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   OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 MB 5/16   

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OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 MB 5/16 (https://dejure.org/2016,44507)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.08.2016 - 1 MB 5/16 (https://dejure.org/2016,44507)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. August 2016 - 1 MB 5/16 (https://dejure.org/2016,44507)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung von acht Windkraftanlagen (hier: "Bürgerwindpark Füchtweg"); Auswirkungen des Lärms eines Windparks hinsichtlich Drittschutzes

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Windfarmbegriff; kumulierende Vorhaben nach UVPG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung von acht Windkraftanlagen (hier: "Bürgerwindpark Füchtweg"); Auswirkungen des Lärms eines Windparks hinsichtlich Drittschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 4 C 4.14

    Genehmigung für eine Windfarm

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 MB 5/16
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.06.2015 - 4 C 4.14 - BVerwGE 152, 219 f., Rn. 16 f. [= NVwZ 2015, 1458]), der der Senat folgt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hängt die Kumulation von umweltrelevanten Auswirkungen nicht von optisch wahrnehmbaren Kriterien ab; es genügt nicht, dass die Anlagen "beziehungslos und gleichsam zufällig nebeneinander liegen" (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.06.2015, a.a.O., bei Juris Rn. 24-25).

  • VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15

    Oberverwaltungsgericht weist Klage gegen Ausbau der B 404 zur A 21 im Abschnitt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 MB 5/16
    2.2.4.2 Unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht schon dann geboten, wenn sich artenschutzrechtliche Konflikte nicht vermeiden lassen (vgl. VGH Kassel, Beschl. vom 03.11.2015, 9 B 1051/15, u.a., BauR 2016, 486).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2012 - 1 KS 4/11

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 MB 5/16
    Die "Schallprognose" (a.a.O., S. 10) hat alle Immissionsorte im Außenbereich (IO 1 - IO 16) hinsichtlich ihrer Schutzbedürftigkeit zutreffend wie ein Dorfgebiet (MD; Nr. 6.1 c TA Lärm) eingestuft; das entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 19.01.2012, 1 KS 4/11, NordÖR 2012, 546).
  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 MB 5/16
    Dementsprechend unterliegt die prognostische Beurteilung einer Plausibilitätskontrolle, bei der die von der Behörde für ihr Prüfergebnis gegebene Begründung zugrunde zu legen ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.06.2014, 9 A 1.13, BVerwGE 150, 92 ff. [bei Juris Rn. 26 m.w.N.]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 MB 5/16
    Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Hinweis darauf, dass von dem von Windenergieanlagen verursachten Infraschallanteil, der unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs liegt, eine Gesundheitsgefahr oder eine erhebliche Belästigung ausgeht (Beschl. des Senats v. 31.07.2015, 1 MB 14/15, ZNER 2015, 613 [bei Juris Rn. 30 m. w. N.]).
  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Großkraftwerk, steinkohlebefeuertes; Änderungsvorhaben; Genehmigung,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 MB 5/16
    Auch die durchgeführte Vorprüfung weist - wie ausgeführt - keine Mängel i. S. d. § 3a Satz 4 UVPG auf, so dass auch insoweit kein Bedarf für deren - unter bestimmten Voraussetzungen mögliche (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.08.2008, 4 C 11.07, BVerwGE 131, 352 ff.) - Nachholung besteht.
  • BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 36.11

    Der Vorhabenbegriff im UVPG; Umweltverträglichkeit einer Asphaltmischanlage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 MB 5/16
    Grund dieser Regelung ist, dass eine im genannten Umfang unterhalb der Richtwerte liegender Immissionsbeitrag für die Gesamtbelastung an den relevanten Immissionsorten irrelevant ist, weil dieser kausal zu schädlichen Umwelteinwirkungen nichts beiträgt und nicht mehr wahrnehmbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.2013, 7 C 36.11, BVerwGE 148, 155 [bei Juris Rn. 46]; Jarass, a.a.O., § 5 BImSchG Rn. 17 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 3 S 2225/15

    Begriff der Windfarm

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 MB 5/16
    Der Nachvollziehbarkeit im genannten Sinne stünden schwerwiegende, auf das Ergebnis durchschlagende Ermittlungsfehler der Vorprüfung oder Erwägungen entgegen, die außerhalb des Rahmens zulässiger Einschätzungen liegen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 23.02.2016, 3 S 2225/15, BauR 2016, 1148).
  • EuGH, 10.06.2004 - C-87/02
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 MB 5/16
    Die Vorprüfung ist gemäß § 3c Satz 6 UVPG auch dokumentiert worden (s. "Screening" des Planungsbüros Mordhorst; Teil 9 der Beiakte E), so dass kontrolliert werden kann, ob eine angemessene, den Vorgaben des Gesetzes und der UVP-Richtlinie 2014/52/EU (Amtsbl. EU Nr. L 124/1 v. 25.04.2014) entsprechende Vorprüfung stattgefunden hat (vgl. EuGH, Urt. v. 10.06.2004, C-87/02, Slg 2004, I-5975 ff.).
  • VG Schleswig, 26.01.2017 - 6 A 192/15

