Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 30.11.2000 - 1 M 681/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Reisekosten für Informationsreisen
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Auslagen - Erstattungsfähigkeit der Kosten für Informationsreisen eines Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 04.08.2000 - 1 M 681/00
- OVG Niedersachsen, 30.11.2000 - 1 M 681/00
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 414
- DVBl 2001, 319 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- VG Frankfurt/Oder, 10.02.2014 - 5 KE 88/13
Anschluss und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen
Notwendig sind solche Aufwendungen, wenn ein verständiger Beteiligter sie im Hinblick auf die Bedeutung und rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten der Sache vernünftigerweise für erforderlich halten durfte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 M 681/00 juris, NVwZ-RR 2001, 414).
Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 04.08.2000 - 1 M 681/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Nachbarschutz wegen heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetrieb
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Nachbarschutz wegen heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetrieb
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Nachbarschutz eines Tischlereibetriebs gegen heranrückende Wohnbebauung; einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 04.08.2000 - 1 M 681/00
- OVG Niedersachsen, 30.11.2000 - 1 M 681/00
Papierfundstellen
- ZfBR 2001, 70 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 1 K 679/00
Festsetzung einer vorhandenen Tischlerei als allgemeines Wohngebiet, um …
Durch Beschluss vom 4. August 2000 - 1 M 681/00 - lehnte es der Senat ab, den angegriffenen Bebauungsplan einstweilen außer Vollzug zu setzen.Das hat der Senat in seinem Eilbeschluss vom 4. August 2000 - 1 M 681/00 - (vgl. insbesondere Seite 9 des Beschlussabdrucks) dargelegt.
Der Senat hält des weiteren an seiner schon im Eilbeschluss vom 4. August 2000 - 1 M 681/00 - geäußerten Auffassung fest, die Obergeschosse der Wohngebäude - zwei Vollgeschosse sowie ein weiteres Obergeschoss, welches kein Vollgeschoss ist - seien trotz Verringerung der Mindesthöhe für die Wallkrone um 0, 5 m (gegenüber den Empfehlungen des TÜV-Gutachtens) nicht unzumutbarem Lärm ausgesetzt.
Diese kann sich - wie der Senat auf S. 11 des Beschlussabdrucks in der Sache - 1 M 681/00 - bereits ausgeführt hat, nicht auf § 1 Abs. 10 BauNVO stützen.
- OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00
Vertrauensschutz bei Planänderung; "Bestandsschutz für Fremdkörper" durch BauNVO …
Der Senat hat mit Beschluss vom 4. August 2000 (- 1 M 681/00 -, veröff. in JURIS) in einem auf einstweiligen Rechtsschutz gerichteten Normenkontrollverfahren die Auffassung vertreten, nach dem klaren Wortlaut des § 1 Abs. 10 Satz 1 BauNVO komme eine dem Schutz eines vorhandenen, städtebaulich an sich unzulässigen Gewerbebetriebs dienende Festsetzung nur in "überwiegend bebauten Gebieten" in Betracht. - OVG Niedersachsen, 27.09.2001 - 1 KN 777/01
Bebauungsplan; Verkehrslärm und hinzutretende allgemeine Wohnbebauung
Was jetzt geplant wird, muss vielmehr abwägungsgerecht unabhängig davon, ob bereits vorhandene Quartiere in dieser Form würden geplant werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 4.8.2000 - 1 M 681/00 - V. n. b.).