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   OVG Niedersachsen, 30.03.2010 - 1 ME 54/10   

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https://dejure.org/2010,6200
OVG Niedersachsen, 30.03.2010 - 1 ME 54/10 (https://dejure.org/2010,6200)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.03.2010 - 1 ME 54/10 (https://dejure.org/2010,6200)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. März 2010 - 1 ME 54/10 (https://dejure.org/2010,6200)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Nutzungsverbot gegen Spielhalle

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69 Abs. 4 Nr. 1 NBauO; § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO
    Vorliegen einer genehmigungsbedürftigen Baumaßnahme bei Aufstellen von Geldspielgeräten in einem als Stehausschank genehmigten kleinen Ladenlokal

  • Deutsches Notarinstitut

    NBauO §§ 69 Abs. 4 Nr. 1, 89
    Vorliegen einer genehmigungsbedürftigen Baumaßnahme bei Aufstellen von Spielautomaten innerhalb eines Ladenlokals

  • vdai.de PDF

    Aufstellen von drei Geldspielgeräten in einem als Stehausschank genehmigten kleinen Ladenlokal, das in unmittelbarer Nachbarschaft genehmigter und betriebener Spielhallen liegt und mit diesen einen gemeinsamen Eingang hat, als genehmigungsbedürftige Baumaßnahme.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einarmiger Bandit im Stehausschank

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen einer genehmigungsbedürftigen Baumaßnahme bei Aufstellen von Geldspielgeräten in einem als Stehausschank genehmigten kleinen Ladenlokal

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Nutzungsänderung eines Lokals bei Aufstellung von Spielautomaten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Aufstellung von Spielautomaten kann zu Nutzungsänderung eines Lokals führen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 634
  • DVBl 2010, 666
  • DÖV 2010, 570
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Freiburg, 08.11.2012 - 4 K 912/12

    Nutzungsuntersagung wegen Fehlens der Baugenehmigung - Bestandsschutz bezieht

    33 a) Die erkennende Kammer versteht § 65 Satz 2 LBO - entgegen der ständigen Rechtsprechung der Baurechtssenate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. nur Beschluss vom 22.01.1996 - 8 S 2964/95 -, VBlBW 1996, 300; Urteil vom 12.09.1984 - 3 S 1607/84 -, BauR 1985, 537; Urteil vom 22.09.1989 - 5 S 3086/88 -, BWVPr 1990, 113; zustimmend Dürr, VBlBW 1989, 361 ) - dahingehend, dass ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Sinne von § 65 Satz 2 LBO, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigen kann, bereits im Fehlen der nach §§ 49 ff. LBO erforderlichen Baugenehmigung besteht (so zur textgleichen Vorschrift des § 80 Satz 2 SächsBauO: Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.05.2011 - 1 B 30/11 -, juris RdNr. 6 mwN; zu Art. 76 Satz 2 BayBO: Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.07.2004 - 15 CS 04.58 -, BayVBl. 2005, 117; zu § 61 BauO NRW: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 06.07.2009 - 10 B 617/09 -, BauR 2009, 1719, vom 12.07.2007- 7 E 664/07 -, BRS 71 Nr. 187, und vom 20.09.2010 - 7 B 985/10 -, BauR 2011, 240; zu § 73 Abs. 3 BbgBauO: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.05.2012 - OVG 10 S 42.11 -, juris RdNr. 6 mwN; zu § 79 Satz 2 Berliner Bauordnung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.10.2011 - OVG 2 S 76.11 -, juris RdNr. 6; zu § 81 LBO RPf.: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.05.1996 - 8 A 11880/85.OVG -, juris RdNr. 19; Beschluss vom 14.04.2011 - 8 B 10278/11 -, NVwZ-RR 2011, 635; zu § 89 NdsBauO: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.09.1984 - 6 B 77/84 -, BRS 42 Nr. 226; Beschluss vom 30.03.2010 - 1 ME 54/10 -, juris RdNr. 10; zu § 72 HessBauO: Hessischer VGH, Beschluss vom 19.09.2006 - 3 TG 2161/06 -, juris RdNr. 7; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.10.1996 - 1 L 356/95 -, juris RdNr. 25; OVG Hamburg, Beschluss vom 10.06.2005 - 2 Bs 144/05 -, juris RdNr. 21; OVG Bremen, Beschluss vom 04.08.1989 - 1 B 65/89 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.03.2004 - 3 M 224/03 -, juris RdNr. 8; Beschluss vom 03.12.2008 - 3 M 153/08 -, juris RdNr. 5; OVG Thüringen, Beschluss vom 04.11.1993 - 1 B 113/92 -, ThürVBl.
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bei Erweiterung der Bettenzahl in einem

    Zu fragen ist mit anderen Worten, ob das Vorhaben trotz der zuvor betriebenen Nutzung erneut das Bedürfnis auslöst, seine bauplanungs- oder -ordnungsrechtliche Zulässigkeit oder (insbesondere) seine Nachbarverträglichkeit in einem Baugenehmigungsverfahren präventiv prüfen zu lassen oder ob es nach Lage der Dinge eines solchen Verfahrens nicht bedarf, weil eine abweichende Beurteilung nicht einmal in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschl. v. 16.10.2006 - 1 ME 171/06 -, juris Rn. 19 = NVwZ-RR 2007, 306 = BRS 70 Nr. 188; Beschl. v. 30.3.2010 - 1 ME 54/10 -, juris Rn. 10 = NVwZ-RR 2010, 634).

