.11 - IÖD 2011, 2;… Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a.a.O.; OEufach0000000014, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 - juris m.w.N. und 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 - juris).
- VG Frankfurt/Oder, 26.08.2013 - 2 L 380/12
Recht der Landesbeamten
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2020 - 1 M 55/20
Sind die bisherigen Regelbeurteilungen für Richter im Richterverhältnis auf …
- VG Magdeburg, 27.04.2018 - 5 B 70/16
Begründung einer Auswahlentscheidung für eine Beförderung
- VG Magdeburg, 08.07.2013 - 5 B 81/13
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Stellenbesetzung im Polizeidienst; zur …
- VG Magdeburg, 03.05.2016 - 5 B 669/15
Beförderungen im Bereich der Polizei; Konkurrentenstreit; Fortentwicklungsgebot …
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2015 - 1 M 78/15
Gewichtung von Einzelmerkmalen dienstlicher Beurteilungen bei einer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.11.2012 - 1 O 115/12
Streitwertbemessung bei einem auf zwei Beförderungsdienstposten bezogenen …
- VG Magdeburg, 25.09.2012 - 5 A 278/11
Beamtenbeförderung: Sachlicher Grund für den Abbruch eines …
- VG Wiesbaden, 15.08.2012 - 3 L 250/12
Unzulässigkeit der Dienstpostenbündelung beim Bundeskriminalamt
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.11.2012 - 1 O 15/12
Voraussetzung für eine Streitwertbemessung nach § 52 Abs. 5 GKG bei Besetzung …
- VG Saarlouis, 18.06.2012 - 2 L 304/12
Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit: Vorläufige Untersagung der Beförderung …
- VG Saarlouis, 29.06.2012 - 2 L 265/12
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren einer Mitbewerberin wegen Beförderung
- VG Halle, 15.03.2016 - 5 B 280/15
Konkurrentenstreit
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - 6 N 88.12
Bundesbeamter; Kriminaloberkommissar (Besoldungsgruppe A 10); …
- VG Magdeburg, 03.06.2013 - 5 B 157/13
Beförderung (Konkurrentenstreit)
- VG Halle, 29.05.2013 - 5 A 101/12
Auswahlentscheidung