Rechtsprechung
LG Dortmund, 28.06.2011 - 1 O 242/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eine zum Schadensersatz verpflichtende arglistige Täuschung der Anleger besteht bereits in wahrheitswidriger Veröffentlichung eines Vertrages über die Mittelverwendungskontrolle; Schadensersatzanspruch eines Anlegers aufgrund unrichtiger Prospektangaben hinsichtlich der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 826
Eine zum Schadensersatz verpflichtende arglistige Täuschung der Anleger besteht bereits in wahrheitswidriger Veröffentlichung eines Vertrages über die Mittelverwendungskontrolle; Schadensersatzanspruch eines Anlegers aufgrund unrichtiger Prospektangaben hinsichtlich der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Dubai 1000: Anleger siegt
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 28.06.2011 - 1 O 242/10
- LG Dortmund, 14.04.2014 - 1 O 242/10
- OLG Hamm - 8 U 237/11 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98
Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder
Auszug aus LG Dortmund, 28.06.2011 - 1 O 242/10
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH NJW 2000, 3346 ff.). - OLG München, 21.12.1999 - 25 U 3744/99
Schadenersatzansprüche eines Anlegers wegen des Erwerbs einer …
Auszug aus LG Dortmund, 28.06.2011 - 1 O 242/10
Würde man einen Schadensersatzanspruch zulassen, so bestünde die Gefahr, dass das Vermögen der Anlagegesellschaft nach den Regeln eines "Windhunderennens" auf die eilfertigsten der getäuschten Anleger und nicht zuletzt zu Lasten außenstehender Gläubiger verteilt wird (OLG München, NJW-RR 2000, 624 ff.;… vgl. auch Staudinger, § 826 BGB, Rn. 381). - BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90
Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft
Auszug aus LG Dortmund, 28.06.2011 - 1 O 242/10
Bei Kapitalanlagen gilt die Regel, dass das Eigenkapital nicht ungenutzt geblieben wäre, wenn es nicht in Form der gezeichneten Anlage verwendet, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt worden wäre (BGH NJW 1992, 1223 ff.).
Rechtsprechung
LG Dortmund, 14.04.2014 - 1 O 242/10 |
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 28.06.2011 - 1 O 242/10
- LG Dortmund, 14.04.2014 - 1 O 242/10
- OLG Hamm - 8 U 237/11 (anhängig)