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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06 (https://dejure.org/2006,1022)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.08.2006 - 1 M 46/06 (https://dejure.org/2006,1022)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. August 2006 - 1 M 46/06 (https://dejure.org/2006,1022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland wegen fehlender Eignung; Verlangen eines Eignungsnachweises wegen Verfehlungen vor Erlangung der ausländischen Fahrerlaubnis; Rechtsmissbräuchlicher Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausland; ...

  • blutalkohol PDF, S. 537

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland

  • archive.org
  • Judicialis

    StVG § 3 I; ; FeV § ... 46 Abs. 1; ; FeV § 46 Abs. 3; ; FeV § 46 Abs. 5; ; FeV § 13 Nr. 2 Buchst. c; ; FeV § 28; ; Richtlinie 91/439 Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439 Art. 7 Abs. 1 Buchst. b); ; Richtlinie 91/439 Art. 8 Abs. 4; ; Richtlinie 91/439 Art. 9

  • RA Kotz

    EU-Führerschein - Forderung nach Eignungsnachweis nach deutschem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen; Anerkennung; Anerkennungsgrundsatz; Rechtsmissbrauch; Täuschung; Gutachteranforderung; Führerscheintourismus; Führerschein-Richtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    MPU nach deutschem Recht!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ende des "Führerscheintourismus" - Bei Verdacht der rechtsmissbräuchlichen Verwendung der EU-Fahrerlaubnis ist Überprüfung zulässig - Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern trifft Grundsatzentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1154
  • DÖV 2006, 1013
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • VG Stuttgart, 11.04.2007 - 10 K 1553/06

    Zur Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis - hier: Tschechische

    Derzeit sieht das Gericht aber keine Grundlage mehr für die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertretene Auffassung (so auch OVG Schwerin, Beschluss vom 29.08.2006 - 1 M 46/06 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005, NJW 2006, 1158, jeweils m.w.N. über den Meinungsstand; VG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.2007 - 1 K 1435/06 -).

    Insoweit fehlt es an dem nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen i.S.v. § 46 Abs. 3 FeV (vgl. OVG Schwerin, Beschluss vom 29.08.2006 - 1 M 46/06 - OVG Hamburg, Beschluss vom 22.11.2006, a.a.O.).

    Für die Anwendbarkeit des Art. 8 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG bleiben damit nur die Fallgestaltungen des Erwerbs einer EU-Fahrerlaubnis während der durch ein deutsches Gericht verhängten Sperrfrist und des Entstehens eines Grundes für die Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis im Ausland (vgl. EuGH, Kammerbeschluss vom 28.09.2006, a.a.O. Rdnr. 29 f. und dazu OVG Schwerin, Beschluss vom 29.08.2006 a.a.O.).

    Aber auch der in der neueren Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte herausgestellte Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs einer europarechtlichen Rechtsposition (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006 a.a.O.; OVG Schwerin, Beschluss vom 29.08.2006 a.a.O.; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 27.11.2006 - OVG 1 S 136.05 -, jeweils m.w.N.) trägt die Entziehung der tschechischen Fahrerlaubnis des Klägers nicht.

    Davon zu unterscheiden ist aber zunächst der z.T. in diesem Zusammenhang angeführte Gesichtspunkt, bei Fallgestaltungen wie der vorliegenden, dem Erwerb einer Fahrerlaubnis ohne Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes i.S.v. Art. 7 Abs. 1b der Richtlinie 91/439/EWG im Ausstellerstaat und ohne dass auch nur behauptet würde, dass das Recht der Niederlassungsfreiheit, deren Erleichterung ja wesentliches Ziel der Richtlinie 91/439/EWG ist (vgl. Vorbemerkung Abs. 1, a.a.O.), berührt würde, liege schon kein europarechtlich relevanter Sachverhalt vor (vgl. OVG Schwerin, Beschluss vom 29.08.2006 a.a.O.).

    Diesen Nachweis hat die Beklagte zu führen (vgl. OVG Schwerin, Beschluss vom 29.08.2006 a.a.O.; Fleischer, JZ 2003, 865, 872 f., jeweils m.w.N.).

    Es ist für sich nicht missbräuchlich, wenn ein Fahrerlaubnisbewerber es sich zunutze macht, dass in anderen Staaten der EU-Gemeinschaft wegen des geringen Grades der Harmonisierung die (Wieder-)Erteilung einer Fahrerlaubnis unter leichteren Bedingungen möglich ist als in seinem Heimatstaat, insbesondere ohne das Erfordernis, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22.11.2006 a.a.O.; OVG Schwerin, Beschluss vom 29.08.2006 a.a.O.; Otte/Kühner, NZV 2004, 321, 324).

    Das OVG Schwerin bildet im Beschluss vom 29.08.2006 (a.a.O.) zwei Fallgruppen.

  • VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Liegt ein solches selbständiges Gewicht vor, ist es der Fahrerlaubnisbehörde nicht untersagt, die Vorgeschichte (erläuternd) hinzuziehen (vgl. OVG Saarland vom 27.03.2006 a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.8.2006 1 M 46/06).

    Damit wird nicht der Umstand einer nicht erfolgreich absolvierten medizinisch-psychologischen Untersuchung unzulässigerweise gewertet, wie die Prozessbevollmächtigten vortragen, sondern nur berücksichtigt, dass bei Drogenproblemen wie auch bei massiver Alkoholauffälligkeit mit Rückfällen gerechnet werden muss (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.8.2006 a.a.O.) Bei der Frage, ob bei Anhaltspunkten für einen erneuten Drogenkonsum ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufordern ist, steht der Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen zu (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 16 B 989/06

    EU-Führerscheintourismus hilft nicht bei Entzug der Fahrerlaubnis

    OVG, Beschluss vom 29.6.2006 - 2 EO 240/06 - Hess. VGH, Beschluss vom 9.8.2006 - 2 TG 1400/06 -, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 15.8.2006 - 12 ME 123/06 -, a.a.O.; OVG M.-V., Beschluss vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 - anderer Ansicht VG Augsburg, Beschluss vom 29.5.2006 - Au 3 S 06.600 -, a.a.O.; VG Neustadt, Beschlüsse vom 30.5.2006 - 3 L 745/06.NW - und vom 1.6.2006 - 3 L 685/06.NW -, jeweils a.a.O.; OVG Schl.-H., Beschluss vom 20.6.2006 - 4 MB 44/06 -, a.a.O., führt die vorzunehmende Interessenabwägung zu einem eindeutigen Überwiegen der vom Antragsgegner ins Feld geführten öffentlichen Belange, die dem überragenden Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs Rechnung tragen und somit dem Schutz höchstrangiger Rechtsgüter dienen.
  • OVG Saarland, 30.01.2007 - 1 R 39/06

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

    Damit hat der Gerichtshof ungeachtet der Frage, ob diese Entscheidung insbesondere auch auf die Missbrauchsfälle des sog. Führerscheintourismus übertragbar ist (vgl. hierzu z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.09.2006 - 16 B 989/06-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06-; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.06.2006 -2 EO 240/06-; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.08.2006 - 1 M 46/06-, jeweils zitiert nach Juris; siehe auch die Vorlagebeschlüsse des VG Chemnitz vom 17.07.2008 -2 K 1380/05-, DAR 2006, 637 , sowie des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 -4 K 1058/05-, DAR 2006, 640 ), jedenfalls für den "normal" gelagerten, d.h. nicht von Rechtsmissbrauch gekennzeichneten Fall das in Art. 8 Abs. 4 Unterabsatz 1 Richtlinie 91/439 normierte Ablehnungsrecht dann für unzulässig erachtet, wenn die ausländische Fahrerlaubnis nach dem Entzug der Fahrerlaubnis und nach Ablauf der verhängten Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurde.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2006 - 1 M 59/06

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

    Diese Bestimmungen ver stoßen jedoch, soweit sie für die Entscheidung des vorliegenden Falles von Bedeutung sind, nach derzeitiger Einschätzung des Senats gegen vorrangig anwendbares europäisches Gemeinschaftsrecht und sind deshalb hier unanwendbar (vgl. hierzu ausführlich Beschluss des Senats vom 29.08.2006 - 1 M 46/06 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, NJW 2006, 1158).

    Der Senat ist darüber hinaus der Auffassung, dass damit grundsätzlich auch eine Befugnis der deut schen Behörden, einen erneuten Eignungsnachweis zu verlangen und - als Folge einer Verweigerung desselben durch den Fahrerlaubnisinhaber - ggfs. die Fahrerlaubnis abzuerkennen, nicht be steht (vgl. grundlegend Beschluss des Senats vom 29.08.2006 - 1 M 46/06 -).

    Dem Antragsteller ist auch unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs (vgl. hierzu ausführ lich Beschluss des Senats vom 29.08.2006 -1 M 46/06 -) eine Berufung auf den Anerkennungs grundsatz der Führerschein-Richtlinie nicht verwehrt.

