Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 07.03.2000 - 1 M 482/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19328
OVG Niedersachsen, 07.03.2000 - 1 M 482/00 (https://dejure.org/2000,19328)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.03.2000 - 1 M 482/00 (https://dejure.org/2000,19328)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. März 2000 - 1 M 482/00 (https://dejure.org/2000,19328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,19328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erlöschen der Baugenehmigung nach Nutzungsunterbrechung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 Abs 1 BBauG; § 34 Abs 2 BBauG; § 77 BauO ND
    Baugenehmigung; Bestandsschutz; Erlöschen der Baugenehmigung; Grundstückssituation; Nutzungsunterbrechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Oldenburg - 4 B 4541/99
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2000 - 1 M 482/00
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2000 - 1 M 482/00
    Das von den Antragstellern zitierte Zeitmodell des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, nach welchem Zeitablauf ein Wechsel der Grundstückssituation auf den Bestandsschutz durchschlägt (vgl. Urt. v. 21.8.1981 - IV C 65.80 -, BRS 38, Nr. 99; Urt. v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 -, BRS 57, Nr. 67) hat seine Aussagekraft für die maßgebliche Fragestellung, ob eine genehmigte Nutzung, die längere Zeit unterbrochen wurde, die Eigenart der näheren Umgebung im unbeplanten Innenbereich noch prägt verloren.
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98

    Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2000 - 1 M 482/00
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nach ständiger Senatsrechtsprechung erst dann, wenn für das vom Zulassungsantragsteller favorisierte Entscheidungsergebnis "die besseren Gründe sprechen", d.h. wenn sein Obsiegen in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als sein Unterliegen (Beschl. d. Sen. v. 31.7.1998 - 1 L 2696/98 -, Nds.VBl. 1999, 93).
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97

    Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2000 - 1 M 482/00
    Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 7.11.1997 - 4 C 7.97 -, BRS 59, Nr. 109) unterliegt der Bestandsschutz in erster Linie der einfachrechtlichen Ausgestaltung des nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung berufenen Landes- oder auch Bundesgesetzgebers.
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 209/10

    Andauern der Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung bei mehr als

    "Für das sonach maßgebliche Landesrecht hat der Senat Folgendes entschieden (vgl. zum Folgenden B. v. 7.3.2000 - 1 M 482/00 -, OVG-Datenbank und JURIS, sonstige Vnb; Urt. v. 22.3.2001 - 1 L 4487/99 -, BRS 64 Nr. 164 = NdsVBl. 2002, 22; Langtext auch JURIS und OVG-Datenbank): Das von den damaligen Antragstellern zitierte, vom Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen vom 21.8.1981 (- IV C 65.80 -, BRS 38 Nr. 99) und vom 18. Mai 1995 (- 4 C 20.94 -, aaO) entwickelte Zeitmodell habe seine Bedeutung zur Beurteilung der Frage, wie lange eine aufgegebene Nutzung die Eigenart der näheren Umgebung noch präge, durch die oben zitierte Entscheidung vom 7. November 1997 (- 4 C 7.97 -, aaO) verloren.

    Es ist in diesem Verfahren nicht zu entscheiden, ob der Senatsbeschluss vom 7. März 2000 - 1 M 482/00 - nach den Ausführungen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. November 1997 (- 4 C 7.97 -, aaO) gemacht hat, für alle Zeit das Richtige getroffen hat, d. h. als "der Weisheit letzter Schluss" anzusehen ist.

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2009 - 1 LA 103/07

    Anwendung des vom BVerwG entwickelten "Zeitmodells" auf die Frage über die Dauer

    Für das sonach maßgebliche Landesrecht hat der Senat Folgendes entschieden (vgl. zum Folgenden B. v. 7.3.2000 - 1 M 482/00 -, OVG-Datenbank und JURIS, sonstige Vnb; Urt. v. 22.3.2001 - 1 L 4487/99 -, BRS 64 Nr. 164 = NdsVBl. 2002, 22; Langtext auch JURIS und OVG-Datenbank): Das von den damaligen Antragstellern zitierte, vom Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen vom 21.8.1981 (- IV C 65.80 -, BRS 38 Nr. 99) und vom 18. Mai 1995 (- 4 C 20.94 -, aaO) entwickelte Zeitmodell habe seine Bedeutung zur Beurteilung der Frage, wie lange eine aufgegebene Nutzung die Eigenart der näheren Umgebung noch präge, durch die oben zitierte Entscheidung vom 7. November 1997 (- 4 C 7.97 -, aaO) verloren.

    Es ist in diesem Verfahren nicht zu entscheiden, ob der Senatsbeschluss vom 7. März 2000 - 1 M 482/00 - nach den Ausführungen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. November 1997 (- 4 C 7.97 -, aaO) gemacht hat, für alle Zeit das Richtige getroffen hat, d. h. als "der Weisheit letzter Schluss" anzusehen ist.

    Das bedarf hier aber keiner vertiefenden Betrachtung, weil auch bei Zugrundelegung der im Senatsbeschluss vom 7. März 2000 (- 1 M 482/00 -, OVG-Datenbank und JURIS) genannten "uneingeschränkten" drei Jahre ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht bestehen.

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 9/06

    Überplanung eines Wohnhauses und Geschäftshauses als Parkplatz; Bauleitplanung im

    Ein Unwirksamwerden einer erteilten Baugenehmigung kommt nach der Rechtsprechung des Senats angesichts der Regelung des § 77 NBauO frühestens nach Ablauf von drei Jahren in Betracht (vgl. Beschl. v. 7.3.2000 - 1 M 482/00 -, www.dbovg.niedersachsen.de und juris).
  • VG Göttingen, 29.06.2004 - 2 A 364/03

    Abrissverfügung; Altanlagen; Außenbereich; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit;

    Demgegenüber hat das Nds. Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 07.03.2000 (Aktenzeichen 1 M 482/00) aus der Rechtssprechungsänderung des Bundesverwaltungsgerichts geschlossen, dass auch die Frage des Bestandsschutzes in erster Linie der einfach rechtlichen Ausgestaltung des nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung berufenen Landes- oder auch Bundesgesetzgebers unterliege.
  • VG Göttingen, 07.10.2004 - 2 A 104/03

    Aufenthaltsräume; Brandschutz; Ermessen; Grenzabstand; Nachbarbelang;

    Es kann vorliegend offen bleiben, ob, wie in der zitierten Entscheidung ausgeführt, eine Nutzungsunterbrechung von mehr als 2 Jahren oder erst, wie in neueren Entscheidungen ausgeführt (vgl. Beschl. v. 07.03.2000 - 1 M 482/00 - Beschl. v. 01.09.2004.
  • VG Ansbach, 18.02.2009 - AN 9 K 08.02189

    Wiederaufnahme der Wohnnutzung; Nutzungsunterbrechung; Genehmigungsbedürftigkeit;

    Demgegenüber ist aber in Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten worden (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 7.3.2000, Az.: 1 M 482/00 - juris -), dass auch die Frage des Bestandsschutzes in erster Linie der einfach-rechtlichen Ausgestaltung des nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung berufenen Landes- oder auch Bundesgesetzgebers unterliege.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht