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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - 1 N 28.11   

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https://dejure.org/2012,13368
OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - 1 N 28.11 (https://dejure.org/2012,13368)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.06.2012 - 1 N 28.11 (https://dejure.org/2012,13368)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juni 2012 - 1 N 28.11 (https://dejure.org/2012,13368)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 8 Abs 1 GG, § 124 Abs 2 VwGO, § 21 Abs 1 SOG BE, § 34 Abs 1 SOG BE, § 35 Abs 1 SOG BE
    Fortsetzungsfeststellungsklage um polizeiliche Maßnahmen vor Demonstration

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 8 Abs 1 GG, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 21 Abs 1 SOG BE, § 34 Abs 1 Nr 1 SOG BE, § 35 Abs 1 Nr 1 SOG BE, § 38 Nr 1 SOG BE
    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Versammlung;polizeiliche Vorkontrolle; Identitätsfeststellung; Beobachter; Veranstalter; Funkgerät; auffälliges Verhalten; Ausspähen; Durchsuchung; Gefahrenbegriff; Anscheinsgefahr; Gefahrenverdacht; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Identitätsfeststellung und Durchsuchung bei Verdacht des Ausspähens polizeilicher Maßnahmen durch gewaltbereite Demonstranten vor einer Versammlung mit entsprechender Gefahrenprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 8 Abs. 1
    Voraussetzungen einer Identitätsfeststellung und Durchsuchung bei Verdacht des Ausspähens polizeilicher Maßnahmen durch gewaltbereite Demonstranten vor einer Versammlung mit entsprechender Gefahrenprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - 1 N 28.11
    Das übersieht zunächst in tatsächlicher Hinsicht, dass die Polizei von einer Sprechfunkverbindung und damit einer laufenden Weitergabe von Informationen und deshalb nicht mehr nur von einer Gefahr im Sinne einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1974 - I C 31.72 - BVerwGE 45, 51, juris Rn. 32 m.w.Nachw.), sondern bereits von einer Störung auszugehen hatte und deshalb auch nicht zuwarten konnte, bis etwa eine über die Einsatzleitung zu stellende Anfrage beim Veranstalter den Kläger entlastende Umstände ergeben hätte.
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - 1 N 28.11
    Der Kläger hat die Bewertung des Verwaltungsgerichts, dass aus der maßgeblichen Sicht der Polizeibeamten vor Ort (sog. ex-ante-Beurteilung, vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1975 - I C 35.70 - BVerwGE 49, 36, juris Rn. 32) unter Berücksichtigung des Polizeieinsatzes im Vorfeld der Versammlung die Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr erforderlich waren, nicht durch eine auf ein anderes Entscheidungsergebnis führende schlüssige Gegenargumentation erschüttert.
  • BVerwG, 14.07.1980 - 1 B 327.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Protokollberichtigung - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - 1 N 28.11
    Die Weitergabe in solcher Weise erlangter Informationen über den Polizeieinsatz an gewaltbereite Versammlungsteilnehmer beeinträchtigt mit der Funktionsfähigkeit des Staates - hier die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben im Zusammenhang mit der angemeldeten Versammlung - ein Schutzgut der öffentlichen Sicherheit (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Juni 1978 - IV A 330/77 - NJW 1980, 138 und nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1980 - 1 B 327/78 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1978 - IV A 330/77

    Spähtrupp der KPD/ML - Anscheinsgefahr, Gefahrenverdacht, Ingewahrsamnahme

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - 1 N 28.11
    Die Weitergabe in solcher Weise erlangter Informationen über den Polizeieinsatz an gewaltbereite Versammlungsteilnehmer beeinträchtigt mit der Funktionsfähigkeit des Staates - hier die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben im Zusammenhang mit der angemeldeten Versammlung - ein Schutzgut der öffentlichen Sicherheit (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Juni 1978 - IV A 330/77 - NJW 1980, 138 und nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 1980 - 1 B 327/78 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2018 - 5 A 294/16

    An die Hautfarbe anknüpfende Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei am

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Januar 2013 - 7 A 10816/12 -, juris, Rn. 30; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2012 - OVG 1 N 28.11.
  • OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 11 LA 1/13

    Rechtmäßigkeit einer Identitätsfeststellung gegenüber Mitgliedern der

    Die Identitätsfeststellung ist dabei typischerweise nur Mittel zum Zweck, andere polizeiliche Maßnahmen zu ermöglichen (vgl. Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl., Kap. E, Rn. 328; siehe auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.6.2012 - OVG 1 N 28.11 -, juris, Rn. 5).
  • VG Karlsruhe, 10.12.2018 - 1 K 6428/16