    Wann sind Windenergieanlagen UVP-pflichtig?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 MB 5/16
    Der Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage (VG 6 A 192/15) gegen die Genehmigungsbescheide vom 13.05.2015 (Az. LLUR 7713/7724-G10/2014/163 bis 170) nebst Widerspruchsbescheid vom 04.11.2015 wird abgelehnt.
  • VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 B 05.3387

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2014 - 1 MB 5/13

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Verwaltungsprozess; Aarhus-Übereinkommens; keine unmittelbare Wirkung im

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 8 B 10254/13

    Windenergieanlage; Umweltverträglichkeitsprüfung; Lärmimmissionen; besonderes

  • BVerwG, 08.05.2007 - 4 B 11.07

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Anforderung an die grundsätzliche Bedeutung bei Übergangsregelungen; maßgeblicher

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 B 37.12

    Kommission / Italien

  • VG Schleswig, 26.01.2017 - 6 A 192/15

    Genehmigung für Windenergieanlage

    Das OVG Schleswig hat mit Beschluss vom 31.08.2016 (1 MB 5/16) den Beschluss der Kammer geändert und den Antrag der Klägerin abgelehnt.

    Der Gesetzgeber hat mit § 4 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 UmwRG eine Fehlerfolgenregelung normiert, nach der die in § 4 Abs. 1 UmwRG genannten Verfahrensfehler dazu führen können, dass ein klagebefugter Beteiligter unabhängig von der Verletzung subjektiver Rechte mit seiner Klage Erfolg haben kann (BVerwG, Urteil vom 20.12.2011, Az.: 9 A 30.10, juris Rn. 21; Urteil vom 17.12.2013, Az.: 4 A 1/13, juris Rn. 41; Urteil vom 18.12.2014, Az.: 4 C 36/13, juris Rn. 34; BVerwG, Urteil vom 22.10.2015, Az.: 7 C 15/13, juris Rn. 23; OVG Schleswig, Urteil vom 31.08.2016, Az.: 1 MB 5/16).

    Die vorzunehmende Prüfung hat sich an den konkreten Gegebenheiten und Auswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG zu orientieren (OVG Münster, Urteil vom 25.02.2015, Az.: 8 A 959/10, juris Rn. 102; OVG Schleswig, Beschluss vom 31.08.2016, Az.: 1 MB 5/16, juris Rn. 30).

    Dies ergibt sich aus Nr. 1.3.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des UVPG (GMBl. 1995, 671), die für die Bewertung der Umweltauswirkungen eines Vorhabens auf die "gesetzlichen Umweltanforderungen (für den Genehmigungsanspruch)" verweist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 31.08.2016, Az.: 1 MB 5/16, juris Rn. 35 ff.).

    Hintergrund dessen ist, dass ein solcher Immissionsbeitrag nicht kausal oder wahrnehmbar ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 30.8.2016, Az.: 1 MB 5/16, juris Rn. 40; Jarass, BImSchG, 11. Auflage 2015, § 5 Rn. 17).

    In Hinblick auf andere Schutzgüter hält die Kammer nicht an ihrer Auffassung aus dem Eilverfahren fest, sondern schließt sich im Ergebnis vollumfänglich den Ausführungen des OVG Schleswig in dem Verfahren 1 MB 5/16 (Beschluss vom 31.8.2016, juris Rn. 44-57) an.

    Die vom Beklagten durchgeführte allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls entspricht den von § 3c Satz 1 UVPG gemachten Vorgaben, orientiert sich an den der Anlage 2 zum UVPG genannten Kriterien und weist keine offensichtlichen Einschätzungsfehler auf (vgl. so schon OVG Schleswig, Beschluss vom 31.8.2016, Az.: 1 MB 5/16, juris 59 ff.).

  • OLG Schleswig, 04.12.2019 - 9 U 152/18

    Untersagung des Betriebs einer Windenergieanlage wegen Lärmbeeinträchtigung:

    Diese Rechtsprechung geht davon aus, dass tieffrequenter Schall durch Windenergieanlagen in den Abständen, die für den Lärmschutz im hörbaren Bereich notwendig sind, unterhalb der menschlichen Hör- und Wahrnehmungsschwelle liegt und eine Gesundheitsgefahr oder erhebliche Belästigung nicht gegeben ist (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 22 CS 15.686, juris Rn. 23 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 S 2225/15, juris Rn. 71 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 8 B 866/15, juris Rn. 32; OVG Schleswig, Beschluss vom 31. August 2016 - 1 MB 5/16, juris Rn. 43; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 12 ME 85/16, juris Rn. 22; OVG Münster, Beschluss vom 21. November 2017 - 8 B 935/17, juris Rn. 37 ff.).

