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   OVG Niedersachsen, 01.08.1996 - 1 M 3898/96   

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https://dejure.org/1996,7095
OVG Niedersachsen, 01.08.1996 - 1 M 3898/96 (https://dejure.org/1996,7095)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.08.1996 - 1 M 3898/96 (https://dejure.org/1996,7095)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. August 1996 - 1 M 3898/96 (https://dejure.org/1996,7095)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 4 Abs. 1 S. 2 BauO ND; § 7 BauO ND; § 10 BauO ND; § 13 BauO ND; § 92 BauO ND
    Rechtliches Gehör; Anforderungen an die Darlegung; Erläuterungen des Sachverständigen; Zulassung der Berufung; Grenzabstand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör; Anforderungen an die Darlegung; Erläuterungen des Sachverständigen; Zulassung der Berufung; Grenzabstand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 12
  • DÖV 1997, 471
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 181.84

    Voraussetzungen für die Annahme eines drittschützenden baurechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.1996 - 1 M 3898/96
    Ein abstraktes, gewissermaßen umfassendes Gebot der Rücksichtnahme besteht nicht (BVerwG, DVBl. 1985, 122 = BRS 42 Nr. 184).
  • BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84

    Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.08.1996 - 1 M 3898/96
    Kommen daher die durch die Abstandsvorschriften sonst gewahrten Belange wie ausreichende Belüftung, Besonnung und Belichtung wegen der Besonderheit des Einzelfalles, hier also der Vereinigungsbaulast, nicht zum Tragen, ist darüber hinaus für ein drittschützendes Gebot der Rücksichtnahme auf gerade diese nachbarlichen Belange kein Raum (st. Rspr. d. BVerwG, so NVwZ 1985, 653; ZfBR 1986, 86; Buchholz 406.19 [Nachbarschutz] Nr. 78).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

    Insoweit ist das Berufungsgericht jedoch keineswegs der Auffassung, dass der Nachbar durch die Einräumung einer Vereinigungsbaulast seine Rechtsstellung als Nachbar im Sinne des öffentlichen Baurechts insgesamt verliert (OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. August 1996 - 1 M 3898/96 - NVwZ-RR 1998, 12); nach seiner Auffassung kann er sich nur nicht auf die Grenzabstandsvorschriften sowie auf § 46 Abs. 1 Satz 2 NBauO berufen.
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 1 LA 177/14

    Baugrenze; Nachbarschutz; Vereinigungsbaulast

    Eine Beschränkung auf bestimmte bauliche Anlagen ist mithin - anders als bei der im Senatsurteil vom 22.9.2001 - 1 LB 1137/01 - BRS 64 Nr. 130 = juris Rn. 22 ff. behandelten Baulast nach § 5 Abs. 5 Satz 2 NBauO 2012 bzw. § 8 Abs. 2 Satz 1 NBauO a.F., die sich schon ihrem Inhalt nach stets auf ein bestimmtes Vorhaben bezieht - nicht vorgesehen und auch nicht möglich (Senat, Urt. v. 26.9.1991 - 1 L 74/91 u.a. -, juris Rn. 72; Beschl. v. 1.8.1996 - 1 M 3898/96 -, NVwZ-RR 1998, 12 = juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 L 5277/96

    Buchgrundstück; Baugrundstück; Baulast; Ausschluß eines Abwehranspruchs;

    Für die Grenzabstandsvorschriften hat dies das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht schon verschiedentlich ausgesprochen (vgl. Beschlüsse des 6. Senats v. 19.7.1991 - 6 M 3170/91 - und v. 1.8.1991 - 6 M 3171/91 - Senatsurt. v. 26.9.1991 - 1 L 74 und 75/91 - Senatsbeschl. v. 1.8.1996 - 1 M 3898/96 -, BRS 58 Nr. 179 = Nds.Rpfl.

    1996, 311 = NVwZ-RR 1998, 12).

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