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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2012 - 1 M 94/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26203
OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2012 - 1 M 94/12 (https://dejure.org/2012,26203)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.09.2012 - 1 M 94/12 (https://dejure.org/2012,26203)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. September 2012 - 1 M 94/12 (https://dejure.org/2012,26203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 3 Abs 1 StUGAG ST, § 3 Abs 2 StUGAG ST, § 3 Abs 3 StUGAG ST
    Berufung eines Konkurrenten zum Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Treffen einer Personalwahlentscheidung allein vom Landtag nach § 3 Abs. 1 AG StUG LSA durch Richten auf einen breiten parlamentarischen und politischen Konsens; Gewöhnlicher Aufenthalt eines Landesbeauftragten bis zum 09. November 1989 im Beitrittsgebiet als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besetzung des Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen

  • lto.de (Kurzinformation)

    OVG Magedeburg weist Beschwerde zurück - Wahl des Stasi-Landesbeauftragten durch Landtag nicht gerichtlich überprüfbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Treffen einer Personalwahlentscheidung allein vom Landtag nach § 3 Abs. 1 AG StUG LSA durch Richten auf einen breiten parlamentarischen und politischen Konsens; Gewöhnlicher Aufenthalt eines Landesbeauftragten bis zum 09. November 1989 im Beitrittsgebiet als ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erneut Beschwerde eines Mitbewerbers um das Amt des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zurückgewiesen

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Oberverwaltungsgericht weist erneut Beschwerde eines Mitbewerbers um das Amt des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zurück

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 1450
  • DÖV 2013, 36
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 1 M 158/10

    Beschwerde in Sachen Ernennung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2012 - 1 M 94/12
    Aus der weiteren Regelung dahin, dass ein Bewerber nur dann gewählt ist, wenn dieser die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der Abgeordneten erhält, folgt weiterhin, dass die vom Landtag zu treffende Personalentscheidung auf einen breiten parlamentarischen, d. h. erkennbar auch auf einen politischen Konsens gerichtet ist, der nicht den Maßgaben des Art. 33 Abs. 2 GG unterfällt ( siehe eingehend hierzu schon: OVG LSA, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 M 158/10 -, juris [m. w. N.]; zudem Beschluss vom 12. Juli 2012 - 1 M 71/12 - ).

    Die Wahlentscheidung bindet den Ministerpräsidenten hinsichtlich der ausgewählten Person und der der Wahl zugrunde liegenden Erwägungen ( siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 18. Januar 2011, a. a. O ).

    Dies stellt sich gegenüber dem Gewählten als einfachgesetzliche und gegenüber dem Landtag als verfassungsrechtliche Verpflichtung des Ministerpräsidenten dar ( siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss vom 18. Januar 2011, a. a. O ).

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2012 - 1 M 94/12
    Ferner erfordert das Agieren auf der Grundlage eines Vertrauensvorschusses, durch das Überzeugen und Gewinnen von Mehrheiten, dass dem Wahlbeamten durch den (qualifizierten) Wahlvorgang selbst bereits seine Akzeptanz und damit die für künftige Entscheidungen notwendige Unterstützung des Wahlgremiums signalisiert wird ( vgl. auch: BVerfG Beschluss vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 -, BVerfGE 7, 155; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 7 C 25.89 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 68; OVG LSA, a. a. O. ).
  • BVerwG, 23.09.1988 - 7 B 150.88

    Revisionsverfahren - Dispensierung - Begründungszwang bei Zurückweisung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2012 - 1 M 94/12
    Dementsprechend kann ein Bewerber nicht gegenüber dem Landtag mit Erfolg geltend machen, er müsse als "bester" Bewerber von diesem auch gewählt werden, wenn der Landtag dessen Wahl mehrheitlich ablehnt oder das erforderliche Quorum für seine Wahl nicht zustande kommt ( siehe: OVG LSA, a. a. O.; vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1988 - 7 B 150.88 -, BVerwGE 80, 228 ).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 25.89

    Verfassungsmäßigkeit von § 49 Abs. 2 Satz 1 der Hessischen Landkreisordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2012 - 1 M 94/12
    Ferner erfordert das Agieren auf der Grundlage eines Vertrauensvorschusses, durch das Überzeugen und Gewinnen von Mehrheiten, dass dem Wahlbeamten durch den (qualifizierten) Wahlvorgang selbst bereits seine Akzeptanz und damit die für künftige Entscheidungen notwendige Unterstützung des Wahlgremiums signalisiert wird ( vgl. auch: BVerfG Beschluss vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 -, BVerfGE 7, 155; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - 7 C 25.89 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 68; OVG LSA, a. a. O. ).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2012 - 1 M 94/12
    Soll-Vorschriften vermögen im Übrigen dem Entscheidungsträger - wie auch hier dem Landtag von Sachsen-Anhalt - durchaus die Entscheidungsmöglichkeit einzuräumen, ob ein Ausnahmefall vorliegt ( vgl. insoweit auch das von der Beschwerde angeführte Urteil des BVerwG vom 16. Dezember 2010 - 4 C 8.10 -, BVerwGE 138, 301 [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2012 - 1 M 71/12

    Wahl des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes kann

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2012 - 1 M 94/12
    Aus der weiteren Regelung dahin, dass ein Bewerber nur dann gewählt ist, wenn dieser die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der Abgeordneten erhält, folgt weiterhin, dass die vom Landtag zu treffende Personalentscheidung auf einen breiten parlamentarischen, d. h. erkennbar auch auf einen politischen Konsens gerichtet ist, der nicht den Maßgaben des Art. 33 Abs. 2 GG unterfällt ( siehe eingehend hierzu schon: OVG LSA, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 M 158/10 -, juris [m. w. N.]; zudem Beschluss vom 12. Juli 2012 - 1 M 71/12 - ).
  • VG Saarlouis, 02.04.2020 - 2 L 115/20

    Einstweiliger Rechtsschutz bei der Wahl des Direktors der Landesmedienanstalt

    So: OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 14.9.2012 - 1 M 94/12 - und vom 18.1.2011 - 1 M 158/10 -, jeweils juris.

    OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.9.2012 - 1 M 94/12 -, BVerwG, Urteil vom 19.6.1997 - 2 C 24.96 -, zum Richterwahlausschuss; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.3.2018 - 2 B 10272/18 - und VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 28.2.2018 - 5 L 1378/17.

    so auch: OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.9.2012 - 1 M 94/12, juris.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 1 M 103/12

    Oberverwaltungsgericht weist auch die letzte Beschwerde eines Mitbewerbers um das

    §§ 1 und 2 AG StUG LSA verlangen in Bezug auf die erforderliche Fachkunde jedenfalls nicht, dass ein Bewerber über wissenschaftliche oder dienstlich erlangte Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 14. September 2012 - 1 M 94/12 - ) oder Jurist sein muss.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2023 - 1 M 49/23

    Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz durch den Landtag;

    Mehr kann der Antragsteller selbst für den Fall, dass eine Ausschreibung vorzunehmen gewesen wäre, Art. 33 Abs. 2 GG vorliegend Anwendung fände und seine Bewerbung Berücksichtigung finden müsste, nicht verlangen (vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 1 M 158/10 -, Beschluss vom 14. September 2012- 1 M 94/12 - und Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 1 M 103/12 -, jeweils juris).
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