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   OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2008 - 1 MB 11/08   

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OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2008 - 1 MB 11/08 (https://dejure.org/2008,27388)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.07.2008 - 1 MB 11/08 (https://dejure.org/2008,27388)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 1 MB 11/08 (https://dejure.org/2008,27388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 2 B 24/08
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2008 - 1 MB 11/08
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2007 - 10 A 4372/05

    Unbestimmte Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2008 - 1 MB 11/08
    Generell ist für einen "Etikettenschwindel" kennzeichnend, dass eine zulässige Nutzung vorgeschoben wird, um eine in Wahrheit beabsichtigte unzulässige Nutzung zu verdecken (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 20.09.2007, 10 A 4572/05, BauR 2008, 81 m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 07.01.2000 - 2 Bs 344/99

    Zulässigkeit eines Beherbergungsbetriebes; Erlöschen einer Nutzungsgenehmigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2008 - 1 MB 11/08
    Die Bestimmung dessen, was (noch) als "klein" im Sinne des § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO einzustufen ist, hat anhand der Festsetzungen des Bebauungsplans und der Umstände des konkreten Einzelfalls zu erfolgen (OVG Hamburg, Beschl. v. 07.01.2000, 2 Bs 344/99, NordÖR 2000, 430/431 [Ls. 3]).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2008 - 1 MB 11/08
    Der Beigeladenen ist zunächst zuzustimmen, soweit sie "neue Tatsachen" als zulässigen Gegenstand der gerichtlichen Entscheidung im Beschwerdeverfahren bezeichnet (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.11.2004, 2 NB 430/03, NVwZ-RR 2005, 409 f.; Happ, in: Eyermann, VwGO, 2006, § 146 Rn. 29; Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 2007, § 146 Rn. 36).
  • BVerwG, 18.07.2007 - 2 B 45.07

    Bestehen eines Vorrangverhältnisses zwischen den Auslegungsmethoden bei der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2008 - 1 MB 11/08
    Die räumlich nahe Lage der beiden Gebäude zueinander, die Eigentumsverhältnisse, die aus den bisherigen Verfahren (VG 2 B 99/05, 2 B 55/06, 2 B 44/07 und 2 B 45/07 sowie OVG 1 MB 15/07, 1 MB 34/07 und 1 MB 35/07) hervorgegangenen Erkenntnisse und die Feststellungen zur Betriebsführung, gemeinsamen Telefon- und Fax-Erreichbarkeit, Internet-Vermarktung und zur Buchungsplattform für Appartementhaus und Hotel schließen eine einheitliche - "bodenrechtlich" relevante - Wirkung des Vorhabens der Beigeladenen und des von ihrem Bruder betriebenen Hotels "..." nicht nur nicht aus, sondern lassen diese als ausgesprochen naheliegend erscheinen.
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 1 ME 31/15

    Baugenehmigung; Beherbergungsbetrieb; formelle Illegalität; Hostel; klein;

    Die nähere Bestimmung kann daher nur anhand der konkreten Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes und der Umstände des jeweiligen Einzelfalls vorgenommen werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.1.2000 - 2 Bs 344/99 -, juris Rn. 7 = BauR 2000, 1840; OVG Schleswig, Beschl. v. 24.7.2008 - 1 MB 11/08 -, juris Rn. 28 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2023 - 8 A 10433/23

    Gebietsverträglichkeit eines Moscheeneubaus in besonderem Wohngebiet?

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse eine erheblich umfangreichere Nutzung als im Antrag angegeben ermöglichen (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 1 MB 11/08).
  • VG Neustadt, 14.01.2016 - 4 K 396/15

    Nachbarklage gegen "Aufenthaltsraum für Vereinsmitglieder" des Angelsportvereins

    Bei diesem ist das zur Genehmigung gestellte bzw. schon genehmigte Bauvorhaben nur vorgeschoben, um der eigentlich beabsichtigten - unzulässigen - Nutzung einen genehmigungsfähigen Anschein zu verleihen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 2011 - 2 A 38/10 -, NVwZ-RR 2012, 132; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 1 MB 11/08 -, juris) .

    In solch einem Fall ist ausnahmsweise ein "Durchgriff auf das wirklich Gewollte' anerkannt, weil die Bauaufsichtsbehörde sich dann nicht zu Lasten betroffener Nachbarn auf den formalen Standpunkt stellen darf, sie habe lediglich eine nach dem Gesetz zulässige Nutzung antragsgemäß genehmigt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 1 MB 11/08 -, juris und OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. November 1993 - 1 L 355/91 -, UPR 1994, 345) .

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2014 - 1 KN 3/14

    Normenkontrolle eines Änderungsbebauungsplans; Jahresfrist; Abstufung eines

    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller hiergegen hatte in erster und zweiter Instanz Erfolg (Beschl. s. Senats v. 24.07.2008, 1 MB 11/08).

    Bieten sie weniger als 12 Betten, entsprechen sie den "kleinen Beherbergungsbetrieben", die nach dem vor dem angegriffenen Änderungsbebauungsplan geltenden Ursprungs- Bebauungsplan Nr. 35 zulässig waren (vgl. dazu den Beschl. des Senats v. 26.07.2007, 1 MB 15/07, S. 5 d. Abdr., und Beschl. v. 24.07.2008,1 MB 11/08, S.7-8 d. Abdr.); im Übrigen gilt auch für diese Vorhaben § 15 BauNVO (vgl. Söfker, a.a.O., Rn. 220).

