Rechtsprechung
LG Bonn, 14.02.2020 - 1 O 205/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rabüro.de
Zum Regress der privaten Krankenversicherung nach einer Prügelei (hier: Behandlungskosten für Schnittverletzungen infolge eines Sturzes in die Scherben eines fallen gelassenen Bierglases)
- versicherungsrechtsiegen.de
Regress privater Krankenversicherung nach Prügelei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06
Schadensersatz bei einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Straßenfest
Auszug aus LG Bonn, 14.02.2020 - 1 O 205/19
Es fehlt an einer Darlegung entsprechender Tatsachen und deren Nachweis durch den insoweit beweisbelasteten Beklagten (vgl. BGH NJW 2008, 571 m.w.N.), die eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs des Zeugen C auf den Beklagten im Sinne von § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 StGB begründen könnten. - BGH, 21.09.1965 - VI ZR 98/64
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch eine Trägerin der …
Auszug aus LG Bonn, 14.02.2020 - 1 O 205/19
Da das Verhalten des Beklagten in Anbetracht dieser Gesamtumstände in einem deutlich milderen Licht erscheint und insbesondere die streitgegenständlichen Verletzungsfolgen des Zeugen C unschwer vermieden worden wären, wenn sich der Zeuge gegenüber dem Beklagten auf eine verbale Ansprache beschränkt hätte, führt die Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge hier zu einer hälftigen Haftungsquotierung (vgl. zur Frage dieser Haftungsquotierung: BGH, Urteil vom 21.09.1965 - VI ZR 98/64 = VersR 1965, 1152; OLG Koblenz NJW-RR 1994, 864, 865; OLG Koblenz NJW-RR 1989, 477). - BGH, 07.05.2015 - III ZR 304/14
Kostenübernahmebescheid des Sozialhilfeträgers bezüglich der dem …
Auszug aus LG Bonn, 14.02.2020 - 1 O 205/19
Die der Klägerin entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung sind als Verzugsschaden ersatzfähig, da sie zur Wahrnehmung und Durchsetzung eines begründeten Zahlungsanspruches erforderlich und zweckmäßig waren (BGH NJW 2015, 3782), nachdem sich der Beklagte infolge der mehrfachen Zahlungsaufforderungen der Klägerin in Zahlungsverzug befand (§ 286 Abs. 1 BGB).
- BGH, 23.10.2013 - IV ZR 98/12
Private Unfallversicherung: Eintrittspflicht bei Tod eines auf Nüsse allergischen …
Auszug aus LG Bonn, 14.02.2020 - 1 O 205/19
Dass sich der Zeuge C bei diesem Geschehen durch den Bruch des Glases des Beklagten derartige Verletzungen zuziehen konnte, lag auch nicht außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit, sondern entsprach bei objektiver Betrachtung des Tatgeschehens geradezu dem regelmäßigen Verlauf der Dinge (sog. Adäquanzlehre; vgl. BGH NJW 2017, 263; BGH VersR 2013, 1570). - BGH, 19.10.2016 - IV ZR 521/14
Private Unfallversicherung: Adäquater Kausalzusammenhang zwischen Unfallereignis …
Auszug aus LG Bonn, 14.02.2020 - 1 O 205/19
Dass sich der Zeuge C bei diesem Geschehen durch den Bruch des Glases des Beklagten derartige Verletzungen zuziehen konnte, lag auch nicht außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit, sondern entsprach bei objektiver Betrachtung des Tatgeschehens geradezu dem regelmäßigen Verlauf der Dinge (sog. Adäquanzlehre; vgl. BGH NJW 2017, 263; BGH VersR 2013, 1570). - BGH, 18.07.2017 - VI ZR 465/16
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Maßgeblicher Gegenstandswert für den Anspruch auf …
Auszug aus LG Bonn, 14.02.2020 - 1 O 205/19
Der Höhe nach war den entstandenen Rechtsanwaltskosten jedoch aus den Gründen zu 1.e) und f) nur ein Gegenstandswert in Höhe der berechtigten Hauptforderung zugrunde zu legen (BGH NJW 2018, 935; BGH VersR 2017, 1282). - OLG Koblenz, 14.07.1993 - 5 U 239/92
Auszug aus LG Bonn, 14.02.2020 - 1 O 205/19
Da das Verhalten des Beklagten in Anbetracht dieser Gesamtumstände in einem deutlich milderen Licht erscheint und insbesondere die streitgegenständlichen Verletzungsfolgen des Zeugen C unschwer vermieden worden wären, wenn sich der Zeuge gegenüber dem Beklagten auf eine verbale Ansprache beschränkt hätte, führt die Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge hier zu einer hälftigen Haftungsquotierung (vgl. zur Frage dieser Haftungsquotierung: BGH, Urteil vom 21.09.1965 - VI ZR 98/64 = VersR 1965, 1152; OLG Koblenz NJW-RR 1994, 864, 865; OLG Koblenz NJW-RR 1989, 477). - BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz …
Auszug aus LG Bonn, 14.02.2020 - 1 O 205/19
Der Höhe nach war den entstandenen Rechtsanwaltskosten jedoch aus den Gründen zu 1.e) und f) nur ein Gegenstandswert in Höhe der berechtigten Hauptforderung zugrunde zu legen (BGH NJW 2018, 935; BGH VersR 2017, 1282).