  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Soweit mehrere Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe davon ausgehen, es sei zumindest noch nicht geklärt, ob die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, auch dann entgegensteht, wenn eine solche Fahrerlaubnis missbräuchlich erlangt wurde (vgl. z.B. ThürOVG vom 29.6.2006 Az. 2 EO 240/06, zit. nach Juris; VGH BW vom 21.7.2006 NZV 2006, 557 ; HessVGH vom 3.8.2006 NZV 2006, 668 ; OVG MV vom 29.8.2006 Az. 1 M 46/06, zit. nach Juris; OVG NW vom 13.9.2006 Blutalkohol Bd. 43 [2006], 507; OVG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2006 ZfS 2007, 114), sprechen gewichtige Gründe dafür, dass an dieser Auffassung, sollte sie in der Vergangenheit sachlich berechtigt gewesen sein, jedenfalls seit dem 19. Januar 2007 nicht mehr festgehalten werden kann.
  • LG Potsdam, 24.08.2007 - 21 Qs 95/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauch einer rechtsmissbräuchlich erlangten

    Die Kammer schließt sich insoweit der von Dauer (DAR 2007, 342; derselbe, in: Hentschel, StVG, 39. Aufl., 2007, FeV, § 28 Rdnr. 7 bis 12) sowie der in der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (OVG Koblenz, NJW 2007, 2650 ff. unter Abkehr der bis dahin vertreten Rechtsauffassung; OVG Greifswald, VRS 111, 396 = NJW 2007, 1154; VG Münster, BA 2007, 62; VGH Mannheim, NJW 2007, 99; OVG Münster, DAR 2006, 43; NJOZ 2006, 3751; OVG Lüneburg, DAR 2005, 704; OVG Berlin-Brandenburg, BA 2007, 193) überwiegend vertretenen Rechtsauffassung an, wonach wie folgt zu differenzieren ist:.

    Für eine Umgehungsabsicht spricht vor allem, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass der Bewerber aufgrund erwiesener gravierender Eignungsmängel eine Fahrerlaubnis nach Maßgabe des Herkunftslandes hätte (wieder)erlangen können oder wenn positiv feststeht, dass der Bewerber die ausländische Fahrerlaubnisbehörde über seine erwiesenen Eignungsmängel positiv getäuscht oder diese der ausländischen Fahrerlaubnisbehörde zumindest nicht offenbart hat (so OVG Koblenz, NJW 2007, 2650 ff. unter Abkehr der bis dahin vertreten Rechtsauffassung; OVG Greifswald, VRS 111, 396 = NJW 2007, 1154; VG Münster, BA 2007, 62; VGH Mannheim, NJW 2007, 99; OVG Münster, DAR 2006, 43; NJOZ 2006, 3751; OVG Lüneburg, DAR 2005, 704; OVG Berlin-Brandenburg, BA 2007, 193; a.A.: OVG Hamburg, NJW 2007, 1160; OVG Rheinland-Pfalz, NZV 2006, 605; Schünemann/Schünemann, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 21.03.2007 - 3 K 2703/06

    Missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht; Wohnsitzerfordernis und MPU

    In der Verwaltungsrechtsprechung ist allerdings ein Rechtsmissbrauch bejaht worden, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Behörden des ausstellenden Mitgliedstaats über erhebliche Umstände erwiesenermaßen getäuscht hat (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschlüsse vom 29.8.2006 - 1 M 46/06 -, Blutalkohol 43, 501 und vom 30.8.2006 - 1 M 59/06 -, NordÖR 2006, 500), wenn er missbräuchlich Kommunikationsprobleme zwischen den Mitgliedstaaten ausgenutzt hat (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 28.7.2006 - 10 K 1408/06 -) oder wenn seine mangelnde Fahreignung offenkundig ist (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 22.1.2007 - 1 K 1435/06 -).
  • OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - zur Aberkennung des Rechts, von einer polnischen

    Insoweit wird allerdings die Auffassung vertreten, dass die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs dem Rechtsschutzsuchenden keinen Vorteil brächte, wenn die Aberkennung des Rechts, von der ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, sich unabhängig von der behördlich verfügten Entziehung der Fahrerlaubnis bereits unmittelbar aus § 28 Abs. 4 FeV, der die grundsätzlich nach § 28 Abs. 1 Satz 1 FeV bestehende Berechtigung einschränke, ergäbe (in diesem Sinne OVG Greifswald, Beschl. v. 29.8.2006 - 1 M 46/06 -, Juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 21.7.2006, zfs 2006, 596; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.10.2005, NJW 2006, 1158, 1159).
  • VG Osnabrück, 17.11.2006 - 2 A 194/05

    Aberkennung des Rechts, von einer im Ausland im Wege des sog.

