Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013

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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13   

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OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13 (https://dejure.org/2013,5112)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.03.2013 - 1 M 23/13 (https://dejure.org/2013,5112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 18 BBesG, Art 33 Abs 5 GG, § 44 Abs 4 GemO ST
    Zur Umsetzung und amtsangemessenen Beschäftigung eines Beamten bei umfangreicher Behördenumstrukturierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Umsetzung und amtsangemessene Beschäftigung eines Beamten i.R. einer großangelegten Behördenumstrukturierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Umsetzung und amtsangemessenen Beschäftigung eines Beamten bei umfangreicher Behördenumstrukturierung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die amtsangemessene Beschäftigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Amtsangemessene Beschäftigung von Beamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Umsetzung und amtsangemessene Beschäftigung eines Beamten i.R. einer großangelegten Behördenumstrukturierung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechte von Beamten gegenüber der Stadt Halle gestärkt

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Oberverwaltungsgericht stärkt Rechte von Beamten gegenüber der Stadt Halle

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Beamte müssen geringer wertigen Dienstposten nicht akzeptieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beamte dürfen nicht dauerhaft auf amtsunangemessenen Dienstposten umgesetzt werden - OVG Sachsen-Anhalt gibt Beschwerden von leitenden Beamten auf angemessene Beschäftigung teilweise statt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 768
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 8.07

    Abstrakt-funktionelles Amt; Amt im statusrechtlichen Sinne; amtsangemessene

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13
    Sobald ein Beamter seinen Beschäftigungsanspruch geltend macht, trifft den Dienstherrn eine Bringschuld, deren Erfüllung er grundsätzlich nicht hinausschieben darf ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 18. September 2008, a. a. O.; OVG LSA, a. a. O. ).

    Nach dem aus Art. 33 Abs. 5 GG folgenden Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung können Beamte, die Inhaber eines Amtes im statusrechtlichen Sinne sind, vom Dienstherrn verlangen, dass ihnen Funktionsämter, nämlich ein abstrakt-funktionelles und ein konkret-funktionelles Amt übertragen werden, deren Wertigkeit ihrem Amt im statusrechtlichen Sinne entspricht ( siehe: BVerwG, Urteil vom 18. September 2008, a. a. O. [m. w. N.]; OVG LSA, a. a. O. ).

    Es wird dem Beamten durch gesonderte Verfügung übertragen, wodurch er in die Behörde eingegliedert wird und den Anspruch auf Übertragung eines amtsangemessenen Dienstpostens, d. h. eines Amtes im konkret-funktionellen Sinn erwirbt ( siehe: BVerwG, Urteil vom 18. September 2008, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Art. 33 Abs. 5 GG wie § 18 LBesG LSA verbieten indes eine dauerhafte Entkoppelung von Status- und Funktionsamt ( siehe: BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 8.07 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2006 - 1 L 390/05

    Amtsangemessene Verwendung eines Beamten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13
    Soweit Beamte, die - wie hier der Antragsteller - Inhaber eines Amtes im statusrechtlichen Sinne sind, nach dem aus Art. 33 Abs. 5 GG folgenden Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung verlangen können, dass ihnen Funktionsämter übertragen werden, deren Wertigkeit ihrem Amt im statusrechtlichen Sinne entspricht, folgt hieraus zwar, dass ein Beamter jedenfalls nicht gegen seinen Willen dauerhaft amtsunangemessen verwendet werden darf ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 1 L 390/05, juris ).

    Soweit Beamte, die - wie hier der Antragsteller - Inhaber eines Amtes im statusrechtlichen Sinne sind, nach dem aus Art. 33 Abs. 5 GG folgenden Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung verlangen können, dass ihnen Funktionsämter übertragen werden, deren Wertigkeit ihrem Amt im statusrechtlichen Sinne entspricht, folgt hieraus, dass ein Beamter jedenfalls nicht gegen seinen Willen dauerhaft amtsunangemessen verwendet werden darf ( vgl. auch: OVG LSA, a. a. O.; Beschluss vom 16. Januar 2006 - 1 L 390/05 -, juris ).

  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07

    Umsetzung eines Beamten an anderen Dienstort und Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13
    Die Prüfung bleibt grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe willkürlich sind ( siehe: BVerwG, Beschlüsse vom 8. Februar 2007 und 26. November 2004, jeweils a. a. O. ), d. h., ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus anderen Gründen willkürlich sind ( BVerwG, Urteil vom 28. November 1991 - 2 C 41.89 -, BVerwGE 89, 199 [m. w. N.]; BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 -, NVwZ 2008, 547 ).

