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   OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07   

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OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07 (https://dejure.org/2007,19604)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.07.2007 - 1 MB 13/07 (https://dejure.org/2007,19604)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 1 MB 13/07 (https://dejure.org/2007,19604)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 1 B 4/07
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00

    Voraussetzungen einer erfolgreichen Beanstandung der Anordnung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
    Ein überwiegendes Interesse der Beigeladenen am Sofortvollzug ist dem Grunde nach zu bejahen, wenn der von der belasteten Antragstellerin eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird (OVG Schleswig, Beschl. v. 07.08.2000, 4 M 58/00, NordÖR 2000, 380).

    In Fällen einer privatnützigen Vollzugsanordnung im Interesse eines Beteiligten hat das Gericht vielmehr eine eigenständige Interessenabwägung vorzunehmen und ist befugt, den Sofortvollzug selbst aufrechtzuerhalten bzw. anzuordnen (OVG Schleswig, Beschl. v. 07.08.2000, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.03.1995 - 1 M 1/95

    Interessenabwägung; Nachbarstreitverfahren; Baugenehmigung; Suspensiveffekt;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
    Dies gilt insbesondere in einem Fall, in dem wie vorliegend der Sofortvollzug nicht im öffentlichen Interesse, sondern im überwiegenden Interesse eines (privaten) Beteiligten hier: der Beigeladenen und auf dessen Antrag besonders angeordnet wird (vgl. Beschl. des Senats v. 24.03.1995, 1 M 1/95, Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.1995 - 1 M 83/95

    Nachbarwiderspruch; Sofortvollzugsanordnung; Nachbarrechte; Schutzvorkehrung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
    Für beide Fällen voraussichtliche Erfolglosigkeit des Hauptsacherechtsschutzes bzw. offene Erfolgsaussichten - ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass eine Genehmigung auch teilweise für sofort vollziehbar erklärt werden kann, wenn bezüglich des betroffenen Teil keine Nachbarrechte verletzt werden oder wenn Schutzvorkehrungen zugunsten von Nachbarn möglich bleiben (vgl. Beschl. des Senats v. 05.12.1995, 1 M 83/95, Juris [Ls. 2]).
  • OVG Saarland, 08.07.1993 - 2 W 13/93

    Bauliche Anlage; Aufschüttung ; Abgrabung; Gebot der Rücksichtnahme;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
    Die aus einer summarischer Prüfung abgeleitete behördliche oder gerichtliche Erkenntnis, dass der Verwaltungsakt voraussichtlich (offensichtlich) rechtmäßig ist, begründet als solche kein besonderes Interesse am Sofortvollzug des angefochtenen Verwaltungsakts im vollen Umfang der darin getroffenen Regelung (VGH Mannheim, Beschl. v. 13.03.1997, 13 S 1132/96, ESVGH 47, 177 f.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 08.07.1993, 2 W 13/93, Juris; Kopp/Schenke, VwGO, 2005, § 80 Rn. 92).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
    Die aus einer summarischer Prüfung abgeleitete behördliche oder gerichtliche Erkenntnis, dass der Verwaltungsakt voraussichtlich (offensichtlich) rechtmäßig ist, begründet als solche kein besonderes Interesse am Sofortvollzug des angefochtenen Verwaltungsakts im vollen Umfang der darin getroffenen Regelung (VGH Mannheim, Beschl. v. 13.03.1997, 13 S 1132/96, ESVGH 47, 177 f.; OVG Saarlouis, Beschl. v. 08.07.1993, 2 W 13/93, Juris; Kopp/Schenke, VwGO, 2005, § 80 Rn. 92).
  • VG Halle, 25.04.2006 - 1 A 26/07

    Streit um die Wahl zum Rat der Stadt Eschershausen und der Samtgemeinde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
    Auch wenn mit dem Antragsgegner, der Beigeladenen und beiden folgend - dem Verwaltungsgericht davon ausgegangen wird, dass die gegen die Abbaugenehmigung vom 28. Januar 2003 erhobene Klage (VG 1 A 29/07) voraussichtlich keine Erfolgsaussichten haben wird, bedarf es gem. §§ 80 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 S. 1 VwGO zur Anordnung und der Begründung des Sofortvollzugs der angefochtenen Genehmigung besonderer Gründe, die den ausnahmsweise möglichen Wegfall der aufschiebenden Wirkung der Klage für die gesamte Abbaufläche rechtfertigen.
  • OVG Saarland, 01.03.1995 - 2 W 62/94

    Nachbarinteresse; Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit; Nutzung baulicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
    Sind die Erfolgsaussichten in der Hauptsache offen, ist ein überwiegendes Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit einer Genehmigung zum Kiesabbau anzuerkennen, wenn die von der Abbaumaßnahme ausgehenden Immissionen absehbar ganz wesentlich über das nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG Zumutbare hinausgehen und dem Nachbarn auch für eine Übergangszeit nicht zugemutet werden können (OVG Saarlouis, Beschl. v. 01.03.1995, 2 W 62/94, BRS 57 Nr. 228).
  • VG Neustadt, 27.02.2013 - 4 L 90/13

