Rechtsprechung
AG Nürtingen, 05.12.2008 - 1 M 2460/08 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- beck.de , S. 14
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Waldshut-Tiengen, 11.07.2012 - 1 T 62/12
Eidesstattliche Versicherung: Nachbesserungsanspruch des Gläubigers bei geringem …
Es entspricht herrschender Rechtsprechung, dass ein Gläubiger dann vom Schuldner die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses zur ausgeübten Tätigkeit nach Art und Umfang der Tätigkeit und Arbeitszeit bei einem Drittschuldner verlangen kann, wenn es nach den Gesamtumständen jedenfalls nicht völlig fern liegt, dass im Verhältnis zwischen dem Schuldner und seinem Arbeitgeber ein Teil des Einkommens des Schuldners im Sinne von § 850 h ZPO verschleiert werden könnte (vgl. AG Nürtingen, Beschluss v. 05.12.2008, 1 M 2460/08; LG Ingolstadt, Beschluss v. 13.03.2010, 13 T 1908/09; LG Dessau-Roßlau, Beschluss v. 11.07.2008, 5 T 48/08 m.w.N.) Dieser nicht völlig fernliegende Verdacht ergibt sich hier daraus, dass der Schuldner bei einer von seiner Ehefrau geführten Firma beschäftigt ist und dort ein ungewöhnlich niedriges Einkommen erzielt.