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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2003 - 1 M 205/03   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2003 - 1 M 205/03 (https://dejure.org/2003,33809)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.11.2003 - 1 M 205/03 (https://dejure.org/2003,33809)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. November 2003 - 1 M 205/03 (https://dejure.org/2003,33809)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 02.12.1999 - 12 M 4307/99

    Keine Entziehung der (allgemeinen) Fahrerlaubnis anläßlich einer isolierten

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2003 - 1 M 205/03
    Die Fahrerlaubnisbehörde ist in diesem Falle aber gehalten, die Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu würdigen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.12.1999 - 12 M 4307/99 -, NJW 2000, 685; vgl. auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 3 Rn. 3).

    Dabei können auch beharrlich und häufig begangene (Verkehrs-) Ordnungswidrigkeiten, selbst wenn diesen für sich genommen wie etwa Verstöße gegen Parkvorschriften nur geringes Gewicht beizumessen ist, (ausnahmsweise) in besonders krassen Fällen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Mängel oder zumindest die Beibringung eines Eignungsgutachtens wegen (begründeter) Zweifel an der charakterlichen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers rechtfertigen, weil bei dieser besonderen Fallgestaltung auf charakterliche Mängel, die sich in der beharrlichen Missachtung der Rechtsordnung (Verkehrsvorschriften) geäußert haben, geschlossen werden kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.12.1999 - 12 M 4307/99 -, NJW 2000, 685).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2000 - 19 B 1886/99

    Punktestand eines Fahrerlaubnisinhabers über 14 oder 18 Punkten

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2003 - 1 M 205/03
    Damit ist ein Schutz der Allgemeinheit vor den von Mehrfachtätern im Straßenverkehr ausgehenden Gefahren auch gewährleistet, wenn nach dem Punktesystem die Voraussetzungen für eine Fahrerlaubnisentziehung (noch) nicht gegeben sind (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 02.02.2000 - 19 B 1886/99 -, NZV 2000, 219, 221).
  • OVG Hamburg, 25.11.1999 - 3 Bs 393/99

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis; Notwendigkeit

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2003 - 1 M 205/03
    Erweist sich ein Fahrerlaubnisinhaber durch straßenverkehrsrechtliche Rechtsverstöße als ungeeignet oder nicht befähigt im Sinne von § 3 Abs. 1 StVG, so ist die Fahrerlaubnis auf der Grundlage der letztgenannten Vorschrift auch dann zu entziehen, wenn die Zuwiderhandlungen der Punktbewertung unterliegen, und zwar ohne Rücksicht darauf, welche Maßnahme im Hinblick auf die erreichte Punktzahl nach § 4 Abs. 3 StVG zu ergreifen wäre (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 25.11.1999 - 3 Bs 393/99 -, NJW 2000, 1353, 1354).
  • VG Berlin, 19.04.2000 - 11 A 136.00

    Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Entziehung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2003 - 1 M 205/03
    Voraussetzung für die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, die auf Grund einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Fahrerlaubnisinhabers nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den öffentlichen Straßenverkehr festzustellen ist, ist die charakterlich gefestigte Bereitschaft des Kraftfahrzeugführers zur Einhaltung derjenigen Regeln und Normen des menschlichen Zusammenlebens, die dem Schutz der Interessen und insbesondere der Sicherheit jedes Einzelnen dienen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 19.04.2000 - 11 A 136.00 -, NZV 2000, 479, 480; vgl. auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 2 Rn. 12, 13).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2022 - 1 M 441/22

    Behördliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung in

    In der Senatsrechtsprechung ist ausgehend von diesen Grundsätzen aber ebenfalls geklärt, dass die Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis unter Berücksichtigung der Gewichtigkeit der geschützten Rechtsgüter im Grundsatz weniger streng sind, weil hier regelmäßig eine Identität des allgemeinen und des besonderen öffentlichen Vollziehungsinteresses gegeben ist (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 7. November 2003 - 1 M 205/03 -, juris Rn. 13).

    Um einen solchen Fall handelt es sich regelmäßig bei dem Erlass einer Verfügung zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 7. November 2003 - 1 M 205/03 -, juris Rn. 13; vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 3 B 148/14 -, juris Rn. 6; 21; vgl. Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., S. 272 Fn. 84 m. w. N.; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 80 Rn. 55, 46).

