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   OVG Niedersachsen, 25.08.2000 - 1 O 2424/00   

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OVG Niedersachsen, 25.08.2000 - 1 O 2424/00 (https://dejure.org/2000,20911)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.08.2000 - 1 O 2424/00 (https://dejure.org/2000,20911)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. August 2000 - 1 O 2424/00 (https://dejure.org/2000,20911)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Auslegung des Urteilstenors; Unterlassungsanspruch - Zwangsvollstreckung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1004 BGB; § 906 BGB; § 767 ZPO; § 769 ZPO; § 167 VwGO
    Auslegung; einstweilige Einstellung; Unterlassungsanspruch; Urteilstenor; Vollstreckungsgegenklage; Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 03.04.1978 - 2 WF 72/78
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.08.2000 - 1 O 2424/00
    Voraussetzung für die in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts gestellte Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zum Erlass des Urteils über die in § 767 ZPO bezeichneten Einwendungen gemäß § 769 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist, dass die Klage gemäß § 767 ZPO Aussicht auf Erfolg hat (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 03.04.1978 - 2 WF 72/78 -, NJW 1978, 1272; Hartmann in: Baumbach/Lauterbach, ZPO, 58. Aufl. 2000, § 769 Rdnr. 6; Zöller, ZPO, 18. Aufl. 1993, § 769 Rdnr. 6).
  • BGH, 08.10.1958 - V ZR 54/56

    Schäden durch Sprengungen im Steinbruch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.08.2000 - 1 O 2424/00
    Die gesetzliche Grundlage der "Erwartung" ergibt sich - wie hier nur noch erläuternd angeführt sei - aus einer entsprechenden Anwendung des § 906 Abs. 1 BGB (im Einzelnen streitig: vgl. Gursky in: Staudinger, BGB, 12. Aufl. 1989, § 1004 Rdnr. 14 m.w.N. zum Streitstand; s. auch BGH, Urt. v. 08.10.1958 - V ZR 54/56 -, BGHZ 28, 225, dort aber unter Hinweis auf eine Duldungspflicht aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis (S. 230); wie hier näher Jauernig, JZ 1986, 605, 608; Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht, 5. Aufl. 1970, § 16 II 2 u. 3).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.1997 - 1 L 5856/95

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Schriftform; Urkundeneinheit; Fußballplatz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.08.2000 - 1 O 2424/00
    Voraussetzung der Entscheidung des Senats vom 25. Juli 1997 - 1 L 5856/95 -, auf die die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin hingewiesen hat, war die Erwartung, dass "dann, wenn die Beklagte (die jetzige Antragstellerin und Beschwerdegegnerin) das ihr Zumutbare (Erhöhen des Ballfangzaunes auf etwa 6 m, ggf. durch "weiches" Material) täte, nur in absoluten Ausnahmefällen ein Ball das Grundstück des Klägers (des jetzigen Antragsgegners und Beschwerdeführers) erreicht.
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZR 272/90

    Vollstreckungsschutz gegen einen auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.08.2000 - 1 O 2424/00
    Der Erfüllungseinwand wäre eine zulässige Einwendung i.S.d. § 767 ZPO (vgl. BGH, Urt. v. 08.10.1992 - VII ZR 272/90 -, NJW 1993, 1394; s. auch Zöller, aaO, § 767 Rdnr. 12; Hartmann in: Baumbach/Lauterbach, aaO, § 767 Rdnr. 21; Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl. 1997, § 767 Rdnr. 20).
  • OVG Thüringen, 17.12.2008 - 1 KO 750/07

    Titelabwehrklage gegen unbestimmten verwaltungsgerichtlichen Prozessvergleich.;

    Hierzu zählen nach allgemeiner Auffassung insbesondere der nach Erlass des Vollstreckungstitels die Sach- und Rechtslage ändernde Erfüllungseinwand gegen den titulierten Anspruch (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.08.2000 - 1 O 2424/00 - zitiert nach juris m. w. N.), aber auch der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung, wie etwa ein rechtsmissbräuchliches Erfüllungsverlangen (vgl. BGH, Urteil vom 10.05.1976 - III ZR 120/74 - Rpfleger 1976, 354).
  • VG Schwerin, 10.12.2021 - 3 A 1399/18

    Verkehrsrecht: Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs mit Kostenfestsetzung

    Voraussetzung für die in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts gestellte Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung bis zum Erlass des Urteils über die in § 767 ZPO bezeichneten Einwendungen gemäß § 769 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist, dass die Klage gemäß § 767 ZPO Aussicht auf Erfolg hat (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. August 2000 - 1 O 2424/00 -, juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 B 1018/10

    Ermessen des Gerichts bei der Entscheidung über die Einstellung der

    vgl. OVG Nds., Beschluss vom 25. August 2000 - 1 O 2424/00 -, juris, m. w. N., vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 1967 - III B 484/67 , NJW 1968, 422.
  • VG Hannover, 05.05.2020 - 7 B 3472/19

    Einstweilige Anordnung; nachgeborene Einwendungen; Rundfunkbeitragsbescheid;

    Ein solche richtet sich gegen die Vollstreckbarkeit des Titels überhaupt und ist gemäß § 767 Abs. 2 ZPO nur insoweit zulässig, als die Gründe, auf denen sie beruht, nach Bestandskraft der streitbefangenen Bescheide entstanden sind und in einem Rechtsbehelfsverfahren gegen diese Bescheide nicht mehr rechtzeitig geltend gemacht werden konnten (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 25.8.2000 - 1 O 2424/00 - juris Rdnr. 2; VG München, Urteil vom 11.1.2017 - M 6 K 16.896 - juris Rdnr. 18; die Vollstreckungsabwehrklage im vorliegenden Zusammenhang insgesamt ablehnend: VG Sigmaringen, Beschluss vom 19.5.2016 - 5 K 1636/16 - juris Rdnrn. 19ff).
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