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   OVG Niedersachsen, 06.05.2011 - 1 ME 14/11   

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https://dejure.org/2011,6122
OVG Niedersachsen, 06.05.2011 - 1 ME 14/11 (https://dejure.org/2011,6122)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.05.2011 - 1 ME 14/11 (https://dejure.org/2011,6122)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Mai 2011 - 1 ME 14/11 (https://dejure.org/2011,6122)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Die Androhung der Vollstreckung einer Beseitungsverfügung muss nicht gegenüber allen Eigentümern eines Grundstücks erfolgen; Erfordernis einer Bekanntgabe der Androhung der Vollstreckung einer Beseitungsverfügung gegenüber allen Eigentümern eines Grundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Androhung der Vollstreckung einer Beseitungsverfügung muss nicht gegenüber allen Eigentümern eines Grundstücks erfolgen; Erfordernis einer Bekanntgabe der Androhung der Vollstreckung einer Beseitungsverfügung gegenüber allen Eigentümern eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Durchsetzung bestandskräftiger Beseitigungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestandskräftige Beseitigungsverfügung und der Grundstückskäufer

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Durchsetzung bestandskräftiger Beseitigungsverfügung gegen Rechtsnachfolger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2228
  • NZM 2012, 358
  • DVBl 2011, 915
  • BauR 2011, 1374
  • BauR 2011, 1487
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.09.1965 - IV B 214.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Jagdhütte bzw. Wochenendhaus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.05.2011 - 1 ME 14/11
    Der Behörde ist es wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sogar verwehrt, dem Eigentümer verbindlich vorzugeben, in welcher Weise er ein Bauwerk verändern soll, das in seiner Gesamtheit so nicht genehmigungsfähig ist (Große-Suchsdorf aaO, § 89 Rn. 46; BVerwG Beschl. v. 4.3.1991 - 4 B 22/91 - zitiert nach juris, unter Hinweis auf B. v. 29.9.1965 - IV B 214.65 -, DÖV 1966, 249 = Bay VBl. 1966, 58).
  • BVerwG, 04.03.1991 - 4 B 22.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.05.2011 - 1 ME 14/11
    Der Behörde ist es wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sogar verwehrt, dem Eigentümer verbindlich vorzugeben, in welcher Weise er ein Bauwerk verändern soll, das in seiner Gesamtheit so nicht genehmigungsfähig ist (Große-Suchsdorf aaO, § 89 Rn. 46; BVerwG Beschl. v. 4.3.1991 - 4 B 22/91 - zitiert nach juris, unter Hinweis auf B. v. 29.9.1965 - IV B 214.65 -, DÖV 1966, 249 = Bay VBl. 1966, 58).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2014 - 1 ME 84/14

    Bauherr; Beseitigungsanordnung; Beseitigungsverfügung; Besitzer;

    Erst die Anwendung von Zwangsmitteln gegen den neuen Eigentümer macht eine Überleitungsverfügung erforderlich (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 6.5.2011 - 1 ME 14/11 -, juris Rn. 10 = NJW 2011, 2228 = BRS 78 Nr. 202).

    Dies impliziert, dass die Verfügung zugleich gegenüber dem bisherigen Adressaten - soweit dieser anders als etwa im Todes- und Erbfall als Rechtssubjekt noch vorhanden ist - fort gilt, mithin der Rechtsnachfolger als weiterer Verpflichteter neben den bisherigen Verpflichteten tritt und der Behörde ein Wahlrecht zukommt, wen sie nunmehr in Anspruch nehmen möchte (vgl. aber zur Notwendigkeit einer Überleitungsverfügung vor der Anwendung von Zwangsmitteln gegenüber dem Rechtsnachfolger Senat, Beschl. v. 6.5.2011 - 1 ME 14/11 -, juris Rn. 10 = NJW 2011, 2228 = BRS 78 Nr. 202; dazu auch Mann, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 9. Aufl. 2013, § 79 Rn. 97).

    Nur die Anwendung von Zwangsmitteln unmittelbar gegenüber Frau B. wäre vom vorherigen Erlass einer Überleitungsverfügung abhängig (vgl. Senat, Beschl. v. 6.5.2011, a. a O.).

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09

    Ermessensüberprüfung in Fällen eines später für unwirksam erklärten

    Entgegen der Ansicht der Kläger beschränkt sich diese Rechtsprechung auch nicht auf Fälle, in welchen die bauliche Anlage in ihrer Gesamtheit rechtswidrig ist (vgl. Senatsbeschl. v. 6.5.2011 - 1 ME 14/11 -, NJW 2011, 2228).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2022 - 1 ME 106/22