    Es ist im Interesse der übrigen Verkehrsteilnehmer nicht hinnehmbar, dass sie während der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens solchen Gefährdungen ausgesetzt sind (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 7. November 2003 - 1 M 205/03 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 29. März 2004 - 1 M 12/04 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 28. Oktober 2005 - 1 M 123/05 - vgl. Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., S. 276 Rn. 769 m. w. N. zu Konstellationen im Bereich des Straßenverkehrs, in denen jedenfalls ein überwiegendes öffentliches Vollziehungsinteresse anzunehmen sei; vgl. zu wirtschaftlichen Risiken für den Antragsteller im Falle eines Regresses des Kfz-Haftpflichtversicherers BGH, Urteil vom 11. Januar 2012 - IV ZR 251/10 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09

    Zum Verhältnis des Punktesystems zu anderen fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen

    Damit ist im öffentlichen Interesse sichergestellt, dass ungeeignete Kraftfahrer schon vor Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr wirksam ausgeschlossen werden können oder besondere Eignungszweifel durch weitergehende Maßnahmen, wie z.B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung, sofort geklärt werden können (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 19 B 1886/99 - und OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 7. November 2003 - 1 M 205/03 -, beide juris).
  • VG Neustadt, 21.03.2017 - 3 L 293/17

    Keine Fahrerlaubnisentziehung nach drei Geschwindigkeitsübertretungen

    Damit ist im öffentlichen Interesse sichergestellt, dass ungeeignete Kraftfahrer schon vor Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr wirksam ausgeschlossen werden können oder besondere Eignungszweifel durch weitergehende Maßnahmen, wie z. B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung, sofort geklärt werden können (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 19 B 1886/99 - und OVG MV, Beschluss vom 7. November 2003 - 1 M 205/03 -, beide in juris).
  • VG Düsseldorf, 28.02.2013 - 6 L 297/13

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis außerhalb des Punktesystems

    vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 11 CS 11.2708 -, juris m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 2. Dezember 1999 - 12 M 4307/99 -, DAR 2000, 133, juris; OVG M.-V., Beschluss vom 7. November 2003 - 1 M 205/03 -, juris.
  • VGH Bayern, 07.02.2012 - 11 CS 11.2708

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Wer - insbesondere nach vorangegangenem Fahrerlaubnisentzug - häufig und in engerem zeitlichen Zusammenhang Verkehrsverstöße von einigem Gewicht begeht und dadurch zeigt, dass er sich an die Verkehrsordnung nicht halten will, ist fahrungeeignet bzw. gibt Anlass für eine Eignungsüberprüfung (OVG Lüneburg vom 2.12.1999 DAR 2000, 133; OVG Greifswald vom 7.11.2003 Az. 1 M 205/03 - juris; OVG Koblenz vom 27.5.2009 DAR 2000, 133; VG München vom 6.3.2008 SVR 2008, 399).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2007 - 16 B 1071/07

    Keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei 18 und mehr Punkten ohne vorherige MPU,

    Nds. OVG, Beschluss vom 2.12.1999 - 12 M 4307/99 -, DAR 200, 133; OVG NRW, Beschluss vom 2.2.2000 - 19 B 1886/99 -, NZV 2000, 219; OVG M.-V., Beschluss vom 7.11.2003 - 1 M 205/03 -, juris.
  • VG Karlsruhe, 26.07.2007 - 9 K 1913/07

    Anordnung der Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Prüfung

    Damit ist ein Schutz der Allgemeinheit vor den von Mehrfachtätern im Straßenverkehr ausgehenden Gefahren auch dann gewährleistet, wenn nach dem Punktsystem die Voraussetzungen für eine Fahrerlaubnisentziehung (noch) nicht gegeben sind (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 07.11.2003 - 1 M 205/03 - juris).
  • VG Neustadt, 25.06.2015 - 1 L 407/15

    Bei Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann die medizinisch-psychologische

    Damit ist im öffentlichen Interesse sichergestellt, dass ungeeignete Kraftfahrer schon vor Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr wirksam ausgeschlossen werden können oder besondere Eignungszweifel durch weitergehende Maßnahmen, wie z.B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung, sofort geklärt werden können (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 19 B 1886/99 - und OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 7. November 2003 - 1 M 205/03 -, beide juris).
  • VG Neustadt, 24.03.2009 - 3 L 210/09
    (vgl. OVG MV, Beschluss vom 7. November 2003 - 1 M 205/03 -, juris).
  • VG München, 22.12.2009 - M 1 S 09.5288

    Aberkennung des Rechts von einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

    Damit ist im öffentlichen Interesse sichergestellt, dass ungeeignete Kraftfahrer schon vor Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr wirksam ausgeschlossen werden können oder besondere Eignungszweifel durch weitergehende Maßnahmen, wie z.B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung, sofort geklärt werden können (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen vom 2.2.2000 Az. 19 B 1886/99 und OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 7.11.2003 Az. 1 M 205/03, beide Juris).
  • VG Neustadt, 07.05.2008 - 3 L 416/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis trotz positivem medizinisch-psychologischem

  • VG Bremen, 05.12.2018 - 5 V 1804/18

    MPU-Anordnung bei Verkehrsverstößen statt Anwendung des Punktesystems

  • VG Köln, 25.03.2014 - 23 L 263/14

    Verhältnis von Punktesystem und Anordnung eines medizinisch-psychologischen

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