    Dies gilt - worüber in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile Einigkeit besteht (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, DAR 2005, 704 m.w.N.; OVG Koblenz, B. v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05 -, NJW 2005, 3228; aus jüngerer Zeit: OVG Greifswald, B. v. 29.08.2006 - 1 M 46/06 -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de) und was offenbar auch der Kläger selbst einräumt - jedenfalls für solche Fallkonstellationen, in denen Maßnahmen nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie (hier: die Entziehung einer in einem anderen Mitgliedsstaat erworbenen Fahrerlaubnis) von der zuständigen Behörde auf Sachverhalte gestützt werden, die zeitlich nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausland liegen.

    Daran hält die Kammer ungeachtet der insoweit in Teilen der Rechtsprechung abweichend vertretenen Auffassung (vgl. - grundsätzlich ablehnend - OVG Koblenz, B. v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05 -, aaO, einschränkend nunmehr allerdings B. v. 11.09.2006 - 10 B 10734/06 -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de; OVG Greifswald, B. v. 29.08.2006, aaO; OVG Weimar, B. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg. thueringen.de; VG Augsburg, B. v. 29.05.2006 - Au 3 S 06.600 -, DAR 2006, 527) nach nochmaliger Prüfung fest.

    Angesichts dessen überzeugt es die Kammer nicht, wenn das OVG Greifswald (B. v. 29.08.2006, aaO) diese Passagen der EuGH-Entscheidung als letztlich "nicht entscheidungstragend" ansieht, sondern diese Entscheidung (in Verbindung mit der vorangegangenen Entscheidung vom 29.04.2004) so deutet, dass damit in Fällen der vorliegenden Art die Befugnis der deutschen Fahrerlaubnisbehörden, nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis noch Maßnahmen nach Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie zu ergreifen, generell ausgeschlossen worden sei (gegen eine derart weitgehende Schlussfolgerung auch OVG Münster, VGH Kassel und VGH Mannheim, jew. aaO).

  • OVG Saarland, 03.07.2008 - 1 B 238/08

    Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland mit

  • OVG Saarland, 24.09.2008 - 1 A 222/08

    Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland mit

  • VGH Bayern, 28.10.2010 - 11 CS 10.1930

    Wiederholte Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland aufgrund von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2006 - 16 B 1363/06

    Führerscheintourismus - Beweis: Google

  • VGH Bayern, 11.09.2006 - 11 CS 06.2418
  • VG Gera, 22.02.2007 - 3 E 613/06

    EU-Fahrerlaubnis - Rechtsmissbrauch

  • OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen

  • VGH Bayern, 04.03.2009 - 11 CS 08.1958

    Rechtsschutzbedürfnis

  • VGH Bayern, 14.07.2008 - 11 CS 08.1319

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

  • VGH Bayern, 24.01.2008 - 11 ZB 07.524

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Begründung eines solchen

  • VG München, 13.12.2017 - M 6 K 16.4287

    Fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen infolge von Kokainkonsum

  • OVG Saarland, 11.09.2008 - 1 B 286/08

    EU-Führerschein - Fahrerlaubnisthemen - Nutzungsuntersagung -

  • VGH Bayern, 16.01.2008 - 11 ZB 06.3136

    Entziehung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; keine Nichtigkeit eines solchen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2006 - 16 B 1106/06
  • VG Hamburg, 24.09.2014 - 5 K 921/13

    Anerkennung einer österreichischen Fahrlehrerberechtigung der Klasse B

  • VGH Bayern, 16.05.2011 - 11 CS 11.891

    Aberkennung des Rechts, von einer polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland

  • VGH Bayern, 22.03.2007 - 11 CS 06.3306

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

  • VG Freiburg, 06.06.2007 - 4 K 1010/07

    Gegenseitige Anerkennung eines EU-Führerscheins, den der alkoholabhängige Inhaber

  • VG Saarlouis, 18.12.2007 - 10 L 1518/07

    Entzug der Fahrerlaubnis bei erneuter Trunkenheitsfahrt nach Erwerb einer nach

  • VG Saarlouis, 23.06.2008 - 10 L 370/08

    Aberkennung des Gebrauchsrechts einer tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland;

  • VG Bayreuth, 24.10.2006 - B 1 K 06.420

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

  • VG München, 22.12.2009 - M 1 S 09.5288

    Aberkennung des Rechts von einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

  • VG Augsburg, 30.03.2009 - Au 7 K 08.1277

    Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis;

  • VG Bayreuth, 07.11.2006 - B 1 K 06.208
  • VG Saarlouis, 12.03.2008 - 10 L 54/08

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch

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