  • VG Neustadt, 08.09.2022 - 4 K 1122/21

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Vereinsheims für die Lingenfelder

    Beim sog. Etikettenschwindel ist das zur Genehmigung gestellte bzw. schon genehmigte Bauvorhaben nur vorgeschoben, um der eigentlich beabsichtigten - unzulässigen - Nutzung einen genehmigungsfähigen Anschein zu verleihen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 2011 - 2 A 38/10 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 1 MB 11/08 -, juris).

    In solch einem Fall ist ausnahmsweise ein "Durchgriff auf das wirklich Gewollte" anerkannt, weil die Bauaufsichtsbehörde sich dann nicht zu Lasten betroffener Nachbarn auf den formalen Standpunkt stellen darf, sie habe lediglich eine nach dem Gesetz zulässige Nutzung antragsgemäß genehmigt (zum Ganzen: VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 K 396/15.NW -, Rn. 51 - 52, juris mit Verweis auf OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 1 MB 11/08 -, juris und OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. November 1993 - 1 L 355/91 -, UPR 1994, 345).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.09.2017 - 1 MB 11/17

    Nachbarklage gegen den Umbau einer denkmalgeschützten Villa mit ehedem drei

    In diesem Fall ist ausnahmsweise ein "Durchgriff auf das wirklich Gewollte" anerkannt, weil die Bauaufsichtsbehörde sich in einem solchen Fall nicht zu Lasten betroffener Nachbarn auf den formalen Standpunkt stellen darf, sie habe lediglich eine nach dem Gesetz zulässige Nutzung antragsgemäß genehmigt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23.09.2015 - 2 B 909/15 -, juris [Rn. 16]; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 24.07.2008 - 1 MB 11/08 -, juris [Rn. 31]).
  • VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20

    "Lounge im Weinkontor" in Edenkoben darf wieder öffnen

    Dass dies auf die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung durchschlägt, weil es sich dabei von vornherein um einen Etikettenschwindel handelt (s. näher dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 2011 - 2 A 38/10 -, NVwZ-RR 2012, 132; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 1 MB 11/08 -, juris), ist aber nicht ersichtlich, denn die Beigeladene hat im Schriftsatz ihrer Verfahrensbevollmächtigten vom 11. August 2020 ausgeführt, es werde zunächst durch Markierung und Beschilderung versucht, diese Parkplatzproblematik in den Griff zu bekommen.
  • OVG Thüringen, 15.03.2023 - 1 KO 26/20

    Allgemeines Wohngebiet; Gebietsverträglichkeit eines Seniorenhotels mit betreutem

    Ein solcher liegt vor, wenn das zur Genehmigung gestellte Bauvorhaben nur vorgeschoben ist, um einem tatsächlich beabsichtigten - aber unzulässigen - Vorhaben einen genehmigungsfähigen Anschein zu verleihen (OVG Münster, Urteil vom 25. August 2011 - 2 A 38/10 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 1 MB 11/08 - beide zitiert nach juris).
  • VG Neustadt, 25.04.2023 - 4 K 493/22

    Keine Baugenehmigung zum Neubau einer Moschee in Germersheim

    In solch einem Fall ist ausnahmsweise ein " Durchgriff auf das wirklich Gewollte " anerkannt, weil die Bauaufsichtsbehörde sich dann nicht zu Lasten betroffener Nachbarn auf den formalen Standpunkt stellen darf, sie werde lediglich eine nach dem Gesetz zulässige Nutzung antragsgemäß genehmigen (zum Ganzen: VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 K 396/15.NW -, mit Verweis auf OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 1 MB 11/08 und OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. November 1993 - 1 L 355/91 -, UPR 1994, 345).
  • VG Cottbus, 20.09.2018 - 3 K 1273/16

    Vorbescheid für den Umbau und die Umnutzung eines ehemaligen Schlosserei-Gebäudes

    In diesem Fall ist ausnahmsweise ein "Durchgriff auf das wirklich Gewollte" anerkannt, weil die Bauaufsichtsbehörde sich in einem solchen Fall nicht - zu Lasten betroffener Nachbarn - auf den formalen Standpunkt stellen darf, sie habe lediglich eine nach dem Gesetz zulässige Nutzung antragsgemäß genehmigt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2015 - 2 B 909/15 -, juris Rn. 16; OVG, Urteil vom 25. August 2011 - 2 A 38/10 -, juris Rn. 49; OVG NRW, Beschluss vom 25. März 2009 - 7 A 975/08 -, juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 1 LA 123/13 -, juris Rn. 18; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Mai 2006 - 2 M 132/06 -, juris Rn. 4; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 1 MB 11/08 -, juris Rn. 31).
  • VG Neustadt, 08.05.2018 - 5 K 811/17

    Aufhebung einer Baugenehmigung wegen Unbestimmtheit; Anforderungen an die

  • VG Stade, 01.09.2011 - 2 A 1349/10

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Doppelgarage mit

  • VG Cottbus, 14.08.2017 - 3 K 349/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG Schleswig, 19.06.2017 - 2 B 23/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung

  • VG Trier, 20.09.2023 - 5 K 646/23
  • VG Würzburg, 05.09.2023 - W 4 K 22.1905

    Drittanfechtungsklage gegen Baugenehmigung zum Anbau einer Betriebsleiterwohnung,

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