    Hierzu können auch besondere Schutzbedürfnisse des Beamten aus dem von Art. 6 GG geschützten Bereich von Ehe und Familie oder auch die mit einem Wechsel des Dienstortes verbundenen Belastungen zählen ( BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13
    Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG gelten uneingeschränkt auch für die Antragsgegnerin, die daher bei Ausübung ihrer Dienstherrnbefugnisse die Rechtsstellung ihrer Beamten, d. h. die sich aus deren Status ergebenden Rechte wahren muss ( BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: OVG LSA, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 L 151/08 -, juris ).

    Die bloße Möglichkeit oder der reine Verweis darauf, sich auf amtsangemessene Dienstposten zu bewerben bzw. bewerben zu können, genügt den Anforderungen des Art. 33 Abs. 5 GG nicht ( vgl.: zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2009 - 1 L 151/08

    Umsetzung und amtsangemessenen Verwendung einer Bundesbeamtin bei der Deutschen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13
    Seinen Belangen ist dadurch Rechnung (zu) tragen, dass der Dienstherr den Beamten künftig anderweitig, aber amtsangemessen verwendet ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 28. März 2012 - 1 M 26/12 - und Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 L 151/08 - jeweils juris [m. w. N.] ).

    Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG gelten uneingeschränkt auch für die Antragsgegnerin, die daher bei Ausübung ihrer Dienstherrnbefugnisse die Rechtsstellung ihrer Beamten, d. h. die sich aus deren Status ergebenden Rechte wahren muss ( BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: OVG LSA, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 L 151/08 -, juris ).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13
    Da der Beamte im Interesse einer an den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ausgerichteten effektiven Verwaltung nicht nur für einen bestimmten Dienstposten, sondern im Hinblick auf die erforderliche vielseitige Verwendbarkeit, Austauschbarkeit und Mobilität für den gesamten Aufgabenbereich seiner Laufbahn ausgebildet wird, ist die Übertragung eines Dienstpostens von vornherein mit der Möglichkeit der Umsetzung belastet ( BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30.78 -, BVerwGE 60, 144 [m. w. N.] ).

    D. h., das grundsätzlich sehr weite, nur auf Ermessensmissbrauch zu überprüfende Ermessen des Dienstherrn bei einer Umsetzung kann in besonders gelagerten Einzelfällen (etwa: besondere wissenschaftliche Vorbildung und praktischen Ausbildung in einer bestimmten Laufbahn; zugesicherte Übertragung gerade einer bestimmten Aufgabe; vorherige erfolgreiche Bewerbung um einen leitenden Posten) - in unterschiedlichem Maße - eingeschränkt sein ( BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13
    Die Prüfung bleibt grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe willkürlich sind ( siehe: BVerwG, Beschlüsse vom 8. Februar 2007 und 26. November 2004, jeweils a. a. O. ), d. h., ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus anderen Gründen willkürlich sind ( BVerwG, Urteil vom 28. November 1991 - 2 C 41.89 -, BVerwGE 89, 199 [m. w. N.]; BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 754/07 -, NVwZ 2008, 547 ).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13
    Ob der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung erfüllt ist, kann ohne Dienstpostenbewertung nicht beurteilt werden (vgl. zum entsprechenden § 18 BBesG: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 30.07

    Umbildung von Körperschaften; Veränderung des Funktionsamtes eines Beamten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13
    Ohne seine Zustimmung darf der Beamte auf Dauer aber nicht unterwertig beschäftigt werde ( siehe: BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 2 C 30.07 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LB 301/10

    Aufhebung einer Entlassungsverfügung bei Vorliegen einer unwirksamen Zustimmung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 23/13
    Es spricht insofern bereits Überwiegendes dafür, dass Mitbestimmungsverfahren, soweit sie nicht individuelle Belange eines bestimmten Beamten zum Gegenstand haben, diesem im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO keine subjektiven öffentlichen Rechte vermitteln ( vgl. hierzu: OVG Niedersachsen, Urteil vom 13. November 2012 - 5 LB 301/10 -, juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 27.82

    Beamter auf Probe - Personalrat - Mitwirkung an Entlassung - Vorherige

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2006 - 4 S 491/06

    Beamtenrechtliche Fürsorgepflicht; Umsetzung; Ermessen

  • BVerwG, 08.02.2007 - 2 VR 1.07

    Anspruch auf Ausgleich einer finanziellen Belastung durch den Wechsel des

  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89

    Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 ME 295/06

    "Abordnung" von der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen zum Polizeiamt für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2009 - 1 L 41/09

    Zum (Fortsetztungs-)Feststellungsinteresse im Falle einer vormaligen Klage eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2006 - 1 M 84/06