    Freiheitsbeschränkende polizeiliche Maßnahmen gegen Versammlungsteilnehmer;

    (1) So enthält das in Baden-Württemberg gemäß Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG fortgeltende Versammlungsgesetz keine Ermächtigung zu polizeilichen Maßnahmen, die im Vorfeld einer Versammlung ergriffen werden, sodass die Spezialität des Versammlungsgesetzes insoweit Maßnahmen der Gefahrenabwehr auf der Grundlage des Polizeirechts grundsätzlich nicht entgegensteht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.1999 - 1 S 1315/98 -, juris Rn. 22 f.; in der Sache BVerwG, Urteil vom 26.02.1974 - I C 31.72 -, BVerwGE 45, 51; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.06.2012 - OVG 1 N 28.11 -, juris Rn. 7; Stephan/Deger, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 7. Aufl. 2014, § 4 Rn. 38; kritisch Hettich, Versammlungsrecht in der Praxis, 2. Aufl. 2018, Rn. 47, 122).

    Zwar hat das Grundrecht der Versammlungsfreiheit im Interesse seiner Effektuierung auch Vorwirkungen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2005 - 1 S 2362/04 -, juris Rn. 34; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.06.2012 - OVG 1 N 28.11 -, juris Rn. 7; s. im Einzelnen unter b) cc) (2)).Der zeitliche Geltungsbereich des Versammlungsgesetzes setzt aber - vorbehaltlich einer abweichenden ausdrücklichen Regelung (s. insbesondere § 17a VersG) - im Interesse einer klaren Zäsur den Beginn der Versammlung voraus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 14.04.2005 - 1 S 2362/04 -, juris Rn. 34 und vom 26.01.1998 - 1 S 3280/96 -, juris Rn. 31).

  • OVG Hamburg, 19.01.2022 - 4 Bf 10/21

    Identitätsfeststellung eines Anwohners an einem "gefährlichen Ort" auf St. Pauli

    Die Tatsachen müssen dafür zum einen den Schluss auf ein wenigstens seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen zulassen, zum anderen darauf, dass bestimmte Personen beteiligt sein werden, über deren Identität zumindest so viel bekannt ist, dass die Überwachungsmaßnahme gezielt gegen sie eingesetzt und weitgehend auf sie beschränkt werden kann (BVerfG, Beschl. v. 27.5.2020, 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13, BVerfGE 155, 119, juris Rn. 147, 148; vgl. konkret zum Ausreichen eines Gefahrenverdachts für eine Identitätsfeststellung zur Abwehr einer Gefahr auf der Grundlage von § 23 Abs. 1 Nr. 1 BPolG: OVG Münster, Urt. v. 7.8.2018, 5 A 294/16, NVwZ 2018, 1497, juris Rn. 35; OVG Koblenz, Urt. v. 24.1.2013, 7 A 10816/12, juris Rn. 30; entsprechend zu § 21 Abs. 1 ASOG Berlin: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.6.2021, OVG 1 N 28.11, juris Rn. 5; vgl. auch Graulich, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 7. Aufl. 2021, E Rn. 321).
  • VG Dresden, 02.11.2016 - 6 K 3364/14

    Racial Profiling, Kontrolle anhand der Hautfarbe, Beweislast, Diskriminierung

    Identitätsfeststellungen sind auch als Gefahrerforschungseingriffe zulässig (Drews/Malmberg/Walter, Kommentar zum BPoIG, § 23 BPoIG, Rn. 15 unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.6.2012, 1 N 28.11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 1 N 65.12

    Möglichkeit des polizeilichen Einschreitens gegen eine zur Verhinderung des

    Angesichts dessen und vor dem Hintergrund, dass der gesamte Karnevalsumzug nicht länger aufgehalten werden sollte, durfte die Polizei die Betroffenen - wie geschehen - zur weiteren Klärung der Sachlage im Rahmen eines sog. Gefahrerforschungseingriffs, dessen Voraussetzungen auf Seite 6 des verwaltungsgerichtlichen Urteils zutreffend erläutert werden (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 6. Juni 2012 - OVG 1 N 28.11 -, [...] Rn. 5), zur Seite bitten, ohne dass dafür - wie der Kläger meint - das Vorliegen eines Auflösungsgrundes im Sinne von § 15 Abs. 1 VersG gegeben sein musste.
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