    Diese Frage ist nach der bereits eingangs zitierten ständigen Rechtsprechung des Senats zweifelsfrei zu bejahen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.10.2006, a. a. O; Beschl. v. 30.3.2010, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 6 S 788/13

    Aufstellung von Geldspielgeräten in Schankwirtschaft

    Weitere Kriterien für die Ermittlung des Schwerpunkts eines Betriebes können z.B. das Vorhandensein oder Fehlen einer Außenwerbung für die Gaststättennutzung sowie das Vorhandensein oder Fehlen von Vorkehrungen zur Einschränkung der Einsehbarkeit von außen sein (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 26.04.2011 - 6 S 2157/10 - vom 10.07.2012 - 6 S 307/12 - vom 26.06.2013 - 6 S 1099/13 - vom 24.07.2013 - 6 S 1253/13 - zu weiteren Gesichtspunkten vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschl. vom 30.03.2010 - 1 ME 54/10 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2016 - 1 M 201/15

    Rücknahme von Geeignetheitsbescheinigungen gemäß § 33c GewO

    Die Fotos der Antragsgegnerin sprechen auch unter Berücksichtigung der im Übersichtsgrundriss vom 3. Juni 2014 (Bl. 24 der Beiakte B) angegebenen Nutzfläche von 48, 5 m² für den "Geschäftsbereich Café-Stube" und 64, 49 m² für den "Geschäftsbereich Schankwirtschaft" für eine Dominanz der Geldspielgeräte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 2013 - 6 S 788/13 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. März 2010 - 1 ME 54/10 -, juris) im Hinblick auf deren Dimensionierung, Ausleuchtung, Farbigkeit und der zu ihrer Benutzung vorgehaltenen Bestuhlung, die im Vergleich zu den zwischenzeitlich aufgestellten Barhockern am jeweiligen Tresen und den je zwei Stühlen an je zwei quadratischen Tischen in der "Café-Stube" und der "Schankwirtschaft" durch ihre Polsterung, erhöhte Rückenlehne und Armlehnen dem Gast ein erheblich höheres Maß an Komfort und Bequemlichkeit verschaffen, als die übrigen schlichten, vermutlich aus Holz bestehenden Sitzgelegenheiten mit Sitzauflage.
  • VG Stuttgart, 15.04.2014 - 5 K 1953/13

    Mehrere Betriebe als einheitliches Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Sinn

    Die Nachbarschaft eines Betriebs mit Spielmöglichkeit zu zwei weiteren Betrieben derselben Art lässt bereits vermuten, dass die Aufstellung der Spielgeräte nicht allein dazu dient, den Spieltrieb zu befriedigen, der nur bei Gelegenheit der Inanspruchnahme eines eigentlich im Mittelpunkt stehenden gastronomischen Angebots entsteht, sondern dass vielmehr ein darüber hinausgehendes Spielangebot geschaffen wird (vgl. NdsOVG, B. v. 30.03.2010, GewArch 2010, 221 - "Verdacht").
  • VG Braunschweig, 27.01.2023 - 2 B 290/22

    Denkmalverträglichkeit; erneuerbare Energien; Photovoltaikanlage; Rückbau einer

    Ausnahmsweise kann die formelle Illegalität alleine die Rückbauanordnung grundsätzlich jedoch schon rechtfertigen, wenn sich die Beseitigung in einem einfachen Abbau ohne Substanzverlust erschöpft (vgl. zu § 79 NBauO: Nds. OVG, Beschluss vom 30.03.2010 - 1 ME 54/10 -, juris Rn. 10; Mann: a. a. O., § 79 Rn. 30).
  • VG Hannover, 20.08.2021 - 12 B 2434/21

    Rinderstall; Überbelegung

    Abzustellen ist hierbei darauf, ob das Vorhaben trotz der zuvor betriebenen Nutzung erneut das Bedürfnis auslöst, seine baurechtliche Zulässigkeit in einem Baugenehmigungsverfahren präventiv prüfen zu lassen, oder ob es nach Lage der Dinge eines solchen Verfahrens nicht bedarf, weil eine abweichende Beurteilung nicht einmal in Betracht kommt (vgl. Nds. OVG, Beschlüsse vom 16.10.2006 - 1 ME 171/06 -, juris, Rn. 19; vom 30.3.2010 - 1 ME 54/10 -, juris, Rn. 10 und vom 22.11.2013 - 1 LA 49/13 -, juris, Rn. 13).
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