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   LG Saarbrücken, 06.09.2017 - 1 O 110/17   

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LG Saarbrücken, 06.09.2017 - 1 O 110/17 (https://dejure.org/2017,32964)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.09.2017 - 1 O 110/17 (https://dejure.org/2017,32964)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. September 2017 - 1 O 110/17 (https://dejure.org/2017,32964)
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    Wer auf Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist nicht automatisch Unternehmer!

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 06.09.2017 - 1 O 110/17
    Unerheblich ist hierbei, ob dem Verbraucher in seiner konkreten Situation bewusst ist, dass er bereits selbst eine eigene Vertragserklärung abgegeben hat, da es nicht auf die Kausalität der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung im Einzelfall ankommt, sondern vielmehr alleine entscheidend ist, ob die erteilte Belehrung durch ihre missverständliche Fassung objektiv geeignet ist, die Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten (BGH Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, juris [Rn 26]; Urteil vom 23. Juni 2009 - XI ZR 156/08 -, juris [Rn 25]).

    Einen gesetzlichen Ausschluss des Instituts der Verwirkung hat der Gesetzgeber auch mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften nicht eingeführt und damit zugleich zu erkennen gegeben, diesem Institut grundsätzlich schon immer Relevanz im Bereich der Verbraucherwiderrufsrechte zuzuerkennen (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, juris [Rn 34]).

    Allein aufgrund eines laufend vertragstreuen Verhaltens des Verbrauchers kann der Unternehmer ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, der Verbraucher werde seine auf Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen, nicht bilden (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, juris [Rn 39]).

    Auf die Motive für die Ausübung des Widerrufsrechts kommt es ebenso wenig an wie auf ein berechtigtes Interesse des Verbrauchers (BGH, Urteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris [Rn 23] und - XI ZR 564/15 -, juris [Rn 47]; Urteil vom 16. März 2016 - VIII ZR 146/15 -, juris [Rn 20]).

    Aus der maßgeblichen Sicht der Bank wird es dem Verbraucher schwerer fallen, das Fortbestehen des Widerrufsrechts zu erkennen, wenn die Widerrufsbelehrung den Anschein der Richtigkeit und Vollständigkeit erweckt (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15 -, juris [Rn 40]).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus LG Saarbrücken, 06.09.2017 - 1 O 110/17
    Im Ausgangspunkt festzustellen ist zunächst, dass auch das "ewige Widerrufsrecht" verwirkt werden kann (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris [Rn 39]).

    Eine Nachbelehrung ist indessen nach Vertragsbeendigung sinnvoll nicht mehr möglich, weil die Willenserklärung des Verbrauchers, deren fortbestehende Widerruflichkeit in das Bewusstsein des Verbrauchers zu rücken Ziel der Nachbelehrung ist, für den Verbraucher keine in die Zukunft gerichteten wiederkehrenden belasteten Rechtsfolgen mehr zeitigt (BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris [Rn 41]).

    Auf die Motive für die Ausübung des Widerrufsrechts kommt es ebenso wenig an wie auf ein berechtigtes Interesse des Verbrauchers (BGH, Urteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris [Rn 23] und - XI ZR 564/15 -, juris [Rn 47]; Urteil vom 16. März 2016 - VIII ZR 146/15 -, juris [Rn 20]).

  • BGH, 16.03.2016 - VIII ZR 146/15

    Widerruf von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die

    Auszug aus LG Saarbrücken, 06.09.2017 - 1 O 110/17
    Für die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Widerrufenden ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen Raum (BGH, Urteil vom 16. März 2016 - VIII ZR 146/15 -, juris [Rn 16]).

    Auf die Motive für die Ausübung des Widerrufsrechts kommt es ebenso wenig an wie auf ein berechtigtes Interesse des Verbrauchers (BGH, Urteile vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 -, juris [Rn 23] und - XI ZR 564/15 -, juris [Rn 47]; Urteil vom 16. März 2016 - VIII ZR 146/15 -, juris [Rn 20]).

  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 160/09

    Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Abschluss eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 06.09.2017 - 1 O 110/17
    Die Frage, ob ein Darlehensnehmer bei der Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage als Verbraucher oder Unternehmer handelt, ist unabhängig von der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung zu beantworten (Anschluss OLG Stuttgart, Urteil vom 17. März 2010, 3 U 160/09, BauR 2010, 1599, juris [Rn 28]).(Rn.27).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof ein unternehmerisches Handeln angenommen, wenn in einem Kaufvertrag nach § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuerpflicht optiert wird (BGH, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 208/14 -, juris [Rn 29]; a. A. OLG Stuttgart, Urteil vom 17. März 2010 - 3 U 160/09 -, juris [Rn 28]).

  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 06.09.2017 - 1 O 110/17
    Letzteres ist der Fall, wenn der Verpflichtete bei objektiver Betrachtung aus dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde, sich deshalb hierauf eingerichtet hat und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (BGH, Urteile vom 18. Oktober 2004 - II ZR 352/02 -, juris [Rn 23]; Urteil vom 11. Oktober 2012 - VII ZR 10/11 -, juris [Rn 20 f]; Urteil vom 20. Juli 2010 - EnZR 23/09 -, juris [Rn. 20]; BGH, Urteil vom 29. Januar 2013 - EnZR 16/12 -, juris [Rn 13]).

    Die bloße Dauer zwischen dem widerrufenen Geschäft und dem Widerruf reicht dafür nicht aus (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2004 - II ZR 352/02 -, juris [Rn 23 f]).

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 06.09.2017 - 1 O 110/17
    Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation, so liegt eine gewerbliche Betätigung vor (Anschluss BGH, Urteil vom 23. Oktober 2001, XI ZR 63/01, NJW 2002, 368, juris [Rn 23]).(Rn.23).

    Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation, so liegt eine gewerbliche Betätigung vor (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 63/01 -, juris [Rn 23]).

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZR 103/11

    Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters wegen unzeitiger Darlehenskündigung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 06.09.2017 - 1 O 110/17
    Eine Rechtsausübung kann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (BGH, Urteil vom 15. November 2012, IX ZR 103/11 -, juris [Rn 12]).
  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 573/15

    Wirksamer Widerruf eine Immobiliardarlehens: Berücksichtigung der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 06.09.2017 - 1 O 110/17
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Nutzungsersatz und Verzugszins nicht kumuliert werden können, ist nicht einschlägig, da der Kläger vorliegend lediglich den Nutzungsersatz als solchen verlangt (BGH, Urteil vom 25. April 2017 - XI ZR 573/15 -, juris [Rn 44]).
  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus LG Saarbrücken, 06.09.2017 - 1 O 110/17
    Seit dem Vertragsschluss, auf den bei der Bemessung des Zeitmomentes abzustellen ist (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15 -, juris [Rn 30]) sind bis zu Erklärung des Widerrufs 9 Jahre vergangen.
  • OLG Stuttgart, 06.10.2015 - 6 U 148/14

    Verbraucherkreditvertrag zur Grundstückskauffinanzierung im Altfall: Umfang der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 06.09.2017 - 1 O 110/17
    Zu berücksichtigen ist, dass einerseits zulasten der Bank vermutet wird, dass diese Nutzungen in Höhe von 2, 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zieht und andererseits nach Auffassung der Kammer hohe Anforderungen an die Wiederlegung der Vermutung bestehen, insbesondere Refinanzierungskosten nur dann berücksichtigt werden können, wenn diese nachweisbar konkret im Zusammenhang mit dem jeweils einzelnen Kreditverhältnis stehen (ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 06. Oktober 2015 - 6 U 148/14 -, juris [Rn 74]).
  • BGH, 13.01.1983 - III ZR 30/82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit eines

  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 113/85

    Anwendung des AbzG auf eine in einem Grundstückskaufvertrag übernommene

  • BGH, 12.06.1991 - VIII ZR 256/90

    Anwendung des AbzG auf Raten-Kaufverträge

  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 91/99

    Rücktrittsfrist; Verwirkung von Gestaltungsrechten

  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

  • LG Kleve, 07.02.2017 - 4 O 144/16

    Darlehen; Verbraucher; Unternehmer; Gewerbe; Widerruf; Widerrufsrecht;

  • OLG Zweibrücken, 16.12.2016 - 7 U 133/15

    Widerruf eines Altvertrages über ein Verbraucherdarlehen: Wirksamkeit einer

  • BGH, 26.02.2016 - V ZR 208/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrages: Wirksamkeit einer

  • OLG Hamm, 11.11.2015 - 12 U 34/15

    Begriff des Unternehmers i.S. von § 14 Abs. 1 BGB

  • BGH, 29.01.2013 - EnZR 16/12

    Energiewirtschaft: Verwirkung des Rückforderungsanspruchs von überhöhten

  • LG Dortmund, 17.06.2011 - 25 O 210/11

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Verbrauchereigenschaft für die Möglichkeit des

  • BGH, 11.10.2012 - VII ZR 10/11

    Unwirksame Zeithonorarvereinbarung wegen Überschreitung der Höchstsätze der HOAI:

  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09

    Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 97/78

    Begriff des Gewerbebetriebs im zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Sinne;

  • BGH, 24.06.2003 - XI ZR 100/02

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf wohnungsbaufördernde Darlehen der öffentlichen

  • LG Offenburg, 27.07.2018 - 2 O 379/17

    Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung; Prüfung der Unabhängigkeit

    i) LG Limburg, Urteil vom 28.03.2018 - 1 O 110/17 (K 10, AH K 263, nicht veröffentlicht).
  • LG Landshut, 09.05.2018 - 73 O 1526/17

    Anforderungen an die Unabhängigkeit des Prämientreuhänders in der privaten

    Der Treuhänder wird hier jedenfalls teilweise zum "Richter in eigener Sache" (LG Limburg a.d.Lahn, Urteil vom 28.03.2018, Az. 1 O 110/17, vorgelegt als Anlage K 3, dort S. 9/10).
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