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   OLG Frankfurt, 30.06.2013 - 1 Not 2/12   

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https://dejure.org/2013,46919
OLG Frankfurt, 30.06.2013 - 1 Not 2/12 (https://dejure.org/2013,46919)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.06.2013 - 1 Not 2/12 (https://dejure.org/2013,46919)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juni 2013 - 1 Not 2/12 (https://dejure.org/2013,46919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 94 BNotO, § 97 BNotO
    Disziplinarmaßnahme wegen fahrlässiger Pflichtverletzungen eines Notars - Angemessenheit einer Missbilligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Disziplinarmaßnahme wegen fahrlässiger Pflichtverletzungen eines Notars - Angemessenheit einer Missbilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 94; BNotO § 97
    Ahndung fahrlässiger Pflichtverletzungen eines Notars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.02.1971 - NotSt (Brfg) 1/70

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar - Verbuchung von anvertrauten Geldern -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2013 - 1 Not 2/12
    Dabei wird insbesondere berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zwar gerade bei der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen im Rahmen von Treuhandaufträgen besondere Sorgfalt und peinliche Genauigkeit zu fordern ist (vgl. BGH DNotZ 1972, 551 und NJW 2000, 1644).
  • BGH, 10.02.2000 - IX ZR 41/99

    Auslegung einer Hinterlegungsanweisung durch den Notar

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2013 - 1 Not 2/12
    Dabei wird insbesondere berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zwar gerade bei der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen im Rahmen von Treuhandaufträgen besondere Sorgfalt und peinliche Genauigkeit zu fordern ist (vgl. BGH DNotZ 1972, 551 und NJW 2000, 1644).
  • BGH, 23.07.2012 - NotSt (Brfg) 5/11

    Disziplinarverfahren gegen Notar: Abänderung einer angefochtenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2013 - 1 Not 2/12
    Er hat vielmehr im Sinne einer eigenen Ermessensentscheidung auch darüber zu befinden, ob eine disziplinarrechtliche Ahndung geboten und welche Disziplinarmaßnahme gegebenenfalls - unter Beachtung des Verbotes der reformatio in peius - angemessen und deshalb zu verhängen ist (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1267 m.w.N.).
  • KG, 31.08.2004 - 4 U 281/03

    Bauträgervertrag: Auslegung einer Fälligkeitsvereinbarung für Kaufpreisraten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2013 - 1 Not 2/12
    Zu bemängeln ist in Bezug auf die Urkundsgestaltung allerdings, dass dort nicht zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht wird, dass es für die Fälligkeit nicht auf die Bautenstandsbestätigung ankommt, sondern auf den Bautenstand, so dass es insoweit einer für die Vertragsparteien mit Unsicherheiten behafteten und vermeidbaren Vertragsauslegung bedarf (vgl. hierzu KG RNotZ 2004, 571).
  • BGH, 10.07.2008 - III ZR 292/07

    Anforderungen auf die Risikoaufklärung durch den Notar bei Einschaltung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2013 - 1 Not 2/12
    Insoweit weist der Kläger im Ansatz zu Recht darauf hin, dass die vorliegende Sachverhaltsgestaltung wesentlich von dem Fall abweicht, welcher dem von dem Beklagten in der Disziplinarverfügung zitierten Urteil vom 10. Juli 2008 (NJW-RR 2009, 199 = DNotZ 2009, 45) zu Grunde lag.
  • OLG Frankfurt, 24.06.2014 - 2 Not 1/13

    Notarrecht: Berücksichtigung der Dauer des Disziplinarverfahrens bei Bemessung

    Von Bedeutung ist des weiteren, inwieweit das Fehlverhalten geeignet war, das Vertrauen in Unabhängigkeit und Ansehen des Notaramtes in der Öffentlichkeit zu schädigen (OLG Frankfurt am Main, Gerichtsbescheid vom 30.06.2013, 1 Not 2/12).
  • OLG Köln, 02.11.2020 - Not 6/20

    Ahndung von notariellen Amtspflichtverletzungen Verstoß gegen ein

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt, Gerichtsbescheid vom 30.6.2013 - 1 Not 2/12, abrufbar bei juris, bestätigt durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17.3.2014 - NotSt (Brfg) 1/13, in: DNotZ 2014, 470 ff.) ist maßgeblich für die Frage, ob eine disziplinarrechtliche Ahndung geboten ist und zur Bestimmung der nach § 97 BNotO gebotenen Disziplinarmaßnahme die objektive Schwere der Pflichtenverstöße und der Grad des Verschuldens.
  • BGH, 22.07.2013 - NotZ(Brfg) 5/13

    Klärungsbedürftigkeit von Fragen der Amtsgerichtsbezirkszuweisung unter

    Insofern nimmt der Kläger Bezug auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts in den Beschlüssen vom 14. Dezember 2012 (OLG Stuttgart - 1 Not 4/12 und 1 Not 2/12), mit denen das Oberlandesgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage begründet habe.
  • OLG Frankfurt, 14.12.2016 - 2 Not 1/16

    Notarrecht: Verwahrung von Fremdgeldern auf Notaranderkonten ohne

    Von Bedeutung ist des Weiteren, inwieweit das Fehlverhalten geeignet war, das Vertrauen in Unabhängigkeit und Ansehen des Notaramtes in der Öffentlichkeit zu schädigen (OLG Frankfurt am Main, Gerichtsbescheid vom 30.06.2013, 1 Not 2/12).
  • OLG Köln, 06.11.2019 - 2 X (Not) 10/18

    Aufhebung einer Disziplinarverfügung gegen einen Notar; Fahrlässiger

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt, Gerichtsbescheid vom 30.6.2013 - 1 Not 2/12, abrufbar bei juris, bestätigt durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17.3.2014 - NotSt (Brfg) 1/13, in: DNotZ 2014, 470 ff.) ist maßgeblich für die Frage, ob eine disziplinarrechtliche Ahndung geboten ist und zur Bestimmung der nach § 97 BNotO gebotenen Disziplinarmaßnahme die objektive Schwere der Pflichtenverstöße und der Grad des Verschuldens.
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