Rechtsprechung
LG Hechingen, 10.03.2017 - 1 O 165/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- autokaufrecht.info
Keine Haftung eines selbstständigen Vertragshändlers für Fehlverhalten der Volkswagen AG - VW-Abgasskandal
- openjur.de
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
- Betriebs-Berater
Dieselskandal - Kfz-Hersteller ist im Verhältnis zum Vertragshändler kein Dritter
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Neuwagenkaufvertrag: Arglistanfechtung gegenüber dem Vertragshändler wegen manipulierter Software zur Schadstoffemission
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hechingen, 30.11.2016 - 1 O 165/16
- LG Hechingen, 10.03.2017 - 1 O 165/16
- OLG Stuttgart, 04.10.2017 - 12 U 64/17
Papierfundstellen
- BB 2017, 786
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Frankenthal, 12.05.2016 - 8 O 208/15
Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt aufgrund manipulierter Software; Erforderlichkeit …
Auszug aus LG Hechingen, 10.03.2017 - 1 O 165/16
(3) Auch aus Billigkeitsgründen findet eine Wissenszurechnung im Verhältnis zwischen Vertragshändler und Hersteller in entsprechender Anwendung von § 166 BGB nicht statt (vgl. zur Zurechnungsproblematik LG Bielefeld, Urteil vom 03.02.2010, 3 O 322/09; spezieller LG Frankenthal, Urteil vom 12.05.2016, 8 O 208/15).Ebenso wenig findet im Verhältnis zwischen Vertragshändler und Hersteller eine Wissenszurechnung in entsprechender Anwendung des § 166 BGB statt (vgl. LG Bielefeld, Urteil vom 03.02.2010, 3 O 322/09; spezieller LG Frankenthal, Urteil vom 12.05.2016, 8 O 208/15).
Deshalb haftet der Verkäufer auch nicht dafür, dass sein Lieferant ein mit Mängeln behaftetes Produkt in den Verkehr bringt und dies arglistig verschweigt (vgl. LG Frankenthal, Urteil vom 12.05.2016, 8 O 208/15; LG Dortmund, Urteil vom 12.05.2016, 25 O 26/16).
- BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 46/13
Zum Ersatz von Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Sachmängelhaftung bei einem …
Auszug aus LG Hechingen, 10.03.2017 - 1 O 165/16
Vielmehr gilt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Vorlieferant des Verkäufers nicht dessen Gehilfe bei der Erfüllung der Verkäuferpflichten gegenüber dem Käufer ist; ebenso ist auch der Hersteller der Kaufsache nicht Erfüllungsgehilfe des Händlers, der die Sache an seine Kunden verkauft (vgl. BGH, Urteil vom 02.04.2014, VIII ZR 46/13).Ebenso ist auch der Hersteller der Kaufsache, vorliegend die V. AG, nicht Erfüllungsgehilfe des Händlers, der die Sache an seine Kunden verkauft (vgl. BGH, Urteil vom 02.04.2014, VIII ZR 46/13).
- LG Paderborn, 09.06.2016 - 3 O 23/16
Zur Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen angeblicher Schummelsoftware
Auszug aus LG Hechingen, 10.03.2017 - 1 O 165/16
Schließlich vermag auch nicht die Tatsache, dass sich Vertragshändler nach Bekanntwerden des "Abgasskandals" im September 2015 mit der Herstellerin abstimmten und dergestalt an alle ihre Kunden herantraten, eine Zurechnung etwaigen betrügerischen Verhaltens der Herstellerin auf die Vertragshändler zu bewirken (vgl. LG Paderborn, Urteil vom 09.06.2016, 3 O 23/16). - OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16
Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive …
Auszug aus LG Hechingen, 10.03.2017 - 1 O 165/16
Eine Zurechnung eines etwaigen arglistigen Verhaltens der Herstellerin, der V. AG, auf die Beklagte kommt deshalb nicht in Betracht (so auch OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, 7 W 26/16, Rn. 8).
- OLG Hamm, 18.05.2017 - 2 U 39/17
Arglistanfechtung eines Kaufvertrages wegen Manipulation der Software zur …
Dementsprechend muss sich auch im Rahmen des § 123 BGB ein Automobilvertragshändler nicht das Wissen des Herstellers zurechnen lassen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, 7 W 26/16, zitiert nach juris; LG Bamberg, Urteil vom 22.07.2016, 11 O 62/16, zitiert nach jurs; LG Regensburg, Urteil vom 15.06.2016, 3 O 2161/15, zitiert nach juris; LG München II, Urteil vom 15.11.2016, 12 O 1482/16, zitiert nach juris; LG Hechingen, Urteil vom 10.03.2017, 1 O 165/16, zitiert nach juris; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.06.2016, 4 O 441/16, zitiert nach juris; LG Landau (Pfalz), Urteil vom 11.07.2016, 2 O 17/16, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2016, 6 O 413/15, zitiert nach juris; LG Frankenthal, Urteil vom 12.05.2016, 8 O 208/15, zitiert nach juris; LG Stralsund, Urteil vom 03.03.2016, 6 O 236/15, zitiert nach juris; LG Bielefeld, Urteil vom 02.05.2016, 3 O 318/15, zitiert nach juris). - OLG Hamm, 29.06.2017 - 2 U 74/17
"Abgasskandal"
Dementsprechend muss sich auch im Rahmen des § 123 BGB ein Automobilvertragshändler nicht das Wissen des Herstellers zurechnen lassen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2016, 7 W 26/16, zitiert nach juris; LG Bamberg, Urteil vom 22.07.2016, 11 O 62/16, zitiert nach juris; LG Regensburg, Urteil vom 15.06.2016, 3 O 2161/15, zitiert nach juris; LG München II, Urteil vom 15.11.2016, 12 O 1482/16, zitiert nach juris; LG Hechingen, Urteil vom 10.03.2017, 1 O 165/16, zitiert nach juris; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.06.2016, 4 O 441/16, zitiert nach juris; LG Landau (Pfalz), Urteil vom 11.07.2016, 2 O 17/16, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2016, 6 O 413/15, zitiert nach juris; LG Frankenthal, Urteil vom 12.05.2016, 8 O 208/15, zitiert nach juris; LG Stralsund, Urteil vom 03.03.2016, 6 O 236/15, zitiert nach juris; LG Bielefeld, Urteil vom 02.05.2016, 3 O 318/15, zitiert nach juris). - OLG Stuttgart, 04.10.2017 - 12 U 64/17
Neuwagenkaufvertrag: Zurechnung des Einsatzes manipulativer Motor-Software des …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 10.03.2017 - 1 O 165/16 - wird.Das am 10.03.17 verkündete, am 16.03.17 der Klägerin zugestellte Urteil 1 O 165/16 des Landgerichts Hechingen wird aufgehoben.
Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 05.06.2018 - 1 O 165/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 05.06.2018 - 1 O 165/16
- OLG Düsseldorf, 03.09.2019 - 23 U 106/18
- BGH, 01.10.2020 - IX ZR 228/19
- OLG Düsseldorf, 13.07.2021 - 23 U 106/18
- BGH, 19.05.2022 - IX ZR 125/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 03.12.1991 - XI ZR 300/90
Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.06.2018 - 1 O 165/16
Richtig an der Auffassung der Beklagten ist, dass die auf eine bloße Wahrscheinlichkeitsberechnung beschränkte Adäquanztheorie durch eine wertende Beurteilung anhand des Zurechnungszusammenhangs bzw. des Schutzzwecks der verletzten Verhaltensnorm zu ergänzen ist (stRspr.; BGH, NJW 2016, 3751; NJW 2014, 2190; NJW 2013, 1679; BGHZ 116, 209 [212]).Auch hier muss der Schaden nach Art und Entstehungsweise aus dem Bereich der Gefahren stammen zu deren Abwendung die verletzte Pflicht bestimmt war (BGHZ 116, 209 [212] mwN).
Wer einem Mandanten eine umfassende Beratung oder Aufklärung über alle in Betracht kommenden Gesichtspunkte schuldet, der haftet grundsätzlich auch für alle mit der nachteiligen Entscheidung des Mandanten verbundenen Schäden, auch wenn er seine Pflicht nur hinsichtlich eines Einzelpunktes verletzt hat, welcher für die Entscheidung des Mandanten kausal wurde (BGHZ 116, 209).
- BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98
Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.06.2018 - 1 O 165/16
Entscheidend ist, ob das Gericht die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann (st.Rspr.; BGH, Urt. v. 18.01.2000 - VI ZR 375/98 m.w.N.). - BGH, 18.05.2006 - IX ZR 53/05
Pflichten des Steuerberaters im Hinblick auf die Kirchensteuerbelastung
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.06.2018 - 1 O 165/16
Voraussetzung hierfür ist, dass im Falle sachgerechter Aufklärung durch den Berater aus Sicht eines vernünftig urteilenden Mandanten eindeutig eine bestimmte tatsächliche Reaktion nahegelegen hätte (BGH, NJW 2009, 1591; NJW-RR 2006, 1645; BGHZ 129, 386 [399]).
- BGH, 20.05.2014 - VI ZR 381/13
Haftung eines Arztes für psychische Folgen der unerwünschten Mitteilung einer …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.06.2018 - 1 O 165/16
Richtig an der Auffassung der Beklagten ist, dass die auf eine bloße Wahrscheinlichkeitsberechnung beschränkte Adäquanztheorie durch eine wertende Beurteilung anhand des Zurechnungszusammenhangs bzw. des Schutzzwecks der verletzten Verhaltensnorm zu ergänzen ist (stRspr.; BGH, NJW 2016, 3751; NJW 2014, 2190; NJW 2013, 1679; BGHZ 116, 209 [212]). - BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94
Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.06.2018 - 1 O 165/16
Voraussetzung hierfür ist, dass im Falle sachgerechter Aufklärung durch den Berater aus Sicht eines vernünftig urteilenden Mandanten eindeutig eine bestimmte tatsächliche Reaktion nahegelegen hätte (BGH, NJW 2009, 1591; NJW-RR 2006, 1645; BGHZ 129, 386 [399]). - BGH, 06.06.1991 - III ZR 116/90
Aufklärungspflicht des gewerblichen Vermittlers von Warenterminoptionsgeschäften; …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.06.2018 - 1 O 165/16
In diesem Fall ist der Geschädigte grundsätzlich so zu stellen, wie er stünde, wenn der Schädiger ihn von Anfang an ordnungsgemäß aufgeklärt und beraten hätte (BGH, NJW-RR 1991, 1243 [1244]; NJW 1986, 123 [124]). - BGH, 20.04.2004 - X ZR 255/02
Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks; …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.06.2018 - 1 O 165/16
Ist die Erteilung einer Auskunft ersichtlich für einen Dritten bestimmt und ist sich der Auskunftsgeber darüber bewusst, dass die Auskunft für den Dritten bedeutsam ist und für ihn als Grundlage für Vermögensdispositionen dienen wird, so ist der Dritte jedenfalls in den Schutzbereich des Auskunftsvertrages einbezogen (BGH, NJW 2004, 3035; NJW-RR 2004, 1464; NJW-RR 2003, 1035). - BGH, 20.04.2004 - X ZR 250/02
Schutzbereich eines Gutachtenauftrags zur Wertermittlung eines Grundstücks; …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.06.2018 - 1 O 165/16
Ist die Erteilung einer Auskunft ersichtlich für einen Dritten bestimmt und ist sich der Auskunftsgeber darüber bewusst, dass die Auskunft für den Dritten bedeutsam ist und für ihn als Grundlage für Vermögensdispositionen dienen wird, so ist der Dritte jedenfalls in den Schutzbereich des Auskunftsvertrages einbezogen (BGH, NJW 2004, 3035; NJW-RR 2004, 1464; NJW-RR 2003, 1035). - BGH, 13.02.2003 - IX ZR 62/02
Umfang der Haftung für fehlerhafte Beratung über steuerliche Vorteile einer …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.06.2018 - 1 O 165/16
Ist die Erteilung einer Auskunft ersichtlich für einen Dritten bestimmt und ist sich der Auskunftsgeber darüber bewusst, dass die Auskunft für den Dritten bedeutsam ist und für ihn als Grundlage für Vermögensdispositionen dienen wird, so ist der Dritte jedenfalls in den Schutzbereich des Auskunftsvertrages einbezogen (BGH, NJW 2004, 3035; NJW-RR 2004, 1464; NJW-RR 2003, 1035). - BGH, 05.02.2015 - IX ZR 167/13
Steuerberaterhaftung: Kompensation steuerlicher Nachteile des fehlerhaft …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.06.2018 - 1 O 165/16
Hierbei wird die tatsächlich eingetretene Vermögenslage des Geschädigten mit der hypothetischen Vermögenslage verglichen, wie sie ohne das haftungsbegründende Ereignis eingetreten wäre (st.Rspr; siehe etwa BGH, NJW 2015, 1373 [1374] mwN). - BGH, 05.11.1984 - II ZR 38/84
Aufklärungspflicht des Vermittlers von Warenterminoptionen
- BGH, 26.02.2013 - VI ZR 116/12
Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang: Sturz eines …
- BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06
Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im …
Rechtsprechung
LG Hechingen, 30.11.2016 - 1 O 165/16 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hechingen, 30.11.2016 - 1 O 165/16
- LG Hechingen, 10.03.2017 - 1 O 165/16
- OLG Stuttgart, 04.10.2017 - 12 U 64/17