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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2005 - 1 M 279/04   

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https://dejure.org/2005,24564
OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2005 - 1 M 279/04 (https://dejure.org/2005,24564)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.03.2005 - 1 M 279/04 (https://dejure.org/2005,24564)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. März 2005 - 1 M 279/04 (https://dejure.org/2005,24564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    WaffG § 5 I Nr. 1; ; WaffG § 45 II 1; ; WaffG § 58 I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des Zeitpunktes hinsichtlich der Berücksichtigung nachträglich eingetretener Tatsachen im Rahmen eines Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Regelvermutung der Unzuverlässigkeit nach Neuregelung des Waffengesetzes

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 12.83

    Waffenrecht - Jagdschein - Waffenbesitzkarte - Widerruf - Zuverlässigkeit -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2005 - 1 M 279/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts soll nämlich der zwingend vorgeschriebene Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen nachträglichen Eintritts von Versagungstatsachen nicht einer vergangenen, sondern der im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerruf gegebenen Rechtslage hinsichtlich der Voraussetzungen für die weitere Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen Rechnung tragen (vgl. BVerwG, U. v. 30.04.1985 - 1 C 12.83 - BVerwGE 71, 234 zu § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG 1976 m. w. N.).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2005 - 1 M 279/04
    Es handelt sich deshalb vielmehr um einen Tatbestand, der den Eintritt seiner Rechtsfolgen von Gegebenheiten aus der Zeit vor seiner Verkündung abhängig macht, und deshalb um einen Fall tatbestandlicher Rückanknüpfung (vgl. BVerfG, U. v. 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01 -, BVerfGE 109, 133 ).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2005 - 1 M 279/04
    Mit der Verschärfung der Vorschriften über die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kommt der Gesetzgeber seiner aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden Pflicht nach, sich schützend vor die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit der Bürger zu stellen (vgl. zu dieser Schutzpflicht: BVerfG, U. v. 28.05.1993 - 2 BvF 2/90 und 4, 5/92 - BVerfGE 88, 203 ) und diese auch vor Gefährdungen durch Personen zu bewahren, die nach geltendem Recht unzulässigerweise im Besitz von Waffen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2004 - 1 S 976/04

    Widerruf der Waffenbesitzkarte - maßgeblicher Zeitpunkt der Rechtslage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2005 - 1 M 279/04
    Auch dann, wenn - wie hier - die die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigenden Tatsachen bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung des Waffengesetzes eingetreten sind, ist für die Frage, ob nachträglich eingetretene Tatsachen zur Versagung der Erlaubnis hätten führen müssen, allein auf die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerruf abzustellen (vgl. VGH Mannheim, B. v. 19.08.2004 - 1 S 976/04, juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2006 - 11 LB 178/05

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Beurteilung nach

    Diese Auslegung, die der Senat bereits in seinem Beschluss vom 9. Juni 2004 (11 LA 63/04) - allerdings ohne nähere Begründung - für vorzugswürdig gehalten hat, entspricht auch der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 6.4.2005 - 20 B 155/05 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 4.3.2005 - 1 M 279/04 - VGH Bad-Württ., Beschl. v. 19.8.2004, VBlBW 2005, 102; Sächs. OVG, Beschl. v. 10.3.2004 - 3 BS 8/03 - VG Chemnitz, Beschl. v. 3.6.2005 - 3 K 449/05 - VG Sigmaringen, Urt. v. 31.1.2005 - 2 K 978/04 - VG Aachen, Urt. v. 31.3.2004 - 6 K 1922/03 -).
  • OVG Saarland, 21.11.2006 - 1 W 50/06

    Jagdschein: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit im Falle einer noch unter Geltung

    (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26.1.2006 - 11 LB 178/05 - OVG Nordrhein-Westfalen, Be-schluss vom 6.4.2005 - 20 B 155/05 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4.3.2005 - 1 M 279/04 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 19.8.2004, a.a.O., und vom 13.7.2004 - 1 S 807/04 -;ebenso: VG Neustadt, Beschluss vom 14.3.2005 - 4 L 371/05.NW; VG Sigmaringen, Be-schluss vom 9.3.2004 - 5 K 1858/03 -, alle juris).
  • VG Hamburg, 24.06.2010 - 4 K 152/09

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse nach rechtskräftiger Verurteilung wegen

    (1) Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass in der bisherigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung die unwiderlegliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit wegen rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung zu bestimmten Mindeststrafen im Rahmen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG ohne Weiteres als verfassungskonform angewendet worden ist (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 16.5.2007, NVwZ 2007, 1201; OVG Saarlouis, Beschl. v. 15.11.2007, 1 A 425/07, juris; VGH München, Urt. v. 20.9.2007, 21 BV 07.2029; OVG Lüneburg, Urt. v. 26.1.2006, DÖV 2006, 566; OVG Münster, Beschl. v. 6.4.2005, 20 B 155/05, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 4.3.2005, 1 M 279/04, juris).
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