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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2015 - 1 O 218/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20859
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2015 - 1 O 218/15 (https://dejure.org/2015,20859)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.06.2015 - 1 O 218/15 (https://dejure.org/2015,20859)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 1 O 218/15 (https://dejure.org/2015,20859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Parkerleichterungen - ohne festgestelltes "aG"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 18.11.2014 - L 3 SB 61/13

    Kleines oder Bayer aG, Ausnahmeregelung nach dem Straßenverkehrsrecht,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2015 - 1 O 218/15
    Soweit die Gegenauffassung die Passivbefugnis der Versorgungsämter verneint (LSG München, Urt. v. 18.11.2014 - L 3 SB 61/13 -, juris Rn. 36), ließe sich dagegen einwenden, dass die Zuständigkeit der Verkehrsbehörde für die Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung nicht ausschließt, dass die Sozialbehörde in einem gestuften Verwaltungsverfahren Tatbestandsvoraussetzungen mit Bindungswirkung für das Genehmigungsverfahren feststellen kann, die über die Eintragungen im Schwerbehindertenausweis hinausgehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2011 - 8 A 2247/10

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Gewährung einer Parkerleichterung für

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2015 - 1 O 218/15
    Die Feststellungswirkung des Schwerbehindertenausweises mit den Eintragungen wie im Falle des Klägers beschränkt sich auf das Vorliegen einer Schwerbehinderung, den Gesamtgrad der Behinderung und die eingetragenen Merkzeichen (vgl. OVG Münster, Urt. v. 23.08.2011 - 8 A 2247/10 -, juris Rn. 84 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2006 - 1 O 32/06
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2015 - 1 O 218/15
    Insbesondere dürfen im Prozesskostenhilfeverfahren keine schwierigen, bislang noch nicht hinreichend geklärten Rechts- und Tatsachenfragen entschieden werden, deren Entscheidung grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 06.03.2006 - 1 O 32/06 -, juris Rn. 10, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2015 - 1 B 14.13

    Helmtragepflicht; Ausnahmegenehmigung aus gesundheitlichen Gründen; Ermessen;

    Wie sich bereits aus der Wendung "können ... in bestimmten Einzelfällen" ergibt, steht die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung im Ermessen der Behörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 1997 - 3 C 2.97 -, juris Rn. 26 [zu § 46 Abs. 2 Satz 1 StVO]; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. August 2011 - 8 A 2247/10 -, juris Rn. 75; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 O 218/15 -, juris Rn. 5; VG Bremen, Urteil vom 14. März 2013 - 5 K 1171/11 -, juris Rn. 16 ff. m.w.N. [jeweils zu § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 12 LA 137/14 -, juris Rn. 3 [zur Gurtanlegepflicht]; sowie König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auf.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2017 - 1 O 539/17

    Kreis der Anspruchsberechtigten nach § 39 SGB 8

    Insbesondere dürfen im Prozesskostenhilfeverfahren keine schwierigen, bislang noch nicht hinreichend geklärten Rechts- und Tatsachenfragen entschieden werden, deren Entscheidung grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten ist (OVG Greifswald, Beschl. v. 24.06.2015 - 1 O 218/15 -, juris Rn. 4).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2021 - 1 LB 408/20

    Zuständiges "Prozessgericht" bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine

    Insbesondere dürfen im Prozesskostenhilfeverfahren keine schwierigen, bislang noch nicht hinreichend geklärten Rechts- und Tatsachenfragen entschieden werden, deren Entscheidung grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten ist (OVG Greifswald, Beschl. v. 24. Juni 2015 - 1 O 218/15 -, juris Rn. 4).
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