    Das OVG Schleswig entscheidet in gefestigter Rechtsprechung, dass ab einem Abstand von 250 m zu einer Windenergieanlage in der Regel durch Infraschall keine erheblichen Belästigungen mehr zu erwarten sind und dass bei Abständen von mehr als 500 m durch die Windenergieanlage regelmäßig nur ein Bruchteil des in der Umgebung messbaren Infraschalls erzeugt wird; wissenschaftlich gesicherte Hinweise darauf, dass von dem von Windenergieanlagen verursachten Infraschallanteil, der unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs liegt, eine Gesundheitsgefahr oder eine erhebliche Belästigung ausgeht, gibt es danach nicht (vgl. nur OVG Schleswig, Beschluss vom 31. August 2016 - 1 MB 5/16, juris Rn. 43).

    Allerdings verweist etwa der LUBW-Bericht vom Februar 2016 ausdrücklich darauf, dass die dort ermittelten Messergebnisse im Einklang mit denen ähnlicher Untersuchungen auf nationaler und internationaler Ebene stünden (Bericht Seite 57), betont aber zugleich, dass es derzeit keine wissenschaftlich abgesicherten Belege für nachteilige Wirkungen in dem in den jeweiligen Abständen gemessenen Bereich (vgl. Bericht Seite 10 f.) des für den Infraschall und Teile des tieffrequenten Frequenzbereichs einschlägigen Bewertungspegels dB (G) gebe (Bericht Seite 12 vgl. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 31. August 2016 - 1 MB 5/16, juris Rn. 43).

  • OLG Schleswig, 10.11.2021 - 9 U 15/20

    Ansprüche eines Grundstückseigentümers gegen den Betreiber einer

    (d) Soweit der Kläger geltend macht, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall zu besorgen stünden, geht die gegenwärtige oberverwaltungsgerichtliche Praxis zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen davon aus, dass tieffrequenter Schall durch Windenergieanlagen in den Abständen, die für den Lärmschutz im hörbaren Bereich notwendig sind, unterhalb der menschlichen Hör- und Wahrnehmungsschwelle liegt und eine Gesundheitsgefahr oder erhebliche Belästigung nicht gegeben ist (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 22 CS 15.686, juris Rn. 23 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 S 2225/15, juris Rn. 71 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 8 B 866/15, juris Rn. 32; OVG Schleswig, Beschluss vom 31. August 2016 - 1 MB 5/16, juris Rn. 43; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 12 ME 85/16, juris Rn. 22; OVG Münster, Beschluss vom 21. November 2017 - 8 B 935/17, juris Rn. 37 ff.).

    Das OVG Schleswig entscheidet in gefestigter Rechtsprechung, dass ab einem Abstand von 250 m zu einer Windenergieanlage in der Regel durch Infraschall keine erheblichen Belästigungen mehr zu erwarten sind und dass bei Abständen von mehr als 500 m durch die Windenergieanlage regelmäßig nur ein Bruchteil des in der Umgebung messbaren Infraschalls erzeugt wird; wissenschaftlich gesicherte Hinweise darauf, dass von dem von Windenergieanlagen verursachten Infraschallanteil, der unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs liegt, eine Gesundheitsgefahr oder eine erhebliche Belästigung ausgeht, gibt es danach nicht (vgl. nur OVG Schleswig, Beschluss vom 31. August 2016 - 1 MB 5/16, juris Rn. 43).

    Allerdings verweist etwa der LUBW-Bericht vom Februar 2016 ausdrücklich darauf, dass die dort ermittelten Messergebnisse im Einklang mit denen ähnlicher Untersuchungen auf nationaler und internationaler Ebene stünden, betont aber zugleich, dass es derzeit keine wissenschaftlich abgesicherten Belege für nachteilige Wirkungen in dem in den jeweiligen Abständen gemessenen Bereich des für den Infraschall und Teile des tieffrequenten Frequenzbereichs einschlägigen Bewertungspegels dB (G) gebe (vgl. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 31. August 2016 - 1 MB 5/16, juris Rn. 43).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2017 - 8 B 1233/16

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    vgl. dazu Bay. VGH, Beschluss vom 25. August 2016 - 22 ZB 15.1334 -, juris Rn. 55; vgl. auch OVG Schl.-H., Beschluss vom 31. August 2016 - 1 MB 5/16 -, ZNER 2016, 429 = juris Rn. 43.
  • VG Koblenz, 23.11.2017 - 4 K 10/17

