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   OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99   

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OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99 (https://dejure.org/1999,496)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.03.1999 - 1 M 897/99 (https://dejure.org/1999,496)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. März 1999 - 1 M 897/99 (https://dejure.org/1999,496)
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Nachbarwiderspruch gegen Bauvorbescheid

§ 212a BauGB gilt auch für einen Bauvorbescheid (niedersächsischen Rechts)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BauGB § 212a ; NBauO § 9 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1
    Baurecht - sofortige Vollziehbarkeit des Bauvorbescheides, Unterschreitung des Grenzabstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 212a BauGB; § 9 Abs. 1 BauO ND; § 13 Abs. 1 Nr. 1 BauO ND; § 242 BGB
    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 212a; VwGO § 80 Abs. 1, Abs. 2 S. 1
    Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen des Nachbarn gegen einen Bauvorbescheid

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hat Widerspruch gegen Bauvorbescheid aufschiebende Wirkung? (IBR 2000, 41)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 716
  • DÖV 2000, 518
  • BauR 1999, 1163
  • ZfBR 1999, 358 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.07.1979 - VI B 44/79
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99
    Die gegenteilige, in den ersten beiden Auflagen des zitierten Erläuterungswerkes sowie möglicherweise auch vom (früheren) 6. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 11.7.1997 - VI B 44/79 -, BRS 35 Nr. 93) vertretene Auffassung, diese Absichten müssten ihre Wurzel in einer örtlichen Bauvorschrift oder einem Bebauungsplan der Gemeinde haben - lässt sich kaum mit § 13 Abs. 3 NBauO vereinbaren.

    Das ist dann der Fall, wenn auf den Nachbargrundstücken im praktischen Ergebnis die Verhältnisse herrschen, wie sie bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzabstände bestehen würden (vgl. Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, a.a.O., § 13 Rdn. 22 u. 5; Barth/Mühler, a.a.O., § 13 Rdn. 39; vgl. im Übrigen auch NdsOVG, Beschl. v. 11.7.1979 - VI B 44/79 -, BRS 35 Nr. 93, S. 200).

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99
    Eine solche hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 -, DVBl. 1981, 928 = BRS 38 Nr. 186), dem der Senat folgt, für einen Fall angenommen, in dem das hinzutretende Vorhaben im Verhältnis zum vorhandenen Baubestand grob unangemessen groß war; neben einem zweigeschossigen Familienhaus waren 12 Geschosse in einer Entfernung von 15 m bis 23 m entstanden.
  • VGH Hessen, 08.11.1993 - 3 TH 1944/93

    Unanwendbarkeit des BauGBMaßnG § 10 Abs 2 bei Anfechtung eines Vorbescheides;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99
    Nun war zwar nicht ganz geklärt, ob § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnG auch Bauvorbescheide erfasse (vgl. einerseits Schmaltz, BauR 1994, 283 f., andererseits Jäde, UPR 1991, 50, 59, BW VGH, Beschl. v. 24.10.1996 - 5 S 1959/96 -, NVwZ 1997, 1008, BauR 1997, 285; HessVGH, Beschl. v. 8.11.1993 - 3 TH 1944/93 -).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99
    Im Übrigen vermitteln Festsetzungen über das Maß der Bebauung - anders als solche über ihre Art - nicht in der Regel, sondern allenfalls nach Maßgabe entsprechenden Willens der planenden Gemeinde öffentlich-rechtlichen Nachbarschutz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 - , BauR 1995, 823; Beschl. v. 19.10.1995 - 4 B 215.95 -, NVwZ 1996, 888 = BauR 1996, 82, a.A. Mampel, NJW 1999, 975, 979).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99
    Im Übrigen vermitteln Festsetzungen über das Maß der Bebauung - anders als solche über ihre Art - nicht in der Regel, sondern allenfalls nach Maßgabe entsprechenden Willens der planenden Gemeinde öffentlich-rechtlichen Nachbarschutz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 - , BauR 1995, 823; Beschl. v. 19.10.1995 - 4 B 215.95 -, NVwZ 1996, 888 = BauR 1996, 82, a.A. Mampel, NJW 1999, 975, 979).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.05.1983 - 6 B 47/83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99
    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 26.5.1983 - 6 B 47/83 -, BRS 40 Nr. 113, S. 272 f.) kann ein Nachbar zwar aus dem Gesichtspunkt unzulässiger Rechtsausübung gehindert sein, die Verletzung des Grenzabstandes zu rügen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.1996 - 5 S 1959/96

    Unanwendbarkeit des BauGBMaßnG § 10 Abs 2 S 1 auf Bauvorbescheide

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99
    Nun war zwar nicht ganz geklärt, ob § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnG auch Bauvorbescheide erfasse (vgl. einerseits Schmaltz, BauR 1994, 283 f., andererseits Jäde, UPR 1991, 50, 59, BW VGH, Beschl. v. 24.10.1996 - 5 S 1959/96 -, NVwZ 1997, 1008, BauR 1997, 285; HessVGH, Beschl. v. 8.11.1993 - 3 TH 1944/93 -).
  • BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 216.95