    Zum Anspruch auf Beförderung und zur Besetzung der Stelle eines Schulleiters

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2010 - 1 B 541/10

    Anspruch auf Vorwegnahme der Hauptsache bei Streitigkeiten über ein ordnungsgemäß

  • BVerfG, 23.05.2005 - 2 BvR 583/05

    Verletzung von Art 33 Abs 5 GG bei Abordnung eines Beamten trotz psychischer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2009 - 1 M 42/09

    Zur Rückumsetzung eines Beamten bei fehlender Zustimmung des Personalrates

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen

  • BVerwG, 15.12.2010 - 2 B 11.10

    Zulässigkeit der Entbindung eines durch die Entscheidung eines Kabinetts

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 4 B 40.10

    Versetzung; Lehrer; dienstliches Bedürfnis; Personalkräfteüberhang; Auswahl;

  • VG Halle, 27.03.2019 - 5 A 519/16

    Beamtin hat wegen Mobbing Anspruch auf Entschädigung

    Dementsprechend darf ein Beamter jedenfalls nicht gegen seinen Willen dauerhaft amtsunangemessen verwendet werden (vgl. hierzu und zum Vorherigen: OVG Magdeburg, Beschluss vom 26. März 2013 - 1 M 23/13 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2013 - 1 M 55/13

    Abbruches des Stellenbesetzungsverfahrens; nachträgliche Stellenhebung durch den

    Denn der entsprechende Amtsinhaber hat einen aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Anspruch auf amtsangemessene Verwendung, welcher vom Dienstherrn zu beachten und gegebenenfalls zeitnah zu erfüllen ist ( vgl.: OVG LSA, Beschlüsse vom 26. März 2013 - 1 M 23/13 und 1 M 24/13 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2021 - 1 M 136/20

    Umkehr der Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der

    Damit trägt die Ämterbewertung nach § 18 LBesG LSA den hergebrachten Grundsätzen des Leistungsprinzips, des Alimentationsprinzips und vor allem dem hergebrachten Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung Rechnung ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 26. März 2013 - 1 M 23/13 -, juris Rn. 23 f. ).

    Da die Dienstpostenbewertung eine - letztlich auch gegenüber dem Beamten bestehende - Rechtspflicht des Dienstherrn darstellt, obliegt ihm die Darlegungs- und im Zweifel auch die Beweislast dafür, dass der auf einem bestimmten Dienstposten verwendete Beamte dort amtsangemessen beschäftigt ist ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 26. März 2013, a. a. O. ).

  • VG Kassel, 09.07.2021 - 1 L 642/21

    Verbot der Umsetzung bei unterwertiger Beschäftigung

    Ein Anspruch auf die Übertragung eines bestimmten konkret-funktionellen Amtes besteht indes als solcher - wie ausgeführt - nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126/07 -, juris Rn. 8 ff.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. März 2013 - 1 M 23/13 -, juris Rn. 14 m. w. N.).

    In diesem Rahmen liegt es grundsätzlich in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn, den einzelnen Dienstposten wertend Ämtern zuzuordnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 11/04 -, juris Rn. 26; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. März 2013 - 1 M 23/13 -, juris Rn. 25; Hessischer VGH, Beschluss vom 27. Mai 1988 - 1 TH 684/88 -, juris Rn. 12 m. w. N.; bzgl. einer Versetzung: VG Kassel, Urteil vom 8. März 2021 - 1 K 131/20.KS -, juris Rn. 40 ).

    Art. 33 Abs. 5 GG verbietet eine dauerhafte Entkoppelung von Status- und Funktionsamt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 8/07 -, juris Rn. 15 m. w. N.; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. März 2013 - 1 M 23/13 -, juris Rn. 26).

    Sie ist vielmehr schon dann auf Dauer angelegt, wenn der Zeitraum, für den sie gelten soll, nicht von vornherein zeitlich begrenzt oder begrenzbar, bestimmt oder bestimmbar ist, insbesondere, wenn offen ist, ob er überhaupt endet (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. März 2013 - 1 M 23/13 -, juris Rn. 26 m. w. N.).

  • VG Düsseldorf, 01.06.2016 - 26 L 1616/16

    Feststellung einer nicht amtsangemessenen Beschäftigung auf der Stabsstelle

    vgl. zum entsprechenden § 18 LBesG LSA OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. März 2013 - 1 M 23/13 - juris.

