Rechtsprechung
   BPatG, 07.03.2017 - 1 Ni 1/15 (EP)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,16254
BPatG, 07.03.2017 - 1 Ni 1/15 (EP) (https://dejure.org/2017,16254)
BPatG, Entscheidung vom 07.03.2017 - 1 Ni 1/15 (EP) (https://dejure.org/2017,16254)
BPatG, Entscheidung vom 07. März 2017 - 1 Ni 1/15 (EP) (https://dejure.org/2017,16254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,16254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Anlage zum Trocknen von partikelförmigen Materialien an sich bekannter Bauart" als Erfindung und Neuheit; Priorität einer früheren Anmeldung; Nichtigkeitserklärung des europäischen Patents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.08.2012 - X ZR 3/10

    UV-unempfindliche Druckplatte

    Auszug aus BPatG, 07.03.2017 - 1 Ni 1/15
    Der BGH hat bei der Ausschöpfung des Offenbarungsgehalts auch Verallgemeinerungen ursprungsoffenbarter Ausführungsbeispiele zugelassen und dabei einen "breit" formulierten Anspruch unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Erweiterung jedenfalls dann für unbedenklich erachtet, wenn sich ein in der Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeinen technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Anspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend entnehmbar ist (vgl. BGH GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung; GRUR 2012, 1133, Rdn. 32 - UV-unempfindliche Druckplatte).

    Für die Beurteilung der identischen Offenbarung gelten die Prinzipien der Neuheitsprüfung (vgl. BGH, GRUR 2004, 133 - Elektronische Funktionseinheit; GRUR 2012, 1133, Rdn. 30 - UV-unempfindliche Druckplatte).

  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BPatG, 07.03.2017 - 1 Ni 1/15
    Das Erfordernis einer unmittelbaren und eindeutigen Offenbarung muss dabei in einer Weise angewendet werden, die berücksichtigt, dass die Ermittlung dessen, was dem Fachmann als Erfindung und was als Ausführungsbeispiel der Erfindung offenbart wird, wertenden Charakter hat, und eine unangemessene Beschränkung des Anmelders bei der Ausschöpfung des Offenbarungsgehalts der Voranmeldung vermeidet (vgl. GRUR 2014, 542, Rdn. 21, 22 - Kommunikationskanal).

    Dabei werden nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. GRUR 2014, 542, Rdn. 23, 24 - Kommunikationskanal) auch Verallgemeinerungen ursprungsoffenbarter Ausführungsbeispiele zugelassen, wenn diese sich für den Fachmann als Ausgestaltung der in der Nachanmeldung umschriebenen allgemeinen technischen Lehre darstellen und diese Lehre in der in der Nachanmeldung offenbarten Allgemeinheit bereits der Voranmeldung als zu der angemeldeten Erfindung gehörend entnehmbar ist (BGH a. a. O.).

  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Auszug aus BPatG, 07.03.2017 - 1 Ni 1/15
    Die Offenbarung mindestens eines gangbaren Wegs zur Ausführung der Erfindung reicht grundsätzlich aus (vgl. BGH GRUR 2001, 813 - Taxol).
  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BPatG, 07.03.2017 - 1 Ni 1/15
    Solche Verallgemeinerungen sind vornehmlich dann zugelassen worden, wenn von mehreren Merkmalen eines Ausführungsbeispiels, die zusammengenommen, aber auch für sich betrachtet, dem erfindungsgemäßen Erfolg förderlich sind, nur eines oder nur einzelne in den Anspruch aufgenommen worden sind (ständige Rechtsprechung seit BGH, Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89, BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer).
  • BGH, 11.05.2010 - X ZR 51/06

    Polymerisierbare Zementmischung

    Auszug aus BPatG, 07.03.2017 - 1 Ni 1/15
    Eine Erfindung ist ausführbar offenbart, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs aufgrund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit seinem Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht wird (vgl. BGH GRUR 2010, 901 - Polymerisierbare Zementmischung).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BPatG, 07.03.2017 - 1 Ni 1/15
    Der BGH hat bei der Ausschöpfung des Offenbarungsgehalts auch Verallgemeinerungen ursprungsoffenbarter Ausführungsbeispiele zugelassen und dabei einen "breit" formulierten Anspruch unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Erweiterung jedenfalls dann für unbedenklich erachtet, wenn sich ein in der Anmeldung beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung für den Fachmann als Ausgestaltung der im Anspruch umschriebenen allgemeinen technischen Lehre darstellt und diese Lehre in der beanspruchten Allgemeinheit für ihn bereits der Anmeldung - sei es in Gestalt eines in der Anmeldung formulierten Anspruchs, sei es nach dem Gesamtzusammenhang der Unterlagen - als zu der angemeldeten Erfindung gehörend entnehmbar ist (vgl. BGH GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung; GRUR 2012, 1133, Rdn. 32 - UV-unempfindliche Druckplatte).
  • BGH, 01.10.2002 - X ZR 112/99

    "Kupplungsvorrichtung II"; Anforderungen an die Darstellung der Erfindung

    Auszug aus BPatG, 07.03.2017 - 1 Ni 1/15
    Dabei ist auf die Offenbarung im erteilten Patent und zwar auf die Patentschrift im Ganzen, nicht auf die Patentansprüche allein, abzustellen (vgl. BGH GRUR 2003, 223 - Kupplungsvorrichtung II).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZR 168/98

    Luftverteiler; Identität des Gegenstandes einer europäischen Patentanmeldung mit

    Auszug aus BPatG, 07.03.2017 - 1 Ni 1/15
    Dies setzt voraus, dass die mit der späteren Anmeldung beanspruchte Merkmalskombination dem Fachmann in der früheren Anmeldung in ihrer Gesamtheit als zu der angemeldeten Erfindung gehörend offenbart ist (vgl. BGH, GRUR 2002, 146 ff. - Luftverteiler).
  • BGH, 14.10.2003 - X ZR 4/00

    "Elektronische Funktionseinheit"; Voraussetzungen der Inanspruchnahme der

    Auszug aus BPatG, 07.03.2017 - 1 Ni 1/15
    Für die Beurteilung der identischen Offenbarung gelten die Prinzipien der Neuheitsprüfung (vgl. BGH, GRUR 2004, 133 - Elektronische Funktionseinheit; GRUR 2012, 1133, Rdn. 30 - UV-unempfindliche Druckplatte).
  • BPatG, 03.07.2012 - 4 Ni 15/10

    Unterdruckwundverband - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Unterdruckwundverband

    Auszug aus BPatG, 07.03.2017 - 1 Ni 1/15
    als zu der angemeldeten Erfindung gehörend offenbart ist (vgl. BPatG GRUR 2013, 609 - Unterdruckwundverband).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht