Weitere Entscheidung unten: LG Mönchengladbach, 04.05.2016

Rechtsprechung
   LG Neuruppin, 22.12.2017 - 1 O 143/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,70765
LG Neuruppin, 22.12.2017 - 1 O 143/14 (https://dejure.org/2017,70765)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 22.12.2017 - 1 O 143/14 (https://dejure.org/2017,70765)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 22. Dezember 2017 - 1 O 143/14 (https://dejure.org/2017,70765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,70765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung des Tierhalters für Schmerzensgeldansprüche und Schadensersatzansprüche eines Geschädigten aufgrund einer Beißattacke des Hundes hinsichtlich Mitverschuldens

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 08.08.2012 - 20 U 1121/12

    Tierhalterhaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch bei

    Auszug aus LG Neuruppin, 22.12.2017 - 1 O 143/14
    Dabei kommt dem Gedanken, dass für vergleichbare Verletzungen, unabhängig vom Haftungsgrund, ein annähernd gleiches Schmerzensgeld zu gewähren ist, besondere Bedeutung zu (OLG München Schlussurteil v. 8.8.2012 - 20 U 1121/12, BeckRS 2012, 21967, beck-online).

    Die aufgefundene, das Handgelenk betreffende Rechtsprechung mit vergleichbaren Folgen beruht auf groben Behandlungsfehlern (OLG Hamm, Urteil vom 05.11.2013), teilweise ist das "erhebliche" Mitverschulden nicht ausgequotelt (OLG München, Urteil v. 8.8.2012 - 20 U 1121/12), so dass das für angemessene Schmerzensgeld nicht ermittelt werden kann.

    Letzteres darf nur verneint werden, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (OLG München Schlussurteil v. 8.8.2012 - 20 U 1121/12, BeckRS 2012, 21967, beck-online).

  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus LG Neuruppin, 22.12.2017 - 1 O 143/14
    Zwar gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes, der eine ganzheitliche Betrachtung und Bemessung gebietet (BGHZ 128, 117, 121 f; BGH vom 6.12.1960 - VI ZR 73/60 ), die die künftige Entwicklung des Schadensbildes in die Bemessung des Schmerzensgeldes mit einbezieht.
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus LG Neuruppin, 22.12.2017 - 1 O 143/14
    Besteht die Möglichkeit eines weiteren Schadenseintritts, so reicht dies, für das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse grundsätzlich aus (BGH vom 20.03.2001 - VI ZR 325/99).
  • BGH, 06.12.1960 - VI ZR 73/60

    Ausgleichsfunktion und Genugtuungsfunktion von Schmerzensgeld - Erfordernis einer

    Auszug aus LG Neuruppin, 22.12.2017 - 1 O 143/14
    Zwar gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes, der eine ganzheitliche Betrachtung und Bemessung gebietet (BGHZ 128, 117, 121 f; BGH vom 6.12.1960 - VI ZR 73/60 ), die die künftige Entwicklung des Schadensbildes in die Bemessung des Schmerzensgeldes mit einbezieht.
  • OLG Brandenburg, 16.04.2019 - 3 U 8/18

    Schadensersatzansprüche wegen der Beißattacke eines Hundes

    Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Grund- und Teilurteil des Landgerichts Neuruppin vom 22.12.2017, Az. 1 O 143/14, werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Teil- und Grundurteils des Landgerichts Neuruppin vom 22.12.2017 zum Az. 1 O 143/14.

    die gegen sie gerichtete Klage unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Neuruppin, Az. 1 O 143/14, abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 04.05.2016 - 1 O 143/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,75049
LG Mönchengladbach, 04.05.2016 - 1 O 143/14 (https://dejure.org/2016,75049)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 04.05.2016 - 1 O 143/14 (https://dejure.org/2016,75049)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 1 O 143/14 (https://dejure.org/2016,75049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,75049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 90/13

    Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters: Verteilung der

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 04.05.2016 - 1 O 143/14
    Im Kontext der Feststellung einer Pflichtverletzung besteht grundsätzlich eine Bindung an die Feststellungen des im Haftpflichtprozess ergehenden Urteils, um zu verhindern, dass die im Haftpflichtprozess getroffenen und diesem zu Grunde liegenden Feststellungen im Deckungsprozess erneut in Frage gestellt werden (vgl. BGH NJW 2015, 947, 948).

    Ausnahmsweise wird allerdings, wenn es sich um die Verletzung elementarer beruflicher Pflichten handelt, deren Kenntnis nach der Lebenserfahrung bei dem Berufsangehörigen vorausgesetzt werden kann, eine Wissentlichkeit zu Lasten des Versicherten vermutet (vgl. BGH, NJW 2015, 947, 948).

    b) Hinsichtlich der Wissentlichkeit der somit maßgeblichen Pflichtverletzung besteht zwar keine Bindungswirkung; dieser Ausschlussgrund ist vielmehr im Deckungsprozess selbständig zu prüfen (BGH NJW 2015, 947, 948).

  • OLG Köln, 29.11.2011 - 9 U 75/11

    Begriff der wissentlichen Pflichtverletzung in der Berufshaftpflichtversicherung

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 04.05.2016 - 1 O 143/14
    Bei diesen beruflichen Kardinalspflichten kann vom äußeren Geschehensablauf und dem Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes auf innere Vorgänge geschlossen werden (BGH, aaO., - so etwa die Pflicht des Rechtsanwalts zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen, kein Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen, den Mandanten über den Verfahrensstand zu unterrichten - vgl. OLG Köln, VersR 2012, 560).
  • BGH, 22.01.2014 - IV ZR 344/12

    Warenkreditversicherung: Auslegung und Unwirksamkeit einer formularmäßig

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 04.05.2016 - 1 O 143/14
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs auszulegen, wobei es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen ankommt ; Allgemeine Versicherungsbedingungen sind aus sich heraus zu interpretieren, wobei in erster Linie vom Wortlaut der Klausel auszugehen ist und der mit ihr verfolgte Zweck und ihr Sinnzusammenhang zusätzlich zu berücksichtigen sind, soweit diese für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (statt vieler BGH, Urteil vom 22.01.2014, IV ZR 344/12, zitiert nach Juris, mwN.).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.1991 - 5 U 69/90

    Anforderungen an eine wissentliche Pflichtverletzung

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 04.05.2016 - 1 O 143/14
    Es muss vielmehr feststehen, dass der Versicherte die Pflichten zutreffend gesehen hat (BGH, a.a.O.) Nur wer bewusst verbindliche Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen nicht beachtet hat, mit denen ihm ein bestimmtes Verhalten vorgeschrieben worden ist, muss sich den Risikoausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung entgegenhalten lassen (BGH, VersR 1992, 994).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 147/89

    Umfang des subjektiven Risikoausschlusses

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 04.05.2016 - 1 O 143/14
    Der Schadenserfolg selbst muss dabei nicht von dem Willen des Versicherten umfasst sein (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 145; Prölls/Martin, VVG, AVB-AVG Ziff. 5, Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 15 U 10/07

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG wegen

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 04.05.2016 - 1 O 143/14
    Andererseits hat sie die für die Insolvenzantragspflicht maßgebliche rechnerische Überschuldung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2008, Az. I-15 U 10/07, zitiert nach Juris) zum genannten Datum nicht in Abrede gestellt.
  • OLG Köln, 09.12.2003 - 9 U 215/02

    Haftungsbegrenzung einer Berufshaftpflichtversicherung für fahrlässig fehlerhafte

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 04.05.2016 - 1 O 143/14
    Auch der Vergleich, der vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geschlossen worden ist, entfaltet keine Bindungswirkung hinsichtlich des Vorliegens der Umstände einer Pflichtverletzung (vgl. OLG Köln, Urteil vom 09.12.2003, Az: 9 U 215/02, zitiert nach juris).
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 151/99

    Aufwendungen für eine zweitägige Betriebsveranstaltung bei Einhaltung der

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 04.05.2016 - 1 O 143/14
    Eine "wissentliche Pflichtverletzung" setzt dabei voraus, dass der Versicherungsnehmer die verletzte Pflicht positiv kennt und sich auch bewusst ist, gegen diese Pflicht zu handeln (BGH, NJW 2006, 289, 291; BGH, NJW 2006, 1311, 1312).
  • BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00

    Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 04.05.2016 - 1 O 143/14
    Darlegungs- und beweispflichtig für die Verwirklichung der subjektiven Tatbestandsmerkmale des Risikoausschlusses ist grundsätzlich der Versicherer (BGH NJW-RR 2001, 1311).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht