Rechtsprechung
BPatG, 13.11.2013 - 1 Ni 3/13 (EP) verbunden mit 1 Ni 7/13 (EP) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- heise.de (Pressebericht, 14.11.2013)
Motorolas Push-Patent aufgehoben
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die nicht mehr patentierte Nachrichtensynchronisierung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Motorola - Patent zur Nachrichtensynchronisierung teilweise für nichtig erklärt
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Datenabgleich eine Motorola-Erfindung? - Das Bundespatentgericht kassiert teilweise ein Patent des Unternehmens
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Motorola-Patent zur Nachrichtensynchronisierung teilweise für nichtig erklärt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Motorola-Patent zur Nachrichtensynchronisierung teilweise nichtig
- bundespatentgericht.de (Pressemitteilung)
Motorola - Patent zur Nachrichtensynchronisierung teilweise für nichtig erklärt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Motorola-Patent zur Nachrichtensynchronisierung teilweise für nichtig erklärt - Klagen von Apple und Microsoft Deutschland jedoch nicht in vollem Umfang erfolgreich
- heise.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.04.2013)
Push-Patentstreit zwischen Apple und Motorola ausgesetzt
Papierfundstellen
- 1 Ni 7/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07
Olanzapin
Auszug aus BPatG, 13.11.2013 - 1 Ni 3/13
Es ist der Streitpatentschrift jedenfalls nicht unmittelbar und eindeutig zu entnehmen (BGH GRUR 2009, 382-388 - Olanzapin m. w. N.), dass die Übertragung der dritten Nachricht in jedem Fall ohne eine Anforderung der Sendeempfänger erfolgt. - BPatG, 13.01.2010 - 5 Ni 32/09
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
Auszug aus BPatG, 13.11.2013 - 1 Ni 3/13
Insoweit ist die hier in Rede stehende Situation vergleichbar mit den Grundsätzen, die im Rahmen des "European Telecommunications Standards Institute" (ETSI) Anwendung finden (vgl. auch EPA, T 202/97; BPatG 5 Ni 32/09). - BGH, 09.12.2008 - X ZR 124/05
Lagerregal
Auszug aus BPatG, 13.11.2013 - 1 Ni 3/13
Allein aus dem Fehlen eines Merkmals kann nicht geschlossen werden, dass es zur patentgemäßen Lehre gehört, dass dieses nicht erwähnte Merkmal nicht vorhanden ist (BGH GRUR 2009, 390-393 - Lagerregal).
- BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05
Mehrgangnabe
Auszug aus BPatG, 13.11.2013 - 1 Ni 3/13
Allein aus den Ausführungsbeispielen darf jedoch nicht auf ein engeres Verständnis des Patentanspruchs geschlossen werden, als es dessen Wortlaut für sich genommen nahe legt (BGH GRUR 2007, 309-313 - Schussfädentransport; BGH GRUR 2008, 779-786 - Mehrgangnabe). - BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04
Luftabscheider für Milchsammelanlage
Auszug aus BPatG, 13.11.2013 - 1 Ni 3/13
Zweck-, Wirkungs- oder Funktionsangaben können als Bestandteile eines Patentanspruchs an dessen Aufgabe teilnehmen, den geschützten Gegenstand gegenüber dem Stand der Technik abzugrenzen, wenn sie das Vorrichtungselement, auf das sie sich beziehen, als ein solches definieren, das so ausgebildet sein muss, dass es die betreffende Funktion erfüllen kann (BGH GRUR 2006, 923-926 - Luftabscheider für Milchsammelanlage m. w. N.). - BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02
Schussfädentransport
Auszug aus BPatG, 13.11.2013 - 1 Ni 3/13
Allein aus den Ausführungsbeispielen darf jedoch nicht auf ein engeres Verständnis des Patentanspruchs geschlossen werden, als es dessen Wortlaut für sich genommen nahe legt (BGH GRUR 2007, 309-313 - Schussfädentransport; BGH GRUR 2008, 779-786 - Mehrgangnabe). - BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09
Bildunterstützung bei Katheternavigation
Auszug aus BPatG, 13.11.2013 - 1 Ni 3/13
Entsprechendes gilt grundsätzlich auch für in Verfahrensansprüchen enthaltene Zweck-, Wirkungs- oder Funktionsangaben (BGH GRUR 2010, 1081-1084 - Bildunterstützung bei Katheternavigation). - BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89
Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung …
Auszug aus BPatG, 13.11.2013 - 1 Ni 3/13
Es ist nach Überzeugung des Senats nicht zu beanstanden, dass nicht sämtliche im Ausführungsbeispiel auf S. 8, Z. 16 bis S. 10, Z. 2 der ursprünglich eingereichten Unterlagen enthaltenen Merkmale in den Anspruch 1 aufgenommen wurden, denn es gibt keinen Rechtssatz des Inhalts, dass ein Patentanspruch nur in der Weise beschränkt werden könne, dass sämtliche Merkmale eines Ausführungsbeispiels, die der Aufgabenlösung "förderlich" sind, insgesamt in den Patentanspruch eingefügt werden müssten (BGH GRUR 1990, 432-434 Spleißkammer). - EuG, 25.03.1998 - T-202/97
Koopman / Kommission
Auszug aus BPatG, 13.11.2013 - 1 Ni 3/13
Insoweit ist die hier in Rede stehende Situation vergleichbar mit den Grundsätzen, die im Rahmen des "European Telecommunications Standards Institute" (ETSI) Anwendung finden (vgl. auch EPA, T 202/97; BPatG 5 Ni 32/09). - LG Mannheim, 03.02.2012 - 7 O 229/11
Auszug aus BPatG, 13.11.2013 - 1 Ni 3/13
Urteil des Landgerichts Mannheim Geschäftsnummer 7 O 229/11 vom 3. Februar 2012 im Verletzungsverfahren der Nichtigkeitsbeklagten gegen die Apple Sales International.
- OLG Karlsruhe - 6 U 15/12 (anhängig)
Motorola gegen Apple: Vorerst keine Entscheidung über Berufung im …
Die Aussetzung hat zur Folge, dass eine Entscheidung über die Berufung und die zwischen den Parteien streitigen Fragen gegebenenfalls erst nach der Entscheidung des Bundespatentgerichts über die Nichtigkeitsklage ( Aktenzeichen 1 Ni 3/13(EP)) ergehen wird.