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   OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012 - 1 M 84.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21266
OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012 - 1 M 84.12 (https://dejure.org/2012,21266)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.08.2012 - 1 M 84.12 (https://dejure.org/2012,21266)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. August 2012 - 1 M 84.12 (https://dejure.org/2012,21266)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 5 VwGO, § 166 VwGO, §§ 114 ff ZPO, § 3 Abs 1 StVG, § 11 FeV
    Sachverhaltswürdigung im Prozesskostenhilfeverfahren bezüglich eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens; Pflichten eines Fahrerlaubnisinhabers, der sowohl Medikamente als auch gelegentlich Cannabis einnimmt, bezüglich der Einschätzung der Wechselwirkungen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 5 VwGO, § 166 VwGO, §§ 114 ff ZPO, § 3 Abs 1 StVG, § 46 Abs 1 Anl 4 FeV, § 11 FeV, § 13 FeV, § 14 FeV, Nr 9.2.2 FeV
    Prozesskostenhilfe; vorläufiger Rechtsschutz; Fahrerlaubnisentziehung; gelegentlicher Cannabiskonsum; (keine unzulässige) Vorabwürdigung; Wirkung von Medikamenten auf den Drogenabbau

  • verkehrslexikon.de

    Zur Prüfung der PKH-Aussichten und zum Mischkonsum von Cannabis und Medikamenten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Cannabiskonsumenten zur Prüfung des Einflusses von Arzneimitteln auf den Abbau der Droge vor Führen eines Kfz

  • blutalkohol PDF, S. 330
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 166; ZPO § 114
    Verpflichtung eines Cannabiskonsumenten zur Prüfung des Einflusses von Arzneimitteln auf den Abbau der Droge vor Führen eines Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mangelndes Trennungsvermögen bei Arznei- und Cannabiseinnahme

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2012 - 1 M 83/12

    Benutzungsgebühren; Abänderung eines Beschlusses im vorläufigen

    Mit dem Eintritt der Rechtskraft des die Klage abweisenden Urteils vom 03. Mai 2011 - 1 L 59/10 - bzw. der Unanfechtbarkeit ist in mehreren Parallelverfahren folglich die vom Verwaltungsgericht etwa in seinem Beschluss vom 27. Oktober 2008 - 3 B 1161/08 - angeordnete aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage Az. 3 A 1156/08 von Gesetzes wegen beendet worden (vgl. Senatsbeschl. v. 15.10.2012 - 1 M 89/11 - vgl. auch Beschl. v. 15.10.2012 - 1 M 92/11, 1 M 87/11 und 1 M 84/12 -).
  • OVG Bremen, 24.08.2016 - 2 B 98/16

    Aufsichtspflicht; Gaststättenbetrieb; Unzuverlässigkeit; Gaststättenrecht

    Die strengen Beweisregeln zur Behandlung von Beweisanträgen gelten nur für das Klageverfahren (OVG NW, Beschluss vom 12.05.2015 - 14 B 393/15 -, Rn. 19, [...]; OVG Bln-Bdg. Beschluss vom 02.08.2012 - OVG 1 M 84.12 - Rn. 2, [...]; BayVGH, Beschluss vom 04.04.2012 - 8 CS 12.289 -, Rn. 15, [...]; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., Rn. 916).
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