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   LG Mainz, 24.09.2002 - 1 O 204/02   

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https://dejure.org/2002,26369
LG Mainz, 24.09.2002 - 1 O 204/02 (https://dejure.org/2002,26369)
LG Mainz, Entscheidung vom 24.09.2002 - 1 O 204/02 (https://dejure.org/2002,26369)
LG Mainz, Entscheidung vom 24. September 2002 - 1 O 204/02 (https://dejure.org/2002,26369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Telemedicus

    Zu den Anforderungen an einen Geldentschädigungsanspruch

  • Telemedicus

    Zu den Anforderungen an einen Geldentschädigungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Mainz, 24.09.2002 - 1 O 204/02
    Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 9.10.1991 (NJW 1992, 1439, 1442) entschieden, dass es von Verfassungswegen keinen Bedenken begegnet, wenn von einer erweiterten Darlegungslast desjenigen ausgegangen wird, der ehrenrührige Tatsachen über Dritte behauptet.

    Nach der herrschenden Auffassung (vgl. NJW 1997, 1337 m.w.N.) erfährt ein Journalist, der aus anderen Medien Behauptungen übernimmt, keine Privilegierung, wie sie z.B. einem Privatmann (BVerfG NJW 1992, 1439) zugestanden wird.

  • OLG Köln, 19.07.1988 - 15 U 66/88
    Auszug aus LG Mainz, 24.09.2002 - 1 O 204/02
    Außerdem sei eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung auch deshalb zu verneinen, weil sie, die Beklagte, nicht als erste mit dem gegen den Kläger gerichteten Verdacht an die Öffentlichkeit getreten sei, sondern nur einen Verdacht bekräftigt habe, dem der Kläger bereits ohnehin in der Öffentlichkeit ausgesetzt gewesen sei (Bezugnahme auf die Entscheidung OLG Köln, AFP 1991, 427 f).
  • OLG Koblenz, 13.06.2000 - 4 U 1865/99

    Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des

    Auszug aus LG Mainz, 24.09.2002 - 1 O 204/02
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung eine Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner vom Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad des Verschuldens ab (OLG Koblenz, Urteil vom 9.5.2000, 4 U 1865/99).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90

    Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit

    Auszug aus LG Mainz, 24.09.2002 - 1 O 204/02
    So trifft die Beklagte als diejenige, die ehrenrührige Tatsachen behauptet, eine erweiterte Darlegungslast (BVerfG in NJW 92, 1442).
  • LG Köln, 26.11.2003 - 28 O 706/02

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs gegen einen

    Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Veröffentlichung zwar zur Erziehlung eines wirtschaftlichen Gewinnes erfolgte, jedoch der Verbreitungsgrand der Anzeige aufgrund der Veröffentlichung im Verhältnis zu einer Veröffentlichung beispielsweise im Fernsehen (vgl. LG Mainz, Urteil vom 24.09.2002, Az 1 O 204/02) eher als gering anzusehen ist.
  • OLG Bamberg, 18.06.2014 - 3 U 72/12

    Bauüberwacher muss auf negative Folgen von Änderungswünschen hinweisen!

    Es stützt sich hierbei auf die Angaben des Rechtsvorgängers der Beklagten in den Vorprozessen, insbesondere auf dessen Ausschreibung der Fliesenarbeiten auf dem Fax vom 22.07.1997 "Spitzboden eingeschlossen" und dessen Sachvortrag im vorangegangenen Rechtsstreit 1 O 204/02, dass der Spitzgiebel - Kehlbalken - so berechnet worden sei, wie es für Wohnräume notwendig sei.
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