    Die bloße Möglichkeit oder der reine Verweis darauf, sich auf amtsangemessene Dienstposten zu bewerben bzw. bewerben zu können, genügt den Anforderungen des Art. 33 Abs. 5 GG nicht, vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126/07 - juris, Rn. 14 (m.w.N.); sowie OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. März 2013 - 1 M 23/13 - juris.

    vgl.: BVerwG, Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 8.07 - juris (m.w.N.); OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. März 2013 - 1 M 23/13 - juris.

  • VGH Bayern, 05.07.2016 - 3 ZB 14.1779

    Amtsangemessene Beschäftigung - Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung

    Es besteht kein Anspruch des Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen Amtes im funktionellen Sinn (BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 27/03 - juris Rn. 16; OVG LSA, B.v. 26.3.2013 - 1 M 23/13 - juris Rn. 5).

    Die rechtliche Bewertung der Dienstposten, also ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, liegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts grundsätzlich in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn (OVG LSA, B.v. 26.3.2013 - 1 M 23/13 - juris Rn. 20 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 28.07.2016 - 3 ZB 14.1779

    Umsetzung eines Beamten

    Es besteht kein Anspruch des Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen Amtes im funktionellen Sinn (BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 27/03 - juris Rn. 16; OVG LSA, B.v. 26.3.2013 - 1 M 23/13 - juris Rn. 5).

    Die rechtliche Bewertung der Dienstposten, also ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, liegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts grundsätzlich in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn (OVG LSA, B.v. 26.3.2013 - 1 M 23/13 - juris Rn. 20 m. w. N.).

  • VG München, 10.06.2013 - M 5 E 13.718

    Umsetzung; Veterinärverwaltung; amtsangemessene Beschäftigung

    Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben nämlich bereits unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich kein Recht darauf, dass ihnen bestimmte Aufgaben übertragen oder übertragene Aufgaben nicht wieder entzogen werden; es besteht mithin kein Anspruch des Beamten auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkreten Amtes im funktionellen Sinne (OVG LSA, B.v. 26.3.2013 - 1 M 23/13 - juris).

    (OVG LSA, B.v. 26.3.2013 - 1 M 23/13 - juris; OVG Berlin-Bbg, U.v.18.4.2012 - OVG 4 B 40.10 - juris; VGH BW, B.v. 27.4.2006 - 4 S 491/06 - juris).

  • VG Magdeburg, 17.11.2015 - 5 A 645/14

    Polizeivollzugsbeamter; Umsetzung und Feststellung des Verwendungswechsel

    Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben nämlich bereits unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihnen bestimmte Aufgaben übertragen oder übertragene Aufgaben nicht wieder entzogen werden; Beamte wie Angestellte sind prinzipiell aus jedem sachlichen Grund umsetzbar (OVG LSA, Beschluss vom 26.03.2013 - 1 M 23/13 - juris m.w.N.).

    Die Prüfung bleibt grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe willkürlich sind, d. h., ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus anderen Gründen willkürlich sind (OVG LSA, Beschluss vom 26.03.2013 - 1 M 23/13 - juris m.w.N.).

  • VG Bayreuth, 21.03.2019 - B 5 E 19.95

    Umsetzung eines geschäftsleitenden Beamten einer Gemeinde

    Die rechtliche Bewertung der Dienstposten, also ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, liegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und Haushaltsrechtsrechts grundsätzlich in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn (OVG LSA, B.v. 26.03.2013 - 1 M 23/13 - juris, Rn. 20 m.w.N.).
  • VG München, 02.07.2014 - M 5 K 13.2729

    Umsetzung; geschäftsleitender Beamter; Umstrukturierung; Stabsstelle;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2015 - 1 M 7/15

    Zur Umsetzung einer Beamtin

  • VG Ansbach, 13.06.2018 - AN 1 E 17.02621

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Aufgabenübertragung an Konkurrenten bei

  • VG Gera, 30.09.2015 - 1 K 454/13

    Zum Anspruch eines Beamten auf Beförderung, Schadensersatz bzw. amtsangemessene

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2015 - 1 M 83/15

    Vorläufige Rückumsetzung einer Beamtin auf den bisherigen Dienstposten

  • VG Ansbach, 13.06.2018 - AN 1 E 17.02

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Aufgabenübertragung an Konkurrenten bei

  • VG Düsseldorf, 01.10.2013 - 2 L 1366/13

    Voraussetzungen für das Bestehen eines zu sichernden Rechts sowie einer

  • VG Hannover, 20.09.2022 - 2 A 2837/20

    Erschwerniszulage; Fahndungsgruppe; Mobiles Einsatzkommando; Polizei

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 1 M 24/13   

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Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Oberverwaltungsgericht stärkt Rechte von Beamten gegenüber der Stadt Halle

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Beamte müssen geringer wertigen Dienstposten nicht akzeptieren

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