    Änderungsgenehmigung für den Nachtbetrieb des Windparks in Kratzenburg ist

    Damit kann auch die zitierte Rechtsprechung des OVG Schleswig-Holstein (Beschluss vom 31. August - 1 MB 5/16 -, juris) nicht herangezogen werden.
  • VG Aachen, 12.07.2017 - 6 L 252/17

    Immissionsschutzrecht; Umweltverband; Windenergieanlage; Wald; Windfarm;

    vgl.              Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 31. August 2016    - 1 MB 5/16 -, juris Rn. 45 f.
  • VG Schleswig, 03.04.2020 - 6 B 52/19

    Immissionsschutzrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Aus § 4 Abs. 3 Satz 1 und § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a UmwRG folgt, dass ein Antragsteller, der - wie hier schon allein wegen der gerügten Beeinträchtigung durch Schattenwurf und Lärm, die unter Berücksichtigung der im Verwaltungsverfahren vorgelegten Gutachten jedenfalls nicht offensichtlich und nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen werden kann, als Individualantragsteller antragsbefugt ist - mit seinem Eilantrag unabhängig von den sonst geltenden einschränkenden Maßgaben (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO) bei einer zu Unrecht nicht erfolgten UVP Erfolg haben kann (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 31.08.2016 - 1 MB 5/16 -, NordÖR 2017, 58 ff. m.w.N.).

    Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Hinweis darauf, dass bei solchen Abständen von dem von Windenergieanlagen verursachten Infraschall eine Gesundheitsgefahr oder eine erhebliche Belästigung ausgeht (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 31.08.2016, - 1 MB 5/16 -, NordÖR 2017, 58 ff.).

  • VG Schleswig, 03.04.2020 - 6 B 51/19

    Immissionsschutzrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Aus § 4 Abs. 3 Satz 1 und § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a UmwRG folgt, dass ein Antragsteller, der - wie hier schon allein wegen der gerügten Beeinträchtigung durch Schattenwurf und Lärm, die unter Berücksichtigung der im Verwaltungsverfahren vorgelegten Gutachten jedenfalls nicht offensichtlich und nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen werden kann, als Individualantragsteller antragsbefugt ist - mit seinem Eilantrag unabhängig von den sonst geltenden einschränkenden Maßgaben (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO) bei einer zu Unrecht nicht erfolgten UVP Erfolg haben kann (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 31.08.2016 - 1 MB 5/16 -, NordÖR 2017, 58 ff. m.w.N.).

    Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Hinweis darauf, dass bei solchen Abständen von dem von Windenergieanlagen verursachten Infraschall eine Gesundheitsgefahr oder eine erhebliche Belästigung ausgeht (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 31.08.2016, - 1 MB 5/16 -, NordÖR 2017, 58 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2020 - 5 LA 2/19

    Immissionsschutzrecht: Eingeschränkter gerichtlicher Prüfungsmaßstab hinsichtlich

    Der Nachvollziehbarkeit im vorgenannten Sinne stehen nur schwerwiegende, auf das Ergebnis durchschlagende Ermittlungsfehler der Vorprüfung oder Erwägungen entgegen, die außerhalb des Rahmens zulässiger Einschätzungen liegen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 31. August 2016 - 1 MB 5/16 -, juris, Rn. 61 mwN).
  • VG Hamburg, 24.08.2018 - 7 E 1842/18

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

    Vorliegend kann dies im Ergebnis dahinstehen, da der Antrag, wie im Folgenden dargelegt, auch im Hinblick auf die geltend gemachten Rügen gegen die Ordnungsmäßigkeit der durchgeführten Umweltverträglichkeitsvorprüfung, die im Rahmen eines zulässigen Rechtsbehelfs zu prüfen wären (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.6.2017, 1 Bs 14/17, juris Rn. 15; OVG Schleswig, Beschl. v. 31.8.2016, 1 MB 5/16, juris Rn. 16 jeweils m.w.N.), jedenfalls unbegründet ist.
  • VG Schleswig, 22.09.2016 - 6 A 146/15
  • VG Schleswig, 13.01.2021 - 1 B 161/20

    Eilrechtsschutz eines Nachbarn gegen eine Erstaufforstungsgenehmigung; Anordnung

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2020 - 4 K 1791/18
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2023 - 5 LA 21/21

    Immissionsschutzrecht - eingeschränkte gerichtliche Kontrolle der UVP-Vorprüfung

  • VG Würzburg, 08.08.2017 - W 4 K 14.1310

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von zehn

  • VG Schleswig, 24.11.2021 - 6 B 8/21

    Immissionsschutzrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

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