Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2012 - 1 M 71/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,54938
OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2012 - 1 M 71/12 (https://dejure.org/2012,54938)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.07.2012 - 1 M 71/12 (https://dejure.org/2012,54938)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 1 M 71/12 (https://dejure.org/2012,54938)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,54938) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Wahl des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes kann heute im Landtag stattfinden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2017 - 1 M 38/17

    Stadt Zeitz darf Beigeordnete ernennen

    Entgegen der Annahme der Beschwerde unterliegen der Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG und die daraus i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG resultierende Dokumentationspflicht in den Fällen, in denen - wie hier - eine Auswahlentscheidung (auch) auf der Grundlage einer Wahl erfolgt, der Modifikation ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 1 M 71/12 -, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 M 158/10 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 1 M 103/12

    Oberverwaltungsgericht weist auch die letzte Beschwerde eines Mitbewerbers um das

    Zum vorläufigen Rechtsschutz eines nicht vom Landtag gewählten Bewerbers gegen die Berufung des Konkurrenten zum Landesbeauftragten nach dem AG StUG LSA (juris: StUGAG ST) (Fortentwicklung von: OVG LSA, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 M 158/10 - und Beschluss vom 12. Juli 2012 - 1 M 71/12 -).(Rn.9).

    Aus der weiteren Regelung dahin, dass ein Bewerber nur dann gewählt ist, wenn dieser die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der Abgeordneten erhält, folgt weiter, dass die vom Landtag zu treffende Personalentscheidung auf einen breiten parlamentarischen, d. h. erkennbar auch auf einen politischen Konsens gerichtet ist, der nicht den Maßgaben des Art. 33 Abs. 2 GG unterfällt ( siehe eingehend hierzu schon: OVG LSA, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 M 158/10 -, juris [m. w. N.]; zudem Beschluss vom 12. Juli 2012 - 1 M 71/12 - ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2012 - 1 M 94/12

    Oberverwaltungsgericht weist erneut Beschwerde eines Mitbewerbers um das Amt des

    Aus der weiteren Regelung dahin, dass ein Bewerber nur dann gewählt ist, wenn dieser die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der Abgeordneten erhält, folgt weiterhin, dass die vom Landtag zu treffende Personalentscheidung auf einen breiten parlamentarischen, d. h. erkennbar auch auf einen politischen Konsens gerichtet ist, der nicht den Maßgaben des Art. 33 Abs. 2 GG unterfällt ( siehe eingehend hierzu schon: OVG LSA, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 M 158/10 -, juris [m. w. N.]; zudem Beschluss vom 12. Juli 2012 - 1 M 71/12 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht