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Rechtsprechung
   LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08   

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https://dejure.org/2008,7310
LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08 (https://dejure.org/2008,7310)
LG Potsdam, Entscheidung vom 21.11.2008 - 1 O 161/08 (https://dejure.org/2008,7310)
LG Potsdam, Entscheidung vom 21. November 2008 - 1 O 161/08 (https://dejure.org/2008,7310)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • ilex-recht.de (Kurzinformation)

    Eigentumsrecht: Fotogebühren für Schloss Sanssouci?

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Schloss-Bilder: Gericht bestätigt Fotografie-Verbot

Sonstiges

  • Telemedicus (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ärger um Schloss-Fotos: Eigentum vs. Panoramafreiheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2009, 430
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.09.1974 - I ZR 99/73

    Schloß Tegel

    Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08
    Der Eigentümer hat somit in einem solchen Fall aufgrund seiner Sachherrschaft die rechtliche und tatsächliche Macht, sich die Möglichkeit, auf seinem Gelände Aufnahme anzufertigen, ausschließlich vorzubehalten (BGH NJW 1975, 778 - "Schloss Tegel").

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist der Bundesgerichtshof von den Grundsätzen der "Schloss-Tegel"-Entscheidung (NJW 1975, 778) in der "Friesenhaus"-Entscheidung (NJW 1989, 2151) nicht abgerückt.

  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87

    Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus

    Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08
    Unbenommen bleibt dem Eigentümer jedoch kraft seiner Sachherrschaft die Möglichkeit, andere vom Zugang der Sache bzw. vom Anblick der Sache (bei einem Gebäude z. B. durch eine Grundstücksbepflanzung) auszuschließen und ihnen damit auch die Nachbildungsmöglichkeit abzuschneiden oder doch weitgehend zu erschweren (vgl. BGHZ 44, 289, 295 = NJW 1966, 542; NJW 1989, 2251, 2252).

    Die bürgerlichrechtliche Besitz- und Eigentumsordnung dient dem Schutz der Sachherrschaft über die körperliche Sache, während Gegenstand des Urheberrechts das unkörperliche, geistige Werk ist, dessen Vervielfältigung dem urheberrechtlichen Verwertungsrecht unterfällt (BGH NJW 1966, 542; NJW 1989, 2251, 2252).

  • BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02

    Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08
    Dem Rechtsschutzbedürfnis steht es nicht entgegen, dass die Klägerin an sich auch die Möglichkeit einer Stufenklage hätte (vgl. BGH NJW 2003, 3275 f. für den insoweit vergleichbaren Fall des gewerblichen Rechtsschutzes).
  • BFH, 23.11.1988 - X R 17/86

    Aufwendungen eines Buchhändlers für eine nicht berufsspezifische Tagung als

    Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08
    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist der Bundesgerichtshof von den Grundsätzen der "Schloss-Tegel"-Entscheidung (NJW 1975, 778) in der "Friesenhaus"-Entscheidung (NJW 1989, 2151) nicht abgerückt.
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 102/99

    Keine Panoramafreiheit für Verhüllten Reichstag

    Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08
    Eine Übertragung urheberrechtlicher Schranken auf die zivilrechtliche Eigentumsordnung widerspräche auch dem Grundsatz, dass § 59 UrhG als Ausnahmeregelung eng auszulegen ist (BGH NJW 2002, 2394; Schricker/Vogel, 2. Aufl., § 59 UrhG Rdnr. 4).
  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04

    Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem

    Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08
    Unter Beeinträchtigung des Eigentums ist jeder dem Inhalt des Eigentums widersprechende Eingriff in die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Eigentümers zu verstehen (BGH NJW 2005, 1366, 1367).
  • OLG Bremen, 27.01.1987 - 1 U 58/86

    Ansprüche auf Unterlassung, Einziehung des Werbematerials und Geldentschädigung;

    Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08
    Damit hat er keine rechtlich und tatsächlich gesicherte Position inne, in die "eingegriffen" werden könnte (OLG Bremen NJW 1987, 1420).
  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

    Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08
    Der Grundrechtsschutz des Art. 5 Abs. 1 GG besteht im Interesse der freien Meinungsbildung und kann deswegen durch einen ausreichenden Inhaltsbezug ausgelöst werden (BGH NJW 1988, 1833).
  • BGH, 08.11.2005 - KZR 37/03

    Hörfunkrechte

    Auszug aus LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08
    Das schließt das Recht ein, den Zutritt zu bestimmten Zwecken zu erlauben oder rechtswirksam von Bedingungen wie der Zahlung eines Entgelts abhängig zu machen (BGH, Urteil vom 8. November 2005 - KZR 37/03 -, GRUR 2006, 249, 250).
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von

    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (ZUM 2009, 430 m. Anm. Ernst).
  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12

    Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem

    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (LG Potsdam, ZUM 2009, 430).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09

    Kulturgut im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Stiftung: Anspruch auf

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - 1 O 161/08 - abgeändert.
  • OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09

    Unterlassungsanspruch: Eigentumsverletzung durch Vervielfältigung, Verbreitung

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam (1 O 161/08) teilweise abgeändert und - unter Abweisung der weitergehenden Klage und Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - insgesamt wie folgt neu gefasst:.
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   LG Neuruppin, 22.04.2010 - 1 O 161/08   

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https://dejure.org/2010,37549
LG Neuruppin, 22.04.2010 - 1 O 161/08 (https://dejure.org/2010,37549)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 22.04.2010 - 1 O 161/08 (https://dejure.org/2010,37549)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 22. April 2010 - 1 O 161/08 (https://dejure.org/2010,37549)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus LG Neuruppin, 22.04.2010 - 1 O 161/08
    Risiken und Chancen einer Veränderung der Kosten des Energiebezuges werden damit zwischen den Parteien ungleich verteilt (vgl. BGHZ 176, 244).
  • OLG Brandenburg, 19.09.2006 - 6 U 132/05

    Fernwärmelieferungsvertrag: Ordentliche Kündigung eines Vertrages ohne

    Auszug aus LG Neuruppin, 22.04.2010 - 1 O 161/08
    In einem derartigen Fall kommt § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV, wonach die Höchstlaufzeit von Versorgungsverträgen 10 Jahre beträgt, nicht zur Anwendung (Brandenburgisches Oberlandesgericht CuR 2006, 157 ff.).
  • BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03

    Zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

    Auszug aus LG Neuruppin, 22.04.2010 - 1 O 161/08
    Eine Preisanpassungsklausel muss aber das vertragliche Äquivalenzverhältnis wahren (BGHZ 158, 149, 158) und darf dem Verwender nicht die Möglichkeit geben, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen.
  • BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit

    Auszug aus LG Neuruppin, 22.04.2010 - 1 O 161/08
    Ob eine unangemessene Benachteiligung durch die von der Beklagten verwendete Preisänderungsklausel vorliegt, ist nach ihrem Inhalt zu bestimmen, Kostenelementeklausel, die eine Preisanpassung wegen und auf der Grundlage sich verändernder Kosten vorsehen, sind im Allgemeinen nicht zu beanstanden (BGH NJW 2007, 1054, 1055).
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