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   LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 O 1/06   

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LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 O 1/06 (https://dejure.org/2012,5709)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 29.03.2012 - 1 O 1/06 (https://dejure.org/2012,5709)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 29. März 2012 - 1 O 1/06 (https://dejure.org/2012,5709)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fußgängers bei Unfalleintritt in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dessen Überqueren der Fahrbahn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fußgängers bei Unfalleintritt in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dessen Überqueren der Fahrbahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfall mit Fußgänger auf der Fahrbahn

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fußgänger kann nach Kollision mit einem Motorrad für Sorgfaltspflichtverletzung beim Überqueren einer Straße haften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 280
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 O 1/06
    Der rechtliche Ursachenzusammenhang zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und dem Verkehrsunfall ist zu bejahen, wenn bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der kritischen Verkehrssituation der Unfall vermeidbar gewesen wäre (BGH VersR 2003, 783).

    Die kritische Verkehrslage beginnt für einen Verkehrsteilnehmer dann, wenn die ihm erkennbare Verkehrssituation konkreten Anhalt dafür bietet, dass eine Gefahrensituation unmittelbar entstehen kann (BGH VersR 2003, 783; OLG Düsseldorf VRS 1988, 268).

    Für einen vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmer ist dies in Bezug auf seinen Vorrang zwar nicht bereits der Fall, wenn nur die abstrakte, stets gegebene Gefahr eines Fehlverhaltens anderer besteht, vielmehr müssen erkennbare Umstände eine bevorstehende Verletzung seines Vorrechts nahelegen (BGH VersR 2003, 783).

    Der verkehrswidrige Verkehrsteilnehmer büßt den Schutz des Vertrauensgrundsatzes indessen nur gegenüber solchen Verkehrsteilnehmern ein, die an dem Verkehrsvorgang beteiligt sind, dessen typische Gefahren die verletzte Vorschrift begegnen soll (BGH VersR 2003, 783).

  • OLG Saarbrücken, 13.04.2010 - 4 U 425/09

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei dem Sturz eines

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 O 1/06
    Ereignet sich ein Verkehrsunfall in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger, so streitet der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Fußgänger unter Missachtung der Sorgfaltsanforderungen des § 25 Abs. 3 StVO ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf die Fahrbahn getreten ist (OLG Saarbrücken NJW 2010, 2525; OLG Hamm NJW-RR 2008, 1349; BGH NJW 1953, 1066).

    Der Anscheinsbeweis kann vom darlegungs- und beweisbelasteten Fußgänger erschüttert werden, wenn er Umstände darlegt, die für eine atypische Verkehrsunfallsituation sprechen (so z.B. OLG Saarbrücken NJW 2010, 2525).

    Umstände, die für einen atypischen Geschehensablauf und damit gegen die Annahme eines Anscheinsbeweises sprechen, wie z.B. eingeschränkte Sichtverhältnisse an der Unfallstelle (vgl. KLG Saarbrücken NJW 2010, 2525), hat die Beklagte nicht vorgetragen.

    Er ist spätestens ab der Straßenmitte gehalten, erneut in die Fahrtrichtung zu blicken, um sich zu vergewissern, ob ein gefahrloses Voranschreiten möglich ist (OLG Saarbrücken NJW 2010, 2525).

  • OLG Frankfurt, 22.09.1993 - 9 U 75/92

    Schmerzensgeld: 400.000 DM für niedrige Querschnittslähmung eines 24jährigen

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 O 1/06
    Bei so schweren Verletzungen mit lebenslangen Behinderungen, wie sie der Kläger erlitten hat, steht der erforderliche Ausgleich, den das Schmerzensgeld gewähren soll, im Vordergrund und die Genugtuungsfunktion tritt dahinter zurück (OLG Frankfurt DAR 1994, 21).

    Der sich daraus errechnenden Gesamtbetrag von 203.030,00 EUR liegt im Rahmen der Schmerzensgeldbeträge, die die Rechtsprechung für Verletzungen, wie sie der Kläger erlitten hat, zuerkannt hat (vgl. OLG Koblenz DAR 2005, 403 (230.081,35 EUR); OLG Hamm VersR 2005, 942 (220.000,00 EUR); OLG Köln VersR 2001, 1396 (400.000,00 DM / 204.516,75 EUR); OLG Köln r + s 1996, 310 (350.000,00 DM / 178.952,16 EUR); OLG Frankfurt DAR 1994, 21 (400.000,00 DM / 204.516,75 EUR)).

  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 9 U 50/99

    Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall;

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 O 1/06
    Eine solche ist dann zu gewähren, wenn das haftungsbegründende Ereignis zu lebenslangen schweren Dauerschäden geführt hat, deren sich der Verletzte immer wieder neu und schmerzlich bewusst wird (BGH VersR 1976, 967; OLG Hamm ZfSch 2005, 122).

    Bei der Bemessung der Höhe des Kapitalbetrags und der monatlichen Schmerzensgeldrente hat die Kammer berücksichtigt, dass die kapitalisierte Rente und der Kapitalbetrag zusammen einen Gesamtbetrag ergeben, der in seiner Größenordnung einem ausschließlich in Kapitalform zuerkannten Schmerzensgeld zumindest annähernd entspricht (OLG Hamm ZfSch 2005, 122).

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 O 1/06
    Eine solche ist dann zu gewähren, wenn das haftungsbegründende Ereignis zu lebenslangen schweren Dauerschäden geführt hat, deren sich der Verletzte immer wieder neu und schmerzlich bewusst wird (BGH VersR 1976, 967; OLG Hamm ZfSch 2005, 122).
  • OLG Köln, 17.03.1995 - 3 U 164/94
    Auszug aus LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 O 1/06
    Der sich daraus errechnenden Gesamtbetrag von 203.030,00 EUR liegt im Rahmen der Schmerzensgeldbeträge, die die Rechtsprechung für Verletzungen, wie sie der Kläger erlitten hat, zuerkannt hat (vgl. OLG Koblenz DAR 2005, 403 (230.081,35 EUR); OLG Hamm VersR 2005, 942 (220.000,00 EUR); OLG Köln VersR 2001, 1396 (400.000,00 DM / 204.516,75 EUR); OLG Köln r + s 1996, 310 (350.000,00 DM / 178.952,16 EUR); OLG Frankfurt DAR 1994, 21 (400.000,00 DM / 204.516,75 EUR)).
  • OLG Koblenz, 26.01.2004 - 12 U 1439/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines links

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 O 1/06
    Der sich daraus errechnenden Gesamtbetrag von 203.030,00 EUR liegt im Rahmen der Schmerzensgeldbeträge, die die Rechtsprechung für Verletzungen, wie sie der Kläger erlitten hat, zuerkannt hat (vgl. OLG Koblenz DAR 2005, 403 (230.081,35 EUR); OLG Hamm VersR 2005, 942 (220.000,00 EUR); OLG Köln VersR 2001, 1396 (400.000,00 DM / 204.516,75 EUR); OLG Köln r + s 1996, 310 (350.000,00 DM / 178.952,16 EUR); OLG Frankfurt DAR 1994, 21 (400.000,00 DM / 204.516,75 EUR)).
  • OLG Hamm, 07.07.2004 - 3 U 264/03

    Zum Schadensersatzanspruch wegen Querschnittslähmung nach Bandscheibenoperation

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 O 1/06
    Der sich daraus errechnenden Gesamtbetrag von 203.030,00 EUR liegt im Rahmen der Schmerzensgeldbeträge, die die Rechtsprechung für Verletzungen, wie sie der Kläger erlitten hat, zuerkannt hat (vgl. OLG Koblenz DAR 2005, 403 (230.081,35 EUR); OLG Hamm VersR 2005, 942 (220.000,00 EUR); OLG Köln VersR 2001, 1396 (400.000,00 DM / 204.516,75 EUR); OLG Köln r + s 1996, 310 (350.000,00 DM / 178.952,16 EUR); OLG Frankfurt DAR 1994, 21 (400.000,00 DM / 204.516,75 EUR)).
  • OLG Köln, 16.11.2000 - 7 U 64/00

    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß zwischen entlaufenem Pferd und Mopedfahrer;

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 O 1/06
    Der sich daraus errechnenden Gesamtbetrag von 203.030,00 EUR liegt im Rahmen der Schmerzensgeldbeträge, die die Rechtsprechung für Verletzungen, wie sie der Kläger erlitten hat, zuerkannt hat (vgl. OLG Koblenz DAR 2005, 403 (230.081,35 EUR); OLG Hamm VersR 2005, 942 (220.000,00 EUR); OLG Köln VersR 2001, 1396 (400.000,00 DM / 204.516,75 EUR); OLG Köln r + s 1996, 310 (350.000,00 DM / 178.952,16 EUR); OLG Frankfurt DAR 1994, 21 (400.000,00 DM / 204.516,75 EUR)).
  • BGH, 13.04.1953 - VI ZR 75/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 O 1/06
    Ereignet sich ein Verkehrsunfall in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger, so streitet der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Fußgänger unter Missachtung der Sorgfaltsanforderungen des § 25 Abs. 3 StVO ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf die Fahrbahn getreten ist (OLG Saarbrücken NJW 2010, 2525; OLG Hamm NJW-RR 2008, 1349; BGH NJW 1953, 1066).
  • OLG Hamm, 16.11.2007 - 9 U 92/07

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines Pkw durch ein Ausweichmanöver vor einem

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

  • OLG Oldenburg, 05.06.1990 - 12 U 24/90
  • OLG Rostock, 21.10.2005 - 8 U 88/04

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 1 U 116/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden

    Das angefochtene Urteil ist zur Veröffentlichung gelangt (NZV 2012, 280 ff.).
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Rechtsprechung
   LG Baden-Baden, 20.01.2006 - 1 O 1/06   

Zitiervorschläge
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LG Baden-Baden, 20.01.2006 - 1 O 1/06 (https://dejure.org/2006,47367)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 20.01.2006 - 1 O 1/06 (https://dejure.org/2006,47367)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - 1 O 1/06 (https://dejure.org/2006,47367)
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Volltextveröffentlichung

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