    Bauaufsichtliche Verfügung; Duldungsverfügung; Gemeinschaft der

    Ein solches Hindernis liegt u. a. dann vor, wenn der Vollstreckungsschuldner einer ihm obliegenden Pflicht nicht nachkommen kann, ohne in die Rechte Dritter (Miteigentümer oder sonstige Nebenberechtigte) einzugreifen; in diesem Fall muss mindestens zeitgleich mit dem Beginn von Vollstreckungsmaßnahmen eine Duldungsverfügung gegenüber dem Dritten ergehen (vgl. Senatsbeschl. v. 24.5.1994 - 1 M 1066/94 -, NJW 1994, 3309 = BRS 56 Nr. 214 = juris Rn. 3 ff.; v. 6.5.2011 - 1 ME 14/11 -, NJW 2011, 2228 = BRS 78 Nr. 202 = juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2023 - 1 ME 6/23

    Alleiniger Geschäftsführer; bauaufsichtliche Verfügung; Beseitigungsanordnung;

    Grundsätzlich liegt - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - ein Vollstreckungshindernis vor, wenn der Vollstreckungsschuldner einer ihm obliegenden Pflicht nicht nachkommen kann, ohne in die Rechte Dritter einzugreifen; in diesem Fall muss mindestens zeitgleich mit dem Beginn von Vollstreckungsmaßnahmen eine Duldungsverfügung gegenüber dem Dritten ergehen (Senatsbeschl. v. 24.5.1994 - 1 M 1066/94 -, BRS 56 Nr. 214 = NJW 1994, 3309 = juris Rn. 3 ff.; v. 6.5.2011 - 1 ME 14/11 -, BRS 78 Nr. 202 = NJW 2011, 2228 = juris Rn. 10; v. 16.11.2022 - 1 ME 106/22 -, BauR 2023, 194 = juris Rn. 8).

    Zweck einer Duldungsverfügung ist es, einen am Grundstück berechtigten Dritten, der nicht der Adressat der bauaufsichtlichen Verfügung ist, von der zu vollstreckenden Verfügung in Kenntnis zu setzten und zugleich Vollstreckungshindernisse, die sich durch dessen Weigerung, die Vollstreckung hinzunehmen, ergeben könnten, rechtzeitig zu beseitigen (Senatsbeschl. v. 6.5.2011- 1 ME 14/11 -, BRS 78 Nr. 202 = NJW 2011, 2228 = juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2013 - 2 L 95/12

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Es bedarf keiner Vertiefung, ob der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der auch bei einem Antrag des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten zu beachten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.06.1996 - 4 C 15.95 -, BauR 1996, 841 [844], RdNr. 32 in Juris), einer Anordnung zur vollständigen Beseitigung eines ohne die erforderliche Baugenehmigung errichteten Gebäudes entgegensteht, wenn es in rechtlich einwandfreier Weise umgestaltet werden kann (ablehnend: OVG NW, Beschl. v. 18.03.1997 - 10 A 853/93 - BRS 59 Nr. 209, RdNr. 10 in Juris; NdsOVG, Beschl. v. 06.05.2011 - 1 ME 14/11 -, NJW 2011, 2228 [2229], RdNr. 13 in Juris, m.w.N.).
  • VG Neustadt, 02.12.2015 - 3 K 880/15

    Vollstreckung nach 43 Jahren - Ehemann muss trotz Grundstücksübertragung an

    Diese Beseitigungsverfügungen entfalteten nach Eigentumsübergang auf den Kläger im Wege der Zwangsversteigerung im Jahre 2005 diesem gegenüber unmittelbar kraft Gesetzes gemäß § 81 Satz 3 LBauO als Rechtsnachfolgendem Wirkung (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 1 ME 14/11 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2023 - 1 LA 118/22

    Gebäudegleiche Wirkung; Geländeoberfläche; Grenzabstand; Grenzgarage;

    Er hat deshalb entsprechende Vorschläge als Austauschmittel anzubieten (Senatsbeschl. v. 6.5.2011 -1 ME 14/11 -, BauR 2011, 1487 = BRS 78 Nr. 202 = juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 07.10.2020 - 4 B 331/20

    Abrissverfügung; komplette Beseitigung baulichen Anlagen, selbst wenn eine

    Er hat deshalb entsprechende Vorschläge als Austauschmittel anzubieten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 06.05.2011 - 1 ME 14/11 -, NJW 2011, 2228, beck-online), was er auch noch im Widerspruchsverfahren machen kann.
  • VG Hannover, 23.11.2021 - 12 B 4000/21

    Aliud; Formelle Illegalität; Legalisierungsbemühungen; Nutzung

    Zum einen obliegt es nicht dem Antragsgegner, zu prüfen, ob dem rechtswidrigen Zustand durch bauliche Änderungen abgeholfen werden kann, vielmehr muss der Betroffene entsprechende Vorschläge machen (BVerwG, Beschluss vom 12.6.1973 - IV B 58.72 -, juris, Rn. 5, Nds. OVG, Beschluss vom 6.5.2011 - 1 ME 14/11 -, juris, Rn. 13).
  • VG Magdeburg, 29.08.2022 - 4 B 112/22

    Bauaufsichtliche Verfügung und Störerauswahl

    Er hat deshalb entsprechende Vorschläge als Austauschmittel anzubieten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 06.05.2011 - 1 ME 14/11 -, juris).
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