    Illegal aufgestellte Altkleidercontainer in Landau müssen sofort weichen

    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 240; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452; s. auch Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rn. 975).
  • VG Neustadt, 10.02.2010 - 4 L 81/10

    Hausverbot im Schwimmbad

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 240; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452; s. auch Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage 2008, Rdnr. 975).
  • VG Neustadt, 21.02.2014 - 4 L 115/14

    Marktbeschickerin muss Standplatz auf dem Wochenmarkt in Speyer vorerst nicht

    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 240; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452; s. auch Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rn. 975).
  • VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12

    Taubenhaltung mit mehr als 60 Brieftauben in reinem Wohngebiet unzulässig

    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 240; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452; s. auch Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rdnr. 975).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15

    Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen

    Das Verwaltungsgericht hat - zu Recht - darauf abgehoben, dass das Gericht in Fällen einer privatnützigen Vollzugsanordnung im Interesse eines Beteiligten eine eigenständige Interessenabwägung vorzunehmen habe und befugt sei, den Sofortvollzug selbst aufrechtzuerhalten bzw. anzuordnen (vgl. Beschl. des Senats v. 31.07.2007, 1 MB 13/07, NordÖR 2007, 452).
  • VG Neustadt, 30.10.2008 - 4 L 1225/08

    Kein Verkauf von alkoholischen Getränken für 1 € in Diskotheken

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 93 und InfAuslR 2007, 275; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452).
  • VG Neustadt, 21.12.2012 - 4 L 1021/12

    Seitensprungagentur zu Recht untersagt

    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 240; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452; s. auch Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rn. 975).
  • VG Neustadt, 18.04.2012 - 4 L 282/12

    Gefälschte Markenware in Tschechien zum Flohmarktverkauf in Deutschland

    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 240; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452; s. auch Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rdnr. 975).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2017 - 1 MB 1/16

    Sofortvollzug einer Auflage zur Havariesicherheit bei einer Windkraftanlage

    Die Frage einer - in Fällen einer "privatnützigen" Vollzugsanordnung ebenfalls möglichen (vgl. Beschl. des Senats vom 31.07.2007, 1 MB 13/07, NordÖR 2007, 452 ff.) - Aufrechterhaltung des Sofortvollzugs durch das Gericht stellt sich damit vorliegend nicht.
  • VG Neustadt, 29.09.2008 - 4 L 1083/08

    Verbindung einer Gaststättenerlaubnis mit einer gaststättenrechtlichen Auflage

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 93 und InfAuslR 2007, 275; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452).
  • VG Neustadt, 14.09.2015 - 3 L 783/15

    Fahrerlaubnisrecht: Erkenntniswert von anonymen Hinweisen Dritter; Anforderungen

  • VG Neustadt, 08.08.2014 - 3 L 636/14

    Mit 1,73 Promille auf dem Fahrrad unterwegs - Fahrerlaubnisentzug und

  • VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10

    Hausverbot für Räume der ARGE; Rechtscharakter und Rechtsweg;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - L 7 KA 142/09

    Anerkennung als Belegarzt; Belegarztvertrag; notwendige Beiladung

  • VG Neustadt, 09.06.2010 - 4 L 512/10

    Widerruf einer Sachverständigenbestellung wegen Straftaten

  • VG Neustadt, 15.03.2012 - 4 L 195/12

    Straßenrecht: Anbieten von Waren im öffentlichen Verkehrsraum

  • VG Neustadt, 09.03.2009 - 4 L 100/09

    Gaststättenrecht; Verwaltungsprozessrecht

  • VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13

    Bauarbeiten an Entwässerungsanlage an ehemaligem Sparkassengebäude in Neustadt zu

  • VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11

    Hausverbot im Gerichtsgebäude

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 1 MB 39/14

    Schutz von Wohnnutzung im Außenbereich vor Lärmimmissionen durch

  • VG Neustadt, 06.05.2013 - 4 L 318/13

    Abfallrecht-Anzeige einer gewerblichen Sammlung

  • VG Neustadt, 11.03.2010 - 4 L 224/10

    Gaststättenerlaubnis; Widerruf wegen Änderung der Betriebsart;

  • VG Neustadt, 05.11.2013 - 4 L 854/13

    Zur Bestimmtheit eines Abfallgebührenbescheides einer Gemeinde - Abfälle im

  • VG Neustadt, 15.01.2013 - 4 L 1076/12

    Insolvenzverfahren; Gewerberecht; freigegebene Tätigkeit

  • VG Neustadt, 11.06.2015 - 4 L 411/15

    Untersagung der Teilnahme eines Arztes am Betäubungsmittelverkehr

  • VG Neustadt, 22.02.2018 - 4 L 135/18

    Abwasser, Abwasserkanal, Abwasserleitung, Alternative, Anordnung, Aufwand,

  • VG Berlin, 25.03.2019 - 1 L 10.19

    Anforderungen an ein öffentlich- rechtliches Hausverbot; Hausverbot gegen einen

  • VG Neustadt, 25.06.2013 - 4 L 410/13

    Eilanträge privater Entsorgungsbetriebe gegen Untersagung gewerblicher

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