Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 02.12.1992 - 1 M 3997/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1993, 1117
Wird zitiert von ... (10)
- VG Gera, 04.09.1995 - 4 E 518/95
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94
Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein …
Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Baurechts besitzen somit keinen nachbarschützenden Charakter in der Weise, daß ein Nachbar allein wegen der Verletzung einer Verfahrensvorschrift die Aufhebung einer Baugenehmigung erreichen kann (…Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand: Oktober 1993, H Rdnr. 157; Schlichter NVwZ 1983, 646 ; OVG Münster, Beschluß vom 02.12.1992 - 7 B 2917/92 - NVwZ 1993, 1116; OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.12.1992 - 1 M 3997/92 - NVwZ 1993, 1117). - VGH Hessen, 11.03.1993 - 3 TH 768/92
Schädliche Umwelteinwirkungen eines Sendemastes des Mobilfunks und Richtfunks für …
Angesichts nicht gesicherter Erkenntnisse über die Wirkung elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf das biologische System lassen sich gesundheitliche Beeinträchtigungen auch bei einer Entfernung des Wohn- und Betriebsanwesens der Antragsteller von 90 m nicht ausschließen (vgl. für einen zulässigen Widerspruch bei 200 m Abstand vom Antennenträger, OVG Lüneburg, Beschluß vom 23.10.1992 - 1 M 3938/92 - ZUR 1993, 40 - L - zum anders gelagerten Sachverhalt einer sofort vollziehbaren Zustimmung vgl. z. B. OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.12.1992 - 1 M 3997/92 - und BayVGH, Beschluß vom 15.12.1992 - 14 Cs 92.3208 -).
- OVG Schleswig-Holstein, 29.08.1995 - 1 L 143/94
Nachbarlicher Abwehranspruch; Antennenträger; Telekom; Elektromagnetisches Feld
Die Tatsache, daß die Deutsche Bundespost Telekom als öffentliches Unternehmen der Deutschen Bundespost ihre Aufgaben nach unternehmerischen und betriebswirtschaftlichen Grundsätzen führt, ändert nichts an den gesetzlichen Vorgaben (Gassner, Fragen der baurechtlichen Zulässigkeit von Mobilfunk-Sendeanlagen, NVwZ 1993, 1045 f.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.12.1992 - 1 M 3997/92 -, NVwZ 1993, 1117).Die nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 TKZulV geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfassen lediglich die Sicherheit der Benutzer sowie die Sicherheit des Personals der Betreiber von öffentlichen Übertragungswegen, Festanschlüssen oder Wählanschlüssen, nicht aber die Sicherheit Dritter (HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 3 TH 525/94 -, NuR 1995, 205 m. Anm. Neuser;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.12.1993 - 6 M 4691/93 - HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -, a.a.O.;… HessVGH, Beschl. v. 11.03.1993, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.12.1992, a.a.O.; Roßnagel/Neuser, Die rechtliche Regulierung des Elektrosmogs - am Beispiel des Mobilfunks -, UPR 1993, 401).
- VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94
Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein …
Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Baurechts besitzen somit keinen nachbarschützenden Charakter in der Weise, daß ein Nachbar allein wegen der Verletzung einer Verfahrensvorschrift die Aufhebung einer Baugenehmigung erreichen kann (…Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand: Oktober 1993, H Rdnr. 157; Schlichter NVwZ 1983, 646 (648); OVG Münster, Beschluß vom 02.12.1992 - 7 B 2917/92 - NVwZ 1993, 1116; OVG Lüneburg, Beschluß vom 02.12.1992 - 1 M 3997/92 - NVwZ 1993, 1117). - OVG Niedersachsen, 13.07.1994 - 1 L 250/91
Nachbarschutz gegen Richt- und Mobilfunkantenne;; Antennenmast; Gefahr, …
Der Senat ist in der Vergangenheit unter Auseinandersetzung mit den bis dahin vorliegenden Äußerungen davon ausgegangen, daß der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis noch keine endgültigen Antworten auf die Frage erlaubt, bis zu welchen Grenzwerten Auswirkungen solcher Strahlung auf den menschlichen Körper sicher vermieden werden (vgl. Beschlüsse v. 21.4.1992 - 1 M 361/91 -, NVwZ 1992, 993, u.v. 2.12.1992 - 1 M 3997/92 -, NVwZ 1993, 1117). - OVG Niedersachsen, 06.12.1993 - 6 M 4691/93
Mobilfunk: nichtthermische Wirkungen; parlamentarische Leitentscheidung für …
Der angefochtene Beschluß steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichts (OVG Lüneburg, Beschl. v. 21.4.1992 - 1 M 361/91 und 1 M 1207/92 - NVwZ 1993, 1119 [LS]; NVwZ 1993, 1117 = BRS 54 Nr. 192 = UPR 1993, 155; Beschl. v. 28.6.1993 - 1 M 1838/93). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2004 - 2 M 84/04
Anfechtung der Genehmigung für eine Feuerbestattungsanlage
Die im Baugenehmigungsverfahren vorzunehmende Überprüfung der Voraussetzungen des § 22 BImSchG schreibt kein gesondertes drittschützendes Prüfungsverfahren vor (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 02.12.1992 - 1 M 3997/92 -, NVwZ 1993, 1117 [1118]). - VG Bremen, 17.02.2004 - 1 V 501/02 Nicht der Stahlgittermast als Baukörper, sondern gerade die Nutzung als Funksendestelle lassen eine Beeinträchtigung von Rechten der Antragsteller nicht ausgeschlossen erscheinen (vgl. Niedersächsisches OVG, B. v. 02. Februar 1992, NVwZ 1993, S. 1117).
- OVG Niedersachsen, 28.01.1997 - 1 M 5218/96
Nachbarschutz nach Baufertigstellung;; Baufreigabe; Fertigstellung; Gesamturteil, …
Es entspricht der Rechtsprechung beider mit Bausachen beschäftigter Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, daß vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einer Baugenehmigung grundsätzlich nicht mehr begehrt werden kann, wenn das beanstandete Bauwerk im wesentlichen erstellt worden ist; da der Regelungsgehalt der Baugenehmigung jedoch auch die bestimmungsgemäße Nutzung des Bauwerks umfaßt, kann vorläufiger Rechtsschutz noch in den Ausnahmefällen gewahrt werden, in denen die geltend gemachte Rechtsverletzung gerade und vorrangig durch die Nutzung eintritt (z.B. Beschl. d. Sen. v. 7.10.1977 - 1 B 92/77 - Nds. Rpfl. 1978, 77; Beschl. d. 6. Sen. v. 20.1.1982 - 6 B 82/82 - BauR 1982, 372; Beschl. d. Sen. v. 2.12.1992 - 1 M 3997/92 NVwZ 1993, 1117).