    Verhältnis von Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Genehmigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99
    Nach dem insoweit maßgeblichen Landesrecht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.10.1995 - 4 B 216.95 -, BVerwGE 99, 351, 353 f. = DVBl. 1996, 57) nimmt die Baugenehmigung die in dem Bauvorbescheid getroffene Regelung nicht nach Art eines Zweitbescheides auf.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99
    Das folgt aus den Grundsätzen, welche das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 5. Juli 1974 (- IV C 50.72 -, BVerwGE 35, 309, 314 ff.) zur Frage (un-)zulässiger Vorabbindung bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes aufgestellt hat.
  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Ein Nachbar ist unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung nur gehindert, einen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften geltend zu machen, wenn er in vergleichbarer Weise, d.h. etwa im selben Umfang, gegen diese Vorschriften verstoßen hat (OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. März 1999 - 1 M 897/99 - BRS 62 Nr. 190; VGH Mannheim, Beschluss vom 29. September 2010 - 3 S 1752/10 - juris Rn. 5; VGH München, Urteil vom 4. Februar 2011 - 1 BV 08.13 1 - juris Rn. 37).
  • VG Hannover, 21.10.2009 - 4 B 3652/09

    Abstandsunterschreitung; Kolonaden; Tageslichtquotient; gesunde Wohn- und

    Ein Antrag von Herrn I. auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen diese Baugenehmigung blieb letztlich erfolglos (OVG Lüneburg, Bes. v. 30.03.99, - 1 M 897/99 - Bes. der Kammer v. 29.01.99, - 4 B 8136/98 -).

    Denn zum Einen behält die im Bauvorbescheid getroffene Regelung ihre Wirksamkeit auch nach Erlass der entsprechenden Baugenehmigung und zum Anderen entfalten Widerspruch und Anfechtungsklage des Nachbarn gegen einen Bauvorbescheid keine aufschiebende Wirkung (so OVG Lüneburg, Bes. v. 30.03.99, - 1 M 897/99 -).

    Das OVG Lüneburg hat bereits in seinem Beschluss vom 30.03.99 (1 M 897/99) dazu ausgeführt:.

    Dies scheitert nicht bereits daran - hier folgt die Kammer der Wertung des OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 30.03.99 (1 M 897/99) -, dass das Geschäftshaus der Antragsteller selbst den Bauwich in Anspruch nimmt.

    Dass Antragsgegnerin und Beigeladene mit dem Umbauvorhaben - soweit es hier im Streit steht - besondere baugestalterische und städtebauliche Absichten verfolgen und den Erfordernissen des Brandschutzes dennoch genügt wird, hat das OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 30.03.99 (- 1 M 897/99 -, S. 24 bis 37 des Entscheidungsabdrucks) für das im Hinblick auf Höhe und Kubatur nahezu identische Umbauvorhaben der Rechtsvorgängerin der Beigeladenen bereits in aller Ausführlichkeit dargelegt.

    Die der Kolonnade an der nördlichen Gebäudespitze weiter zukommende besondere gestalterische Aufgabe, die Wucht des hier nach Art eines Schiffsbugs vorragenden Gebäudes architektonisch abzumildern (vgl. OVG Lüneburg, Bes. v. 30.03.99, - 1 M 897/99 -, S. 27 des Entscheidungsabdrucks), kann auch das Umbauvorhaben der Beigeladenen erfüllen, das an allen drei Gebäudespitzen weiterhin zweigeschossige Kolonnaden - wenn auch nicht mehr in der ursprünglichen Tiefe - vorsieht.

    Nach Auffassung der Kammer muss die bei zugelassener Abstandsunterschreitung entstehende Belichtungssituation grundsätzlich mindestens gleichwertig derjenigen Situation sein, die der betroffene Nachbar vorfinden würde, wenn das Baugrundstück abstandskonform bebaut werden würde; das Bauvorhaben der Beigeladenen also eine Traufhöhe von 14 m an der Ständehausstraße nicht überschreiten würde (vgl. OVG Lüneburg, Bes. v. 30.03.99, - 1 M 897/99 -, S. 32 des Entscheidungsabdrucks; Urt. v. 22.10.08, - 1 KN 215/07 -).

    Der Abwehranspruch der Antragsteller zu 1 und 2 ist hier darauf beschränkt, in ihren Gebäuden noch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse vorzufinden (so OVG Lüneburg, Bes. v. 30.03.99 - 1 M 897/99 -), weil dem Bauvorhaben zugewandte Freiflächen auf dem Grundstück der Antragsteller zu 1 und 2 nicht vorhanden sind.

    Daraus kann die Antragstellerin zu 3 eine öffentlich-rechtliche Position zur Abwehr erhöhter Zugluft nicht herleiten (so OVG Lüneburg, Bes. v. 30.03.99, - 1 M 897/99 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2018 - 5 S 978/17

    Rechtmäßigkeit einer Bauvoranfrage - Gültigkeit eines Bebauungsplans und eines

    § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO in Verbindung mit § 212a BauGB findet hier keine Anwendung (wie hier Senatsbeschluss vom 24.10.1996 - 5 S 1959/96 - NVwZ 1997, 1008; Rieger in Schrödter, BauGB, 8. Aufl., § 212a Rn. 2; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 80 Rn. 28; Hornmann in Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 2. Aufl., § 212a Rn. 17 ff.; Gersdorf in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, § 80 Rn. 61.1; a. A. Nds. OVG, Beschlüsse vom 30.3.1999 - 1 M 897/99 - juris und vom 21.10.2009 - 1 ME 192/09 - NVwZ-RR 2010, 140, juris Rn. 11; Kalb/Külpmann in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 212a Rn. 25; Schoch in ders./Schneider/Bier, VwGO, § 80 Rn. 162).
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